Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 9 Recht der Personengesel... / XX. Auflösung/Liquidation

1. Allgemeines Rz. 957 Nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 138 Abs. 1 HGB) kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung einer KG: Die Auflösungsgründe gem. § 138 Abs. 2 HGB sind nur für die Gmb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschafterversammlung

a) Einberufung und Ladung Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt we...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XII. Verfügungen über Gesellschaftsanteile und sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft

1. Allgemeines Rz. 769 Es ist heute allgemein anerkannt, dass der Gesellschaftsanteil an einer KG (die Mitgliedschaft) selbst Gegenstand rechtsgeschäftlicher Verfügung sein kann. Die Mitgliedschaft kann daher übertragen und belastet (z.B. durch Nießbrauch, Verpfändung) werden. Voraussetzung ist dabei stets, dass alle anderen Gesellschafter der Verfügung zustimmen. Insoweit is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Fortsetzungsklausel

aa) Zivilrecht Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Hypothek

Rz. 11 Die Eintragung einer Verkehrshypothek für die öffentlich-rechtliche Forderung ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig, weil die Anwendbarkeit des § 1138 BGB mit der strengen Akzessorietät der öffentlichen Lasten unvereinbar ist.[22] Dies gilt allerdings nicht, soweit die Hypothek dazu dient, eine Forderung aus einem abstrakten Schuldversprechen (§ 780 BGB), das zum Zw...mehr

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§ 3 Firmenrecht / bb) Ausländische Gesellschaften als Namensgeber

Rz. 203 Wegen der besonderen Überlegungen zur Firmierung ausländischer Gesellschaften wird auf Rdn 220 ff. verwiesen.mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Beschaffung des Briefes

Rz. 11 Der Antragsteller (oder die ersuchende Behörde) hat den Brief zu beschaffen.[17] Unerheblich ist, ob die Vorlegung tatsächliche Schwierigkeiten bereitet.[18] Dies gilt auch für das Umlegungs- oder Grenzregelungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz,[19] ebenso im Flurbereinigungsverfahren.[20] Rz. 12 Hat das GBA den Brief aus anderer Veranlassung in Verwahrung, z.B., weil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unterbleiben der Eintragung

Rz. 25 Der Vorerbe allein kann nicht beantragen, sein Recht ohne den Nacherbschaftsvermerk einzutragen. Auch der Erblasser kann die Eintragung nicht ausschließen. Rz. 26 Die Eintragung unterbleibt jedoch, wenn alle Nacherben, die ohne den Verzicht im Vermerk zu bezeichnen und damit vom Unterbleiben der Eintragung betroffen wären, also Nacherben, Ersatznacherben [52] und Nachna...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 99 Nachweise bezüglich britischer Gesellschaften sind dadurch erschwert, dass es in Großbritannien kein allgemeines Handelsregister gibt. Rz. 100 Von den partnerships ist nur die "limited partnership" wegen der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung registrierungspflichtig.[365] Aus der Registrierung kann aber nicht auf eine ordnungsgemäße Gründung geschlossen werden.[366...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Vertretenmüssen des Schuldners (§ 280 Abs. 1 und § 286 Abs. 4 BGB)

Rz. 26 Gem. § 286 Abs. 4 BGB kommt der Auftragnehmer nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Nach § 280 Abs. 1 BGB entfällt ein Schadensersatzanspruch, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies wird besonders auf größeren Baustellen oft zumindest teilweise der Fall sein, wenn verschi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Leistung zur freien Verfügung des Vorstands

Rz. 639 Die Leistung der Bareinlage muss zur freien Verfügung des Vorstands erfolgen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AktG). Freie Verfügbarkeit liegt vor, wenn die Einlage aus dem Herrschaftsbereich des Einlegers ausgesondert und dem Vorstand so übergeben wurde, dass er nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung über die Einlage verfügen kann.[2079] Die Zahlung auf ein gesper...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verstoß gegen Zurückweisungspflicht

Rz. 55 Wird in unzulässiger Weise der Antrag nicht zurückgewiesen und der Mangel später behoben, so gilt dennoch der Antrag erst vom Zeitpunkt der Behebung des Hindernisses an als im Sinn des § 17 GBO eingegangen.[146]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Notwendiger Inhalt

Rz. 42 Der Antrag muss notwendig erkennen lassen: 1. Die Person des Antragstellers, damit seine Legitimation geprüft werden kann.[70] Gleichgültig ist, von wem der Antrag tatsächlich eingereicht worden ist. Legt ein Unbeteiligter formell und materiell genügende Anträge der Beteiligten dem GBA vor, so darf die Erledigung nur dann abgelehnt werden, wenn aus den Umständen ersich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

Rz. 254 Hinweis Für die Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ist nach der Art der betroffenen Gesellschaft genau zu differenzieren. Rz. 255 Zunächst kann die Satzung die unmittelbare Befreiung des (Alleingesellschafter-)Geschäftsführers von § 181 BGB enthalten. In der Einmann-GmbH ist nach h.M.[780] eine Regelung in der Satzung unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschafterwechsel (Übertragung des Gesellschaftsanteils)

a) Veräußerungs- und Übertragungsvertrag/Eintragung ins Handelsregister Rz. 919 Von dem originären Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Beitritt zu unterscheiden ist der derivative Erwerb einer bestehenden Beteiligung im Wege der Abtretung. Eine solche ist im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen unmittelbar möglich.[1247] Verpflichtungs- und Übertragungsver...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Spaltungsfähige Rechtsträger

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Steuerfolgen für die Mitunternehmer

Rz. 505 Für den Einbringenden gilt nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, der Wert mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt als Veräußerungspreis. Hieraus ergeben sich die im Folgenden dargestellten steuerlichen Konsequenzen:[870]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Genehmigungen

Rz. 56 Bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1855 ff. BGB und Verweisungsfälle hierauf) unterliegt dem Formgebot der Beschluss, der Nachweis der Rechtskraft (dies durch beigesetzten Rechtskraftvermerk) sowie das Wirksamwerden nach §§ 1855, 1856 BGB. Die nach FamFG ergänzte verfahrensinterne Rechtsmittelbefugnis hat die materiell-rechtliche Rechtsbehelfsmöglichkeit ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Erwerbsformen: Share Deal versus Asset Deal

Rz. 20 Aus zivilrechtlicher Perspektive kann ein Unternehmenskauf grds. entweder durch Kauf aller oder einiger Anteile an der Zielgesellschaft, die eine Kapitalgesellschaft (AG,[16] GmbH, KGaA) oder eine Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH & Co. KG und OHG) sein kann, den sog. Share Deal, oder durch Erwerb einzelner oder sämtlicher Wirtschaftsgüter (z.B. Sachen, Rechte, Arbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Allgemeines zur Antragsvollmacht des Notars – Abs. 2

Rz. 7 1. Die Vorlage eines Antrages beim Grundbuchamt kann erfolgenmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ausscheiden eines Gesellschafters

a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Wichtiger Grund

Rz. 850 Die Ausschließung eines Gesellschafters setzt nach §§ 161 Abs. 2, 134 HGB grds. das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Der Begriff des wichtigen Grundes nach § 134 entspricht grds. dem in § 139 HGB, jedoch kommt die gesetzliche Regelung nunmehr ohne einen Verweis aus und definiert den wichtigen Grund in § 134 Satz 2 HGB gesondert. Nach § 134 Satz 2 HGB liegt e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Geschäftsführung

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wahrgenommen (§§ 35 ff...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1158 Die gesetzlichen Gewinnverteilungsregelungen sind dispositiv, sodass sie an die individuellen Bedürfnisse anpasst werden können. Bei der Ausgestaltung der Entnahmeregelung sind insb. folgende Umstände zu berücksichtigen:mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Mögliche Träger (Firmenfähigkeit)

Rz. 154 Firmenfähig sind nur Kaufleute. Die frühere Unterscheidung zwischen Vollkaufleuten und nicht firmenfähigen Minderkaufleuten (§ 4 Abs. 1 HGB a.F.) ist mit dem HRefG entfallen. Nicht eingetragene Kleingewerbetreibende oder Land- und Forstwirte sowie Freiberufler können aber weiterhin keine Firma führen. Neben dem Einzelkaufmann sind OHG, KG, EWIV, AG und KGaA, GmbH, eG...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Missbrauch

Rz. 1572 Wie jede andere Rechtsausübung steht das Anfechtungsrecht unter dem Missbrauchsvorbehalt.[4109] Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn ein Aktionär sein Anfechtungsrecht in grob eigensüchtiger[4110] und die Gesellschaft schädigender Weise ausübt, etwa zu dem Zweck, die Gesellschaft unter seinen Einfluss zu bringen und zu vernichten[4111] oder um ihr selbstsüchtig seinen W...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 339 Über die allgemeinen Hinweise zum Formwechsel bei Rdn 303 ff. hinaus gelten hier die besonderen Vorschriften der §§ 214–225 UmwG. aa) Formwechselbeschluss Rz. 340 Grds. erfordert der Formwechselbeschluss bei einer Personenhandelsgesellschaft die Zustimmung aller, auch der nicht anwesenden Gesellschafter, wenn im Gesellschaftsvertrag nicht eine abweichende Mehrheit vorg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Tod eines Kommanditisten

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz auss...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 1 BGB)

Rz. 32 Der unter Rdn 29 f. behandelte Verzugsschadensersatz nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB umfasst die Schäden, die aufgrund des Schuldnerverzuges entstehen und durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden können und für die der Gläubiger Ersatz neben der Vertragsleistung verlangt. Der Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 281 Abs. 1 BGB umfasst demgegenüber di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsentziehungen

Rz. 88 Die Fälle des völligen Entzugs der Verfügungsbefugnis haben drei gemeinsame Besonderheiten: [216] Erstens: Der Rechtsinhaber verliert seine Verfügungsbefugnis, die regelmäßig einem Verwalter übertragen wird. Zweitens: Die Beschränkungen wirken absolut, zwar nur im Rahmen ihres Schutzzweckes, aber mit der Wirkung einer Grundbuchsperre. Drittens: Der gutgläubige Erwerber wi...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Sonderrechtsnachfolgevermerk bei Kommanditanteilen

Rz. 54 Schließlich ist als dritter Problemkreis im Rahmen dieser Gruppe die Eintragung des Vermerks über die Sonderrechtsnachfolge bei Kommanditanteilen zu behandeln. Nachdem durch den Großen Senat des RG[63] Mitte der 1940er Jahre sowohl die materiell-rechtlichen als auch die formell-rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedschaftsübertragung bei Kommanditisten festgestell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Künftige Ansprüche

Rz. 25 Nicht jeder künftige Anspruch ist vormerkungsfähig. Denn ein künftiger Anspruch ist noch kein Anspruch.[71] Vormerkungsfähig ist ein künftiger Anspruch nur, wenn sein Rechtsboden durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen soweit vorbereitet ist, dass eine wenn auch nur vorläufige, aber vom Verpflichteten nicht mehr einseitig zerstörbare Bindung an das Rechtsg...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Genehmigungsbedürftigkeit

Rz. 70 Gesellschafterbeschlüsse können nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 BGB im Einzelfall genehmigungsbedürftig sein. Insb. wird § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) häufig diskutiert. Auf folgende Maßnahmen und Beschlüsse sei besonders hingewiesen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Wirkung des neuen Vorbringens

Rz. 14 Die Wirkungen des neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren regelt nicht die GBO. Vielmehr gelten hierzu die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze. Die durch neues Vorbringen erfolgreiche Beschwerde führt zur Aufhebung der Vorentscheidung. Das ist auch dann der Fall, wenn die einen Eintragungsantrag zurückweisende Entscheidung des Grundbuchamts nach der damali...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anspruchsberechtigter

Rz. 19 Anspruchsgläubiger muss der Vormerkungsberechtigte sein, der seiner Person nach bestimmt und bei Verträgen zugunsten Dritter durch sachliche, auch Dritten zugängliche Merkmale eindeutig bestimmbar sein muss.[43] Die Eintragung einer Vormerkung für eine Vor-GmbH oder eine noch nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG ist selbstverständlich möglich, da diese Vo...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Änderung des gesetzlichen Leitbilds der GbR

Rz. 28 Das Leitbild des historischen Gesetzgebers von der nicht rechtsfähigen Gelegenheitsgesellschaft wird durch das neue Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, rechtsfähigen Außengesellschaft ersetzt.[73] Die in den §§ 705–740c BGB n.F. enthaltenen Neuregelungen sind konsequent an der rechtsfähigen Außen-GbR ausgerichtet. Dies ermöglicht es, die Außen-GbR als Grundfo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Form

Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 8 ff....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 49 Der Nacherbenvermerk kann auf Antrag, § 13 GBO, oder im Verfahren nach §§ 84 ff. GBO ohne Löschungsbewilligung der davon Betroffenen gelöscht werden, wenn der Vermerk unrichtig und die Unrichtigkeit nachgewiesen ist, § 22 Abs. 1 S. 1 GBO. Die Unrichtigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem materiellen (Erb-)Recht. Sie ist gegeben, wenn entweder allgemein oder jede...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte des Nießbrauchs

Rz. 186 Berechtigte können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GbR, oHG, KG) sein.[716] Der Nießbrauch kann nicht als subjektiv-dingliches Recht für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks bestellt werden. Bei einer Mehrzahl von Personen ist eine Berechtigung nach Bruchteilen[717] möglich oder eine Gesamtberechtigung entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Erhaltungssatzungen

Rz. 166 Die Begründung von Wohnungseigentum kann zum Zweck des Erhalts einer bestimmten Bevölkerungsstruktur im Bereich sog. Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) von einer Genehmigung durch die Gemeinde (§ 173 Abs. 1 S. 1 BauGB) abhängig gemacht werden. Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne des § 135 BGB, vgl. § 172 Abs. 1 S. 5 Ba...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Formwechsel von Personengesellschaften

Rz. 558 Die einzelnen Formen von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) unterscheiden sich durch bestimmte gesetzliche Tatbestandsmerkmale. Sofern einzelne Tatbestandsmerkmale bei einer Personengesellschaft erfüllt bzw. nicht mehr erfüllt sind, wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine andere Gesellschaft um. Diese Mechanismen können gezielt für die Umwandlung eine...mehr