Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sein können. Im Einzelfall hat die berichterstattende Einheit stets zu prüfen, ob die Offenlegung der nachstehend aufgelisteten Angaben zu einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge führt.[1] Zu diesen o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 65 In den Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gehen der gesamte bewertete Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Aufwendungen für alle bezogenen Güter (Handelswaren und Zwischenprodukte) ein, die in der Periode anfallen.[1] Dies gilt unabhängig davon, an welchem Ort die Aufwendungen angefallen sind. Auch der nicht unmittelbar mit dem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

Rz. 60c Obwohl nicht explizit erwähnt, sollten die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen – analog zu den Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen – ebenso grundsätzlich separat als Abschlussposten dargestellt werden; dies gilt jedoch nur dann, wenn der gesonderte Ausweis zu einer nützlichen Zusammenfassung der Erträge in der GuV führt.[1] Entscheidend dür...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung von Periodenergebnis und sonstigem Gesamtergebnis

Rz. 17 Obwohl allein die Ergebnisrechnung, die aus der GuV-Rechnung und dem sonstigen Gesamtergebnis besteht, als ein Rechnungslegungsinstrument im Sinne der IFRS-Rechnungslegung gilt und die GuV-Rechnung somit kein eigenes Rechnungslegungsinstrument darstellt, bleibt auch bei Darstellung der Gesamtergebnisrechnung in einem einzigen Abschlussinstrument[1] der Grundsatz gewah...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Rz. 60a Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens hat die berichterstattende Einheit einen Abschlussposten in der IFRS-GuV aufzunehmen, um die Veränderung des Buchwerts der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen aufzunehmen.[1] Dieser Posten enthält somit die wertmäßige Anpassung der Perioden-Aufwendungen an die Absatzmengen einer Periode.[2] Die Bestandsveränderung...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.9 Betriebsergebnis

Rz. 77 Nach IFRS 18.69 i. V. m. 18.70 ist das Betriebsergebnis zwingend als Zwischenergebnis in der IFRS-GuV-Gliederung nach IFRS 18 auszuweisen und umfasst alle Erträge und alle Aufwendungen, die der betrieblichen Kategorie zugeordnet sind. Wie bereits unter Rz. 20a ff. ausführlich dargelegt, hängt der konkrete Umfang des Betriebsergebnisses entscheidend von den angegebenen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.5 Verwaltungsaufwendungen

Rz. 88 Die unter den Verwaltungsaufwendungen auszuweisenden Positionen lassen sich insoweit negativ abgrenzen, da hierunter sämtliche weder dem Herstellungsbereich noch dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (im Fall eines separaten Ausweises in der GuV) oder dem Vertriebsbereich zuzuordnenden Verwaltungsaufwendungen auszuweisen sind (sogenannte allgemeine Verwaltungsaufwen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Abschlussposten der Finanzierungskategorie

Rz. 100 In der Finanzierungskategorie sind zum einen die Aufwendungen und Erträge aus Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, und zum anderen die Schulden, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, welche nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienen, auszuweisen. Sofern die berichterstattende Einheit die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden als eine an...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.6 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 90 Der Umfang der übrigen Aufwendungen der betrieblichen Kategorie bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist im Vergleich zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens deutlich geringer, [1] da die übrigen Aufwendungen hier nur eine Auffangposition für diejenigen betrieblich bedingten Aufwendungen darstellen, die weder dem Herstellungs-, dem Forschungs- und Entwicklungsbere...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Staffelform

Rz. 9 Die IFRS-Gesamtergebnisrechnung wird aufgrund der durch IFRS 18 vorgeschriebenen Kategorien und dem grundsätzlich auszuweisenden Zwischenergebnis "Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern"[1] ausschließlich in Staffelform aufgestellt, die jedoch auch zuvor üblich war.[2] Die Staffelform wird zudem durch Beispiel-Gesamtergebnis- bzw. Beispiel-GuV-Rechnungen in IFRS 1...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

Rz. 95b Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind nach IFRS 18.53 b) i. V. m. IFRS 18.54 separat in der investiven Kategorie auszuweisen, ausgenommen es handelt sich um eine angegebene Hauptgeschäftstätigkeit[1] oder das Investment in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente steht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Finanzier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.2 Aufwendungen und Erträge aus nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienenden Schulden

Rz. 104 Gemeinsames Charakteristikum dieser – unabhängig von der angegebenen Hauptgeschäftstätigkeit hierunter zu subsumierenden – Schulden ist, dass es zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld nicht zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln bzw. Tilgung anderer Verbindlichkeiten u. Ä. kommt.[1] IFRS 18. Appendix B 53 Satz 2 nennt folgende Beispiele für diese Arten von Schulden: Ver...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2 Abschlussposten der investiven Kategorie

Rz. 91 Wie unter Rz. 20c ausgeführt, sind unter der investiven Kategorie Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten auszuweisen, welche eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der berichterstattenden Einheit Rückflüsse erwirtschaften. Ausgenommen der Beteiligungen in die at Equity bewerteten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeins...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.4 Bewertungsergebnisse aus der durch die Veränderung des eigenen Kreditrisikos induzierten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 132 Nach IFRS 9. Kapitel 5.7.1 c) i. V. m. 5.7.7 ist die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, welche aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, grundsätzlich nicht im Periodenergebnis zu erfassen, sondern als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten [1] darzustellen. Ausnahmen bestehen nur für Finanzgarantien und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 80 Da die Posten Umsatzerlöse und die übrigen Erträgen der operativen Kategorie sowie das Betriebsergebnis bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens mit den entsprechenden Posten bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen,[1] wird auf die oben stehenden Ausführungen[2] verwiesen. 4.1.2.1 Umsatzkosten Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.2 Bruttoergebnis vom Umsatz

Rz. 84 Der Bruttogewinn (besser Bruttoergebnis) ist definiert als die Differenz zwischen Erlösen und Umsatzkosten[1]. Das Bruttoergebnis entspricht stets einem vollkostenbezogenen und produktionsbezogenen Ergebnis und nicht einem Deckungsbeitrag.[2]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Periodenergebnis

Rz. 116 Die Summe aus dem Betriebsergebnis, den Ergebnissen der investiven und der Finanzierungskategorie, dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv)[1] sowie dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 18.75 a) (v)) bildet das Periodenergebnis, welches in der GuV-Rechnung als Ergebnis bzw. in der in einem Rechnungslegungsinstrument aufgestellten (Gesamt-)Ergebnisr...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 84a Das in IFRS 18. Illustrative Example 11 enthaltene Beispiel für die GuV-Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren enthält die "Forschungs- und Entwicklungskosten" als eigenen Abschlussposten. Die Bildung eines GuV-Abschlusspostens für die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten (ohne die nach IAS 38.57 aktivierten Entwicklungsaufwendungen) ist immer dann...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IFRS 18.44 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard (bzw. einer diesem gleichwertigen Interpretation) gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv) sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen

Rz. 70 Abschreibungen auf Vermögenswerte sind nach IFRS in unterschiedlichen GuV-Positionen auszuweisen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Ergebnisbeiträge aus sonstigen Beteiligungen

Rz. 95 Unter der Voraussetzung, dass das Investment in sonstige Beteiligungen (d. h. weder assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen noch nicht konsolidierte Tochterunternehmen) keine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt, erfolgt der Ausweis deren Ergebnisbeiträge in der investiven Kategorie.[1] Hierbei handelt es sich entweder um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Vertriebskosten

Rz. 85 Die Vertriebskosten sind nach IFRS grundsätzlich[1] nicht aktivierungsfähig.[2] Sie sind zeitlich abzugrenzen und stellen Periodenaufwand dar. Unter diesen Posten fallen sämtliche Personal-, Materialaufwendungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, welche sich entweder direkt oder indirekt (über entsprechende Schlüssel) dem Vertriebsbereich zuordnen lassen. Rz. ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die V...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Das GuV-Gliederungsschema sieht für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen einen gesonderten Ausweis gemäß IFRS 18.75 a) (v) vor und verweist in Bezug auf den Inhalt auf IFRS 5; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2 Gewinn- und Verlustrechnung

3.2.1 Erträge 3.2.1.1 Umsatzerlöse Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geog...mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.2 Form und Gliederung

Rz. 25 Der Anhang muss als solcher gekennzeichnet sein, damit er vom Lagebericht oder einer eventuell anderen Berichterstattung im Rahmen eines Geschäftsberichts unterschieden werden kann.[1] Hierdurch wird erreicht, dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden. Rz. 26 Das HGB mac...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.1 Materialaufwand

Rz. 191 Gemäß § 275 Abs. 1 HGB darf die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind aus dem Jahresabschluss die wesentlichen Aufwandsarten (Primäraufwendungen) erkennbar. Entscheidet sich die Kapitalgesellschaft dagegen fü...mehr

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Anhang nach HGB / 1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1 Der Jahresabschluss aller Kaufleute besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. haben nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Eine Ausnahme besteht für Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellsch...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Erträgen als "Außerordentliche Erträge" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Ertrags(- oder Aufwands)posten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutu...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.2 Pflichtangaben und Wahlpflichtangaben

Rz. 11 Der Mindestinhalt des Anhangs ergibt sich grundsätzlich aus § 284 Abs. 1 HGB. Dabei unterscheidet das Gesetz 2 Gruppen von Angabepflichten: Pflichtangaben: Es handelt sich um Angaben, die im Anhang und nicht an anderer Stelle im Jahresabschluss gemacht werden dürfen. Im Regelfall können diese Informationen aber auch – aufgrund der Formvorschriften der §§ 266, 275 HGB –...mehr

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Anhang nach HGB / 1.5 Prüfung des Anhangs

Rz. 33 Die Jahresabschlussprüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB betrifft auch den Anhang. Bei der Prüfung dieser Gesellschaften geht es hier um folgende Fragen: Werden die Grundsätze für die Berichterstattung eingehalten (vgl. Rz. 24–29)? Werden die verschiedenen gesetzlichen Angabepflichten vollständig erfüllt (vgl. Rz. 17–23)? Wer...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Aufwendungen als "Außerordentliche Aufwendungen" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen (Ertrags- oder) Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordnete...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.3 Abschreibungen

Rz. 200 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB sieht vor, dass folgende Abschreibungen jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang (Wahlpflichtangabe) anzugeben sind: Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, d. h. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung; Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, d. h. A...mehr