Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7g Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Schrifttum: Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die teilweise Neufassung des § 7g EStG durch das StÄndG 2015

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG befindet systematisch im II. Abschnitt des EStG ("Einkommen") und dort in den Vorschriften über die Gewinnermittlung (= Nr 3.), das sind die §§ 4–7i EStG (§ 7k EStG wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben). Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG idF ab StÄndG 2015 hat folgenden Aufbaumehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreibung bzw zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen durch das JStG 2020

Rn. 5 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber nahm durch Art 1 Nr 4 JStG 2020 (v 28.12.2020, BGBl I 2020, 3095) erhebliche Änderungen an § 7g EStG vor (s Weiss, BB 2020, 1963):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 3; Reddig,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 45 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur abnutzbare bewegliche WG des AV: Rn. 46 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus der Tatsache heraus, dass § 7g EStG zu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der entscheidende Zeitpunkt für die Größenmerkmale

Rn. 84 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Hs 1 EStG aF legte diesen entscheidenden Zeitpunkt (es ist eine "Momentaufnahme" nötig) fest: Für die Größenmerkmale, um einen IAB bilden zu können,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 149 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurechnen (§ 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höhe der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 124 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 120 ausgeführt, wurde die Gewinngrenze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von TEUR 150 auf TEUR 200 erhöht, was positiv zu werten ist. Es sollen ja nicht bloß allerkleinste Betriebe gefördert werden. Der Gesetzgeber sollte allerdings die Grenze noch weiter erhöhen, weil mittlere Betriebe auch zum Förderkreis gehören...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berechnung der TEUR-200-Grenze

Rn. 151 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese 200 000-EUR-Grenze errechnet sich wie folgt nach der in § 7g Abs 1 S 4 EStG angegeben Formel: Rn. 152...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 154 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Seit StÄndG 2015 besteht für den StPfl ein Wahlrecht („können“) zur Hinzurechnung – allerdings nur für die StB, nicht für die HB, weil dort schon kein IAB gebildet werden darf (s Rn 43). Aus dieser geänderten Formulierung ergibt sich lt Gesetzgeber (BT-Drucks 18/4902, 43) Folgendes: Die Hinzurechnung ist nicht mehr wie bisher zwingend (wegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überblick über die Kernbereiche der Neuregelung durch das StÄndG 2015

Rn. 11 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das StÄndG 2015 hatte in Bezug auf den IAB Folgendes – zusammengefasst auf zwei Punkte – geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auswirkungen auf § 15a EStG

Rn. 209 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 32 ausgeführt, hat die Bildung des IAB außerbilanziellen Charakter. Die FinVerw vertritt dazu mE zutreffend folgende Ansicht (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 58): Das Kapitalkonto iSd § 15a EStG ändere sich aufgrund der außerbilanziellen Abzüge und Hinzurechnungen von IAB nach § 7g EStG nicht, dh, die §-15a ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 161 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/22850, 79) will damit ungewo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die beiden Fälle der Rückgängigmachung in § 7g Abs 3 EStG

Rn. 178 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 3 S 1 enthält 2 Fälle: Hs 1: die Rückgängigmachung nach Ablauf der Investitionsfrist Hs 2: die Rückgängigmachung vor Ablauf der Investitionsfrist. Rn. 179 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Rückwirkend verliert den IAB daher:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt: Die Summen der Abzugsbeträge Die nach § 7g Abs 2 EStG hinzuzurechnenden Beträge Die nach § 7g Abs 3,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Daraus folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, den Umwandlungskosten und dem Wert der Anteile an der übertragenden Kö (§ 4 Abs 1 und 2, § 5 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG). Wegen der Frage, in welchen Fällen e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 74 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eintritt der Unanfechtbarkeit

Rn. 166 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese IAB-Sperre betrifft nur die Zeit nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erstmaligen Steuerfestsetzung oder erstmaligen gesonderten Feststellung (s § 7g Abs 7 EStG). Eine solche Unanfechtbarkeit tritt zB ein nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 355 Abs 1 S 1 AO) iR eines Änderungsantrags nach § 164 Abs 2 S 2 AO (BT-Drucks 19/22850, 80).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Überschreiten der Größenmerkmale

Rn. 88 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der StPfl konnte dieses Größenmerkmal überschreiten: von Anfang an: dann konnte er erst gar keinen IAB bilden. nachträglich (etwa Nachaktivierung im Rahmen einer Bp): Rechtsfolge ist die Rückgängigmachung des IAB (FG Nds 9 K 253/18, BB 2020, 2736 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 31, 40. Aufl. 2021), mE nachträgliches Ereignis iSd § 175 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Die Ermittlung des Gewinns bei PersGes als Mitunternehmerschaft (§ 7g Abs 7 EStG aF)

Rn. 116 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Entsprechend den allg Grundsätzen war der Gewinn auf Gesamthands- und Sonder-BV-Ebene zusammenzurechnen und dann zu prüfen, ob das Größenmerkmal TEUR 100 überschritten war oder nicht. Rn. 117 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses Größenmerkmal war auch relevant, wenn die Investition im Sonder-BV vorgenommen werden sollte (mE zutreffend BMF v 20....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewinngrenze

Rn. 133 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hierzu s Rn 126. Rn. 134 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betriebseröffnung: Soll ein IAB im Jahr der Betriebseröffnung gebildet werden, so darf der Gewinn in diesem – neutralisiert nach s Rn 129 – ebenfalls nicht TEUR 200 überschreiten. Rn. 135 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachträgliche Überschreitung: Wird die Gewinngrenze im Wj der Bildung des IAB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für Gewerbetreibende, Selbstständige oder LuF, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durfte der (je Betrieb zu ermittelnde, s Rn 82) Gewinn vor Inanspruchnahme des IAB nicht TEUR 100 überschreiten – eine Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage, s § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a Hs 2 EStG aF, bei der es darauf nicht ankam. "Im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen auf Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG

Rn. 212 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als ag Belastung abziehbar, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen; dabei ist das Nettoeinkommen um den IAB zu erhöhen, weil der IAB nicht die Leistungsfähigkeit des StPfl beeinflusst (BFH v 06.02.2014, BStBl II 2014, 619).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Größenmerkmale

Rn. 80 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die nachstehenden Größenmerkmale waren alternativ zu verstehen ("oder"), weil der StPfl nur in eine Kategorie fallen konnte:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 226 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF § 13a Abs 6 EStG: Sonderabschreibung möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerbilanz

Rn. 37 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der nach s Rn 24 begünstigte StPfl kann, muss aber nicht (BFH BStBl II 2020, 779) einen IAB für künftige Anschaffungen/Herstellungen geltend machen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG: "StPfl können …"). Dieses Recht bezieht sich nur auf die Steuerbilanz. Zur Handelsbilanz s Rn 43f. Rn. 38 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Wahlrecht ist zweifach ausgestaltet (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kurzübersicht in Abc-Form

Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Computer-Hardware materielles (bewegliches) WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1 für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, daher IAB-fähig. Computer-Software immaterielles WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1, für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, dh nicht IAB-fähig. Für davorliegende Wj Ausnahme aber für sog Trivialsoftware (= beweglic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Umfang der Rückgängigmachung

Rn. 201 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Während bei § 7g Abs 3 EStG von einer Rückgängigmachung "soweit" die Rede ist, ist die § 7g Abs 4 EStG keine teilweise, sondern nur eine vollständige Rückgängigmachung vorgesehen, wenn gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69ff) Nutzungsumfangsregelung verstoßen wird. Das bedeutet aber nicht, dass § 7g Abs 4 EStG eine Gesamtaufrollung der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Anwendbarkeit der Vorschrift auf VuV-Einkünfte

Rn. 13 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 BFH BStBl II 2002, 385 sah auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7g EStG aF unter dem Aspekt, dass StPfl mit VuV-Einkünften eine Ansparrücklage nicht bilden konnten, da es sich um bewegliche WG handeln musste. Diese Entscheidung betraf § 7g EStG aF, ist aber übertragbar, da auch § 7g EStG ab StÄndG 2015 auf dieses Tatbestandsmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Der Grundsatz: Die Maßgeblichkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 111 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG verwies auf § 4 Abs 3 EStG, dh, zunächst galten für die Frage der Ermittlung des "Gewinns" die allg Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Gewinnerhöhend waren etwa die Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG aF oder der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs 5 EStG aF (BFH VIII R 29/13, DStRE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Die Modifikation durch § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF

Rn. 112 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Entsprechend dem Grundsatz nach vorheriger s Rn 77 wäre der gebildete IAB BA (§ 7g Abs 1 S 1 EStG aF: "gewinnmindernd abziehen") und der wegen Investition aufgelöste IAB BE (§ 7g Abs 2 EStG aF: "gewinnerhöhend hinzuzurechnen"). Für die Berechnung des Größenmerkmals blieben die beiden Vorgänge jedoch unbeachtlich (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschrift

Rn. 34 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelungen über die IAB sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Selbstständigkeit des WG

Rn. 49 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der IAB darf nur für ein selbstständiges WG gebildet werden. Dazu s § 7 Rn 73 (Handzik).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Investitionszeitraum (§ 7g Abs 3 S 1 EStG/§ 52 Abs 16 S 3 EStG idF JStG 2020 und des KöMoG)

Rn. 175 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bezüglich des Investitionszeitraums (dieser soll den StPfl flexibel machen) ergibt sich Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Berechnung des BV im Allg

Rn. 90 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinVerw (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 12) gab folgendes Berechnungsschema – zu Besonderheiten bei PersGes s Rn 99. 1 Bei den Steuerrückstellungen konnten die Minderungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die begünstigten StPfl

Rn. 35 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Den IAB können beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG), unbeschränkt oder beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 KStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2015; Pitzke, NWB F 3, 14 671), also zB GmbH, AG. Rn. 36 Stand: EL 155 – ET: 12/2021...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz

Rn. 225 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann eine Sonderabschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbleibensfrist und der betriebliche Nutzungsumfang (§ 7g Abs 6 Nr 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 6 Nr 2 EStG verlangt, damit Sonderabschreibungen beansprucht werden können, eine "Verbleibensfrist": Das WG muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des StPfl verbleiben und dort (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 241 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 EStG erlaubt eine Sonderabschreibung von insgesamt maximal 20 % der AK/HK; (zur Behandlung nachträglicher AK/HK s § 7a Abs 1 EStG; zum Mindest- und Höchstwertansatz bei HK in der StB s § 7 Rn 122 (Handzik)). Diese maximal 20 % kann der StPfl nach seinem Belieben ganz oder teilweise beanspruchen (..."bis zu...") und sie auch über ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlängerung bestimmter Investitionsfristen durch das KöMoG

Rn. 6 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 In Art 5 Nr 5 Buchst b des Gesetzes zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 19/29843, 20) der § 52 Abs 16 S 3 EStG wiederum geändert und die dort vorgesehene Investitionsfrist für in 2017 endenden Wj in Anspruch genommene IAB von bislang (durch das JStG 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Pkw

Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 44; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt BFH III R 62/19, FR 2021, 547 (mit Anm Wendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu – die allerdings wohl kaum vorhanden sein werden (so Ku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswirkungen auf § 16 EStG

Rn. 211 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aufgrund des außerbilanziellen Charakters der Bildung des IAB und somit fehlender Auswirkung auf das Kapitalkonto (s Rn 209) ändert sich auch der Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs 2 EStG nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchführung der Hinzurechnung

Rn. 159 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Hinzurechnung wirkt gewinnerhöhend; bei Bilanzierern erfolgt dies außerbilanziell (BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 27.05.20, XI R 12/18, BStBl II 2020, 779); BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 55; auch s Rn 32), dh, es handelt sich nicht um eine Bilanzänderung iSd § 4 Abs 2 S 2 EStG (BFH v 27.05.20, XI R 12/18, BStBl II 2020, 779). Be...mehr