Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.1 Erklärungsfristen zum Rentensplitting

Rz. 6 Eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner zur Durchführung eines Rentensplittings i. S. v. § 120a Abs. 1 kann frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Erfüllung der in § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 genannten Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden (Abs. 1 Satz 1). Erklärungen, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger eingehen, sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.1 Mitteilungspflichten der Versicherten

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 begründet Mitteilungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger für die versicherten oder zu versichernden Personen, die nicht als abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer) versicherungspflichtig sind. Denn für den Kreis der Arbeitnehmer bestehen diese Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, der den Gesamtsozialversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2 Abänderungsgründe

Rz. 6 Als Abänderungsgründe kommen neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die nach Durchführung eines Rentensplittings eingetreten sind, auch Änderungen in der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung in Betracht. So könnte z. B. ein Wertunterschied i. S. v. Abs. 1 auf folgenden Rechtsänderungen beruhen, die auch für Bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.5 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 21 Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in der Person des Versicherten liegen, nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres und Bezug von Anpassun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120c, der die Abänderung einer bestandskräftigen Entscheidung zum Rentensplitting bei wesentlicher Wertänderung oder Erfüllung einer Wartezeit regelt, wurde den bis zum 31.8.2009 geltenden Regelungen zur Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG nachgebildet, soweit diese auch für das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.3 Begriffsbestimmung "Unterbrechung"

Rz. 60 Eine Unterbrechung i. S. v. Abs. 2 liegt vor, wenn einer der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 3a genannten Anrechnungszeitentatbestände spätestens am letzten Tag des auf die versicherte Beschäftigung (selbständige Tätigkeit etc.) folgenden Kalendermonats eingetreten ist. Ein unmittelbarer Anschluss an den Anrechnungszeitentatbestand oder eine Umrahmung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.6 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c)

Rz. 27 Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c) sind folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen: Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren mit knappschaftlichen Beitragszeiten und Nachweis von 15 Jahren mit Hauerarbeiten vor dem 1.1.1972 (...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die von § 44 I erfassten Anrechte sind – aufgrund ihrer besonderen Struktur – nach der in § 40 II bzw (bei Anrechten im Leistungsstadium) in § 41 II näher bestimmten zeitratierlichen Methode zu bewerten. Das zu erwartende bzw die tatsächlich erreichte Versorgung ist dabei das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versorgungsarten.

Rn 1a § 2 I zählt (in Übereinstimmung mit § 1587 BGB) die Versorgungssysteme auf, die für den Versorgungsausgleich von besonderer praktischer Bedeutung sind. Erwähnt sind in Anlehnung an das sog ›Drei-Säulen-Modell‹ der Vorsorge die Regelsicherungssysteme (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung), die betriebliche Altersversorgung und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Familienbezogene Bestandteile des Entgelts.

Rn 5 Gem V sind ehe- oder familienbezogene Zuschläge, die in einer künftigen Versorgungsleistung enthalten sind, bei der Berechnung des Ehezeitanteils außer Betracht zu lassen. Die Vorschrift findet auf die unmittelbare Bewertungsmethode keine (entspr) Anwendung. Unter V fallen nur Leistungsbestandteile, die lediglich für die Dauer einer bestehenden Ehe oder einer bestimmten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2a Gem II Nr 1 müssen die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Eltern- und Erziehungsgeld (§ 3 Nr 67 EStG)

Rz. 158 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 67 EStG enthält Steuerbefreiungen für vier Fallgruppen: das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 1), das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 2), Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrg...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 10. Riester-Verfahren (§ 10a Abs. 1a EStG)

Das Riester-Verfahren bei Personen, die wegen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkreis angehören, wird ab 1.1.2023 dahingehend vereinfacht, dass Stpfl., die Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Grund eines fehlenden ode...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

Leitsatz 1. Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") führt zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen außer Betracht. 2. Bezieht ein Steuerpflichtiger A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.1 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten

Sind ausnahmsweise keine vollwertigen Beiträge, sondern nur beitragsgeminderte Zeiten vorhanden (z. B. Erwerbsminderung bereits während der Ausbildung), gilt für die Bildung des Durchschnittswertes: Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten je Monat mindestens 0,0625 Entgeltpunkte (bzw. 5/6 hiervon = 0,0521 bei nur Glaubhaftmachung); werden insoweit nicht als beitragsgeminde...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.2 Keine Versicherungspflicht während der Ersatzzeit

Rz. 8 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist die Anerkennung von Ersatzzeiten ausgeschlossen, wenn während eines Ersatzzeitentatbestands Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hatte. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Versicherte, die tatsächlich keine Beitragsverluste aufgrund des Ersatzzeitentatbestands hinnehmen mussten,...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Anspruch auf eine Leistung für Kindererziehung haben ausschließlich die vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter für jedes von ihnen lebend geborene Kind. Anspruchsberechtigt sind somit ausschließlich die leiblichen Mütter. Väter sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegeelternteile gehören nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstand...mehr

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Jansen, SGB VI § 295 Höhe d... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Betrag einer Altersrente an, der sich errechnet, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge nach dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung gezahlt werden. Er entspricht gleichzeitig dem Wert für 12 Monate Kindererziehungszeit. Rz. 4 Die Vorschrift des § 295 findet Anwendung auf alle Geburten im alten Bundesgeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten sind in den alten Bundesländern Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge vor 1921 ausgeschlossen (§ 249 Abs. 4). Der Ausschluss dieser Eltern von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist auf verfassungsrechtliche Bedenken und starke sozialpolitische Kritik gestoßen. Der Gesetzgeber hat deshalb durch das Kindererziehungsle...mehr

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Jansen, SGB VI § 295a Höhe ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung entspricht der Vorschrift des § 295 (vgl. dortige Komm. zur Berechnung und stufenweisen Erhöhung der Kindererziehungsleistung). Wegen des immer noch unterschiedlichen Lohnniveaus (bis zum 1.7.2024) ist der für das Beitrittsgebiet bestimmte aktuelle Rentenwert (Ost) allerdings an Stelle des aktuellen Rentenwerts auch bei der Ermittlung der Höhe der Leistung...mehr

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Jansen, SGB VI § 299 Anrech... / 2.1 Keine Berücksichtigung als Einkommen

Rz. 3 Eine Reihe von Sozialleistungen sind vom Einkommen des Anspruchsberechtigten abhängig. Zu nennen sind hier insbesondere die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und nach dem SGB XII, das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und die Prozesskostenhilfe (LSG Berlin, Urteil v. 27.8.1992, L 13 VsS 17/98; krit. dazu Deutscher Anwaltsverband, Ste...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Jansen, SGB VI § 294a Beson... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Gewährung einer Kindererziehungsleistung sind alle Mütter ausgeschlossen, für die am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Altersrente oder eine Invalidenrente nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestand. Diese Regelung ist – zur Vermeidung von Doppelleistungen – erforderlich, weil den Rentenbezieherinnen in ihrer Rente bereits Kindererziehungszeiten angerech...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.2 Koppelungsgebot von Berücksichtigungszeiten und zeitgleichen Kindererziehungszeiten

Rz. 10 Eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung ist grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat (§ 56 Abs. 2 Satz 1). Haben mehrere Elternteile i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I das Kind erzogen, kann die Berücksichtigungszeit nur einem Elternteil zugeordnet werden (§ 56 Abs. 2 Satz 2). Hinsichtlich der Zuordnung von B...mehr

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Jansen, SGB VI § 256d Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei Rentenbezug vor dem 1. Juli 2000 (außer Kraft)

Die am 1.7.1998 in Kraft getretene Vorschrift – eingefügt durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) – ist zeitlich überholt und wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung v. 1.8.2004 aufgehoben. Sie regelte abweichend von § 70 Abs. 2, in welchem Umfang höhere persönliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2 Umfang der Anrechnung

Rz. 6 Bei Vorliegen der in § 56 Abs. 1 bis 4, § 57 Satz 2 genannten Voraussetzungen ist dem erziehenden Elternteil nach Satz 1 der Vorschrift eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung für ein Kind bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr anzurechnen. Der zeitliche Umfang der Berücksichtigungszeit ist gemäß § 26 SGB X i. V. m. §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB auf den Tag ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.1 Anrechnungsvoraussetzungen

Rz. 5 Nach Satz 1 ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr bei einem Elternteil als Berücksichtigungszeit anzurechnen, wenn die Voraussetzungen für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit auch in dieser Zeit vorliegen. Dies ist nach § 56 Abs. 1 der Fall, wenn die Erziehungszeit dem Versicherten als erziehendem Elternteil i. S. v. § 56...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 2.1 Gleichstellung von Pflichtbeitragszeiten

Rz. 3 Den Bundesgebiets-Beitragszeiten werden die in § 271 Satz 1 Nr. 1 genannten Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, für die vor dem 9.5.1945 nach Reichsrecht Beiträge gezahlt worden sind, soweit ihnen eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Inland (also im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) zugrunde liegt. Von der Gleichstellung werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Berücksichtigungszeiten sind mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 als rentenrechtliche Zeiten eingeführt worden, und zwar als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. d. F. bis 31.3.1995) und als Berücksichtigungszeiten wegen Pflege (§ 57 Abs. 2 i. d. F. bis 31.3.1995). Aufgrund der...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.4 Verfallswirkung einer Beitragserstattung

Rz. 18 Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I u. a. auch Beitragserstattungen, deren Voraussetzungen sich für zu Recht gezahlte Beiträge seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 1 und 2 ergeben. Durch die Erstattung von zu Recht gezahlten Beiträgen können grundsätzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.1 Gleichzeitige Erziehung mehrerer Kinder

Rz. 8 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind bei Vorliegen der in § 56 Abs. 1 bis 4, § 57 genannten Voraussetzungen für jedes Kind bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr als rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen. Eine Verlängerung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder in deren ersten 10 Lebensjahren erfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 regelt, welche auf Bundesgebiets-Beitragszeiten beruhenden persönlichen Entgeltpunkte als Grundlage für die Berechnung von Renten an Berechtigte im Ausland zu berücksichtigen sind. Dabei sind nach § 113 Abs. 1 Satz 2 als Bundesgebiets-Beitragszeiten grundsätzlich Zeiten anzuerkennen, für die nach dem 8.5.1945 Beiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Darübe...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.2 Weitere Voraussetzung: Keine andere Vorpflichtversicherung

Rz. 183 Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Vorpflichtversicherung nach § 26 Abs. 2a SGB III besteht (§ 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III). Diese Vorpflichtversicherung wird teilweise in diesem Zusammenhang auch als Vorrangversicherung bezeichnet. Rz. 184 Eine solche Vorrang- bzw. Vorpflichtversicherung besteht in der Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt umf...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.2 Fiktive Pflichtbeitragszeiten

Rz. 6 Gemäß Abs. 1 Satz 2 sind Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. Hierbei handelt es sich um Zeiten, für die eine tatsächliche Beitragszahlung weder stattgefunden hat noch behauptet wird. Fiktive Pflichtbeitragszeiten wirken sich – wie echte Pflichtbeitragszeiten – sowohl anspruchsbegründend als auch an...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten aufgrund von Berücksichtigungszeiten

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 (mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt durch das AVmEG v. 21.3.2001, BGBl. I S. 403) gelten als Beitragszeiten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57) oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Die Voraussetzungen für ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.3 Beitrags- und Kindererziehungszeiten bis zum 31.1.1949 in Berlin (Abs. 3)

Rz. 46 Abs. 3 stellt entsprechend früherer, bis 1991 geltender Rechtsvorschriften klar, dass Beitrags- und Kindererziehungs- bzw. -berücksichtigungszeiten vor Februar 1949 in Berlin, unabhängig davon, ob sie in Berlin-Ost oder Berlin-West zurückgelegt sind, einheitlich Entgeltpunkte (West) erhalten; sog. Berliner Beiträge. Dies war auch schon vor Inkrafttreten der Regelung r...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6.2 In-Prinzip (Satz 2)

Rz. 33 Dagegen schreibt Abs. 6 Satz 2 – parallel zu § 70 Abs. 5 – für andere Nachzahlungen die Anwendung des In-Prinzips (Entgeltpunkte richten sich nach dem Durchschnittsentgelt des Jahres der Beitragsnachzahlung) vor. Das bezieht sich auf Nachzahlungen bei Heiratsabfindung früherer Beamtinnen (§ 283, gestrichen ab 1.1.1998), für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (§ 284...mehr