Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen; Überblick.

Rn 1 § 736d gilt für die rechtsfähige GbR. Ist § 712a einschlägig (Folge: §§ 728–728b), fällt das Liquidationsstadium angesicht der sofortigen Vollbeendigung weg. Die Liquidatoren sind gem I weisungsgebunden. Sind keine abweichenden Weisungen erteilt, unterteilt sich die vermögensmäßige Abwicklung in mehrere gedankliche Schritte. Erstens sind die Forderungen der GbR nach II ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilungspflicht (II).

Rn 3 II 1 verpflichtet den Betreuer, generell über die jährliche Berichtspflicht gem § 1863 III hinaus dem BtG wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten unverzüglich mitzuteilen. Das BtG soll so zeitnah seiner Aufsichtspflicht nachkommen können. Einzelne Informationspflichten werden in II 2 Nr 1–6 genannt. Nr 1 u 2 dienen der Sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einwendungen (Abs 2).

Rn 3 Der Beklagte kann zunächst einwenden, dass er keine verbotene Eigenmacht begangen habe (Bestreiten der Anspruchsbegründung). Weiterhin kann er nach II einwenden, dass der Kläger selbst ihm ggü fehlerhaft besessen habe, weil der Kläger vorher gegen ihn verbotene Eigenmacht verübt habe (§§ 861 II, 858 II). Dieser Einwand steht dem Beklagten auch zu, wenn ein Rechtsvorgäng...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Rn 37 Auch hierfür bestehen keine gesetzlichen Regelungen. Fehlen vertragliche Regelungen, ist eine einseitige Herabsetzung nicht möglich. Werden die Vorauszahlungen durch ein deutliches Absinken der gesamten Nebenkosten unangemessen und für den Mieter unzumutbar hoch, hat der Mieter aus Treu und Glauben einen Anspruch auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Den Herabsetzungsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wertpapierbegriff.

Rn 1 Ein Wertpapier ist nach hM eine Urkunde, die ein privates Recht so verbrieft, dass zu dessen Geltendmachung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist (weiter Wertpapierbegriff, s Zöllner § 3 III 4b). Kein Wertpapier ist daher eine Urkunde, die als einfaches Legitimationspapier nur zu Beweiszwecken dient (zB Schuldschein) oder den Inhaber zum Empfang der schuldbefreiend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungseigentum.

Rn 11 Handelt es sich um eine WE-Anlage, sind die für die Modernisierung streitenden Interessen anderer vermietender WEigtümer – ebenso wie die ihrer Mieter – nicht zu beachten. Wird das SonderE modernisiert und entstehen dem anderen WEigtümer Nachteile, so kann sein Interesse nicht berücksichtigt werden, und zwar unabhängig davon, ob er erfolgreich gegen den modernisierende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verträge über Bank- und Finanzdienstleistungen, V.

Rn 30 Der Art 2 Nr 12 VRRL sowie Art 1 II FernabsFinDienstlRL umsetzende V enthält eine Einschränkung für Bank- und Finanzdienstleistungen (näher von Loewenich NJW 14, 1409): In V 1 geht es um die erstmalige Vereinbarung eines Dauerschuldverhältnisses im Fernabsatz oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume mit daran anschließenden ›Vorgängen‹, V 3 behandelt mehrere in eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Öffentlich-rechtliche Pflichtverletzung.

Rn 8 Soweit Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag in Rede stehen, ist grds für Amtshaftungsansprüche kein Raum, insoweit sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Das gilt auch für Aufwendungs- oder Erstattungsansprüche, ebenso für solche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung (BGH NJW 83, 2311 [BGH 10.02.1983 - III ZR 151/81]) und für Verhandlungsverschulden bei der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die (2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei einer dauerhaften Bereitstellung darf der Unternehmer Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 und § 327f erforderliche Maß hinausgehen, nur vornehmen, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhaberpapiere.

Rn 2 Bei Inhaberpapieren verspricht der Aussteller die Leistung dem jeweiligen Inhaber der Urkunde, dh der Name des Berechtigten wird nicht genannt. Der jeweilige Inhaber ist als berechtigt ausgewiesen, das verbriefte Recht geltend zu machen (Legitimation des Inhabers), dh es besteht die widerlegbare Vermutung der materiellen Berechtigung. Die Durchsetzbarkeit des Rechts ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einrede der sachlichen Vorausvollstreckung aus Abs 2 S 1.

Rn 6 In Anwendung des Vorrangs der Sachhaftung vor der Bürgenhaftung (s.a. § 777 2 ZPO) wird der Gläubiger durch die Bestimmung in § 772 II verpflichtet, seine Befriedungsversuche auf bewegliche Sachen auszudehnen, an denen er für seine Forderung ein Pfandrecht (§§ 1204 ff, 1257, 1293; § 804 ZPO) oder ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 1000; § 369 HGB) hat. Rn 7 Unter dem Beg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand: Mietvertrag über mehr als 30 Jahre iSv § 544 S 1.

Rn 2 Unter 1 fällt auch ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, wenn für eine bzw beide Parteien ein Kündigungsausschluss für längere Zeit als 30 Jahre vereinbart ist (Frankf NZM 99, 419; Hamm NZM 99, 753) sowie ein befristeter Vertrag, wenn das Ereignis möglicherweise erst nach Ablauf von 30 Jahren eintritt (Ddorf ZMR 02, 189; Hambg ZMR 98, 28; Hamm NZM 99, 753). § 544 gilt j...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierung/Baumaßnahmen (Nr 2).

Rn 10 Dieser Befristungsgrund ist mit dem in § 564c II Nr 2 Buchst b aF identisch. Maßgebend ist, ob der Vermieter die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden. Mit Beseitigung ist primär der vollständige Abriss des Gebäudes gemeint, es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beendigung.

Rn 15 Das Vertragsverhältnis als Schuldverhältnis iwS endet abgesehen von evtl nachwirkenden Treuepflichten (s § 158 Rn 23 und oben Rn 5). Rn 16 In der Praxis hat die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung große Bedeutung. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass § 649 1 dem Besteller ein freies Kündigungsrecht gewährt, für dessen Ausübung es keiner sachli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Für einen Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, ist abweichend von der allgemeinen Formfreiheit für Maklerverträge die Textform (§ 126b) erforderlich. Sowohl für den Kaufinteressenten als auch für den Verkäufer soll der In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Abbedingende Vereinbarungen (§ 5 III).

Rn 19 Durch eine Vereinbarung nach § 5 III können gem § 5 I im SonderE stehende Bestandteile abw dem gemE zugeordnet werden (BGH ZMR 13, 454 Rz 11; KG GE 17, 184 für Balkone). Die Anordnung kann Teil der Teilungserklärung/des Teilungsvertrags sein oder nachträglich durch eine nicht § 10 I 2 unterfallende Vereinbarung in Form des § 4 I, II getroffen werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Abdingbarkeit.

Rn 18 § 566 ist nicht zwingend. Allerdings kann der Grundsatz ›Veräußerung bricht nicht Miete‹ kaum durch eine formularvertragliche Klausel ohne Verstoß gegen § 307 unterlaufen werden. Auch eine bloße Vereinbarung zwischen ursprünglichem Vermieter und Erwerber ist unwirksam. Zur Abbedingung der Rechtsfolgen bedarf es eines dreiseitigen Vertrages von Mieter, ursprünglichem Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verschulden als Voraussetzung/Anwendung des § 254.

Rn 6 Die Anwendung des § 277 ist aufgrund des Regelungsgehalts des § 989 ausgeschlossen: Spätestens ab Eintritt der Rechtshängigkeit des Herausgabeverlangens muss der Besitzer – auch wenn er weiterhin ein Besitzrecht für sich beansprucht – davon ausgehen, die Sache herausgeben zu müssen. Deshalb greift ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Verantwortlichkeit iS jeder Fahrläs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragsschluss.

Rn 16 Beim Vertragsschluss ist die Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien auf derselben Urkunde erforderlich. Beim Vertrag unter Abwesenden müssen Angebot und Annahme der Form des § 126 entsprechen (BGH NJW 15, 2648 Tz 30). Für langfristige Mietverträge und Befristungsabreden nach § 14 IV TzBfG ist es ausreichend, wenn das schriftliche Vertragsangebot von der anderen Par...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 12 Der Reisende muss beweisen, ob und ggf wann er den Rücktritt erklärt hat und, ist die Entschädigung pauschaliert, insoweit tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist (vgl auch Köln RRa 01, 3 [OLG Köln 11.09.2000 - 16 U 77/99]). Der Veranstalter hat die Pauschalierung (III; Rostock 4.9.13 – 2 U 7/13) und ihre Angemessenheit (BGH 18.1.22 – X ZR 125/20 Rz 17 ff) da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge (§ 556e I 1).

Rn 7 Ist die Vormiete höher als die nach § 556d I zulässige Miete, darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. § 556e I 1 ist auch dann anzuwenden, wenn in dem ebenfalls bereits den Regelungen der §§ 556d ff unterliegenden Vormietverhältnis eine hiernach unzulässig überhöhte Miete vereinbart wurde (BGH MDR 23, 1304 Rz 20). Als geschuldete Vormiete ist in die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Form.

Rn 14 Der Gläubiger hat die Quittung in Schriftform gem § 126 zu erteilen. Sie ist also vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift zu unterzeichnen. Die elektronische Form ist zulässig, da sie nicht ausgeschlossen ist (§§ 126 III, 126a). Durch ein gestempeltes oder mit einer faksimilierten Unterschrift versehenes Dokument genügt der Gläubiger seiner Quittungspflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die Angemessenheit des geänderten Betrags hat derjenige darzulegen und zu beweisen, der die Anpassung vorgenommen hat (Bentrop WuM 22, 505 [506]; aA LG Itzehoe WuM 11, 26). Die Angemessenheit muss nach hM allerdings nur ›plausibel‹ (§ 294 ZPO?) gemacht werden (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 19). Zur Prüfung kann der Mieter Belegeinsicht verlangen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 3 Durch die Verbindung verliert die bewegliche Sache ihre Eigenschaft als selbstständige Sache (§ 93 Rn 2) und unterliegt dem sachenrechtlichen Schicksal des Grundstücks, sein Eigentümer erwirbt somit durch die Verbindung kraft Gesetzes das Eigentum an der eingebauten Sache. Wer die Verbindung vorgenommen hat, ob sie gut- oder bösgläubig erfolgt, ist gleichgültig. Der Eig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Anordnung der Gesamtschuldnerschaft.

Rn 10 § 427 enthält für die gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung eine Auslegungsregel zugunsten der Gesamtschuldnerschaft. Gesetzlich angeordnet wird sie bei Unteilbarkeit der Leistung (§ 431), für die gemeinsame deliktische Verantwortlichkeit (§§ 830, 840); ferner in §§ 42 II 2, 53, 54 II, 84 V, 89 II, 546 II (Celle NJW 53, 1474, 1475), 613a II, 650t, 651b II, 769, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot und Annahme.

Rn 10 Der Erlass ist nach § 397 I kein einseitiges Rechtsgeschäft des Gläubigers, sondern kommt durch Vertrag zustande (BGH NJW 87, 3203). Das gilt auch hinsichtlich bereits eingetretener Verzugsfolgen; eine einseitige Rücknahme der Mahnung reicht nicht (BGH NJW 87, 1546). IRe Vergleichsvertrags können aber auch einseitige Verzichtserklärungen ausgetauscht werden (LG Frankf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss der Übertragung.

Rn 2 Nach § 792 II kann die Übertragung der Anweisung durch den Anweisenden ausgeschlossen werden. Der Ausschluss der Übertragung ist lediglich dann wirksam, wenn er sich entweder aus der Urkunde ergibt oder wenn der Anweisende den Ausschluss vor Annahme oder Leistung dem Angewiesenen mitgeteilt hat (§ 792 II 2). Damit kann anderweitige Kenntnisnahme des Angewiesenen nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schuldrechtliche SNRe.

Rn 14 Ein schuldrechtliches SNR ist ein nicht verdinglichtes (Köln NZM 98, 864). Inhaltlich unterscheiden sich ›schuldrechtliche‹ und ›dingliche‹ SNRe grds nicht. Sie besitzen allerdings eine unterschiedliche Wirkung ggü Sondernachfolgern. Ein schuldrechtliches geht nach hM bei einer Veräußerung unter (Zweibr NZM 05, 343 [OLG Zweibrücken 21.01.2005 - 3 W 198/04]; Köln NZM 01...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruchsgrundlagen aus Gesetzen.

Rn 4 Bei Zivilklagen gegen den Staat ist neben § 839 auch an andere Gesetze zu denken. So etwa: Wassergesetze: §§ 96 ff WHG (zu § 19 WHG aF: BGHZ 133, 271, BayObLG NVwZ-RR 00, 750) und einige Landeswassergesetze gewähren Ausgleichsansprüche, wenn durch die Einrichtung eines Wasserschutzgebietes oder Maßnahmen des Naturschutzes die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beschrä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übersicht.

Rn 24 Soweit die Verwaltung des gemE und die Benutzung des gemE und des SonderE nicht durch eine Vereinbarung geregelt sind und der Verw nicht nach § 27 I allein handeln kann, beschließen die WEigtümer nach § 19 I über eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung (s.a. BGH ZMR 23, 55 Rz 8). Kommt es zu keinem Beschl, ist er aber notwendig, bedarf es einer Klage. Diese Klage ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 2Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzicht auf Vorkaufsrecht.

Rn 19 Auch ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist wegen § 577 V im Vorwege zwischen Vermieter und Mieter nicht möglich. Erst zeitlich nach Eintritt des Vorkaufsfalles kommt überhaupt ein wirksamer Verzicht in Betracht, da dann die Unabdingbarkeit des § 577 V nicht mehr entgegensteht. Nach Blank (WuM 93, 580) soll dieses Verbot auch für den Erwerber/Kaufinteressenten gelten (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist zu besorgen, dass der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. 2Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen. 3Als Zeuge kann nicht zugezogen werden, wer in dem zu beurkundenden Test...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unwirksamkeitsgründe.

Rn 24 Als Unwirksamkeitsgründe kommen insb §§ 134u 138 (§ 138 Rn 125 ff, 136; BGHZ 110, 336, 340; BGH WM 12, 30 Rz 10 ff; Karlsr WM 14, 2162, 2164; Brandbg EWiR 14, 341) in Betracht. Verstöße des Darlehensgebers gg § 32 I 1 KWG (BGH WM 18, 657 Rz 43) sowie einer Krankenkasse gg das Kreditaufnahmeverbot des § 220 I 1 SGB V führen nicht zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift in § 772 I, II ergänzt § 771 für Geldforderungen (RGRK/Mormann § 772 Rz 2; Staud/Stürner § 772 Rz 2; Soergel/Gröschler § 772 Rz 1). Sie bestimmt den Umfang der erforderlichen Zwangsvollstreckungspflichten (s § 771 Rn 5 f). Sie ist nur von Bedeutung, wenn die Einrede der Vorausklage nicht abbedungen ist (s § 771 Rn 3). Rn 2 Den Umfang der Vollstreckungspfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Insb Kosten.

Rn 22 Eine – ggf erhebliche Kostenmehrbelastung – ist ein wichtiges, aber kein alleiniges Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit (BGH ZMR 11, 485). Behauptet der Kläger eine Kostenmehrbelastung, muss diese wenigstens 25 % betragen (Köln FGPrax 08, 57; LG Itzehoe ZWE 17, 263; s.a. BGH ZMR 10, 778: ›Orientierungsgröße‹). Da es um Beseitigung unbilliger Härten geht, ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Ansprüche.

Rn 30 Veranlasst ein Vertragspartner den anderen zur fristlosen Kündigung und kann er sich bezüglich seines Verschuldens nicht entlasten, ist er gem § 280 zum Schadensersatz des durch die Kündigung bis zum Ende der vertraglichen Bindungsdauer (Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; bei Zeitmietvertrag: Ende der Laufzeit) entstandenen Schadens verpflichtet (vgl. KG IMR 19, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachverständige, Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.

Rn 21 Sachverständige und Gutachter haften für falsche Auskünfte, insb über die finanzielle Situation einer Person oder über den Wert des Vertragsgegenstands (zB BGH BB 60, 1301; NJW 91, 3282; 92, 3167, 3174; BGHZ 175, 276 Rz 28 ff); Entsprechendes gilt für Wirtschaftsprüfer (zB BGH NJW 56, 1595; VersR 79, 283, 284; NJW 01, 360, 364 f; VersR 13, 367; NJW 14, 383 Rz 11 ff; ZI...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der frühere Eigentümer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. WKRL.

Rn 34a IRd Neufassung des § 434 wurde die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als eigenständige und neben der Beschaffenheitsvereinbarung gleichwertige subjektive Anforderung eingeführt. Die fehlende Eignung der Kaufsache zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung führt entspr der Neugliederung auch dann zum Vorliegen eines Sachmangels, wenn die Kaufsache der vereinbarten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentlicher Bestandteil.

Rn 14 Zum Begriff des wesentlichen Bestandteils iSv § 94 BGB s zunächst § 94 BGB Rn 1. Es sind diejenigen körperlichen Gegenstände, die entweder ›von Natur aus‹ eine Einheit bilden oder die durch die Verbindung miteinander ihre Selbständigkeit dergestalt verloren haben, dass sie fortan, solange die Verbindung dauert, als eine einzige Sache erscheinen (BGH NJW 12, 778 [BGH 11...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht- oder Schlechtleistung.

Rn 12 Weitere Voraussetzung nach I ist, dass der Schuldner eine Leistung ›nicht oder nicht vertragsgemäß‹ erbringt. Das bezieht sich nur auf Leistungspflichten iSv § 241 I. Dagegen ist die Verletzung von Schutzpflichten (§ 241 II) in § 324 abw geregelt. Zur früher bei § 326 aF getroffenen Unterscheidung von Haupt- und Nebenpflichten vgl Rn 2 f. Daraus folgt, dass die verletz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Gruppenarbeitsverhältnis.

Rn 105 Zu unterscheiden ist zwischen Eigen- und Betriebsgruppen: in einer Eigengruppe sind ArbN zum Zweck eines gemeinsamen Vertragsabschlusses mit einem ArbG zusammengeschlossen (zB Musikband, Heinze NJW 85, 2112), typischerweise als GbR (§ 705; mWz 1.1.24 werden die §§ 705 ff durch das MoPeG [BGBl 21, Teil 1, 3436 ff] neu gefasst). Nur die gemeinsame Kündigung aller Arbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Blankounterschrift.

Rn 10 Die Unterschrift kann zeitlich vor der Niederschrift des Urkundentextes geleistet sein. Eine Blankounterschrift ist selbst auf einem leeren Blatt grds zulässig (Erman/Arnold § 126 Rz 8), falls der Text oberhalb eingefügt wird. Zur Anfechtbarkeit einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung § 119 Rn 18. Der Schutzzweck der Formvorschrift kann dazu führen, dass die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Primärpflichten.

Rn 6 Der Reisende muss nicht den Reisepreis zahlen (I 1, IV 2) und kann die Reise nicht mehr verlangen. Hat er bereits geleistet, kann er den Preis entspr §§ 346 ff in voller Höhe in Geld (EuGH RRa 23, 183 Rz 35, 58) zurückverlangen bzw, rechnet der Veranstalter mit seinem Entschädigungsanspruch (Rn 9) auf, nur den diesen Anspruch übersteigenden Betrag. Der Veranstalter muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dogmatische Grundlagen.

Rn 37 Der allg Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten ggü zurechenbar den Anschein der Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich zum Schutz des Vertragsgegners und des Rechtsverkehrs so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt, gilt über die §§ 171 ff hinaus auch für die aus diesem Rechtsgedanken entwickelte Duldungs-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Betragsmäßige Obergrenze.

Rn 6 Nettodarlehensbetrag o Barzahlungspreis ohne Umsatzsteuer (Bülow/Artz Rz 17; aA Staud/Kessal-Wulf § 512 Rz 3) dürfen die – auch für Ratenlieferungsverträge zu beachtende – Höchstbetragsgrenze von 75 000 EUR nicht übersteigen. Bei nur teilweiser Kreditierung des Barzahlungspreises kommt es für die Obergrenze auf den konkreten Kreditbedarf an, nicht den Barzahlungspreis. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Warnungsobliegenheit aus Abs 2 S 1 Alt 1.

Rn 18 Die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden droht, kann regelmäßig nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Hierbei ist maßgeblich auf die Sicht des Schädigers abzustellen und auch zu berücksichtigen, welche Höhe vergleichbare Schäden erfahrungsgemäß – also nicht nur selten – erreichen (BGH NJW-RR 10, 909 [BGH 21.0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Das Verlangen nach § 17 I muss nach § 19 I grds beschlossen werden (ohne Stellungnahme LG Dortmund ZMR 22, 396; LG Frankfurt aM WuM 21, 699). Es muss unzweifelhaft die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden (BayObLG WuM 90, 95). Ausnahme ist die Zweiergemeinschaft. Dort tritt an die Stelle des Entziehungsbeschl die Klage auf Veräußerung (s.a. BGH NZM 14, 247...mehr