Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachgefahr (§ 644 I S 3).

Rn 4 Von der Leistungs- und Vergütungsgefahr zu unterscheiden ist die Sachgefahr. Sie betrifft die vom Besteller für die Werkerstellung beigestellten Stoffe und Materialien, für die der Unternehmer nach allg Grundsätzen obhutspflichtig ist (BGH NJW 83, 133; s iE § 631 Rn 30). Verletzt der Unternehmer diese Obhutspflichten schuldhaft, haftet er gem §§ 280 I, 241 II auf Schade...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kein Getrenntleben, III.

Rn 4 Nach III gilt die Regelung nicht, wenn die Eheleute getrennt leben. Die Möglichkeit, den anderen mit zu verpflichten, setzt also die Führung eines gemeinsamen Haushalts voraus. Wegen des Trennungsbegriffs kann auf § 1567 verwiesen werden, so dass auch das Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung die Verpflichtungsmöglichkeit entfallen lässt (Staud/Voppel Rz 100 mwN). Habe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unberechtigte GoA.

Rn 7 Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung nicht dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, wird sie aber gleichwohl übernommen, ist sie unberechtigt. Der Geschäftsherr kann die unberechtigte GoA durch Genehmigung zur berechtigten GoA umwandeln (§ 684 2). Anderenfalls bestimmen sich die Pflichten des Geschäftsführers nach §§ 678, 67...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. 2Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beseitigungskosten.

Rn 18 Macht der Berechtigte (Rn 3) von seinem Selbsthilferecht Gebrauch, kann er die dafür entstandenen Kosten von dem Besitzer des Nachbargrundstücks (Rn 10) nach § 812 I 1 erstattet verlangen (BGH NJW 04, 603 [BGH 28.11.2003 - V ZR 99/03]). Streng genommen ist das allerdings kein Ersatz der Kosten, die dem Betroffenen durch die Ausübung seines Selbsthilferechts entstanden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Stundenlohnvertrag.

Rn 43 Beim Stundenlohnvertrag ist nicht der Leistungsumfang, sondern der Aufwand an Zeit und Material maßgebend für die Preisbildung. Solche reinen Aufwandsverträge sind wegen der damit für den Besteller verbundenen Kalkulationsrisiken in der Praxis selten; gebräuchlich sind hingegen Einheits- und Detailpauschalverträge mit sog angehängten Stundenlohnarbeiten, woraus ein Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Der anwaltliche Schriftsatz.

Rn 3 Der anwaltliche Schriftsatz genügt der Form, wenn der Kündigende oder dessen Bevollmächtigter die für den Kündigungsempfänger vorgesehene Abschrift eigenhändig unterschreibt (BGH NZM 03, 229, 230; ZMR 97, 280). Ausreichend ist es ferner, wenn die Urschrift eigenhändig unterschrieben ist und der Kündigungsempfänger eine beglaubigte Abschrift erhält, wobei der Beglaubigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Erbringung einer Dienstleistung neben dem Verkauf (Abs 1 S 2).

Rn 9 I 2 dient der Umsetzung von Art 2 Nr 5 letzter Hs VerbraucherrechteRL (krit Stamm NJW 20, 3057, 3062: überschießende Umsetzung). Wie § 434 IV zu entnehmen ist (dort Rn 62 f), ändern auch Dienstleistungen von ›nicht nur untergeordneter Bedeutung‹ den Charakter des Verbrauchsgüterkaufs nicht, wie Montage, Installation, Anpassungen und sonstige Handreichungen (BTDrs 17/126...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ansprüche bei Tod – oder Fehlgeburt.

Rn 2 Auch bei Totgeburt des Kindes besteht die Verpflichtung des Vaters, die Ansprüche auf Erstattung der Kosten, die infolge der Schwangerschaft und Entbindung entstanden sind und Unterhalt nach § 1615l I 1 und II 1 zu befriedigen. Die Feststellung der Vaterschaft geschieht inzidenter im Leistungsprozess. Für die Fristberechnung ist auf den Zeitpunkt der Tod- bzw Fehlgeburt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gegen den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt werden kann. Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Darlehensvermittler darf für Leistungen, die mit der Vermittlung des Verbraucherdarlehensvertrags oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zusammenhängen, außer der Vergütung nach § 655c Satz 1 sowie eines gegebenenfalls vereinbarten Entgelts für Beratungsleistungen nicht vereinbaren. 2Jedoch kann vereinbart werden, dass dem Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Größe.

Rn 8 Die Größe des den jeweiligen Wohnungseigentumsrechten (Vor §§ 1–49 Rn 9) zwingend (§ 6 I) zugeordneten Miteigentumsanteils iSv § 47 GBO bestimmen die Vertragschließenden nach billigem Ermessen (BGH ZMR 86, 365; Ddorf ZMR 04, 613). Die Summe der Anteile kann ein Ganzes nicht übersteigen (KG ZMR 22, 908). Wie das Verhältnis zwischen SonderE und Miteigentumsanteil festgele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einwendungen gegen den Bestand der Schuldverschreibung.

Rn 7 Obwohl das idR nicht ausdrücklich aufgeführt ist, kann der Aussteller jedem Inhaber auch Einwendungen gegen den Bestand der verbrieften Forderung entgegensetzen (Jauernig/Stadler Rz 1). In Betracht kommt etwa der Einwand einer schuldbefreienden Zahlung iSd § 793 I 2, einer Kraftloserklärung iSd § 799, des Erlöschens bzw der Verjährung nach § 801 oder der einer Zahlungss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form und Frist.

Rn 4 Zur Form s § 568 I. Eine Begründung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung. Der Mieter muss bis zum Ablauf des übernächsten Monats, der auf den Zugang einer ordnungsmäßigen Modernisierungsankündigung folgt, kündigen. Die Frist des § 555e I 2 entspricht der des § 555d III 1. Bsp: Geht die Modernisierungsankündigung am 24.1 zu, muss der Mieter bis zum Ablauf des Monats M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stellvertretung.

Rn 11 Die VRRL geht auf die Frage der Stellvertretung eines Verbrauchers nicht ein. Als zulässig und naheliegend erscheint es daher, bei der Vertretung des Verbrauchers auf die zu § 312 I aF entwickelten Grundsätze entsprechend zurückzugreifen. Bei einer Vertretung des Verbrauchers durch einen Verbraucher wurde danach zwischen der Vollmachtserteilung und dem vom Vertreter ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 45 § 44 III ist ohne Unterscheidung auf das ›Urt‹ und damit sowohl auf ein Urt anwendbar, dass einer Beschl-Klage stattgibt, als auch auf ein Urt, dass eine Beschl-Klage abweist (BRDrs 168/20, 94). Ob es sich um ein Versäumnisurt handelt, ist unerheblich. ›Urt‹ ist auch eine Entscheidung über eine Beschl-Klage durch Beschl nach §§ 91a, 522, 552a ZPO oder ein Arrestbeschl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sicherungsgeschäfte.

Rn 30 Ein Sicherungsnehmer darf ggü dem Anspruch des Sicherungsgebers auf Auskehrung eines Mehrerlöses nicht mit anderen ungesicherten Forderungen aufrechnen, weil dies den Sicherungszweck entgegen der Sicherungsabrede einseitig erweitern würde (BGH NJW 94, 2885). Ebenso liegt es beim Rückforderungsanspruch des Bürgen im Falle der Bürgschaft auf erstes Anfordern, wenn sich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 4 Gem § 9 I, II VOB/B hat der Unternehmer ein Kündigungsrecht, wenn der Besteller eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nach § 642 unterlässt und der Unternehmer dadurch seine Leistung nicht erbringen kann sowie für den Fall, dass der Besteller fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Voraussetzung ist auch hier die fruchtlose Setzung einer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verdeckte, planwidrige Unvollständigkeit.

Rn 5 § 155 ist einschlägig, wenn beide Parteien glauben, sich über alle Fragen geeinigt zu haben, aber tatsächlich noch Punkte offen sind, über die eine Einigung erzielt werden sollte. Soweit es sich um Punkte handelt, welche nie zum Regelungsprogramm der Parteien gehörten, ist dies kein Fall des Dissenses. Es liegt vielmehr eine durch dispositives Recht oder ergänzende Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 Wird die Rückgabepflicht insgesamt abbedungen, handelt es sich durch den Wegfall der die Miete prägenden zeitlichen Begrenzung der Gebrauchsüberlassung nicht um einen Mietvertrag. Abw Vereinbarungen über den Fälligkeitszeitpunkt der Rückgabepflicht sind zulässig. Die Vereinbarung eines über § 229 hinausgehenden Selbsthilferechts des Vermieters ist unwirksam (vgl BGH NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragseintritt (Abs 1).

Rn 4 Voraussetzungen für die entspr Anwendung der §§ 566 ff ist zunächst die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks oder Grundstücksteils, auch: Wohnungseigentumsberechtigung, durch den Nießbraucher. Bei Vermietung/Verpachtung durch den Eigentümer vor dem Nießbrauchsbeginn ist der Nießbraucher gem § 567b gebunden. Der Eigentümer ist es ohnehin. Rn 5 Die Vermietung/Verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 32 Auch Asylbewerber haben bei entspr Dauer des Aufenthalts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, solange eine Abschiebung nicht konkret absehbar ist (Kobl FamRZ 98, 536; Bremen FamRZ 92, 963; Nürnbg FamRZ 89, 1304; Spickhoff IPRax 90, 225), was aber nicht schon bei Ablehnung des Asylantrags der Fall ist (Looschelders Rz 10). Ist bei einem Flüchtling an den letzte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mehrwertsteuer, Bauabzugssteuer.

Rn 37 Grds schließt der vereinbarte Preis die Umsatzsteuer ein, für eine abw Vereinbarung ist der Unternehmer beweispflichtig (BGH NJW 01, 2464). Ist bei einer Bauleistung (nicht Planungsleistungen des Architekten, BGH BauR 05, 1658) der Besteller als Leistungsempfänger Unternehmer iSd § 2 UStG oder juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist er gem § 48 EStG zu Abzug un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Ausbeutung der Unterlegenheit.

Rn 63 Der Wucherer beutet die ungünstige Situation seines Geschäftspartners aus, wenn er sich dessen Lage bewusst zunutze macht (BGH NJW 94, 1276 [BGH 10.02.1994 - VII ZR 20/93]). Eine besondere Ausbeutungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH NJW 82, 2768; 85, 3007). Es genügt, wenn er von dem Leistungsmissverhältnis und der Unterlegenheit Kenntnis hat (BGH NJW 82, 2768 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Parteien.

Rn 4 Der Sender muss Unternehmer iSd § 14 (BGH NJW 04, 3040 [BGH 15.07.2004 - III ZR 315/03]) u der Adressat Verbraucher iSd § 13 (§ 13 Rn 12, bzw bei nicht rechtsgeschäftlicher Qualifikation [s.o. Rn 3] iSd §§ 13 f analog, MüKo/Micklitz § 13 Rz 70) sein. Geschäftsfähigkeit ist auf der Sender- (MüKo/Seiler Rz 10), nicht aber auf der Adressatenseite Voraussetzung; denn die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 3 Nur derjenige Gesamtschuldner gerät in Verzug, bei dem die Voraussetzungen des § 286 vorliegen; Mahnung ggü Kfz-Versicherer hat allerdings wg § 10 IV AKB Gesamtwirkung zu Lasten des Versicherten (Nürnbg NJW 74, 1950f [OLG Nürnberg 30.04.1974 - 7 U 5/74]). Verlangt der Gläubiger ggü einem der in Verzug befindlichen Gesamtschuldner Schadensersatz statt der Leistung, änder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schutzpflichten.

Rn 45 Den Vermieter treffen für die Mietsache Schutzpflichten. Zu diesen Pflichten sind der Störungsschutz (Rn 46) und die Verkehrspflichten zu zählen (s Rn 49) sowie der Schutz Dritter, die mit der Mietsache in Berührung kommen (Rn 56; s.a. Vor §§ 328 bis 335 Rn 5 ff). In einem weiteren Sinne gehört hierher auch ein Konkurrenzschutz (Rn 183). Die vom Vermieter geschuldeten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 864 ergänzt das System der §§ 861–863 und enthält zwei sehr unterschiedliche Erlöschenstatbestände für die Besitzschutzansprüche. I verdeutlicht die enge zeitliche Begrenzung des Besitzschutzes. Dieser verliert seinen Sinn, wenn sich durch Zeitablauf ein neuer Zustand verfestigt hat. II nimmt den Fall der Rechtskraft aus dem rein possessorischen Schutzkonzept aus prak...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Hinterlegung beim Notar.

Rn 5 Auch die Übergabe von Geld an einen Notar (§§ 54a ff BeurkG) oder die Überweisung eines Geldbetrages auf ein Notaranderkonto (›Hinterlegung beim Notar‹) zwecks Aufbewahrung oder Ablieferung an Dritte (§ 23 BNotO) ist keine Hinterlegung iSd §§ 372 ff und entfaltet nicht die in §§ 378, 379 genannten Wirkungen, wirkt also nicht als Erfüllungssurrogat (BGHZ 87, 156; NJW 64,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Gründe.

Rn 11 Der Widerspruch des Vermieters ist überdies in folgenden Fällen unbeachtlich: (a) Der Vermieter befindet sich im Annahmeverzug. Er setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch (vgl § 242), wenn er ihm ausreichend angebotene Leistungen nicht annimmt, andererseits aber einer Entfernung widerspricht. (b) Die Entfernung der Sachen erfolgt aufgrund hoheitlicher Ano...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwirkung, Verjährung.

Rn 15 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann, sofern das entspr Zeit- und Umstandsmoment vorliegen, verwirkt sein. Das gilt auch für Unterhaltsrückstände (BGH FamRZ 04, 531; 02, 1699; vgl auch § 1585b Rn 6). Unterhaltsansprüche verjähren in drei Jahren (§§ 195, 196 iVm 197 II). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Abdingbarkeit.

Rn 1 Der unabdingbare § 593 regelt bei nachvertraglichen Änderungen der Verhältnisse – und Fehlen einer wirksamen vertraglichen Pachtanpassungsklausel (Hamm BzAR 16, 282, Hamm v 7.2.22 – 10 W 39/20, Rostock AUR 22, 262) – die landpachtrechtliche Risikoverteilung, bezogen auf die Chancen der Fruchtziehung selbst (vgl MüKo/Harke § 593 Rz 1, Hamm BzAR 16, 282). Er will den Absc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilabtretung.

Rn 12 Die Abtretung einer Teilforderung ist zulässig, sofern die Forderung teilbar ist u die Parteien keinen Abtretungsausschluss vereinbart haben (BGHZ 23, 53 ff; Valdini ZGS 10, 442 ff). Sie führt zum Entstehen von zwei selbstständigen Forderungen, die – wenn nicht etwas anderes vereinbart wird – gleichen Rang haben (BGHZ 46, 242, 243 f; NJW 91, 2629). Die Tilgungsbestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einzeltestament.

Rn 16 Das Testament ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung des Erblassers. Auf den Inhalt der Verfügung kommt es für den Begriff des Testaments nicht an, da § 1937 den Begriff ›Testament‹ mit dem der ›letztwilligen Verfügung‹ gleichsetzt. Mit der Bezeichnung ›letztwillige Verfügung‹ ist nicht nur die einzelne Anordnung, sondern auch das gesamte Testam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Sonderkündigungsrecht des § 555e ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden; zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4. Die Vorgängervorschrift ist § 554 I 2, der v 1.9.01– und 30.4.13 – anwendbar war. Die Veränderung des Wortlauts dient der besseren Verständlichkeit (BTDrs 17/10485, 22). Er ist Schutzvorschrift und Korrelat zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Verkehrspflichten.

Rn 26 Verkehrssicherungspflichten werden nach Amtshaftungsgrundsätzen behandelt, wenn die Pflichten durch Gesetz oder Satzung als Amtspflicht ausgestaltet sind (BGH VersR 78, 739; Saarbr VersR 94, 60). Das trifft insb auf den Bau und die Unterhaltung von Straßen zu (Rn 132 ff). Es ist aber auch möglich, durch Satzung eine Angelegenheit öffentlich-rechtlich zu regeln, etwa be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 42 Nach § 44 II 3 sind ›mehrere Prozesse‹ zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Gemeint sind mehrere Rechtsstreitigkeiten, die denselben Beschl und also denselben Streitgegenstand betreffen (BRDrs 168/20, 94). Daher ist auch eine Feststellungsklage, die geltend macht, ein Beschl sei mit anderem Inhalt oder gar nicht gefasst worden, mit einer Anfech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Behebung einzelner Mängel (§ 558b III 1 Alt 2).

Rn 27 Nach § 558b III kann der Vermieter bei einer rechtshängigen Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung und auch noch in der Berufungsinstanz einzelne formale Mängel seines Verlangens beheben, was nach § 264 Nr 1 ZPO keine Klageänderung ist (LG München ZMR 07, 865, 866; aA LG Berlin GE 10, 63). Als Mängel kommen alle Anforderungen des § 558a in Betracht, also solc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten des Verwalters.

Rn 3 Der Verwalter ist zur umfassenden Verwaltung des Gesamtguts berechtigt (§ 1422), aber auch verpflichtet. Ihn trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zur Erhaltung und Mehrung des Wertes des Gesamtguts und zur Auskunftserteilung ggü dem nicht verwaltenden Ehegatten (§ 1435). Rn 4 Mindert sich der Wert des Gesamtguts durch unerlaubte einseitige Maßnahmen (§§ 142...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährungsfrist 2 Jahre (Abs 1 Nr 3).

Rn 18 Die Norm statuiert als Auffangtatbestand die Regelverjährung, wenn I Nr 1 u 2 sowie III nicht einschlägig sind (zur Bedeutung für die Beweislast s Rn 28). Darin liegt die Entscheidung des Gesetzgebers, dass (1) Rechtsmängel beim Sachkauf (BGHZ 164, 196, 211 f; Hamm NJW-RR 16, 1253 Rz 109; HP/Faust Rz 17 mwN; Staud/Matusche-Beckmann Rz 14; aA Canaris Schuldrechtsmoderni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Qualifikation.

Rn 4 Anknüpfungsgegenstand des Art 11 ist die Form, dh die Art und Weise der Äußerung einer Willenserklärung (Erman/Hohloch Rz 13; Staud/Winkler v Mohrenfels Rz 49). Abzugrenzen ist einerseits von den sachlichen Voraussetzungen, die der lex causae unterliegen, und andererseits von prozessualen Fragen, die der lex fori unterliegen. Testfrage für die Qualifikation kann sein, o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Änderungs- und Aufhebungsverträge.

Rn 7 Ein Vertrag, mit dem eine formbedürftige Vereinbarung über den Wertausgleich bei der Scheidung geändert wird, bedarf grds der gleichen Form wie die geänderte Vereinbarung (BGH NJW 74, 271 [BGH 26.10.1973 - V ZR 194/72]). Die (vollständige) Aufhebung einer Vereinbarung ist dagegen nach hM – abgesehen von den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen des Erbvertrages (§ 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Festkredit.

Rn 58 Der Festkredit wird während seiner Laufzeit nicht getilgt, sondern muss bei Ablauf in einer Summe zurückgezahlt werden; bis dahin hat der Darlehensnehmer (meist monatlich) Zinsen zu zahlen. Der Festkredit findet sich häufig in Kombination mit einer (anzusparenden) Kapitallebensversicherung o einem Bausparvertrag. Rn 59 Es kann, muss aber nicht (Karlsr ZIP 16, 1574, 1576...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kollision sich widersprechender AGB (›battle of forms‹).

Rn 40 Verweisen im unternehmerischen Rechtsverkehr beide Parteien auf ihre AGB, so gilt das ›Prinzip der Kongruenzgeltung‹. Sie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie sich decken. Dies gilt auch dann, wenn beide AGB Abwehrklauseln enthalten (BGH NJW 91, 1606 [BGH 23.01.1991 - VIII ZR 122/90]; 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Die Abwehrklausel schließt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 12 Nach § 259 ZPO kann auch eine erst künftig fällige Entschädigung zusammen mit der Räumungsklage verlangt werden, wenn die Kündigung wegen Zahlungsrückständen erklärt wurde (BGH NJW 03, 1395 [BGH 20.11.2002 - VIII ZB 66/02]). Zum Rang des Entschädigungsanspruchs bei Mieterinsolvenz s BGH NJW 07, 1591 [BGH 21.12.2006 - IX ZR 66/05]; 07, 1594 [BGH 01.03.2007 - IX ZR 81/05].mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unterhalt.

Rn 8 Laufender Unterhalt fällt mangels Fälligkeit nicht in das Endvermögen (BGH FamRZ 03, 1544). Anderes gilt aber für am Stichtag bereits fällige Unterhaltsrückstände, die beim Berechtigten in das Aktiv- und beim Verpflichteten in das Passivvermögen fallen (BGH FamRZ 11, 25; 03, 1544; Celle FamRZ 91, 944; Frankf FamRZ 90, 998). Dasselbe gilt für ein Kontoguthaben, das dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltung der allgemeinen Regeln.

Rn 13 Daran, dass es sich bei den von Art 11 ausgesprochenen Verweisungen um Sachnormverweisungen handelt, lassen Wortlaut und Systematik keinen Zweifel: Mit Ausn des IV spricht Art 11 durchweg präzise von ›materiellem Recht‹ oder den ›Formerfordernissen‹ eines Rechts. Wegen des allgemeinen Grundsatzes des Art 20 stellt aber auch die Verweisung des IV auf das ›Recht des Staa...mehr