Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 56 Grundlegendes Bei einem Formwechsel einer GmbH, einer AG oder einer KGaA bedarf der Beschluss gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 UmwG grundsätzlich der Zustimmung von mindestens ¾ aller Stimmen bzw. des vertretenen Grundkapitals, wobei gemäß § 240 Abs. 1 Satz 2 UmwG im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung abweichende – höhere – Mehrheiten sowie weitere Anforderungen festgesetzt ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.6 Ausgliederung zur Aufnahme

Rz. 41 Der Einzelkaufmann ist nach § 153 UmwG von der Ausfertigung eines Ausgliederungsberichts befreit. Sofern die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen offensichtlich übersteigen, hat das für ihn zuständige Registergericht gem. § 154 UmwG die Eintragung der Ausgliederung abzulehnen. Rz. 42 Wird von der Ausgliederung das gesamte Unternehmen eines Einzelkaufmann...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.3 Firma oder Name des Rechtsträgers

Rz. 21 Gemäß § 200 Abs. 1 UmwG darf der neue Rechtsträger – vorbehaltlich weiterer und abweichender Bestimmungen des UmwG – die bislang geführte Firma beibehalten (Firmenkontinuität). Die Kontinuität umfasst dabei den Stamm der Firma.[1] Die in diesem Zuge nötige Änderung des Rechtsformzusatzes ist nicht als Satzungsänderung zu verstehen.[2] Durchbrochen wird der Grundsatz d...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.5 Beteiligung der Genussrechtsinhaber am Liquidationserlös

Rz. 25 "Unter Liquidation wird die Abwicklung der Rechtsverhältnisse einer aufgelösten Gesellschaft verstanden."[1] Die Gründe für eine Auflösung der Gesellschaft ergeben sich bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus den §§ 60 ff. GmbHG und bei einer Aktiengesellschaft aus § 262 AktG. Hinsichtlich des Kriteriums der Beteiligung der Genussrechtsinhaber am Liquidati...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 33 Bei einem Formwechsel einer PersGes bedarf es dabei gemäß § 217 Abs. 1 Satz 1 UmwG i. V. m. § 193 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Abweichend davon ist nach § 217 Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch auch ein ¾-Mehrheitsentscheid bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig – sofern nicht Gesellschafter, die in einer Kommanditgesellsc...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.5 Zusätzliche Bestimmungen zum Kapitalschutz sowie zum Beitritt persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 36 In § 220 Abs. 1–3 UmwG hat der Gesetzgeber 3 Maßnahmen bestimmt, die dem Kapitalschutz dienen sollen. Zunächst ist nach § 220 Abs. 1 UmwG vorgeschrieben, dass das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft (Reinvermögen) den Nennbetrag des Stammkapitals (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder das Grundkapital (bei Aktieng...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 46 § 230 Abs. 1 UmwG schreibt den Geschäftsführern formwechselnder Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vor, allen Gesellschaftern den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vorab (spätestens zusammen mit der Einberufung) anzukündigen und einen Bericht – sowie nach § 231 UmwG zusätzlich mit der Einberufung ein ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 69 Bei einem Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es gemäß § 252 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss, sofern die Satzung der Genossenschaft eine Nachschussleistungspflicht vorsieht. Für den Fall, dass keine Nachschussleistungspflicht in der Genossenschaftssatzung festgeschrieben ist, sieht § 252 Abs. 2 Satz 1 UmwG dagegen...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten:mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.4 Verbriefung von Genussrechten

Rz. 9 Genussrechte werden vielfach in beurkundeter Form – als sog. Genussscheine – verwendet.[1] Genussscheine stellen Genussrechte dar, die in einer Urkunde (einem Wertpapier) verbrieft sind.[2] Der Bundesgerichtshof versteht unter einem Genussschein ein börsengängiges Wertpapier, das bestimmte geldwerte Ansprüche beinhaltet und gleichzeitig nicht gesellschaftsrechtlich gep...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.2 Recht der Genussrechtsinhaber auf eine Beteiligung am Gewinn

Rz. 12 Das Recht des Genussrechtsinhabers auf eine Beteiligung am Gewinn stellt den in der Praxis am häufigsten gewährten inhaltlichen Bestandteil eines Genussrechts dar.[1] Für die Beteiligung des Genussrechtsinhabers am Gewinn des die Genussrechte ausgebenden Unternehmens innerhalb eines bestimmten Geschäftsjahrs besteht allerdings die Voraussetzung, dass zum einen überhau...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.2 Kapitalerhöhung und -herabsetzung bei Spaltungen

Rz. 13 Handelt es sich bei der Auf- oder Abspaltung nicht um einen der über den Verweis in § 125 UmwG in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, ist beim übernehmenden Rechtsträger i. d. R. eine Kapitalerhöhung notwendig, um die Anteilsgewährung zu ermöglichen. Die Kapitalerhöhungsver...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Haftung der Gesellschafter

Der BGH und mit ihm die herrschende Meinung ging bis 2023 davon aus, dass aufgrund der Rechtsfähigkeit der GbR die §§ 128, 129 HGB, die die Haftung in der OHG regeln, bei der GbR analog anzuwenden sind.[34] Die GbR wurde durch einen im Namen der GbR abgeschlossenen Vertrag selbst verpflichtet. Daneben haftete jeder Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog akzessorisch für die v...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.2 Die Geschäftsführungsbefugnis

Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft können bei der GbR nur Gesellschafter mit der Geschäftsführung betraut werden. Fremdgeschäftsführung durch gesellschaftsfremde Dritte ist anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht zulässig.[12] Deshalb haben die Gesellschafter nicht nur ein Recht zur Geschäftsführung, sondern auch die Pflicht zur Geschäftsführung, da ansonsten, w...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch im privaten Bereich eine beliebte und weitverbreitete Gesellschaftsform. Sie ist einfach zu gründen und für viele unterschiedliche Zwecke einsetzbar. Für die Gesellschafter einer GbR ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Rechte und Pfl...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht, wenn Beschlüsse durch alle Gesellschafter gefasst werden, z. B. auf einer Gesellschafterversammlung (§ 709 Abs. 3 BGB). Beschlüsse durch alle Gesellschafter sind notwendig, wenn eine Entscheidung nicht durch die geschäftsführenden Gesellschafter getroffen werden kann, sondern von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden muss.[...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, GmbH

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine > Juristische Person des Privatrechts, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Bei den Gründungsgesellschaftern kann es sich sowohl um natürliche Personen, als auch um juristische Personen handeln. Die Rechtsgrundlagen dazu enthält im Wesentlichen das GmbHG. Danach ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.2 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Der Steueraufschub in § 19a EStG [1] enthält Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert werden (Steuerfreistellung im Zeitpunkt der Überlassung). Der Steueraufschub kommt vor allem in Fällen zur Anwendung, in denen die Vorteile über die vorherige Steuerbefreiung hinausgehen und/oder deren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient dem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 5.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 24 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger eines Ehegatten aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als Gesamtschuldner...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 5.2 Haftung des Gesamtgutes bei Alleinverwaltung

Rz. 27 Im Falle der Alleinverwaltung des Gesamtgutes durch einen Ehegatten richtet sich die Haftung nach §§ 1437–1440 BGB. Nach der Grundregel des § 1437 BGB haftet bei der Alleinverwaltung grundsätzlich sowohl das Gesamtgut (Abs. 1) als auch der verwaltende Ehegatte persönlich (Abs. 2) mit seinem Vorbehalts- und Sondergut für alle Verbindlichkeiten der Ehegatten. Die persön...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13 Die Haftung des Testamentsvollstreckers

Rz. 85 Wie bereits oben erwähnt, besteht zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ein gesetzliches Schuldverhältnis. Damit greift für die Haftung des Testamentsvollstreckers ein eigener gesetzlicher Haftungsanspruch, der in § 2219 BGB geregelt ist. Sind mehrere Testamentsvollstrecker eingesetzt, so haften sie gesamtschuldnerisch, § 2219 Abs. 2, §§ 421 ff. BGB, es se...mehr

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zfs 03/2024, Strafrechtssch... / 2 Aus den Gründen: “…

a) Mit seinem Hinweisbeschluss vom 17.4.2023 hat der Senat ausgeführt: “Dem Kl. steht im Hinblick auf die streitgegenständliche Honorarforderung derzeit ("vorläufig") ein Anspruch auf Deckung zu. Es liegt ein Versicherungsfall vor (a), der geltend gemacht Anspruch ist nicht aufgrund des Vorliegens einer wissentlichen Pflichtverletzung (b) oder sonstigen Obliegenheitsverletzun...mehr

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zfs 03/2024, Verkehrsicheru... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger nimmt die beklagte Kommune wegen eines Unfalls, den er am 0.0.2018 gegen 11.10 Uhr als Radfahrer auf dem entlang des Baches A verlaufenden Rad-Wanderweges infolge einer herabstürzenden Baumkrone erlitten hat, auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Darüber hinaus begehrt er die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm sämtlic...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / IX. Gestörte Gesamtschuld

Das Aufeinandertreffen privilegierter und nicht privilegierter Schädiger bezeichnet man als gestörte Gesamtschuld. Dabei wird die Haftung des nicht haftungsprivilegierten Schädigers von vornherein beschränkt auf diejenige Quote, die er im Falle eines Gesamtschuldnerinnenausgleiches (§ 426 BGB) zu leisten hätte. Eine typische Konstellation ist beispielsweise die Fahrt mehrere...mehr

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zfs 03/2024, Paul Kuhn, Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen, Deutscher Anwaltverlag Bonn, 11. Auflage 2023, 876 Seiten

Allein schon der Umfang des Werks von Paul Kuhn beeindruckt: Es beinhaltet 876 Seiten und ist fast 5 cm stark! Auch die Anzahl von 2744 herangezogenen und ausgewerteten Gerichtsentscheidungen ist eine Kategorie für sich – Urteile aus allen Instanzen, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, nicht zu vergessen das BayObLG, das Kammergericht Berlin und das Kreisgericht. Neben...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13.3 Haftungsbegrenzung

Rz. 89 Der Testamentsvollstrecker haftet aus § 2219 BGB sowohl bei ausdrücklicher Auftragserteilung für seine vorzeitigen Handlungen als auch bei Fortführung nach Beendigung seines Amtes. Zu beachten ist hier, dass der Testamentsvollstrecker dann für unberechtigte Verfügungen wie ein Vertreter ohne Vertretungsmacht analog § 179 BGB haftet sowie für unerlaubte Handlungen pers...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 5.3 Ausgleichsansprüche der Ehegatten untereinander

Rz. 29 Die beiden vorherigen Abschnitte behandeln die Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber außenstehenden Dritten. Im Innenverhältnis gilt der Grundsatz, dass Gesamtgutsverbindlichkeiten wirtschaftlich betrachtet von beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu tragen sind. Ausnahmen davon sind in §§ 1441, 1443 und 1444 BGB für den Fall der Einzelverwaltung durch einen Ehega...mehr

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zfs 03/2024, Verkehrsicheru... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht mit der Begründung zurückgewiesen, dass dem Kläger wegen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens vom 1.9.2018 keine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG zustehen. 1. Ansprüche ...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 5 Haftungsfragen

Rz. 22 Da das Recht der Gütergemeinschaft verschiedene Vermögensmassen wie das Gesamtgut, das Sondergut und das Vorbehaltsgut kennt, existieren im Gesetz differenzierte Haftungsregelungen. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass immer nur die Ehegatten persönlich Schuldner von Verbindlichkeiten sein können; die Vermögensmassen selbst besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit un...mehr

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Erbprozessrecht / 11.2 Zwangsvollstreckung mit Titel gegen den Erben

Vor Annahme der Erbschaft können gegen den Nachlass gerichtete Ansprüche gegenüber den Erben nicht geltend gemacht werden, § 1958 BGB. Hierbei ist besonders auf den Vollstreckungsschutz nach § 778 Abs. 1 ZPO zu achten. Wird dieser ignoriert, so kann der Erbe nach § 766 ZPO entweder die Vollstreckungserinnerung geltend machen oder aber nach § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erh...mehr

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zfs 03/2024, Zum Innenausgl... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klägerin habe gegen die Beklagte keinen Anspruch aus § 78 Abs. 3 VVG, § 19 Abs. 4 StVG, § 426 BGB. Eine Mehrfachversicherung des Gespanns im Sinne des § 78 Abs. 1 VVG liege vor. Die Klägerin sei Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs und die Beklagte sei Haftpflichtversicherer des Anhängers. Das Zugfahrzeug mit dem Anhänger st...mehr

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Erbprozessrecht / 8.1 Vermächtnisanspruch

Der rein schuldrechtliche Vermächtnisanspruch aus § 2174 BGB besteht grundsätzlich den Erben gegenüber und ist entweder auf Verschaffung, Beseitigung oder auf Wertersatz gerichtet, wenn der Erblasser eine der dort genannten, beeinträchtigenden Handlungen vornimmt. Er entsteht mit dem Erbfall, soweit der Bedachte sein Vermächtnis nicht ausschlägt (§ 2176 BGB), wofür keine ges...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13.4 Verjährung

Rz. 90 Mit Außerkrafttreten des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a. F. zum 1.1.2010 und Wegfall der dreißigjährigen Sonderverjährung für erbrechtliche Ansprüche und somit auch Ansprüche nach § 2219 BGB gilt auch hier nunmehr die dreijährige Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB . Eine Ausnahme sieht lediglich § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. vor, wonach die Herausgabeansprüche gemäß §§ 2018...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / VII. Folge der Haftungsprivilegierung

Die Sperrung der Haftung umfasst jeglichen Anspruch (Vertrag, Delikt oder Gefährdung) der auf Ersatz des Personenschadens gerichtet ist. Der Sachschaden ist davon nicht umfasst, dieser ist vielmehr zu ersetzen. Der Personenschaden kann von dem Betroffenen selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn dieser keine Kompensationsleistungen durch Dritte beziehen kann.[7] Auch au...mehr

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Erbprozessrecht / 2.6.3 Haftungsbeschränkung im Vollstreckungsverfahren

Will der Erbe die Vollstreckung aus einem im Erkenntnisverfahren ergangenen Titel verhindern, muss er sich durch eine Vollstreckungsgegenklage gemäß §§ 785, 767 ZPO gegen die Maßnahme des Nachlassgläubigers verteidigen, sofern dieser in Gegenstände vollstreckt, die zum Eigenvermögen des Erben gehören und deshalb nicht der Haftung unterliegen. Die Haftungsbeschränkung entfalte...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / I. Einleitung

Neben der Ermittlung und Darstellung des korrekten materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstabs[1] stellt der Sachvortrag das Herzstück der anwaltlichen Tätigkeit in einem familienrechtlichen Verfahren dar. Inhaltlich hat sich der Sachvortrag nach den einschlägigen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsnormen zu richten. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens stellt das Ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Erbprozessrecht / 10.4 Klage auf Wertermittlung

Unabhängig vom Auskunftsanspruch des § 2314 BGB erkennt Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. dieser Norm dem pflichtteilsberechtigten Nichterben dem Erben gegenüber einen eigenständigen Anspruch auf Wertermittlung zulasten des Nachlasses zu. Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Pflichtteilsberechtigten nicht der Anspruch aus § 2314 BGB gegenüber dem vom Erblasser Beschenkten zu. Grund...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 1 Der Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 1 Ein weiterer Wahlgüterstand für Eheleute ist die Gütergemeinschaft. Dabei handelt es sich um einen höchst seltenen und auch komplizierten Güterstand, der in der heutigen Zeit so gut wie nicht mehr vereinbart wird. Der Güterstand der Gütergemeinschaft spielt dementsprechend in der Praxis keine große Rolle. Wenn, dann ist er überwiegend noch vereinzelt in ländlich gepräg...mehr

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Erbprozessrecht / 10.9.3 Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses, § 1990 BGB

Im Falle eines unzureichenden Nachlasses steht dem nicht selbst pflichtteilsberechtigten Erben die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses zu, um sein Privatvermögen vor Nachlassforderungen zu schützen, sofern er nicht bereits unbeschränkt haftet, § 2013 BGB. Es kommt zu einer Trennung zwischen Nachlass und Eigenvermögen des Erben, aber jeweils nur im Verhältnis zum jeweilige...mehr

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Erbprozessrecht / 11.3 Zwangsvollstreckung in den Miterbenanteil nach § 859 Abs. 2 ZPO

Der Miterbenanteil ist pfändbar. Gemäß § 95 Abs. 1 FamFG, § 859 Abs. 2 ZPO sind hier die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung analog anwendbar, sodass die Pfändung nach §§ 857 Abs. 1, 859 Abs. 2, 829 ZPO erfolgt. Den Miterben kommt dabei die Stellung von Drittschuldnern zu. Obliegt die Nachlassverwaltung einem bestellten Testamentsvollstrecker, so ist dieser Drittschuld...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2 Wirkungen des gesetzlichen Güterstands während der Ehe

Rz. 2 Dem Kern nach ist auch die Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung, denn während der Ehe entsteht keine Gemeinschaft. § 1363 Abs. 2 BGB bestimmt, dass das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes während der Ehe nicht zu einem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten verschmelzen. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines jeweiligen Vermögens. Rz. 3 Damit einhergehe...mehr

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FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13.2 Anspruchsberechtigung

Rz. 88 Gemäß § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker nur gegenüber den aus dem Testament ersichtlichen Erben und Vermächtnisnehmern. Der Schadensersatzanspruch des Erben fällt in den Nachlass, sodass er unter Umständen (bei Entlassung oder Tod des Testamentsvollstreckers) von dem Testamentsvollstreckernachfolger geltend zu machen ist. Die Darlegungs- und Beweislas...mehr