Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.2 Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 8 Auch für das Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht fehlen im KStG ausdrückliche Regelungen. Da die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen jedoch nur dann eintritt, wenn dieser Personenkreis inländische Einkünfte bezieht, muss sie stets in dem Zeitpunkt enden, in dem im Fall des § 2 Nr. 1 KStG keine i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.3 Rechtsfolgen

Rz. 33 Als Rechtsfolge bestimmt § 3 Abs. 1, dass bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale das fragliche Rechtsgebilde ein Körperschaftsteuersubjekt ist. Ob dieses Körperschaftsteuersubjekt unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, richtet sich nicht mehr nach § 3 Abs. 1, sondern nach den §§ 1, 2 und ihren territorialen Anknüpfungsmerkmalen. Der Gesetzeswortla...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 89 Eine besondere Regelung zum Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen enthält das KStG nicht. Sie muss auf jeden Fall beginnen, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannten, der KSt unterliegenden Gebilde vorhanden sind. Die Entscheidung über das Entstehen eines Körperschaftsteuersubjekts richtet sich grd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bestimmungen zur Steuerpflicht von Betrieben von Körperschaften des öffentlichen Rechts enthält das KSt-Recht seit dem KStG 1925. Die heutige Fassung des § 4 Abs. 1 bis Abs. 5 KStG beruht auf den §§ 1 bis 6 KStDV 1968. Diese Regelungen wurden durch Art. 1 des KStRefG v. 31.8.1976[1] in das KStG übernommen. Seither ist deren Wortlaut unverändert geblieben. Mit dem JStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 2 KStG wurde bisher nur zweimal geändert. Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurde Nr. 2 an die Änderung der Kapitalertragsteuererstattung angepasst. Bis dahin war die KapESt voll zu erheben und unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder zur Hälfte zu erstatten. Stattdessen wird nun vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen. Da kein Kapitalertragsteuerabzug mehr "vorz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht beginnt, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Bei der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Die beschränkte Steuerpflicht folgt dem Territorialprinzip und hat den Charakter einer Objektsteuer.[1] Die inländischen Einkünfte setzen einen besonderen Inlandsbezug ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.3 Zurechnung des Einkommens

Rz. 30 Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 setzt weiter voraus, dass das Einkommen nicht bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (zu Problemen mit dem Wortlaut vgl. Rz. 5). Die Zurechnung des Einkommens bei einem anderen Steuerpflichtigen muss sich aus dem KStG oder dem EStG (oder anderen Gesetzen) ergeben. § 180 Abs. 1 AO kann in diesem Zusammenhang nicht herangezoge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.7 Optierende Personengesellschaften

Rz. 30a Die Aufzählung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG wurde seit Vz 2021 für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj (§ 34 Abs. 1a KStG) um optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG erweitert. Rechtsfolge der wirksamen Option ist, dass die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft behandelt und wie eine solche besteuert wird.[1] Sie selbst ist körperschaft- und gewerbesteuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 1 Bedeutung der ­Rechtsform

Einkommensteuerrechtliche Vergünstigungen speziell für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte wie z.B. die Tarifglättung nach § 32c EStG, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG oder der Freibetrag von 900 EUR nach § 13 Abs. 3 EStG gehen verloren, wenn land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG umqualifizie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Die Besteuerung ausländischer Rechtsträger setzt völkerrechtli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.3 Option zur Körperschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 59a Durch Gesetz vom 25.6.2021 ist für Personengesellschaften eine Option zur Körperschaft eingeführt worden.[1] Wird die Option ausgeübt, werden Personengesellschaften steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt. Diese Umqualifikation wird auch für die GewSt übernommen. Entsprechend regelt § 2 Abs. 8 GewSt, dass auch für die GewSt im Falle einer ausgeübten Option die ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.3 Juristische Personen

Rz. 138 Die GewSt-Pflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Dies gilt auch für andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Anders als bei einem Einzelunternehmer oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft wird damit bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform an ein rein formales Kriterium angeknüpft. Auch Betriebsausgaben, die i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 67 Die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft, wie sie derzeit in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt sind, sind durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Ez 2002 eingeführt worden. Die gewerbesteuerliche Organschaft ist nicht selbstständig im GewStG geregelt, sondern knüpft mit einem Verweis auf die §§ 14, 17 und 18 KStG an die körperschaftsteuerliche Organs...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 12 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 2 Abs. 3 GewStG)

Rz. 156 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine unterhalten keinen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Sie sind aber mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Diese Erweiterung der GewSt-Pflicht betrifft (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) Vereine und rechtsfähi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.23 § 27 Abs. 22 UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 97 Mit der durch das Gesetz v. 2.11.2015[1] mWv 1.1.2016 eingeführten Regelung des § 27 Abs. 22 UStG und der Streichung des § 2 Abs. 3 UStG wurden bestimmte Fragen zum Anwendungszeitraum im Zusammenhang mit der zum 1.1.2017 neu geregelten Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in dem damals neu eingeführten § 2b UStG festgelegt.[2] Nach der ...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Eine Registrierung zu Mehrwertsteuerzwecken ist in den folgenden Fällen erforderlich: wenn ein Unternehmer in den Niederlanden niedergelassen ist oder in den Niederlanden über eine ständige Niederlassung verfügt, von der aus Umsätze erbracht werden; wenn ein ausländischer Unternehmer steuerpflichtige Umsätze an Leistungsempfänger erbringt, die keine niederländischen Unternehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Krieges gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.4 Geistliche, Kirchenbeamte und Prediger

Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Beamte[1] krankenversicherungsfrei. Geistliche sind Personen, die dem geistlichen Stand angehören. Nicht erforderlich ist, dass eine geistliche oder seelsorgerische Tätigkeit ausgeübt wird; es können auch weltliche Aufgaben übertragen worden ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.2 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft I (§ 5 Abs. 2 UmwStG)

Nach § 5 Abs. 2 UmwStG gelten Anteile an der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 17 EStG, die an dem steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem Betriebsvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft oder einer natürlichen Person gehören, für die Ermittlung des Gewinns als an diesem Stichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.3 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft II (§ 13 Abs. 2 UmwStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Anders als im Regierungsentwurf orientiert sich die in § 13 Abs. 2 UmwStG eingeführte Antragsfrist für den Ansatz mit dem Buchwert bzw. mit den Anschaffungskosten an der geltenden Regelung in § 21 Abs. 2 Satz 4 UmwStG und stellt nunmehr auf die erstmalige Abgabe der Steuererklärung ab. Zudem wird nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen, punktuell zur Anordnung des Buchwert...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.5 Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Eine Neuregelung in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG soll die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglichen. Hiermit sollen die Vorgaben des BVerfG (Beschluss v. 28.11.2023, BvL 8/13) umgesetzt werden. Eine Beteiligungsidentität an Mitunternehmerschaften für Zwecke des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG liegt laut Ge...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.3 Grenzüberschreitende Umwandlungen (§ 29 Abs. 6 Satz 2 KStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, bei denen für die übertragende Körperschaft oder Personenvereinigung kein Einlagekonto festzustellen ist (Hereinumwandlungen), entfällt mit Aufhebung des § 29 Abs. 6 Satz 2 KStG künftig das Verfahren zur gesonderten Feststellung des Bestands der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen bei der übertragenden Körperschaft oder Perso...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 21 Als Überführender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG kommt grundsätzlich jede unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält, in Betracht. Dabei setzt das Merkmal "desselben Steuerpflichtigen" voraus, dass die Person, der das Betriebsvermögen des abgehenden Betriebs und die Person, der das Betriebsvermögen des aufnehmenden...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.1 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen I (§ 27 Abs. 2 Satz 3 KStG)

In § 27 Abs. 3 Satz 3 KStG wird der Zusatz "mit Ausnahme der Anwendungsfälle des § 29" aufgenommen. Die Ergänzung hat laut der Gesetzesbegründung zur Folge, dass abweichend von der bisherigen Handhabung künftig in allen Umwandlungsfällen auch dann keine Anfangsfeststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 3 KStG durchzuführen ist, wenn die üb...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 1.3 Überführung und Übertragung

Rz. 4 Die Überführung bezeichnet den Transfer eines Wirtschaftsguts innerhalb des Betriebsvermögens eines Steuersubjekts (natürliche Person oder Mitunternehmerschaft). Es liegt eine Änderung der steuerlichen Zuordnung ohne Rechtsträgerwechsel vor. Rz. 5 Die Übertragung meint den entgeltlichen oder unentgeltlichen Transfer eines Wirtschaftsguts zwischen verschiedenen Gewinnerm...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2.4 Vermächtnisse, Teilungsanordnungen

Rz. 5 Aufgrund des Erbfalls kann auch das Nachlassvermögen belastet sein, z. B. durch ein Vermächtnis oder durch eine Teilungsanordnung. Rz. 6 Durch ein Vermächtnis (Vorausvermächtnis) kann sowohl ein Miterbe als auch eine nicht zu den Miterben gehörende Person/Körperschaft bedacht werden. Der Vermächtnisnehmer besitzt nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Erbeng...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.3 Körperschaftsklausel

Rz. 219 § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG bestimmt, dass bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, soweit die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden, obwohl diese Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen übertragen werden. Es kommt – im Gegensatz zu § 6 ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.6 Sperrfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Rz. 99 Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG begründet den rückwirkenden Teilwertansatz für nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst ertragsteuerneutral übertragene Wirtschaftsgüter, wenn sich im Anschluss an den Übertragungsakt der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem betreffenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.6 Kirchensteuer

Die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Rechtsgrundlage sind die landesrechtlichen Kirchensteuergesetze. Es gibt keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Bei Arbeitnehmern, die der Kirchensteuerpflicht unterliegen, ist neben der Lohnsteuer Kirchensteuer einzubehalten, abzuziehen und an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.6 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Rz. 39a Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist grundsätzlich nur bei Betrieben (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften) möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne webende Tätigkeit ausüben. Steuerpflichtige, die ihren Betrieb ohne Aufgabeerklärung durch Verpachtung im Ganzen fortführen (sog. Betrie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA gewährt werden, für die nach den ab 1.1.2024 gelten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfortentwicklungsgesetz / 2.1 Mittelverwendung steuerbegünstigter Körperschaften (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei steuerbegünstigten Körperschaften in § 55 Abs. 1 Nr. 5 soll abgeschafft werden. Eine Mittelverwendungsrechnung ist dann nicht mehr erforderlich. Ob die Körperschaft tatsächlich gemeinnützig tätig ist und wie sie ihre Mittel einsetzt, wird die Finanzverwaltung dann anhand der bereits vorhandenen Aufzeichnungen prüfen. Die allgeme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfortentwicklungsgesetz / 2.2 Politische Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften (§ 58 Nr. 11 AO)

Es soll klargestellt werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften "gelegentlich" auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Die Äußerungen müssen aufgrund eines besonderen Anlasses erfolgen und der steuerbegünstigten Zweckverfolgung untergeordnet sein. Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Überblick

Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 KStG sind bei juristischen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vgl. hierzu Teil II dieses Beitrages) die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland. Erzielt eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat, inländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Regelungsinhalt

Während für den Ort der Geschäftsleitung, wie oben ausgeführt, gem. § 10 AO die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind, wird der Sitz einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.d.R. durch Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag, Satzung ...) oder durch Gesetz festgelegt. Hierbei handelt es sich um den Sitz im zivilrechtlichen Sinn, wenn es im Gesetz heißt...mehr