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06.08.2021
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von ARD u.a.
Die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, den Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen, war ein voller Erfolg. Das BVerfG hat ihr in vollem Umfange stattgegeben.
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