Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz

Rz. 462 Auch die Verschwiegenheitsverpflichtung bedarf bei Durchführung der mobilen Arbeit einer besonderen Ausgestaltung, weil sich im häuslichen Bereich in der Regel auch betriebsfremde Personen aufhalten und an dem außerbetrieblichen Arbeitsplatz geheimhaltungsbedürftige Daten verarbeitet werden. Der Mitarbeiter muss deshalb verpflichtet werden, für die Verschwiegenheit a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Festlegung

Rz. 1033 Der Aufnahme einer Klausel über den konkreten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall kann die Regelun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Arbeitsschutz/Arbeitszeiterfassung

Rz. 1038 Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz, gelten auch bei einer Home-Office-Tätigkeit. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, auch die Arbeitsstättenverordnung, eingehalten werden. § 2 Abs. 7 ArbStättV definiert die Telearbeit als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bewertung der Wegzeiten

Rz. 1037 Bei der Errichtung eines Home-Office stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Wegzeiten als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu bewerten sind.[2419] Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Arbeitsort und zurück in der Regel keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig.[2420] Hingegen können...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Steuerrechtlicher Hinweis

Rz. 1044 Besonderes Augenmerk ist bei der Errichtung eines Home-Office auf die korrekte lohnsteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitnehmers und des vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufwendungsersatzes zu richten.[2433] Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, können gemäß §§ 4 Abs. 5 Nr....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nutzung zu Ausbildungszwecken

Rz. 77 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b und 6c EStG – also die Arbeitszimmer-Regelungen (> Rz 15 ff) und jene zur Homeoffice-Pauschale (> Rz 93 ff) – gelten für den Abzug von > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sinngemäß (> Rz 7, > Rz 101; BMF vom 15.08.2023, Rz 41, BStBl 2023 I, 1551, > Anh 2 Arbeitszimmer ). Aufwendungen des Stpfl für sein häusliches ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein zu Erwerbszwecken und zu Nichterwerbszwecken, also gemischt genutztes "Arbeitszimmer" im häuslichen Umfeld wird von § 12 Nr 1 EStG insgesamt der privaten Sphäre zugeordnet (> Rz 2/2); die Aufwendungen sind nicht abziehbar (> Lebensführung Rz 3/2), sofern nicht ggf die Homeoffice-Pauschale (> Rz 4, 90 ff) zum Ansatz kommen kann. Für solche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 327 Vereinbarungen über mobile Arbeit mit Auslandsbezug erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen in allen Branchen an Bedeutung.[865] Die technischen Entwicklungen machen es häufig möglich, den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung von dem Ort der Betriebsstätte zu entkoppeln. Dies bietet der Ausgestaltung der Arbeitsumstände neu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten , >Betriebsausgaben und/oder > Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen all...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemein zum Inhalt

Rz. 952 Die Beschreibung der geplanten unternehmerischen Maßnahme – also der Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG – und ihre Durchführung ist der Kern des Interessenausgleichs und sein wesentlicher Inhalt. Diese Beschreibungen stellen die Einigung der Betriebspartner über das "Ob" und "Wie" der Betriebsänderung dar. Dabei kann Gegenstand eines Interessenausgleichs nur die ge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Keine Abweichung von zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO

Rz. 331 Stets ist zu prüfen gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO, ob sich das Arbeitsverhältnis jedenfalls auch nach zwingenden Rechtsvorschriften anderer Staaten zu richten hat, deren Recht gemäß Art. 8 Abs. 2–4 Rom I-VO anzuwenden wäre, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen hätten. Diese Kontrollüberlegung sollte aus Arbeitgebersicht immer angestellt werden. Die Wirkun...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Aufwandsentschädigung

Rz. 1035 Ein Vermögensopfer des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers kann eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 670 BGB auslösen. Um Streitigkeiten über den Inhalt der Entschädigungspflicht zu vermeiden, sollte daher eine Regelung darüber getroffen werden, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer dafür, dass er seinen privaten Wohnraum für die Errichtung e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Datenschutz

Rz. 1036 Da sich im häuslichen Bereich eines Arbeitnehmers auch betriebsfremde Personen aufhalten können, bedarf es zur Einhaltung des Datenschutzes, insbesondere zum Schutz der geschäftlichen/betrieblichen Daten einer Regelung darüber, wie die Unterlagen/Einrichtungsgegenstände des Home-Office vor dem Zugriff Dritter geschützt werden können. Sofern dies räumlich möglich ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ii) Unfallschutz

Rz. 1043 Mit Einführung des § 8 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 Nr. 2a SGB VII wurde der Unfallversicherungsschutz für mobile Arbeit erweitert. Zum einen wird durch § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII der Schutz am außerbetrieblichen Arbeitsort dem Schutz in der Betriebsstätte gleichgestellt, zum anderen ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII der Weg, der zurückgelegt wird, um Kinder fremder Obhut anz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen seit dem VZ 2023 nicht mehr als solche für ein Arbeitszimmer als WK berücksichtigt w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 809 In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der sich Arbeitgeber häufig nicht mehr ausschließlich an einem Ort ansiedeln oder zumindest aufgrund der durch das Internet verbreiteten Vertriebswege ihre Kunden auch überregional bedienen, sind die meisten Arbeitgeber darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen. Von der Dienstreise zu unterscheiden ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Opernsänger

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Abgrenzung, wann ein Opernsänger > Arbeitnehmer ist, hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Im Einzelnen > Bühnenangehörige, > Künstler, > Lohnzahlungszeitraum Rz 30, 31. Ein Opernsänger, der bei Gastspielen das Vergütungsrisiko trägt und nicht vollständig in den Bühnenbetrieb des jeweil...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Zutrittsrechte

Rz. 1040 Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers im Home-Office liegt regelmäßig an einem durch Art. 13 GG geschütztem Ort. Insofern sind die Ausführungen zur Vereinbarung eines Zutrittsrechts zu grundrechtlich geschützten Räumen zu beachten (§ 1b Rdn 461). Ein Zutrittsrecht sollte aufgrund der Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes (ee) stets vereinbart ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelnen Gegenstände der Nachweispflicht

Rz. 1154 Die Mindestinhalte wurden durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2022 erweitert. Nachzuweisen sind seitdem jedenfalls die nachfolgenden Arbeitsbedingungen:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Private Nutzung

Rz. 27 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich genutzt werden (BFH GrS 1/14, Rz 62 aaO [> Rz 2/2]; zum Begriff des Arbeitszimmers > Rz 15 ff). Die private Mitbenutzung muss mithin von ganz untergeordneter Bedeutung sein; andernfalls schließt sie den Abzug von WK – insgesamt (keine Aufteilung; > Rz 29) – aus (BFH GrS 1/14,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausstattung

Rz. 65 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das grundsätzlich bestehende Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Ausstattung (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 1 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Rz 2/1). Davon gilt nur dann eine Ausnahme, wenn auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer selbst abgezogen werden dürfen (> Rz 1) oder es sich um > Arbei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 609 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur ein, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung[1422] aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Gründen widerspricht.[1423] Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist § 102 Abs. 5 BetrVG zudem im Fall einer wegen ordentlicher Unkündbarkeit ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung un...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Begriff

Rz. 1620 Ein schon seit einiger Zeit beliebtes und im Zeitalter der "Arbeitswelt 4.0" immer attraktiveres Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Vertrauensarbeitszeit. Wie der Begriff schon vermuten lässt, lebt dieses Zeitmodell vom arbeitgeberseitigen Vertrauen in die ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und dessen sinnvolle eigenstän...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / B. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 4 Voraussetzungen für die Anwendungen aller mit der Stärkung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Regelungen ist eine Beschäftigung im Privathaushalt. Eine solche liegt nach § 8a S. 2 SGB IV vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch sonstige Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schlechtleistung

Rz. 1020 Ein Arbeitnehmer haftet im Falle der Schlechtleistung seinem Arbeitgeber nicht zwangsläufig auf den vollen Schaden. Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit kommt vielmehr eine Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung durch die richterrechtlichen Grundsätze zur beschränkten Arbeitnehmerhaftung zum Tragen, den sog. innerbetrieblichen Schadensausgleich.[2382] Betrieblich vera...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

aa) Festlegung Rz. 1033 Der Aufnahme einer Klausel über den konkreten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall ka...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Gesetzliche Regelungen der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 956 Gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 12 bis 40 ZPO.[2236] Mithin bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand im Regelfall durch den Wohnsitz des beklagten Arbeitnehmers bzw. des beklagten Arbeitgebers.[2237] Ist der Arbeitgeber eine juristische Person (§ 17 ZP...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erweiterung des Direktionsrechts

Rz. 841 Problematisch sind die Klauseln, mit denen das Direktionsrecht des Arbeitgebers über den gesetzlich durch § 106 GewO gezogenen Rahmen hinaus erweitert werden sollen. Derartige Klauseln (siehe oben Rdn 838) unterliegen im vollen Umfang der AGB-rechtlichen Billigkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sowie der Unklarheitenregelung in § 305c Abs. 2 BGB und dem Transp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einsatzort

Rz. 458 Mobile Arbeit kann in unterschiedlichen Formen mit und ohne Ortsbindung stattfinden. In der arbeitsvertraglichen Vereinbarung sollte klar geregelt werden, ob der Beschäftigte die Arbeit an einem frei bestimmbaren Ort im mobilen Office oder nur an einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz, z.B. in seinem Wohnbereich (Home-Office), zu erbringen hat.[1143] Bei der Täti...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Arbeitsschutz

Rz. 463 Die mobile Arbeit wirft in Bezug auf die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung des Arbeitsschutzes nicht unerhebliche Probleme auf.[1163] Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass eine Vielzahl arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen eingehalten wird, u.a. die der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsstättenverordnung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nach §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsvertraglichen Möglichkeit ...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 8 Das Pflegezeitgesetz begünstigt nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte". § 7 Abs. 1 PflegeZG definiert diesen Begriff des Beschäftigten für Zwecke des Gesetzes und fasst darunter neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die Auszubildenden sowie die arbeitnehmerähnlichen Personen einschließlich der Heimarbeiter und der ihnen Gleichgestellten.[5] Die hie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 441 Als Heimarbeit wird solche Arbeit bezeichnet, die ein Heimarbeiter in selbst gewählter Arbeitsstätte allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig verrichtet.[1111] Die in Heimarbeit Beschäftigten sind keine Arbeitnehmer, sondern der Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Personen zuzurechnen, wobei für die r...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.9 Gefährdungsbeurteilung aus besonderem Anlass

Rz. 45 Die Pandemievorsorge im Unternehmen verpflichtet den Arbeitgeber, bei Auftreten einer solchen Lage die besonderen Anforderungen an seinen Geschäftsbetrieb im Allgemeinen und an die Gesundheit der Belegschaft im Besonderen zu überprüfen. Das Erstellen eines (vorsorglichen) betrieblichen Pandemieplans (Besetzung und Entscheidungskompetenz eines Pandemiestabs, Kommunikat...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebssphäre des Arbeitgebers

Rz. 76 Die Anforderungen nach § 10 richten sich an den Arbeitgeber als Adressaten und Verantwortlichen für die Arbeitsbedingungen. Problematisch wird dies, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht werden kann, z. B. bei der Erbringung von Arbeitsleistung im Homeoffice, oder bei wechselnden Einsatzstellen. Solche modernen Arbeitsformen ohne konk...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Ergibt – 4. – die Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdung Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung auszuschließen. Dies kann eine Änderung der konkret ausgeübten Tätigkeit, der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.27 [Homeoffice-Tagespauschale → Zeile 66]

Für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, können pauschal 6 EUR, max. 1.260 EUR im Kalenderjahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Mit der Tagespauschale sind alle Kosten für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten. Der pauschale Abzugsbetrag und die Entfernungspaus...mehr