Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschlussmängel.

Rn 13 Im Interesse einer im Vereinsrecht erforderlichen einfachen Lösung sind nach hM fehlerhafte Beschlüsse ohne weiteres nichtig, es wird also nicht nach §§ 241 ff AktG analog zwischen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterschieden (BGH NJW 08, 69, 72 [BGH 02.07.2007 - II ZR 111/05]; Brandbg ZStV 19, 192; Hamm ZStV 22, 67). Der Verein kann aber in seiner Satzung bestimme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Billigung (§ 324a Abs. 1 Satz 2)

Rn. 11a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Regelung des § 324a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 316 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass der IFRS-EA ebenso wie der KA nicht festzustellen, sondern zu billigen ist. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der IFRS-EA wie der KA eine reine Informationsfunktion erfüllt. Rn. 11b Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Billigung eines IFRS-EA kann durch da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vaterschaft.

Rn 16a Für die Anknüpfung der ex-lege-Vaterschaft des Ehemannes der Mutter gelten die oben dargestellten Grundsätze (Rn 5 ff). Die Vaterschaft hinsichtlich des von einer nicht verheirateten Mutter geborenen Kindes sowie des Kindes einer verheirateten Mutter, bzgl dessen die Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter festgestellt ist, kann sich aus gerichtlicher Feststellung oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 119 FamFG – Einstweilige Anordnung und Arrest.

Gesetzestext (1) In Familienstreitsachen sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die einstweilige Anordnung anzuwenden. In Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 und 3 gilt § 945 der Zivilprozessordnung entsprechend. (2) Das Gericht kann in Familienstreitsachen den Arrest anordnen. Die §§ 916 bis 934 und die §§ 943 bis 945 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Krankheit, Gebrechen oder geistige Schwäche.

Rn 4 Krankheit wird als objektiv fassbarer regelwidriger Zustand umschrieben und entspricht dem Sozialversicherungsrecht (vgl § 240 II SGB VI) und Beamtenrecht (§ 44 I 1 BBG), sodass die dort entwickelten Grundsätze auch iRd § 1572 heranzuziehen sind. Es ist auf die entspr sozialversicherungsrechtlichen Begriffsbestimmungen (SGB VI § 240 II, § 42 I 1 BBG) zurückzugreifen. Kra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Benutzung des gemE und des SonderE.

Rn 34 §§ 906 ff BGB sind unter den WEigtümern nicht unmittelbar anwendbar. Auch die übrigen ›nachbarrechtlichen‹ Bestimmungen des Öffentlichen Rechtes werden in Bezug auf die Benutzung durch §§ 13, 14, 19 grds verdrängt (BVerfG NJW-RR 06, 726 [BVerfG 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05]; BVerwG NVwZ 98, 954; VGH Bayern IMR 20, 37; VG Berlin DWW 19, 349). Ein WEigtümer kann gegen eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 42 Der Beschl auf Anordnung des Zwangsgeldes muss auf eine bestimmte Höhe lauten, die sich nach dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers bemisst (LAG Frankfurt DB 93, 1248; Karlsr NJW-RR 00, 1312; aA Hambg ZUM 05, 660, 661 sowie MüKoZPO/Gruber Rz 29: Fraglich sei allein, welcher Zwangsgeldbetrag den entgegenstehenden Willen des Schuldners überwinde, sich Letzterem ansch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Gesamthypothek ermöglicht die Belastung mehrerer Grundstücke in beliebiger Zahl (München FGPrax 13, 112 [OLG München 09.04.2013 - 34 Wx 52/13]) in einer der Gesamtschuld vergleichbaren Weise. Gesamthypothek ist auch die Belastung mehrerer oder aller Miteigentumsanteile an einem Grundstück durch Miteigentümer (BGH NJW-RR 10, 1529 [BGH 19.03.2010 - V ZR 52/09]); dageg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Mehrheitsbeschlüsse, Abs 1 u 2.

Rn 1 § 745 I knüpft an § 744 I an und ermöglicht, soweit keine Regelungen über die Verwaltung getroffen sind, Mehrheitsentscheidungen über Verwaltungsmaßnahmen in den Grenzen der I u III. Durch Bezug auf die ordnungsgemäße Verwaltung und Benutzung in I und die Einschränkung in III sind die Gegenstände der Verwaltungsentscheidung durch Mehrheitsbeschluss enger als Verwaltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Autonome Regelungen.

Rn 11 Wie allg bei Staatenlosen zu verfahren ist, wenn die anwendbare Kollisionsnorm an die Staatsangehörigkeit anknüpft, regelt II. Danach ist ersatzweise an den gewöhnlichen, sonst den schlichten Aufenthalt anzuknüpfen (dazu s.u. Rn 28 ff, 33; KG FamRZ 96, 546). Umstr ist, was für den Fall gelten soll, dass eine staatenlose Person in dem maßgeblichen Zeitpunkt keinen gewöh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1196 BGB – Eigentümergrundschuld.

Gesetzestext (1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden. (2) Zu der Bestellung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Grundschuld für ihn in das Grundbuch eingetragen werden soll, und die Eintragung erforderlich; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (3) Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a oder § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Passivprozesse.

Rn 16 Richtet sich eine Leistungsklage gegen Gesamthänder, liegt eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft vor, sofern die Gesamthänder nur gemeinsam zur Erfüllung in der Lage sind (BGH NJW 00, 291 f [BGH 15.10.1999 - V ZR 141/98]; 75, 310f [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]). Diese Voraussetzung greift bei echten Gesamthandsverbindlichkeiten ein, die – wie der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, KSÜ Art 5 KSÜ

Zusammenfassung Art 5 KSÜ(1) Die Behörden, seien es Gerichte oder Verwaltungsbehörden, des Vertragsstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind zuständig, Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes zu treffen. (2) Vorbehaltlich des Artikels 7 sind bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in einen anderen Vertragsstaat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anerkennungsverfahren.

Rn 9 Die förmliche Anerkennung erfolgt iRd innerhalb eines für die Vollstreckbarerklärung vorgesehenen Verfahrens, s dazu Art 28 ff und – für Deutschland – §§ 32 iVm 16–32 IntFamRVG. Örtlich zuständig ist in Deutschland nach §§ 10, 12 IntFamRVG (zur Auslegung der Sondervorschrift des § 13 III IntFamRVG s Oldbg FamRZ 08, 1269) das FamG am Sitz des OLG, in dessen Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personale Zurechnung der Arglist.

Rn 26 Grundstücks- und Unternehmenskaufverträge (dazu Koppmann BB 14, 1673, 1675 f) sind der wesentliche Anwendungsfall für die Rspr zur personalen Zurechnung des Wissens Dritter auf va den Verkäufer. Die Zurechnungsnorm des § 166 I (BGHZ 168, 64, 68; Staud/Schilken § 166 Rz 8) wird über Vertreter hinaus auf sog Wissensvertreter ausgedehnt (BGHZ 117, 104, 106 f; ausf § 166 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahrenseinleitung vor oder nach Rechtshängigkeit des oder der Hauptsacheverfahren/s.

Rn 7 § 36 I Nr 3 ZPO geht seinem Wortlaut nach davon aus, dass der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Erhebung der Klage gestellt worden ist. Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, etwa wenn eine Klage gegen weitere Beklagte erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (stRspr, z.B. BGH Beschl v 14.7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigungsgegenstand (Abs 1).

Rn 2 § 320 erfasst allein die Berichtigung des Tatbestands (RGZ 122, 332, 334: nicht Tenor und Entscheidungsgründe), wozu aber auch die in den Entscheidungsgründen ›versteckten‹ Feststellungen zum Tatsachenstoff gehören (BGH NJW 94, 517, 519 [BGH 07.12.1993 - VI ZR 74/93]; 97, 1931; § 314 Rn 2; BAG NZA-RR 15, 255, 256 [BAG 19.11.2014 - 5 AZR 121/13] Rz 12), und zwar auch bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Restriktive Auslegung.

Rn 2 In der Rspr wird zunehmend eine restriktive Auslegung der Norm befürwortet, soweit sie nach § 62 S 1 GKG, § 23 I 1 RVG für den GeS maßgeblich ist. Hierdurch soll insb für S 1, 1. Alt angesichts eines oft hohen Nominalwertes dem wahren wirtschaftlichen Interesse Rechnung getragen werden, das zB gering sein kann, wenn nur noch um eine relativ kleine Gegenforderung gestrit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen auß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einvernehmen der Beteiligten.

Rn 32 Nach dem Wortlaut des § 156 II 1 müssen alle Verfahrensbeteiligten iSv § 7 Einvernehmen erzielen. Das bedeutet, dass nicht nur die Eltern, sondern auch das Jugendamt im Falle seiner Beteiligung nach § 162 II und der Verfahrensbeistand (§ 158 III 2; vgl Brandbg FuR 17, 397) dem Vergleich zustimmen müssen (Musielak/Borth/Borth/Grandel § 156 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Annahme eines Angebots unter Abwesenden, § 147 II.

Rn 16 Die gesetzliche Annahmefrist eines Antrags unter Abwesenden, für den keine Fristbestimmung nach § 148 greift, setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie aus der Zeit für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden (BGH NJW 96, 919, 921). Die Bestimmung der einzelnen Zeiträume mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks durch Übernahme schuldrechtlicher Pflichten. Dies gilt unverändert auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR. Unterschieden wird zwischen dem engen und weiten Gesellschaftsbegriff. Letzterer definiert sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verfügungsberechtigung.

Rn 17 Die Abtretung muss durch den Rechtsinhaber oder einen sonst Verfügungsberechtigten erfolgen. Bei einer Zweitabtretung ist der Zedent Nichtberechtigter; eine solche Abtretung kann ex nunc wirksam werden, wenn er die Forderung wieder erlangt (BGHZ 37, 147, 151 f; WM 13, 1129 Rz 24 f; 12, 2144 Rz 8; NZI 04, 29, 30 f). Eine Sicherungsabtretung nach Eröffnung des Insolvenzv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materieller.

Rn 7 Der materielle Tatbestand von Abs 2 setzt zunächst einen nicht zu ersetzenden Vollstreckungsnachteil des Schuldners iSv § 707 I 2 voraus (s § 707 Rn 12). Nach der in § 719 II 1 getroffenen Wertentscheidung treten die Interessen des Schuldners grds zurück, da seine Rechte durch ein in zwei Tatsacheninstanzen geführtes Erkenntnisverfahren ausreichend gewahrt werden. Zwar ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / I. Rechtslage bis 31.12.1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BewG ist der Wert jeder wirtschaftlichen Einheit im Ganzen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Bewertungsgesetz von dem Grundsatz der Gesamtbewertung beherrscht wird. Dieser Grundsatz kennt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme bestand (bis zum 31.12.2008) für das gewerbliche Betriebsvermögen. Nach § 98a BewG a.F.[2] wurde der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Berechtigtes Interesse, § 824 II.

Rn 13 Hatte der Äußernde oder der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung, wird der Äußernde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Unwahrheit der mitgeteilten Tatsache unbekannt war, § 824 II. Bei fahrlässigen Falschbehauptungen kann also die Haftung entfallen. Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit greift § 824 II hingegen nicht, weil der Äußernde hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtspflicht.

Rn 4 Unter Umständen besteht eine Pflicht zur Einholung eines neuen Gutachtens. Etwa wenn an der Sachkunde des bisherigen Gutachters Zweifel bestehen, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn der neue SV über bessere Forschungsmittel (oder -methoden) verfügt (BGHZ 53, 245, 258 = NJW 70, 946, 949; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Objektiver Rechtsscheintatbestand.

Rn 40 Der Rechtsschein einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Scheinvertreter ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter für den Vertretenen auftritt, sodass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde sei bevollmächtigt. Das setzt voraus, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtssche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Immaterialgüterrechte.

Rn 65 Immaterialgüterrechten kommen regelmäßig Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion zu. Neben spezialgesetzlichen Schadensersatzansprüchen ist § 823 I allerdings allenfalls subsidiär anwendbar (s zB BGHZ 3, 365, 368; 26, 52, 59; 114, 105, 109 ff), wenn die Spezialregelungen nicht als abschließend gedacht sind. So kommt etwa vor der Patentanmeldung eine Verletzung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Verbraucherschutzgesetze.

Rn 10 Die Aufzählung des Abs 2 ist nicht abschließend. Die Vorschrift beschränkt sich auch nicht auf den Schutz der rein ökonomischen Interessen des Verbrauchers, wie zB der in Nr 5 avisierte Gesundheitsschutz und der mit Nr 4 angesprochene Jugendschutz belegen. Rn 11 Verbraucherschutzgesetze iSd Abs 1 sind ua §§ 241a, 661a BGB (aA Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 10) sowie § 676h B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. So ist nach § 724 I neben dem Titel auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung erforderlich. Nur zusammen mit dieser begründet der Titel den sog Vollstreckungsanspruch, der sich einerseits auf ein unmittelbares Aktivwerden der Vollstreckungsorgane richtet und andererseits de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Wohngemeinschaften.

Rn 96 Eine Wohngemeinschaft ist idR der Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, die weder durch die Ehe noch durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind (s.a. BGH ZMR 22, 629 Rz 37). Bei einer Wohngemeinschaft kann eine Person einerseits Mieter sein und Vermieter für Dritte (Untermiete). Ferner können Einzelverträge bestehen oder ein einziger Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, Frist, Zeit, Ort.

Rn 4 Die Satzung soll die Form der Berufung der Mitgliederversammlung regeln (§ 58 Nr 4). Sie muss hinreichend bestimmt sein (durch ›Presseveröffentlichung‹ ist zu unbestimmt, Hamm NJW-RR 11, 395 [OLG Hamm 23.11.2010 - I-15 W 419/10]) und sicherstellen, dass jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied von der Mitgliederversammlung Kenntnis erhalten kann (Schlesw NJW 12, 2524)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verpflichtung des Gerichts zur Einholung von Auskünften (Abs 2).

Rn 19 Im Gegensatz zu Abs 1 ist das Gericht nach Abs 2 zur Einholung einer Auskunft iSv Abs 1 verpflichtet, a) wenn ein Beteiligter einen entsprechenden Antrag stellt und b) der andere Beteiligte vor Beginn des Verfahrens seiner materiell-rechtlichen Auskunftspflicht trotz Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen ist. Rn 19a Dies führt nicht dazu, dass nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die Sachaufklärung hat in den letzten Jahrzehnten praktisch an Bedeutung gewonnen; Gläubiger sind insb aufgrund des Rückgangs der Mobiliarvollstreckung mehr und mehr auf die Beschaffung von Informationen über das Vermögen des Schuldners angewiesen (Brunner DGVZ 22, 1). Durch Art 1 Nr 7 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung vom 29.7.09 (BGBl I 2009, 2258) wurden die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verwaltung.

Rn 9 Die Miterben können Art und Inhalt der Verwaltung frei bestimmen. Die Verwaltung umfasst alle ›rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die der Verwaltung, Sicherung, Erhaltung, Vermehrung, Nutzungsgewinnung, Verwertung von Nachlassgegenständen und der Schuldentilgung dienen‹ (iE s MüKo/Gergen § 2038 Rz 16 f), wobei aber der Erlass von Nachlassforderungen nicht zur Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 146 Der Entscheidungsspielraum ist überschritten bei Kosten für Maßnahmen, die nicht erforderlich oder sinnlos sind. Das gilt: Wenn sich der Vermieter auf unangemessene, Marktunübliche überhöhte Entgelte einlässt (Dorf ZMR 14, 31; Celle ZMR 99, 238, 240; LG Köln NZM 05, 453). Der Vermieter muss zwar nicht unbedingt den billigsten Anbieter wählen (Rn 143). Von ihm kann aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 538 gilt für alle Mietverhältnisse und regelt als Ausfluss der Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters in erster Linie die Frage des Vertretenmüssens bei Entstehen von Schäden, dh insb die Beweislastverteilung. § 538 erfasst Verschleißschäden und alle Veränderungen (Verschlechterungen und Verbesserungen). Wichtigster Anwendungsfall sind Schönheitsreparaturen (vgl Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. S 3 und 4: Begleiteter Umgang.

Rn 54 Ein völliger Ausschluss des Umgangsrechts kommt nicht in Betracht, wenn auch ein begleiteter Umgang gem IV 3, 4 genügt, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden (vgl Köln FamRZ 05, 295; BVerfG FamRZ 09, 399, 400; Hambg FamRZ 11, 822, 823; Saarbr FamRZ 11, 1409; Schlesw FamRZ 15, 1040, 1041). Auch ein begleiteter Umgang darf nur angeordnet werden, wenn die Vorausset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsbefugnis.

Rn 17 Antragsbefugt ist jede Partei, soweit ein Kostentitel sie als erstattungsberechtigt ausweist (BGH WM 17, 1265 Rz 9; MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 28). Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist nicht zulässig (Bremen NJW-RR 89, 574, 575). Es gibt keine Nebenintervention im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW 06, 2495, 2496 [BGH 09.03.2006 - V ZB 164/05], für den Fall der Neben...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg, der im Ergebnis zuzustimmen ist, gibt Anlass, zu den Grundsätzen der Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte im Kfz-Haftpflichtprozess Stellung zu nehmen. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterlegene Partei – das war hier der Kläger – die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner –...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Erklärung der Anerkennung.

Rn 1 Eine voluntative Elternschaft begründet die form- und zustimmungsbedürftige Erklärung eines Mannes, der Vater des Kindes zu sein (§ 1592 Nr 2). Die beurkundete Anerkennung begründet für und gegen alle eine vollgültige, mit allen Rechten und Pflichten verbundene Vaterschaft, auch wenn kein biologisches Abstammungsverhältnis oder keine sozial familiäre Beziehung besteht (...mehr