Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2019 Familienunternehmen / Regelverschonung / Optionsverschonung / Vorwegabschlag / Verwaltungsvermögen / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Bei kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen kommt, sofern die Schwelle von 26 Mio EUR nicht überschritten wird, die Regel- oder die Optionsverschonung in Betracht. Wird ein Antrag auf Optionsverschonung gestellt, sind die insoweit zu erf...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.44 Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

Theile, Die neue Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 18 – Worauf sich IFRS-Anwender einstellen müssen, BBK 14/2024, S. 636; Saile/Müller/Reinke, IFRS 18 – zwischen Management Approach und Vergleichbarkeit, KoR 7-8/2024, S...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.43 Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

Hinnemann/Grimmenstein, Bilanzielle und steuerliche Behandlung von Umsätzen im Bereich Influencer-Marketing & E-Commerce, BC 7/2024, S. 305.mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2024

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Literaturauswertung zum HGB / 2.92 Rückstellungen

Kahle, Bilanzierung von Rückstellungen – Alimentationsthese, Erfüllungsrückstand und eigenbetriebliches Interesse, StuB 15/2024, S. 569; Prinz, Steuerbilanzielle Anerkennung einer Rückstellung für Altersfreizeit durch den BFH – Anmerkungen zum BFH-Urtei...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.117 Zuschreibungen/Wertaufholungen

Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Häfele, Wertaufholung – So ermitteln Sie den tatsächlich höheren Wert, b+b 3/2024, S. 26.mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.12 Betriebsausgaben nach EStG

Lüdenbach, Konventionalstrafe für verspätete Fertigstellung in der GuV des Auftragnehmers, PiR 6/2024, S. 183; Sch...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Bischof...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.59 Jahresabschlussgliederung

Antonakopoulos, IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements: Neuerungen bei Darstellung und Angaben des Abschlusses – Teil 1, IRZ 9/2024, S. 379; Glutting/Weidinger/Girlich, IFRS 18 – Überblick und Herausforderungen in der Praxis, BB 19/2024, S. 1067; Thurow, IFRS 18 – Dar...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.76 Kundenverträge und Fertigungsaufträge

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.110 Wertpapiere

Hinz/Gawenko, Kryptowerte – Crypto Assets als Finanzinstrumente?, b+b 8/2024, S. 40; Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Strampelli, IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Klassifizierung un...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der (leichten) Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relati...mehr

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Nachforderungszinsen / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer...mehr

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Werbung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu dienen, das Ansehen Ihrer Firma zu fördern und die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind Werbekost...mehr

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Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unen...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwa...mehr

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Teilzahlungsgeschäft / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Teilzahlungspreises erfolgt auf das Konto "Debitoren 10000 bis 69999" (SKR 03/SKR 04). Der Erlös wird auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400/4400 (SKR 03/04)...mehr

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Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von...mehr

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Rückstellung, Kostenüberdec... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.5 Beispiel-Betrachtung einer liquiditätsgegliederten Gewinn- und Verlustrechnung

Abb. 4: Liquiditätsgegliederte Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen der Spalten:mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2 Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung sagt grundsätzlich mehr aus als die Bilanz. Zwar wird auch sie zu einem bestimmten Stichtag aufgestellt. Ihre Positionen und Werte haben aber zumindest teilweise dynamischen Charakter, da sie eine zeitraumbezogene Rechnung ist. Untersucht werden sollten folgende Hauptgruppen: Gesamtleistung Erträge (Erlöse) Aufwendungen (Kosten) Jahresüberschuss 4.2...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.3 Aufwendungen

Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Absc...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.4 Jahresüberschuss

Die abschließende Untersuchung zur Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Analyse des Jahresüberschusses: Der Produktivertrag kann dem Zusatzertrag gegenübergestellt werden. Weitere Erkenntnisse liefert die prozentuale Darstellung der einzelnen Positionen. Im Extremfall kann ein positiver Jahresüberschuss (Gewinn) aus einem negativen Produktivertrag (Verlust) und einem hohen ...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.1 Gesamtleistung

Beurteilt werden sollten insbesondere die Umsatzerlöse und der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Die Umsatzerlöse spiegeln den Gegenwert der vom Unternehmen erbrachten Leistung wider. Die Umsatzerlöse im Untersuchungszeitpunkt können mit den Umsatzerlösen vergangener Perioden und den für die Zukunft geplanten (wahrscheinlichen) Erlösen verglichen werden. Anhand...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.2 Erträge

Ertragsposten können in Gruppen zusammengefasst werden. Einerseits handelt es sich um betriebliche, aber außerordentliche Erträge, andererseits um betriebsfremde Erträge. Diese Gewinn- und Verlustrechnungsposten haben mit dem Unternehmenszweck nichts oder nur mittelbar zu tun. Um die Liquiditätsfrage zu klären, müssen sie berücksichtigt werden. Die Analyse bezieht sich vor a...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.6 Ausweis und Buchen von latenten Steuern

Latente Steuern sind gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abzuzinsen. Aktive latente Steuern sind unter Punkt "D. Aktive latente Steuern" unter "C. Rechnungsabgrenzungsposten" in der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen. Passive latente Steuern werden unter Punkt "E. Passive latente Steuern" auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt "D. Rechnungsabgrenzungsposten" aufgefüh...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Auskunfts- und Belegpflicht

Rz. 104 Die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers gestaltet sich nach § 8 Nr. 2 a hh FBUB 2010 B in der Form aus, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft, soweit diese zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist, auf Verlangen, schriftlich mitzuteilen ha...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Fallbeispiel

Rz. 132 Das Grundmodell zur Schadensermittlung wird anhand des folgenden Fallbeispiels dargestellt: Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer produziert auftrags- und terminbezogen Streuscheiben (Scheinwerferglas) für Zulieferer der Automobilindustrie. Es ist eine Glaswanne vorhanden, aus der die zehn Pressen der Fertigung mit Schmelze versorgt werden. Am 1.4.2023 wird die Trafost...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 4. Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht

Rz. 105 Mit der Buchführungspflicht des § 10 Nr. 1 FBUB 2010 A handelt es sich um eine vom Versicherungsfall unabhängige vertragliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Demnach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Bücher zu führen (§ 10 Nr. 1 S. 1 FBUB 2010 A). Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung sind für die drei Vorjahre vor Verlust, Beschädigung ...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / B. Verweisung nach § 14 BeurkG

Rz. 12 Eine weitere Vereinfachung enthält das Beurkundungsgesetz in § 14 BeurkG: Wenn Bilanzen, Inventare, Nachlassverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen werden, auf das in der Niederschrift verwiesen und ihr beigefügt wird, brauchen diese nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten da...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Ausfall der betrieblichen Leistung

Rz. 109 Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind die Erträge des versicherten Betriebs. Die Betriebserträge sehen analog der Erfolgsrechnung[102] eines Betriebs wie folgt aus:mehr

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 99 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[245] ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Bemessung und Funktion der Versicherungssumme

Rz. 87 Die Versicherungssumme ist Prämienbemessungsgrundlage und gleichzeitig Entschädigungsgrenze. Im Sinne des Vollwertprinzips ist sie Maßstab für die Intensität des Versicherungsschutzes (§ 75 VVG). Mit der Ermittlung des Versicherungswertes ist es zur Feststellung der Versicherungssumme notwendig, dass den zukünftigen Entwicklungen des Betriebs Rechnung getragen wird. R...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Zusammenhänge im Rechnungswesen

Rz. 15 Der Jahresabschluss [1] ist der Abschluss und das Ergebnis der Finanzbuchführung und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,[2] und ggf. den Anhang[3] und ist ggf. um einen Lagebericht zu ergänzen.[4] Rz. 16 Die Bilanz wird durch Abbildung der Salden der Bestandskonten (Rz. 61) zu einem bestimmten Zeitpunkt[5] – i. d. R. zum Ende des Geschäftsjahrs – aufgest...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 60 IAS 23.1 legt fest, dass eine sofortige Aufwandserfassung in der Periode stattzufinden hat, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind, falls kein qualifying asset vorliegt oder ein qualifying asset vorliegt, aber vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird (IAS 23.4). Insofern nimmt der Begriff des "qualifying asset" in diesem Kontext eine bedeutsame Roll...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.3 Konten, Kontenrahmen, Kontenplan

Rz. 61 Durch das Erfordernis der sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle (s. Rz. 38) werden verschiedene (Sach-)Konten[1] benötigt. Die Buchungen gleichartiger Geschäftsvorfälle werden auf einem Konto verdichtet. Das sog. T-Konto teilt jedes Konto in eine Soll-Seite (linke Spalte) und eine Haben-Seite (rechte Spalte). Es existieren zum einen aktive und passive Bes...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.5 Abschlussbuchungen

Rz. 79 Der Abschluss des Hauptbuches, also der Abschluss aller Sachkonten, führt zur Schlussbilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sämtliche aktiven und passiven Bestandskonten werden auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, sämtliche Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Durch den Saldoübertrag sind alle Konten ausgeglichen – das Hauptbuch ist abgeschlossen. Konten ohne Sa...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.1 Buchungssatz

Rz. 67 Im System der doppelten Buchführung werden pro Geschäftsvorfall mindestens 2 Bilanzpositionen verändert. Für jeden Geschäftsvorfall wird ein Buchungssatz gebildet, der aus mindestens einem Konto und einem Gegenkonto besteht. Daneben muss der Buchungssatz das Buchungsdatum, den Buchungstext, die Belegnummer (bzw. ein Ordnungskriterium) sowie den Buchungsbetrag enthalte...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.4 Vorbereitende Abschlussbuchungen

Rz. 72 Da der Jahresabschluss durch die Aufnahme der Salden aller Sachkonten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, müssen vor den eigentlichen Abschlussbuchungen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelkonten müssen "abschlussbereit" gemacht werden. Alle in der laufenden Buchhaltung nicht erfassten oder falsch erfassten Vorgänge müssen richtiggestel...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu verset...mehr