Interne Revision
Die interne Revision ist eine Beratungs- und insbesondere Schutzfunktion im Unternehmen und wird von betriebszugehörigen Personen durchgeführt.
Interne Revision im Unternehmen
Die interne Revision ist eine Beratungs- und Schutzfunktion. Sie kann von der externen Revision abgegrenzt werden.
Die interne und externe Revision sollten im Unternehmen dennoch harmonisieren. Während die interne Revision im Unternehmen von betriebszugehörigen Personen durchgeführt wird, wird die externe Revision hingegen von betriebsfremden Personen durchgeführt. Eine externe Revision kann beispielsweise in Form einer Wirtschaftsprüfung erfolgen. Ein weiterer Unterscheid ist, dass bei der internen Revision der Schutz des Unternehmens das Ziel der Prüfungen ist. Bei der externen Revision hingegen steht der Schutz von externen und internen Beteiligten im Vordergrund.
Was bedeutet Interne Revision? Eine Definition
Eine interne Revision ist eine Funktion, durch die Unternehmensprozesse überprüft werden. Mit Hilfe einer unabhängigen und objektiven Prüfung soll das Unternehmen dabei unterstützt werden, seine Ziele zu erreichen. Dabei kann die Prüfung durch die interne Revision durch Prozesse wie Planung, Organisation oder Überwachung erfolgen. Es erfolgt sozusagen ein Vergleich des „Ist-Zustandes“, damit ein „Soll-Zustand“ erreicht werden kann. Die interne Revision ist regelmäßig Aufgabe der Unternehmensleitung.
Aufgaben der internen Revision
Der Umfang der Aufgaben bei der internen Revision ist abhängig von Größe und Struktur eines Unternehmens.
- Grundsätzlich muss bei der internen Revision ein Konzept erstellt und umgesetzt werden, durch das Prüfungsvorgänge im Unternehmen erfolgen und durchgeführt werden.
- Außerdem sollten Berichte über die durchgeführten Prüfungen erstellt werden.
- Auch sollte die Einhaltung des internen Kontrollsystems gewährleistet werden sowie
- die Sicherstellung dessen Funktionsfähigkeit.
Interne Revision gesetzliche Grundlagen
Für die meisten Unternehmen gibt es keine gesetzlichen Regelungen für eine interne Revision. Der Gesetzgeber überlässt den Unternehmen hier einen großen Ermessensspielraum für die Errichtung und Unterhaltung einer internen Revision. Doch auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist heutzutage eine interne Revisionsabteilung ein fester Bestandteil in den meisten Unternehmen. Eine Ausnahme gilt für Banken: Diese sind verpflichtet, eine interne Revision einzurichten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Kreditwesengesetz, im Aktiengesetz sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz.