Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

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Werbungskosten Vermietung u... / Abgaben, öffentliche

Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben sind Werbungskosten, soweit solche Ausgaben sich auf Gebäude oder auf Gegenstände beziehen, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen.[1] Unter Steuern vom Grundbesitz fallen neben der Grundsteuer auch damit anfallende steuerliche Nebenleistungen[2], wie z. B. Säumnisz...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.1 Zivilrechtlicher Rahmen

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch.[1] Der Nießbrauch stellt grundsätzlich ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht dar und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerrechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich g...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 4 Finanzierung unbebauter Grundstücke

Schuldzinsen, ein Damnum, sonstige Finanzierungskosten und andere Aufwendungen (z. B. Grundsteuer) für ein unbebautes Grundstück sind als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Bebauung des Grundstücks und einer sich anschließenden Vermietung des Gebäudes besteht.[1] Die Absicht, ein...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.3 Beraterkosten als abzugsfähige Betriebsausgaben/Werbungskosten

Steuerberatungs- bzw. Rechtsanwaltskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern (z. B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke) stehen. Beraterkosten für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 3 ff. AO fallen i. d. R. für betrieblich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer-ABC / Kostenarten

Folgende Arten von Ausgaben sind ggf. jeweils anteilig abziehbar: Miete, Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen[1], Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind[2], Aufwendungen für Wasser- und Energie, Reinigungsaufwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerberatungskosten / 5.1 Privat veranlasste Beratungskosten

Soweit sich die steuerliche Beratung auf Sonderausgaben[1], auf Fragen der Einkommensteuerveranlagung[2], des Steuertarifs oder Kindergeldangelegenheiten erstreckt, besteht kein Zusammenhang mit bestimmten Einkünften. Die dafür entstandenen Steuerberatungskosten gehören dann zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 ESt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerberatungskosten / 4 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.1 Steuern (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 55 Auszusparen sind die Steuern, die auf das Einkommen tatsächlich entrichtet werden. Hierzu gehören die Lohn- und Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag (zum BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.3.1996, 6 S 1342/93), die Kirchensteuer sowie die Kapitalertragsteuer (§ 6 Abs. 2 DVO). Verkehrssteuern wie Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer sowie Verbr...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 65 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 66 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, d.h. für die Höhe und die Festsetzung der Grundsteuer wird allein auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres abgestellt (Stichtagsprinzip)[2]. Änderungen während eines Kalenderjahrs können sich damit erst für die Grundsteuer des folgenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer

A. Grundsatzaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Hauptveranlagungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 72 [Autor/Stand] Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermessbetrag gilt gemäß § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der Neuveranlagung nach § 17 GrStG und Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Vgl. zum Hauptveranlagungszeitpunkt Rz. 64. Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zeitraum, in d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, zum Teil den Gemeinden. In den Ländern Berlin und Hamburg wird die Grundsteuer nur von den Finanzbehörden verwaltet. Für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell sowie für die Festsetzung und ggf. Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sind die Finanzämter zus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entstehung der Steuer (Abs. 2)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Beginn ist somit regelmäßig der 1. Januar, 0:00 Uhr[2]. Voraussetzung für das Entstehen der Grundsteuer ist aber letztendlich, dass zu diesem Zeitpunkt der erforderliche Tatbestand verwirklicht worden ist. Ohne Einfluss ist es, wann die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 GrStG enthält die Regelungen zur Hauptveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 15 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] § 19 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Die Vorschrift geht auf eine analoge Regelung in § 165e Abs. 3 AO a.F. zurück.[3] Bis zur Grundsteuerreform 2019 blieb die Norm dann unverändert. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] hat § 19 GrStG mit Absatz 2 um eine weitere Anzeigepflicht in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist im systematischen und historischen Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungsvorschriften zu betrachten.[2] Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt, kommt der in § 4 Nr. 1 bis 6 GrStG im Einzelnen genannte Grundbesitz für eine Steuerbefreiung in Betracht. Die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG sind im Verhältnis zu §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführungsgesetzes zur Abga...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 GrStG enthält die Regelungen zur Nachveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform ist § 18 GrStG durch das Gesetz zur Reform des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung in das Grundsteuergesetz zu übernehmen.[3] Rz. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] nicht g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachveranlagung nach Nachfeststellung (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 18 GrStG entsprechende Nachveranlagungen vor. Eine Nachveranlagung nach § 18 GrStG setzt stets eine Nachfeststellung des Grundsteuerwerts nach § 223 BewG vorau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973, in der § 19 nur zwei Sätze umfasst.[2]. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) hat den Wortlaut der Norm in Absatz 1 überführt und Absatz 2 angefügt. Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz hat die Anzeigepflicht nach Absatz 2 auf sämt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse

Rz. 411 [Autor/Stand] Ob eine Einrichtung objektiv der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse dient, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen oder Betriebe dienen. Ein Staubecken dient insoweit keinem steuerbegünstigten Zweck i.S.d. § 4 Nr. 4 Alt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 91 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen, mit denen diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen, z.B. Brücken, Schleuseneinrichtungen, Signalstationen, Stellwerke, Blockstellen von der Grundsteuer befreit. Grundgedank...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Premium
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinnützigkeitsanforderungen an den Grundbesitz nutzendes Krankenhaus (Nr. 6 Satz 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 Satz 1 GrStG ist Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 bzw. § 67 Abs. 2 AO von der Grundsteuer befreit. Bei § 67 AO handelt es sich um eine Sondervorschrift für Krankenhäuser. Zweck ist die steuerliche Begünstigung der allgemeinen stationären medizinische Versorgung in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachveranlagung aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 2 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag nachträglich festgesetzt, wenn der Grund für die Befreiung des Grundstücks von der Grundsteuer wegfällt, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebende Grundsteuerwert (vgl. § 13 Abs. 1 GrStG) aber bereits festgestellt ist. Die Nachveranlagung nach § 18 Abs. 2 GrStG erfordert somit – im Gegensatz z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 61 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 2 GrStG sind Bestattungsplätze von der Grundsteuer befreit. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 2 GrStG besteht ausschließlich aus dem einzigen Tatbestandsmerkmal "Bestattungsplätze". Eine derart reduzierte Formulierung für einen Befreiungstatbestand führt dazu, dass maßgeblich eine wörtliche Auslegung des Begriffs für die Festlegung des An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Infolge Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 59 [Autor/Stand] In den Fällen des § 17 Abs. 1 GrStG, also einer Neuveranlagung infolge einer Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 17 ff.), ist der Neuveranlagungszeitpunkt nach § 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, auf den die Fortschreibung durchgeführt wird (vgl. dazu auch das Schaubild zu Rz. 11). Somit können Änderungen, die im Laufe eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege

a) Überblick Rz. 141 [Autor/Stand] Die Regelung des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG stellt hinsichtlich der dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen eine abschließende Aufzählung dar. Allerdings ist die Aufzählung derart umfassend, dass tatsächlich von einer bewusst abschließenden Erfassung sämtlicher in Betracht kommender unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem öffentlichen Verkehr dienend

Rz. 111 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz enthält in § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG keine Definition des Begriffs "dem öffentlichen Verkehr dienend". Eine besondere Qualifikation der Verkehrsfläche als sog. öffentliche Sache in einem vom öffentlichen Recht geprägten Sinne wird durch den Wortlaut allein für sich genommen nicht gefordert.[2] Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 Buchst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Neuveranlagung in Folge von § 222 BewG (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 17 GrStG entsprechende Neuveranlagungen vor. Eine Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 GrStG setzt stets eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts voraus. Rz. 17 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Rechtsbehelfsbefugnis der Gemeinde

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Finanzämter teilen gemäß § 184 Abs. 3 Satz 1 AO den Inhalt des Grundsteuermessbescheids den Gemeinden mit, denen die Grundsteuerfestsetzung obliegt. Das gilt für Haupt-, Neu- und Nachveranlagungen ebenso wie für Bescheidänderungen oder die Aufhebung des Bescheids über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Aus diesem Grund haben die Gemeinden in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 19 Anzeigepflicht

Schrifttum: Bräutigam/Weber, Die Grundsteuerreform geht in die Verlängerung – Von Bescheiden, möglichen Einspruchsverfahren und Anzeigepflichten, DStR 2023, 739; von Cölln, Anzeigepflichten für Immobilieneigentümer nach Abgabe der Grundsteuererklärung, NWB 2023, 1243; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 591 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 GrStG ist – soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt – von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird. Zusätzlich zu dieser Nutzungsanforderung gehören zwei weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 AO bzw. § 67 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungs- und Feststellungsverfahren

Rz. 30 [Autor/Stand] Durch § 184 AO wird das Verfahren zur Veranlagung des Grundsteuermessbetrags geregelt. § 184 AO hat folgenden Wortlaut: § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen (1) [1]Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. [2]Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge wird auch über die persönliche und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Nachholung der Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 79 [Autor/Stand] Für den Fall, dass bei einer Hauptveranlagung die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ein Grundstück unterblieben ist, obwohl das Grundstück im Hauptveranlagungszeitpunkt bereits existiert hat, kann die Hauptveranlagung noch nachgeholt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Festsetzungsfrist für die Hauptveranlagung bereits abgelaufen ist. Rz. 80...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Gruppe 3: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschließlich der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind

Rz. 291 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG Gruppe 3 ausdrücklich zwei Kategorien von Grundbesitz: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind Im Hinblick auf den besonderen Gesetzeszweck der Vorschrift, lediglich die Benutzung der Gegenstände zum Wohle der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fließende Gewässer (Nr. 3 Buchst. c Alt. 1)

Rz. 331 [Autor/Stand] Fließende Gewässer zeichnen sich dadurch aus, dass sie – unabhängig von ihrer Intensität – eine durchgehende Wasserströmung aufweisen. Zu den fließenden Gewässern gehören neben Flüssen, Bächen auch die Altwasserbereiche der Flüsse (z.B. sog. Altrheinarme).[2] Als Gegensatz dazu werden stehende Gewässer z.B. Seen, Teiche nicht von der Grundsteuerbefreiun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1...mehr