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20.05.2022
BVerfG winkt partielle Impfpflicht durch
Große Enttäuschung für alle Impfverweigerer. Das BVerfG hat die Pflege-Impfpflicht gebilligt und die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Beschäftigten in der Pflege, aber auch von Trägern von Pflegeeinrichtungen abgewiesen. Dennoch könnte sich in der Praxis sowohl die Entscheidung der Verfassungsrichter als auch das Gesetz als Sturm im Wasserglas erweisen, denn das Gesetz zur partiellen Impfpflicht läuft zum Jahresende aus. Bis dahin stehen die Chancen nicht schlecht, dass impfunwillige Mitarbeiter im Pflegebereich sich unter geschickter Ausnutzung der gesetzlich vorgesehenen Verfahren ohne Impfung durchmogeln.
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