Fachbeiträge & Kommentare zu Innergemeinschaftliche Lieferung

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Innergemeinschaftliches Dre... / 1 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Beim innergemeinschaftlichen Reihengeschäft sind folgende umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten: Steuerfrei nach § 6a UStG kann nur die eine Lieferung mit "Warenbewegung" sein, der die Beförderung bzw. Versendung zugerechnet wird (§ 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, vgl. hierzu Reihengeschäft). Der steuerfrei Liefernde muss deshalb im Ursprungsland der Ware eine Zusammenfassende M...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3 Einbeziehung elektronischer Schnittstellen in Lieferungen

3.1 Fiktives Reihengeschäft: Allgemeines Mit Wirkung zum 1.7.2021 wird bei den nachfolgend genannten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer. Insoweit wird die Liefe...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 2.2 Wareneinfuhr vom Drittlandsgebiet in das Inland

Hier kommt als umsatzsteuerliche Besonderheit hinzu, dass bei der Einfuhr von Waren vom Drittland in das Inland deutsche Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Beim Reihengeschäft ist deshalb zu klären, wer der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist und wer insoweit beim Finanzamt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Hierbei sind folgende umsatzsteuerliche Regelungen zu beachten: Ein sich...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.2 Lieferungen über eine elektronische Schnittstelle mit fiktivem Reihengeschäft: Einzelfälle

3.2.1 Im Drittland ansässiger Händler liefert an Nichtunternehmer, Beginn und Ende der Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet Liefert ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (sog. Drittlandsunternehmer) an Nichtunternehmer und beginnt und endet die Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet, wird nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG ein fiktives Re...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 2.1 Warenausfuhr vom Inland in das Drittlandsgebiet

Zum Drittlandsgebiet gehört alles, was nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehört.[1] Leider gibt es im Verhältnis zum Drittland keine Vereinfachungsregelung wie für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG). Bei Drittlandsgeschäften sind – zusätzlich zu den Grundregelungen (vgl. Reihengeschäft) – folgende zusätzliche Regelungen für die zu prüfende Steuerbefreiung für A...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.2.2 Fernverkauf von aus Drittland eingeführten Gegenständen in EU mit Sachwert von höchstens 150 EUR

Erfolgen Fernverkäufe von aus dem Drittland eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR [1] an Nichtunternehmer oder an die in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannten sog. opaken Unternehmer (mit nur steuerfreien, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen z. B. Heilberufler § 4 Nr. 14 UStG, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, pauschalierende Land- und Forstw...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.2.1 Im Drittland ansässiger Händler liefert an Nichtunternehmer, Beginn und Ende der Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet

Liefert ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (sog. Drittlandsunternehmer) an Nichtunternehmer und beginnt und endet die Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet, wird nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG ein fiktives Reihengeschäft angenommen. Nicht betroffen sind insoweit Lieferungen durch im Gemeinschaftsgebiet ansässige Lieferer.[1] Praxis-Beispiel Dri...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.1 Fiktives Reihengeschäft: Allgemeines

Mit Wirkung zum 1.7.2021 wird bei den nachfolgend genannten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer. Insoweit wird die Lieferkette "Händler an Betreiber der elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung

1 Allgemeines Rz. 1 Lieferungen von Gegenständen in andere EU-Mitgliedstaaten sind im Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. v. § 6a UStG umsatzsteuerfrei (§ 4 Abs. 1b UStG) und unterliegen im Bestimmungsmitgliedstaat der Umsatzbesteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb.[1] Der Steuerbefreiungstatbestand der innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 172 Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs mit neuen Fahrzeugen erfolgt stets, d. h. auch im Privatverkehr, im Bestimmungsland. Dadurch sollen Wettbewerbsstörungen in der Union vermieden werden, die durch Kauf und Verkauf neuer Fahrzeuge durch private Personen entstehen würden. Zwar ist im sonstigen innergemeinschaftlichen Warenverkehr für Nichtunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ort der Lieferung im Inland

Rz. 52 Die innergemeinschaftliche (steuerfreie) Lieferung setzt eine steuerbare Lieferung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Lieferungen, die im Ausland, auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG)

Rz. 35 Anstelle der steuerfreien Ausfuhrlieferung von Gegenständen der Ausfuhr[1] tritt im kommerziellen Unionsverkehr die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung.[2] Daneben wird das unternehmensinterne Verbringen in das übrige Gemeinschaftsgebiet wie eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt (§ 6a Abs. 2 UStG; Rz. 119ff.). Um die Erfassung innergemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Rz. 178 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt

Rz. 40 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1b UStG setzt voraus, dass die Lieferung einen steuerbaren Umsatz darstellt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung fällt daher nur dann unter diese Vorschrift, wenn der Gegenstand der Lieferung von einem Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens geliefert wird und der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Rz. 41 Eine Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Ausführung von Begutachtung oder Arbeiten am Gegenstand der Lieferung

Rz. 139 Nicht unter den Verbringungstatbestand fällt die Beförderung oder Versendung von Gegenständen, wenn an diesen für den Steuerpflichtigen eine Begutachtung oder Arbeiten erbracht werden und die Gegenstände wieder an den Auftraggeber unmittelbar zurück gelangen.[1] Die letztere Voraussetzung ist zwingend.[2] Die Vorschrift wurde durch die Zweite Vereinfachungsrichtlinie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.7.3 Lieferung von Fahrzeugen (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 S. 1 Nr. 5 und S. 2 bis 4 UStDV)

Rz. 268 In sämtlichen Verbringungsnachweisen für innergemeinschaftliche Lieferungen von Fahrzeugen ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer anzugeben. Das gilt für die Gelangensbestätigung (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStDV) ebenso wie für die in § 17b Abs. 3 UStDV aufgeführten alternativen Verbringungsnachweise (§ 17b Abs. 3 S. 2 UStDV; Rz. 233ff., 251ff.). Wird das Fahrzeug, für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

Rz. 311 Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, wird die Lieferung gem. Abs. 4 für den Unternehmer gleichwohl als steuerfrei angesehen, wenn der Unternehmer sie als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 In das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringen (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 74 Nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vor, wenn entweder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat, die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet. Der Liefergegenstand muss das Inland physisch ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Verstoß gegen die Meldepflicht über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 162 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG wird verwirklicht, wenn einer Rechtsverordnung nach § 18c UStG zuwidergehandelt wird, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 1 Zur Sicherung des Steueraufkommens durch einen Austausch von Auskünften mit anderen Mitgliedstaaten kann ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Versandhandel

Rz. 160 Die Versandhandelsregelung ist durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz eingeführt worden. Sie betrifft Warenlieferungen, bei denen durch den liefernden Unternehmer der Gegenstand der Lieferung aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer befördert oder versendet wird, die der Erwerbsbesteuerung nicht unterliegen. Da im EU-Binnenmarkt grundsätzlich de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.8 Buchnachweis bei Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 17d Abs. 4 UStDV)

Rz. 308 Für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 und 3 UStG gelten die gleichen Nachweispflichten wie für andere Gegenstände. Gleichwohl werden wegen der Betrugsanfälligkeit bei dem innergemeinschaftlichen Verkauf von hochwertigen Fahrzeugen von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung an den Buchnachweis erhöhte Anforderungen gestellt.[1]...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Abnehmer (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 90 Abnehmer (Empfänger) der Lieferung können nur folgende Personen sein: ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat (Rz. 101); eine in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)

Rz. 346 MWv 1.1.2020 wird gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung versagt, wenn der liefernde Unternehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, für seine Lieferungen rechtzeitig eine richtige und vollständige ZM nach § 18a UStG abzugeben. Auch wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 und 2 UStG vorliege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 188 Die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung i. S. v. § 6a Abs. 1 und 2 UStG müssen nachgewiesen werden.[1] Dieser Nachweis wird durch den Beleg- und Buchnachweis geführt, die aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 3 S. 2 UStG in §§ 17a bis 17d UStDV geregelt sind. Dass der Gesetzgeber diese Regelung dem Verordnungsgeber überlassen hat, ist nicht zu be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.2 Verbringungsnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen (§ 17b Abs. 2 UStDV)

Rz. 233 Durch die in § 17a UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Aufgrund des Wegfalls der Zollkontrollen an den innergemeinschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers

Rz. 291 Die Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen USt-IdNr. durch den Abnehmer ist seit 1.1.2020 nach § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Rz. 114ff.). Der Unternehmer hat die USt-IdNr. des Abnehmers gem. § 17d Abs. 1 UStG buchmäßig nachzuweisen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Unionsrecht

Rz. 25 Die Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, zu der die Bestimmungen über die innergemeinschaftliche Lieferung gehören, ist eine Übergangsregelung, die von einer endgültigen Regelung abgelöst wird, die auf dem Grundsatz beruht, dass die Lieferungen von Gegenständen im Ursprungsmitgliedstaat zu besteuern sind.[1] Die Vorschriften ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Vorübergehende Verwendung von Gegenständen

Rz. 142 Gelangen Gegenstände aus dem Inland in einen anderen Mitgliedstaat, die dort höchstens 24 Monate verbleiben und bei ihrer Einfuhr aus einem Drittland im Rahmen der vorübergehenden Verwendung vollständig von Einfuhrabgaben befreit wären, liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor.[1] Die Steuerbefreiung für die Einfuhr aus Drittländern (Einfuhrumsatzsteuerbefrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmer

Rz. 88 Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen kann nur von Unternehmern i. S. v. § 2 UStG geltend gemacht werden, die damit im Inland eine steuerpflichtige Lieferung bewirken.[1] Lieferungen von Nichtunternehmern sind nicht steuerbar (vgl. aber Rz. 89). Kleinunternehmer sind von der Anwendung des § 6a UStG ausgeschlossen[2], ausgenommen bei der Lieferung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 114 Das Jahressteuergesetz 2019 hat § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG eingefügt. Danach ist für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung Voraussetzung, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 138Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, die für die Steuerbefrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 119 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z. B. zu einer Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gilt gem. § 3 Abs. 1a UStG als Lieferung gegen Entgelt und gem. § 6a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung. Das unternehmerische Verbringen ist bei Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konsignationslager

Rz. 159a Mit Art. 12 Nr. 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde mWv 1.1.2020 § 6b UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Nach dieser Vorschrift gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat nicht als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Erwerbsbesteuerung (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 111 Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur vor, wenn die gelieferten Gegenstände im übrigen Gemeinschaftsgebiet den Vorschriften über die Umsatzbesteuerung, nämlich der dortigen Erwerbsbesteuerung unterliegen. Der Abnehmer muss im anderen EU-Mitgliedstaat den Tatbestand eines innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllen. Ob ein Erwerbsvorgang der Besteuerung in eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Vorherige Be- oder Verarbeitung (§ 6a Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 116 Die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der gelieferte Gegenstand vor seiner Verbringung ins übrige Gemeinschaftsgebiet be- oder verarbeitet wird. Diese Regelung entspricht den vergleichbaren Vorschriften in § 6 Abs. 1 S. 2 und § 7 Abs. 1 S. 2 UStG. Da es sich bei der Beförderung oder Versendung ins übrige Gem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 125 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände in dem im anderen Mitgliedstaat gelegenen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Wegen der Modernisierung der EDV-Anlage in der Unternehmensleitung in München werden die bisher dort benutzten Geräte an die Filiale nach Straßburg abgegeben. Die Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.6 Buchnachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 UStG (§ 17d Abs. 2 UStDV)

Rz. 302 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 17d UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.4 Verbringungsnachweis bei Abholung

Rz. 255 Die Abholung ist ein spezieller Fall der Beförderung i. S. v. § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG, bei der der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung im Inland zur Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet übertragen erhält (Rz. 59). Es gelten die gleichen Nachweisanforderungen wie bei der Beförderung durch den Unternehmer, d. h. der Verbringungsnachweis ist ausschließlich nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.1 Allgemeines (§ 17b Abs. 1 UStDV)

Rz. 220 Wird keine Gelangensvermutung nach § 17a UStDV geltend gemacht oder wird diese widerlegt, bleibt es bei der bisherigen Nachweisregelung, die nunmehr in den §§ 17b bis d UStDV enthalten ist. Danach hat der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG

Rz. 147 Befördert oder versendet der Unternehmer den Gegenstand unmittelbar an den Abnehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. v. § 6a Abs. 1 UStG vor. Aus Gründen der Vereinfachung kann auch in diesen Fällen ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. v. § 3 Abs. 1a UStG angenommen werden, wenn Abgangs- und Bestimmungsstaat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unionsrecht

Rz. 4 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie ebenso wie in der MwStSystRL vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Besteuerung

Rz. 149 Außer in den Fällen der vorübergehenden Verwendung i. S. einer befristeten Verwendung kommt es auf die Dauer der Verwendung im anderen Mitgliedstaat nicht an (Rz. 126). In diesen Fällen ist für die steuerfreie Verwendung nicht Voraussetzung, dass der Gegenstand wieder zurück in den Ausgangsstaat gelangt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist grundsätzlich jedoch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.3.5 Speditionsversicherung (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStDV)

Rz. 253 Erfolgt die Versendung des Gegenstands der Lieferung durch den Abnehmer, kann der Unternehmer den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStDV auch führen durch einen Nachweis über die Entrichtung der Gegenleistung für die Lieferung von einem Bankkonto des Abnehmers und eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs (Spediteursversi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.1 Gelangensvermutung (§ 17a UStDV)

Rz. 208 Die Gelangensvermutung in Beförderungs- und Versendungsfällen ist in Art. 45a der DVO Nr. 282/2011 (MwStVO)[1] über die Bedingungen getroffen worden, unter denen Gegenstände als vom Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der innergemeinschaftlichen Lieferung versandt oder befördert gelten. Damit sollen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmer beseitigt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.7.1 Beförderung im Unionsversandverfahren (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStDV)

Rz. 266 Werden Gegenstände im Unionsversandverfahren ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, kann der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung geführt werden (§ 17a Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStDV). Die Bestätigung wird von der Abgangsstelle nach Eingang des Beendigungsnachweises für das Versa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.5 Nachweis im Reihengeschäft

Rz. 261 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Verbringung des Gegenstands der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Der Verbringungsnachweis beim Reihengeschäft wird nach den Regeln des § 17b UStG erbracht. Ausgehend vom maßgebenden Rechtsgeschäft zwischen dem Unternehmer und seinem Vertragspart...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Montage- und Installationslieferungen

Rz. 134 Die Bezugnahme in Art. 17 Abs. 2a MwStSystRL betrifft Lieferungen von Gegenständen, die mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Unternehmer oder für dessen Rechnung installiert oder montiert werden. Der Union-Bestimmung ist zu entnehmen, dass bestimmte Warenbewegungen über die innergemeinschaftlichen Grenzen von dem umsatzsteuerpflichtigen Verbringen nur au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Nur vorübergehende Verwendung

Rz. 130 Die nur vorübergehende Verwendung von Gegenständen in einem anderem Mitgliedstaat gilt nicht als Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat i. S. v. Art. 17 Abs. 1 der MwStSystRL (Art. 17 Abs. 2 MwStSystRL). Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuereinnahmen für den innergemeinschaftlichen Handel auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in dem der Endverbrauch der geliefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesonderte Erklärungen (§ 18b UStG)

Rz. 354 Der Unternehmer ist nach § 18b UStG verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen seiner steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen in den USt-Voranmeldungen und in der Jahreserklärung gesondert anzugeben. Die durch das Binnenmarktgesetz neu eingeführte Erklärungspflicht soll sicherstellen, dass die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen in den USt-Voranmeldu...mehr