Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 4.12 Zeile 40b

Zeile 40b ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den An...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.11 Zeile 49

Zeile 49 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den Ant...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.27 Vor Zeilen 109–162

Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2018 werden die Ert...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.26 Vor Zeilen 109–162

Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2018 werden die Ert...mehr

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 4.12 Zeile 40b

Zeile 40b ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den An...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.52 Vor Zeilen 129–159

In den Zeilen 129–159 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet werden (...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.28 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.27 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.28 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 7.1 Zeile 12a

In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetzen, soweit si...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.56 Zeilen 132–134

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 4.9 Zeile 39a

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.58 Zeilen 138–140

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 118–120.mehr

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 4.9 Zeile 39a

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.66 Zeile 153

In Zeile 153 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.72 Zeile 159

In Zeile 159 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 159, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 13.1 Zeile 28a

Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisren...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 21.1 Zeile 76

Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Eink...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.8 Zeile 46

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.55 Zeilen 132–134

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.57 Zeilen 138–140

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 118–120.mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.66 Zeile 153

In Zeile 153 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.72 Zeile 159

In Zeile 159 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 159, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.56 Zeilen 132–134

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.58 Zeilen 138–140

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 118–120.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.68 Zeile 154

In Zeile 154 sind die Einnahmen aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 155) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 156). Zu er...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.68 Zeile 154

In Zeile 154 sind die Einnahmen aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 155) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 156). Zu er...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 3.3.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Ebenfalls erfasst werden Investmentkommanditgesellschaften, die als KG...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck K... / 3.2.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Ebenfalls erfasst werden Investmentkommanditgesellschaften, die als KG...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck K... / 3.3.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Hierunter fallen auchPersonenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsges...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.68 Zeile 154

In Zeile 154 sind die Einnahmen aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 155) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 156). Zu er...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 4.11 Zeile 40a

Die Zeilen 40a und 40b betreffen Sonderfälle des InvStG. Investmentfonds unterliegen für Erträge aus unmittelbaren Beteiligungen der Teilfreistellung nach § 20 InvStG, wobei auch damit zusammenhängende Aufwendungen nach § 21 InvStG nur zum Teil abgezogen werden können. Die Höhe der Teilfreistellung ist je nach der Art des Investmentfonds (Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfo...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.62 Zeile 148

In Zeile 148 sind die Erträge aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 149) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 150). Diese E...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Inv... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der verbleibenden, nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte i. S. d. § ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.61 Zeile 148

In Zeile 148 sind die Erträge aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 149) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 150). Diese E...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.28 Vor Zeilen 109–114

In den Zeilen 109–114 werden die Einkünfte aus Aktienfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 109–111, sondern in den Zeilen 112–114 ermittelt. Da das Formular GK nach den einzelnen Fonds-Arten unte...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage OG / 5.4 Zeile 22

In Zeile 22 sind Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten einzutragen, die mit inländischen Erträgen aus einem Spezial-Investmentfonds nach § 42 Abs. 4 Satz 2 InvStG zusammenhängen. Diese Erträge sind bei einer Körperschaft als Empfänger von der Steuer befreit, wenn der Investmentfonds keine Ermäßigung der Kapitalertragsteuer geltend gemacht hat....mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.29 Vor Zeilen 109–114

In den Zeilen 109–114 werden die Einkünfte aus Aktienfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Kreditinstitut oder Finanzinstitut (§ 20 Abs. 1 S. 4 InvStG) oder einem Pensionsfonds (§ 20 Abs. 1 Satz 5 InvStG) o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 109–111, sondern in den ...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.10 Zeile 48

Die Zeilen 48 und 49 betreffen Sonderfälle des InvStG. Investmentfonds unterliegen für Erträge aus unmittelbaren Beteiligungen der Teilfreistellung nach § 20 InvStG, wobei auch damit zusammenhängende Aufwendungen nach § 21 InvStG nur zum Teil abgezogen werden können. Vgl. hierzu Zeile 41. Die Höhe der Teilfreistellung ist je nach der Art des Investmentfonds (Aktienfonds, Misc...mehr