Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei ausländischen steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 (BGBl I 2024, Nr. 108) wurde für ausländische steuerbegünstigte Körperschaften die Möglichkeit geschaffen, dass diese auf Antrag die auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.) einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet bekommen (§ 32 Abs. 6 KStG). Damit wird der in der Vergangenheit gege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Besonderheiten für steuerpflichtige Körperschaften

1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG) Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beteiligung an Gesellschaften

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Grundsatz Die Beteiligung einer steuerbegünstigten Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b), so AEAO zu § 64 TZ 3 (Anhang 2), BFH vom 27.03.2001, BStBl II 2001, 449). Sie ist aber dann einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) zuzuor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10). Die ausländische Zuwendungsempfänge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Lässt eine Körperschaft im Rahmen von Veranstaltungen ausländische Künstler, Sportler, Kulturorchester etc. auftreten, kann nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) für die gewährten Vergütungen eine Steuer-Abzugsverpflichtung für die steuerbegünstigte Körperschaft entstehen. In diesen Fällen ist auf Rechnung der auslandsansässigen Künstler o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesonderte Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Satzung

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anerkennung, ob eine Körperschaft/ein Verein steuerbegünstigt ist, erfolgt (ab dem 21.03.2013) in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine formelle Prüfung der Satzung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung. Entspricht die Satzung den formalen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51–68 AO; Anhang 1b), er...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Begriff der Einnahmen für die Besteuerungsfreigrenze

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einnahmen i. S. v. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind Einnahmen aus den wirtschaftlichen Betätigungen (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse und dgl. einschließlich Umsatzsteuer). Dazu zählen auch erhaltene Anzahlungen; Vorauszahlungen, die für Leistungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gezahlt werden. Die geleisteten Vorau...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Hinweise

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zur Vermeidung einer Quellensteuerhaftung des Vereins sollte bei der Verpflichtung von auslandsansässigen Künstlern, Sportlern, Kulturorchestern etc. vorab geklärt werden, ob der Auftritt eine deutsche (Quellen-)Besteuerung auslöst, ob der Kulturorchestererlass greift und/oder ob eine Freistellungsbescheinigung des BZSt vorliegt oder eingeho...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auslagerung auf Servicegesellschaften

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Besonderheit besteht, wenn die Wäschereien auf eine Servicegesellschaft (z. B. eine eigenständige Kapitalgesellschaft) ausgegliedert sind, diese können mangels gemeinnütziger Tätigkeit dieser Bereiche von vornherein nicht von Befreiungsvorschriften wegen Gemeinnützigkeit partizipieren. Es liegen vielmehr steuerpflichtige Gebilde vor. Im R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Benefizveranstaltungen

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig werden Benefizveranstaltungen von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt, um entsprechende Mittel für andere Organisationen zu beschaffen, bzw. für die Verwirklichung eigener Zwecke Derartige Veranstaltungen zugunsten anderer Organisationen sind gegebenenfalls nicht durch die Satzung abgedeckt. Ein Sport- oder Kulturverein wird beisp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Virtuelle Währungen als Spende

Tz. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Werden Einheiten virtueller Währungen einer steuerbegünstigten Körperschaft gespendet, ist eine Zuwendungsbestätigung nach dem für Sachspenden geltenden amtlichen Muster (Anlage 2 zu BMF-Schreiben IV C 4 – S 2223/07/0018:005 vom 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333) auszustellen. Aufzunehmen sind Informationen zum Wert sowie, soweit verfügbar, zur...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausstellerhaftung

Tz. 135 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungs-/Spendenbestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gem. § 10b EStG wesentlich sind,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG

Tz. 24 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wie sonst auch, befreit das Grundsteuergesetz Grundbesitz, der von ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften für gemeinnützige und mildtätige Zwecke genutzt wird. Übertragen auf den Krankenhausbetrieb bedeutet dies, dass der Grundbesitz befreit sein kann, der in den Zweckbetrieben, also zum Beispiel im Zw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachinanspruchnahme der Besteuerungsfreigrenze

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 64 Abs. 4 AO (Anhang 1b) verbietet die Mehrfachinanspruchnahme der in § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) geregelten Besteuerungsfreigrenze und weist darauf hin, dass es sich u. U. um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (s. § 42 AO, Anhang 1b). D. h., eine so genannte Zellteilung eines Vereins ist nicht möglich. Abtei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Haftung

Tz. 132 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als Kompensation für den Steuerausfall, der aufgrund des gewährten Vertrauensschutzes beim Spender eintritt, wurde für die Körperschaften, die die Zuwendungsbestätigungen ausstellen, eine pauschalierte Spendenhaftungsregelung geschaffen (§ 10b Abs. 4 Satz 2ff. EStG, Anhang 10). Danach haftet für die entgangene Steuer, wer vorsätzlich oder gr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Auswirkungen für die Ertragsteuern

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für ertragsteuerliche Zwecke gilt Folgendes: Verluste, die in den betreffenden Veranlagungszeiträumen erwirtschaftet werden, bei denen aber die Besteuerungsfreigrenze des § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) nicht überschritten wird, können nicht im Rahmen des Verlustabzugs bei einer Körperschaftsteuerveranlagung (s. § 10d EStG, Anhang 10) noch als Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebe

Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als andere Zweckbetriebe gelten beispielsweise Krankenpflegeschulen als Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b), Fortbildungsveranstaltungen nach § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b), Begleitpersonen, soweit ärztlich verordnet (OFD Frankfurt vom 22.11.2016), Mahlzeitendienste, "Essen auf Rädern" nach § 68 Abs. 1 AO (Anhang 1b; OFD Münster vom 04.09.20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unentgeltlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Unentgeltlichkeit ist für die Spende und damit für den Spendenabzug konstitutives Merkmal. Die steuerliche Entlastung der Spende ist nur gerechtfertigt, wenn sie weder privat- noch gruppennützig, sondern ausschließlich fremdnützig, d. h. zur Förderung des Gemeinwohls verwendet wird (BFH vom 02.08.2006, BStBl II 2007, 8). Die Zuwendung/Spe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Bemessungsgrundlage

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Steuerabzug beträgt grundsätzlich 15 % der Einnahmen zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Falls der Darbietende/Verwertende (Vergütungsgläubiger) in der EU oder im EWR ansässig ist, besteht das Wahlrecht, die "Nettoeinnahmen" zugrunde zu legen. Dies setzt voraus, dass der Vergütungsgläubiger (Künstler, usw.) in unmittelbarem wirtschaftlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuer

Tz. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser, auch in gemeinnütziger Körperschaft, können grundsätzlich zwei Befreiungsvorschriften Relevanz haben, nämlich die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GewStG als auch die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 GewStG. 1. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) bef...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufssportler

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufssportler beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10), sofern sie nicht bei einer steuerbegünstigten Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und folglich als Arbeitnehmer anzusehen sind. S. hierzu FG Saarland vom 11.03.1994, EFG 1994, 751. Einkünfte aus Werbeleistungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beteiligungen

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteiligt, sind für die Beteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) überschritten wird, die anteiligen Bruttoeinnahmen aus der Beteiligung – nicht aber der Gewinnanteil – maßgeblich (s. AEAO zu § 64 Abs. 3 AO...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz für den gutgläubigen Zuwendenden/Spender

Tz. 128 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein Steuerpflichtiger genießt grundsätzlich einen Vertrauensschutz in die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet, dass der Spendenabzug nicht rückgängig gemacht wird, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuwendungsbestätigung unrichtig ist. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt hinsichtlich derjenig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Sachzuwendungen

Tz. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Sachzuwendungen/-spenden sind in einen Geldwert umzurechnen. Für die Bewertung einer Sachzuwendung/-spende aus dem Privatvermögen ist als Bewertungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert (Einzelveräußerungspreis) anzusetzen (§ 9 Abs. 2 BewG, Anhang 9a; BFH vom 23.05.1989, BStBl II 1989, 879). Wird ein Wirtschaftsgut eines Betriebsvermögens u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Auswirkungen für die Steuerbegünstigung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 M.E. sind Besteuerungsgrundlagen auch dann festzustellen, wenn die Besteuerungsfreigrenze nicht überschritten wird, weil für Zwecke der Steuerbegünstigung (wegen des Erhalts der Gemeinnützig-, Mildtätig- und Kirchlichkeit) geprüft werden muss, ob das Ergebnis aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben positiv oder negativ ist (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) gilt zwar als lex specialis gegenüber § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuer, § 3 Anm. 214, Stand November 2018). § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) hat aber vor allem Bedeutung für Krankenhäuser, Altenwohnheime und Pflegeheime, wenn diese nicht von gemeinnützigen Einrichtungen betriebe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Zweckgebundene Spenden

Tz. 10a Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei zweckgebundenen Spenden handelt es sich um Zuwendungen, bei denen der Spender der empfangenden Körperschaft die Zuwendung mit einer Verwendungsauflage verknüpft, wie die erhaltenen Mittel einzusetzen sind. Damit eine zweckgebundene Spende steuerlich als Zuwendung nach § 10b EStG (Anhang 10) anerkannt werden kann, ist besonders sorgfälti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Weitere Folgen einer Spendenhaftung

Tz. 149 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) umfassen nicht nur die ordnungsgemäße Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, sondern auch der ordnungsgemäße Umgang mit Zuwendungen und das Ausstellen steuerlicher Zuwendungs-/Spendenbestätigungen. Bei Missbräuchen auf diesem Gebiet, z. B. Aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beschäftigungsgesellschaften

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter Beschäftigungsgesellschaften sind Körperschaften zu verstehen, die – ggf. unter Nutzung arbeitsförderungsrechtlicher Instrumente und sonstiger Förderungsmöglichkeiten – die Hilfe für früher arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen insbesondere durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr