Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Formwechsel zwischen OHG/GbR und KG

Rz. 562 Die KG unterscheidet sich gem. § 161 Abs. 1 HGB dadurch von der OHG, dass in der Gesellschaft mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein Kommanditist, der nur beschränkt haftet, vorhanden sind. Eine OHG wandelt sich daher in eine KG um, sobald die Gesellschafter durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vereinbaren, dass ein ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Begründung der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung zu einer Betriebspersonengesellschaft (Betriebs-GmbH & Co. KG)

Rz. 154 Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gebildet werden sollen und eine Ausgangs-GmbH & Co. KG besteht. Beide GmbH & Co. KG stehen sich in der Zielstruktur bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung als Schwester-GmbH & Co. KG ggü. aa) Tabellarischer Überblick Rz. 15...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Haftung wegen Kapitalrückzahlungen in der Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 289 In der GmbH & Co.KG muss hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge unterschieden werden zwischen Rückgewähr des Stammkapitals und Rückzahlung der Kommanditeinlage.[500] 1. Rückzahlung des Stammkapitals (§§ 30, 31 GmbHG [analog]) Rz. 290 Auf die GmbH & Co.KG sind – neben den Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB – die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30, 31 GmbHG grds. en...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Realteilung einer KG

a) Ausgangsfall Rz. 658 An der A & B GmbH & Co. KG sind A und B als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die A & B Verwaltungs-GmbH, an der A und B ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der A & B GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. A und B beabsichtigen, sich zu trennen. Die Trennung soll mög...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / D. GmbH & Co. KG

I. Einführung 1. Praktische Verbreitung der Rechtsform der GmbH & Co. KG Rz. 973 Neben der GmbH ist die GmbH & Co. KG heute eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Schätzungen zufolge werden ca. 80 % aller KG in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt. Insgesamt bestehen derzeit ca. 150.000 Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.[1327] Hans Martin Schmidt h...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / C. KG

I. Überlegungen zur Rechtsformwahl (Zivil- und Steuerrecht) Rz. 600 Bei der Entscheidung über die künftige Rechtsform eines Unternehmens sind insb. wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten. Generell lässt sich Folgendes festhalten: Das finanzielle "Handling" einer Personengesellschaft ist einfacher als das einer K...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH in eine GmbH & Co. KG)

Rz. 309 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.42: Umwandlungsbeschluss beim Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) Heute, den _________________________, erschienen vor mir, _________________________ dem unterzeichnenden Notar mit Amtssitz in _________________________,mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firma der Komplementär-GmbH als Name der GmbH & Co. KG

Rz. 193 Auch in diesem Verhältnis gilt der Grundsatz der Firmenidentität nur noch eingeschränkt, d.h. die Firma der Namensgeberin muss nicht mehr vollständig in die Firma der GmbH & Co. KG aufgenommen werden.[573] Auf die Erörterungen zur OHG wird verwiesen (s. Rdn 178 f.).mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Gesellschafterwechsel und sonstige Änderungen bei der KG

Rz. 172 Gesellschafterwechsel sind sowohl bei Komplementären als auch bei Kommanditisten von allen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 161 Abs. 2 HGB i.V.m. §§ 107 Abs. 7 HGB). Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.14: Gesellschafterwechsel bei der KG Als persönlich haftender Gesellschafter ist eingetreten:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) OHG und GmbH & Co KG als Besitzunternehmen

Rz. 69 Für die KG, einschließlich der GmbH & Co. KG, stellt das BMF-Schreiben ausdrücklich fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip zwar auch für die KG gelte, soweit es um die Änderung oder Aufhebung des Miet- oder Pachtvertrages mit der Betriebsgesellschaft gehe und es sich nach § 164 HGB um ein außergewöhnliches Geschäft handele, das der Zustimmung aller Gesellschafter bedür...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. GmbH & Co. KG als Personenfirma

Rz. 188 Haftet nicht nur die GmbH persönlich, sondern daneben noch eine natürliche Person, so ist es weder nötig die Firma der GmbH noch den "GmbH-Zusatz" in die Firma aufzunehmen. Sie kann allerdings auch allein zur Firmenbildung herangezogen werden; die weiteren persönlich haftenden Gesellschafter brauchen in diesem Fall nicht in der Firma zu erscheinen. Gibt die GmbH der ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) GmbH & Co. KG

Rz. 119 In den Firmenvergleich ist bei der GmbH & Co. KG an sich auch die Firma der Komplementär-GmbH mit einzubeziehen. Zur Unterscheidung genügen die Rechtsformzusätze (Gesellschaftszusätze) nicht, da sie am Klangbild der Firma keinen maßgebenden Anteil haben und der Rechtsverkehr ihnen keine besondere Bedeutung beimisst.[374] Der Zusatz "Handelsgesellschaft" im Anschluss ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Ersteintragung einer KG

Rz. 170 Wie stets bei Personenhandelsgesellschaften erfolgen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister durch sämtliche Gesellschafter (§ 161 Abs. 2 HGB i.V.m. § 107 Abs. 7 HGB). Die Ersteintragung einer KG erfordert daher die Mitwirkung aller Komplementäre und Kommanditisten (§ 162 Abs. 1 Satz 1 HGB), sofern nicht einzelne von ihnen formgerecht (§ 12 Abs. 1 Satz 3 HG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Haftungsanspruch in der Insolvenz der KG

Rz. 295 In der Insolvenz der KG macht der Insolvenzverwalter die (wieder aufgelebten) Haftungsansprüche gegen die Kommanditisten geltend, § 171 Abs. 2 HGB, § 93 InsO. Er handelt mit treuhänderischer Einziehungsermächtigung und ist insoweit gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger; der in Anspruch genommene Kommanditist bringt durch Zahlung konkrete Gläubiger...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Rechtsnachfolge in Anteile an einer Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co. KG bzw. an einer Betriebskapitalgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Rz. 135 Einkommensteuerlich sind die von den Kommanditisten unmittelbar gehaltenen Anteile an der Komplementär-GmbH im Sonderbetriebsvermögen II der KG zu erfassen, es sei denn, die Komplementär-GmbH übt noch eine andere Tätigkeit von nicht ganz untergeordneter Bedeutung aus.[232] Die für § 6 Abs. 3 EStG wichtige Frage, ob es sich hierbei um eine funktional wesentliche Betri...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Formwechsel einer GmbH & Co. KG

a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG) Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenz im Konzern, Insolvenz der GmbH & Co.KG

1. Konzerninsolvenz Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzr...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 4. Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH

a) Ausgangsfall Rz. 668 An der X & Y GmbH & Co. KG sind X und Y als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die X & Y Verwaltungs-GmbH, an der X und Y ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der X & Y GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. X und Y möchten die Kommanditgesellschaft in eine GmbH umwand...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Klassische Betriebsaufspaltung mit Allein-Besitzunternehmer oder einer Besitz-GmbH & Co. KG

Rz. 240 Problematisch ist die Einordnung der klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzeinzelunternehmen und einer beherrschten Betriebsgesellschaft. Nach den gesetzlichen Konzernvoraussetzungen i.V.m. § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG liegt im Fall des HGB als anzuwendendem Rechnungslegungsstandard gem. § 4h Abs. 2 Satz 8 EStG kein Konzern vor. Nach dem HGB kann eine natür...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Jahresabschluss einer "gewerblichen" KG

Rz. 742 Der Jahresabschluss einer gewerblich tätigen KG ist innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die 6-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) gilt aber grds. entsprechend auch für Personengesellschaften und darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.[1052] D...mehr

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§ 3 Firmenrecht / V. Firma der GmbH & Co. KG

1. Erscheinungsformen Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmt...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma der KG

1. Firmenkern Rz. 183 Die Firma einer KG hatte nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutenden Zusatz zu enthalten. Vornamen brauchten auch hier wie bei der OHG nicht beigefügt zu werden (§ 19 Abs. 3 HGB a.F.) und die Namen anderer als der persönlich haftenden Gesellschafter d...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. "Ausländische Kapitalgesellschaft & Co. KG"

a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit Rz. 239 Ob diese Typenverbindung rechtlich zulässig ist, wird immer noch unterschiedlich beantwortet. Großfeld etwa lehnt die Beteiligung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Komplementärin einer inländischen KG überhaupt ab ("Normenmix"). Auch Ebenroth und andere wenden sich gegen eine solche Typenvermischung und sehen es als en...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Sachgerechte Stellung des Rechtsformzusatzes

Rz. 196 Ausreichend, aber auch erforderlich ist ein Zusatz wie "GmbH & Co. KG". Niemals aber dürfen "GmbH" und "KG" direkt aufeinandertreffen (also "GmbH & Co. KG" und nicht "GmbHKG" oder "GmbH KG"),[586] wenngleich es auch dafür Beispiele in der Praxis gibt.[587] Ist die "A & Co. GmbH"[588] alleinige persönlich haftende Gesellschafterin einer neu gegründeten KG, darf die Fir...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1122 Von den gesetzlichen Regelungen über die Vertretung der GmbH & Co. KG kann im Gesellschaftsvertrag in beschränktem Umfang abgewichen werden. Grds. ist jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt (§ 124 Abs. 1 Halbs. 1 HGB). Einzelne, aber nicht alle Komplementäre können von der Vertretung ausgeschlossen werden (§ 124 HG...mehr

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§ 3 Firmenrecht / aa) Inländische andere Gesellschaften als Namensgeber

Rz. 202 Immer dann, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, muss die Firma der KG oder OHG – und zwar auch dann, wenn es sich um eine fortgeführte Firma handelt – eine Bezeichnung erhalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Für die GmbH als einzige persönlich haftende Gesellschafterin hat sich gezeigt, dass "GmbH & Co. KG" vor de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Erscheinungsformen

Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmtes Vermögen und der f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 618 Eine KG tritt in mannigfachen Erscheinungsformen auf, z.B. als Rz. 619 Alle diese Erscheinungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern betonen ein besonderes Element. So kann eine Familien-KG, deren Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1037 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" hat der Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen (§ 5a GmbHG). Dabei handelt es sich um keine neue Rechtsform, sondern lediglich um eine Erscheinungsform der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist somit eine GmbH, darf si...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Stiftung

Rz. 1043 Bei der Stiftung & Co. KG handelt es sich um eine KG, bei der eine Stiftung die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt.[1421] Schätzungen zufolge bestehen heute in Deutschland ca. 100 Unternehmen, die in der Rechtsform der Stiftung & Co. KG geführt werden.[1422] Beispielemehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Firma

Rz. 1077 Die Firma der GmbH & Co. KG[1456] muss die Bezeichnung "KG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Hinweis Die früher weit verbreitete Firmierung als "GmbH & Co." ist daher kein zulässiger Rechtsformzusatz und darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer GmbH & Co. KG, in der keine natürliche Person persönlich ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft

Rz. 635 Die KG entsteht grds. mit dem wirksamen Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der KG umfasst all das, was auch Zweck einer OHG sein kann. Zwar spricht § 161 Abs. 2 HGB – wie auch § 105 Abs. 1 HGB – nach wie vor von dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma; die Verweisung in § 161 Abs. 2 HGB umfasst jedoch auch § 107 HGB. Im Gegensa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Eintragungen im Rahmen des Abs. 2

Rz. 26 Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist grundsätzlich nach Abs. 2 S. 1 ausgeschlossen. Hiervon macht Abs. 2 S. 2 eine Ausnahme: Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist dann zulässig, wenn mit ihr verlangt wird, dass nicht die Eintragung beseitigt, sondern das Grundbuchamt angewiesen werden soll, nach § 53 GBO von Amts wegen einen Widerspruch einzutragen oder eine Lö...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (b) Kapitalerhöhungsverbot/-gebot

Rz. 133 Kapitalerhöhungsverbote nach § 54 UmwG: § 54 Abs. 2: Kapitalerhöhungsverbote/-wahlrechte, wenn entsprechender Anteilsbesitz bei Dritten für Rechnung des jeweiligen Rechtsträgers besteht. Rz. 134 Bei Kapitalgesellschaften korrespondiert mit der Anteilsgewährungspflicht ein Kapitalerhöhungsgebot bzw. -verbot (§ 54 UmwG für die GmbH und § 68 UmwG für die AG). Die jeweilige...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / m) Ausscheiden von Gesellschaftern

Rz. 1167 In bestimmten Fällen scheidet der Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung automatisch aus der Gesellschaft aus (§ 130 Abs. 1 HGB). Einer Klage oder eines Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Gesetz sieht ein Ausscheiden insb. in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenz der Komplementärin

Rz. 806 Das früher (bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) in §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. angeordnete Ausscheiden der insolventen GmbH aus der KG hatte zahlreiche Folgefragen auch und gerade betreffend die persönlichen Haftungsgefahren für die Kommanditisten (meist natürliche Personen) aufgeworfen.[1629] Für den praktisch häufigen Fall, dass die GmbH die ei...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Formulierung der Zusätze

Rz. 195 "GmbH & Co. KG" erfüllt die Anforderungen des § 19 Abs. 2 HGB, ebenso "GmbH & Co. OHG".[575] Die Hinzufügung eines weiteren, die Beschränkung kennzeichnenden Zusatzes ist nicht erlaubt, ebenso nicht die Ersetzung, z.B. durch "beschränkt haftende KG"[576] oder ähnliche Bezeichnungen wie "KG mit beschränkter Haftung".[577] Da "GmbH & Co. KG" allgemein bekannt ist und d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Beschwerdeberechtigung von Behörden

Rz. 83 Behörden sind beschwerdeberechtigt, soweit sie das Grundbuchamt nach § 38 GBO kraft gesetzlicher Vorschrift um eine Eintragung ersuchen dürfen[314] oder soweit sie berechtigt sind, die privatrechtlichen Interessen von Beteiligten zu wahren.[315] Daneben sind Behörden beschwerdeberechtigt, sofern sie dieselbe verfahrensrechtliche Stellung einnehmen wie eine Privatperso...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 621 Eine KG unterscheidet sich von einer OHG (s. hierzu Rdn 482 ff.) in erster Linie dadurch, dass ein Teil der Gesellschafter unbeschränkt (sog. Komplementäre) und ein Teil nur beschränkt (sog. Kommanditisten) haftet ("Zwei-Klassen-Gesellschaft"). Sie blickt als Rechtsform auf eine sehr weit zurückreichende Tradition zurück und erfüllt das Bedürfnis des Rechtsverkehrs na...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf des Formwechsels

Rz. 307 Der konkrete Ablauf eines Formwechsels ist davon geprägt, dass nur eine und nicht mehrere Gesellschaften daran beteiligt sind und daher keine Vermögensübertragung durch Gesamtrechtsnachfolge erfolgt. Auch wenn die Identität des Rechtsträgers gewahrt wird und nur sein Rechtskleid wechselt, müssen wegen der Verweisungen im Umwandlungsrecht auf die jeweiligen Gründungsv...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Rechtsformen

Rz. 540 Als Rechtsform kommt zunächst die Grundform der Personengesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in Betracht. Sie wird vielfach als die intensivste Form eines Pools verstanden.[675] Im Unterschied zum oben beschriebenen Stimmrechtspool in Form einer Innengesellschaft erfolgt eine Übertragung der Anteile an der Hauptgesellschaft auf die GbR, es kommt ...mehr