Dolose Handlungen
Der Begriff „dolose Handlungen“ stammt von dem lateinischen Wort „dolus“ und bedeutet so viel wie arglistig und trügerisch. Auf genau diesen Wortlaut wird in der Fachsprache auch abgestellt. Bei dolosen Handlungen handelt es sich im unternehmerischen Bereich nämlich um solche, die zur absichtlichen Schädigung von Unternehmen oder Dritten führen.
Dolose Handlungen und interne Revision
Eine interne Revision ist eine Funktion, durch die Unternehmensprozesse überprüft werden. Durch eine objektive Prüfung werden die Unternehmensprozesse überprüft und angepasst. Eine solche Überprüfung kann durch Prozesse wie Planung, Organisation oder verschiedene Maßnahmen erfolgen. Durch die interne Revision kann die Einhaltung von Anordnungen und Regeln überwacht und bewertet werden. Diese Funktion kann im Hinblick auf dolose Handlungen für Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. So können vor allem Straftatbestände, die durch die eigenen Mitarbeiter oder Führungskräfte begangen werden, aufgedeckt oder verhindert werden. Durch die interne Revision können Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden mit deren Hilfe Wirtschaftskriminalität eingedämmt werden kann.
Dolose Handlungen: Beispiele
Dolose Handlungen können in Form von geringen Schäden oder schwerwiegenden Schäden vorkommen. Ein klassischer Fall ist der „Griff in die Kasse“. Ein Mitarbeiter bedient sich an der Unternehmenskasse und verschafft sich somit einen persönlichen Vorteil. Für das Unternehmen entsteht dadurch ein finanzieller Schaden. Ein weiteres bekanntes Beispiel ist die Absprache von Tankstellen beim Benzinpreis. Die Verbraucher erleiden bei diesem Szenario einen finanziellen Schaden, während die Tankstellen davon profitieren. Weitere Beispiele sind:
- Schwarzarbeit
- Erpressung
- Insiderhandel
- Steuerdelikte
- Bestechung
- Dokumentenfälschung
- Missbrauch von Firmeneigentum
Was sind dolose Handlungen: Eine Definition
Eine dolose Handlung beschreibt eine Tat, die zur Erlangung eines Vorteils für den Täter in heimtückischer Form führt, während ein Nachteil für ein Unternehmen oder einen Dritten entsteht. Dolose Handlungen zielen meistens auf Waren, Güter oder Leistungen ab. Darunter fallen Straftatbestände und Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung und Unterschlagung. Der dabei entstandene Schaden wird vom Täter vorsätzlich herbeigeführt oder grob fahrlässig in Kauf genommen. Dolose Handlungen sind meiste schwer aufzudecken und nachzuvollziehen.
Dolose Handlungen und Wirtschaftskriminalität
Der Begriff der Wirtschaftskriminalität kann heutzutage nicht einheitlich definiert werden. Kurz gesagt ist Wirtschaftskriminalität die Summe der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in Organisationen, an Organisationen und durch Organisationen begangen werden. Die Mitarbeiterkriminalität wird von dem Begriff mit eingeschlossen. Wirtschaftskriminalität setzt sich somit aus mehreren dolosen Handlungen zusammen. Die Straftaten werden bei der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten ausgeübt.
Checkliste dolose Handlungen
Sollte im Unternehmen der Verdacht auf dolose Handlungen entstehen ist Handlungsbedarf gegeben:
- Verdacht auf dolose Handlungen nachgehen und erhärten oder entkräften
- Diskretion behalten- keine Vorverurteilungen und übereilte Entschlüsse
- Dokumentation des Prüfungsvorgehens
- Bei Nachweis von dolosen Handlungen Sanktionen einleiten! (Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, sonstige)
- Interne Revision aufstellen oder ggf. überprüfen!
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