Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 28 EuGFVO – Überprüfung.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der auch eine Bewertung dahingehend enthält, obmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 27 AVAG – Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat.

Gesetzestext (1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist, aufgehoben oder geändert und kann der Verpflichtete diese Tatsache in dem Verfahren der Zulassung der Zwangsvollstreckung nicht mehr geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderung der Zulassung in einem besonderen Verfahren beantragen. (2) Für die Entscheidung über den Antrag ist das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 32 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege].

Gesetzestext (1) Wenn vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) am 1. März 1993 die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist, gelten für die Zulässigkeit der Berufungen die bis dahin geltenden Vorschriften. Im schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 14 Brüssel IIb-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext Soweit sich aus den Artikeln 7 bis 11 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Mitgliedstaats. Rn 1 Als Öffnungsklausel konzipiert, ist Art 14 die letzte, nur höchst hilfsweise einschlägige Auffangzuständigkeit (s dazu Art 7 Rn 1) und erfasst den – sehr seltenen –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 13 VSBG – Vertretung.

Gesetzestext (1) Die Parteien können sich im Streitbeilegungsverfahren durch einen Rechtsanwalt oder durch eine andere Person, soweit diese zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen befugt ist, vertreten lassen. (2) Die Parteien dürfen nicht verpflichtet werden, sich im Streitbeilegungsverfahren vertreten zu lassen. Rn 1 Das Verbraucherschlichtungsverfahren ken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 795a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nach § 105 auf das Urteil gesetzt ist, erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils; einer besonderen Vollstreckungsklausel für den Festsetzungsbeschluss bedarf es nicht. Rn 1 Unter den Voraussetzungen des 105 I kann ein Kfb auf das Urt gesetzt werden (vgl auch § 794 Rn 33). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 2 EGGVG – [Anwendungsbereich].

Gesetzestext Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung. Rn 1 Mit Wirkung zum 1.9.09 wurde § 2 neu gefasst (Art 25 FGG-RG v 17.12.08 BGBl I, 2586). Die frühere Formulierung ›… finden nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit streitige Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung‹ war terminologisch m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 8 EuMVVO – Prüfung des Antrags.

Gesetzestext Das mit einem Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls befasste Gericht prüft so bald wie möglich anhand des Antragsformulars, ob die in den Artikeln 2, 3, 4, 6 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Forderung begründet erscheint. Diese Prüfung kann im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen. Rn 1 Bisher ist völlig ungeklärt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 124 GVG – [Besetzung].

Gesetzestext Der Bundesgerichtshof wird mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt. Rn 1 Die Regelung entspricht der für die Besetzung der Spruchkörper der Land- und Oberlandesgerichte (§§ 59 I, 115, vgl § 115 Rn 2). Die weiteren Richter müssen gem § 125 Abs 1 zu Richtern am BGH auf Lebenszeit (§ 28 Abs 1 DRiG) ernannt sein. Nach § 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 823 ZPO – Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere.

Gesetzestext Ist ein Inhaberpapier durch Einschreibung auf den Namen oder in anderer Weise außer Kurs gesetzt, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Wiederinkurssetzung zu erwirken und die hierzu erforderlichen Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben. Rn 1 Die Vorschrift hat ihren Hauptanwendungsbereich verloren, seit Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 60 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 60 Brüssel Ia-VO0 Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung mit einer Zusammenfassung der in der öffentlichen Urkunde beurkundeten vollstreckbaren Verpflichtung oder der in dem gerichtlichen Vergleich beurkundeten Parteivereinbarung unter Verwendung des Formblatts in Anhang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802 ZPO – Ausschließlichkeit der Gerichtsstände.

Gesetzestext Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche. Rn 1 § 802 gilt für sämtliche im 8. Buch geregelten Gerichtsstände, somit auch für Arrestverfahren und Verfahren der einstweiligen Verfügung. Die Vorschrift umfasst sowohl die örtliche als auch die sachliche Zuständigkeit, desgleichen die funktionelle Zuständigkeit (so für das Verhältnis § 621 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 102 Brüssel IIb-VO – Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen.

Gesetzestext Für einen Mitgliedstaat, in dem die in dieser Verordnung behandelten Fragen in verschiedenen Gebietseinheiten durch zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke geregelt werden, gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 163 GVG – [Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderen Gerichtsbezirken; Ergreifung und Ablieferung von Verurteilten].

Gesetzestext Soll eine Freiheitsstrafe in dem Bezirk eines anderen Gerichts vollstreckt oder ein in dem Bezirk eines anderen Gerichts befindlicher Verurteilter zum Zwecke der Strafverbüßung ergriffen und abgeliefert werden, so ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht des Bezirks um die Ausführung zu ersuchen. Rn 1 Unter die Freiheitsstrafe fallen auch Ordnungs- und Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 29 EuBVO – Verhältnis zu Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat in ihrem Anwendungsbereich und in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien einschlägiger, von den Mitgliedstaaten geschlossener bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte oder Vereinbarungen sind, insbesondere des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozess und des Haager Übereinkommens vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 173 FamFG – Vertretung eines Kindes durch einen Beistand.

Gesetzestext Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. Rn 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt Beistand des Kindes werden, § 1712 BGB. § 173 dient dazu, in diesem Fall im Verfahren gegensätzliche Erklärungen des Jugendamts und des sorgeberechtigten Elternteils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 40 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 40 Brüssel Ia-VO0 Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, jede Sicherungsmaßnahme zu veranlassen, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats vorgesehen ist. Rn 1 Zum Begriff der vollstreckbaren Entscheidung vgl Art 39 Rn 2. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Sicherungsmaßnahmen und verweist hierfür auf da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1107 ZPO – Ausländische Vollstreckungstitel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ergangen ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Dem Vollstreckungsorgan sind die in Art 21 II EuGFVO genannten Unterlagen vorzulegen. Die Bestätigung gem Art 20 II EuGFVO ersetzt dabei die Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 5 VDuG – Klageschrift.

Gesetzestext (1) Die Klageschrift, mit der eine Verbandsklage erhoben wird, muss Folgendes enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 67 Brüssel IIb-VO – Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats, die/das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wurde, berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der öffentlichen Urkunde oder der Vereinbarung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1110 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Ausstellung der Bescheinigung nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind die Gerichte oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Rn 1 §§ 1110 und 1111 regeln die Ausstellung der gem Art 53 Brüssel-Ia-VO erforderlichen Bescheinigung für inländische Entscheidungen oder sonstige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 36 EuZVO – Aufhebung.

Gesetzestext (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme der Artikel 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007, die mit dem Tag des Geltungsbeginns der Artikel 5, 8 und 10 nach Artikel 37 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung aufgehoben werden. (2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 63 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht, die/das mit einem Antrag auf Versagung der Vollstreckung oder mit einem Rechtsbehelf nach Artikel 61 oder 62 befasst ist, kann das Verfahren aus einem der folgenden Gründe aussetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 25 AVAG – Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache.

Gesetzestext (1) Auf das Verfahren, das die Feststellung zum Gegenstand hat, ob eine Entscheidung aus einem anderen Staat anzuerkennen ist, sind die §§ 3 bis 6, 8 Absatz 2, die §§ 10 bis 12, § 13 Absatz 1 bis 3, die §§ 15 und 16 sowie § 17 Absatz 1 und 2 entsprechend anzuwenden. (2) Ist der Antrag auf Feststellung begründet, so beschließt das Gericht, dass die Entscheidung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 30 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Justizkommunikationsgesetz].

Gesetzestext Für Artikel 1 Nr. 2a und 3a des Justizkommunikationsgesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) gilt folgende Übergangsvorschrift: Ist einer Partei vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so ist für diesen Rechtszug insoweit das bisherige Recht anzuwenden. Maßgebend ist das Datum des Bewilligungsbeschlusses....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 350 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Entscheidungen des Einzelrichters (§§ 348, 348a) und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (§ 349) gelten dieselben Vorschriften wie für die Anfechtung entsprechender Entscheidungen der Kammer. Rn 1 Die Regelung des § 350 ist eine konsequente Folge der gesetzlichen Grundsatzentscheidung, den (originären oder obligatorischen) Einzel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 11 VSBG – Form von Mitteilungen.

Gesetzestext Der Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, Stellungnahmen, Belege und sonstige Mitteilungen können der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform übermittelt werden. Rn 1 Die Norm regelt die Form des Verfahrens. Alle Anträge, Stellungnahmen und sonstigen Mitteilungen können in Textform übermittelt werden. Dies setzt nach § 126b BGB voraus, dass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 10 EuMVVO – Änderung des Antrags.

Gesetzestext (1) Sind die in Artikel 8 genannten Voraussetzungen nur für einen Teil der Forderung erfüllt, so unterrichtet das Gericht den Antragsteller hiervon unter Verwendung des Formblatts C gemäß Anhang III. Der Antragsteller wird aufgefordert, den Europäischen Zahlungsbefehl über den von dem Gericht angegebenen Betrag anzunehmen oder abzulehnen; er wird zugleich über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 46 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz].

Gesetzestext Auf eine vor dem 13. Oktober 2023 anhängig gemachte Musterfeststellungsklage sind die §§ 32c und 606 bis 614 der Zivilprozessordnung einschließlich der auf Grund des § 609 Absatz 7 der Zivilprozessordnung erlassenen Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung sowie § 119 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der bis einschließlich 12. Oktober 2023 gelten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 110 GVG – [Schifffahrtskundige als ehrenamtliche Richter].

Gesetzestext An Seeplätzen können ehrenamtliche Richter auch aus dem Kreis der Schifffahrtskundigen ernannt werden. Rn 1 Gesichert werden soll die besondere Sachkunde der für Häfen maßgeblichen Gepflogenheiten. Es spielt keine Rolle, ob der Hafen (Seeplatz) dem Überseeverkehr, der Binnenschifffahrt oder der Fischerei dient. Schifffahrtskundige sind Kapitäne und ihre Stellver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 553 ZPO – Terminsbestimmung; Einlassungsfrist.

Gesetzestext (1) Wird die Revision nicht durch Beschluss als unzulässig verworfen oder gemäß § 552a zurückgewiesen, so ist Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss, ist § 274 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 161 GVG – [Auftrag an einen Gerichtsvollzieher].

Gesetzestext 1Gerichte, Staatsanwaltschaften und Geschäftsstellen der Gerichte können wegen Erteilung eines Auftrags an einen Gerichtsvollzieher die Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Anspruch nehmen, in dessen Bezirk der Auftrag ausgeführt werden soll. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als unmittelbar beauftragt. Rn 1 Die Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 27 EuBVO – Referenzimplementierungssoftware.

Gesetzestext (1) Die Kommission ist verantwortlich für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware, für deren Einsatz sich die Mitgliedstaaten als ihr Back-End-System anstelle eines nationalen IT-Systems entscheiden können. Die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung der Referenzimplementier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 16 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Forderung.

Gesetzestext Um sicherzustellen, dass der Schuldner ordnungsgemäß über die Forderung unterrichtet worden ist, muss das verfahrenseinleitende Schriftstück oder das gleichwertige Schriftstück folgende Angaben enthalten haben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 37 Brüssel IIb-VO – Berichtigung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der zu vollstreckenden Entscheidung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unstimmigkeit besteht. (2) Für das Verfahren zur Berichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1070 ZPO – Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen.

Gesetzestext Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein. Rn 1 Die zum 1.7.22 neu eingefügte Regelung übernimmt die Mitteilung der Bundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1102 ZPO – Urteil.

Gesetzestext 1Urteile bedürfen keiner Verkündung. 2Die Verkündung eines Urteils wird durch die Zustellung ersetzt. Rn 1a Für das Urteil gelten die allgemeinen Regeln in §§ 313 ff (s Art. 19 EuGFVO), es besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen; unter den Voraussetzungen des § 313a können Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen. Rn 1b Gem. Art 7 II Eu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 40 VSBG – Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 34 EuZVO – Monitoring.

Gesetzestext (1) Die Kommission erstellt bis zum 2. Juli 2023 ein ausführliches Programm für das Monitoring der Leistungen, der Ergebnisse und der Wirkung dieser Verordnung. (2) In dem Monitoring-Programm wird festgelegt, welche Maßnahmen die Kommission und die Mitgliedstaaten zum Monitoring der Leistungen, der Ergebnisse und der Wirkung dieser Verordnung zu treffen haben. Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 61 Brüssel IIb-VO – Anfechtung oder Rechtsbehelf.

Gesetzestext (1) Jede Partei kann eine Entscheidung über den Antrag auf Ablehnung der Vollstreckung anfechten beziehungsweise einen Rechtsbehelf dagegen einlegen. (2) Die Anfechtung oder der Rechtsbehelf wird bei der Behörde oder dem Gericht geltend gemacht, die/das vom Vollstreckungsmitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 81 als die Behörde oder das Gericht mitgeteilt wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 23 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen, wenn das Zeugnis des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts vorgelegt wird, dass die Zwangsvollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 28 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001].

Gesetzestext (1) Das Mahnverfahren findet nicht statt für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte überst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 19 AVAG – Prüfung der Beschränkung.

Gesetzestext Einwendungen des Verpflichteten, dass bei der Zwangsvollstreckung die Beschränkung auf Sicherungsmaßregeln nach dem auszuführenden Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag, nach § 18 dieses Gesetzes oder auf Grund einer auf diesem Gesetz beruhenden Anordnung (§ 22 Absatz 2, §§ 40, 45) nicht eingehalten werde, oder Einwendungen des Berechtigten, dass eine bestimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71d Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71d Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung findet Anwendung auf die Anerkennung und Vollstreckung vonmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 9 VSBG – Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden.

Gesetzestext (1) 1Die Festlegung und die Änderung der Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle, die Aufstellung und Änderung der Verfahrensordnung sowie die Bestellung und Abberufung eines Streitmittlers bedürfen der Beteiligung eines Verbraucherverbands, wenn der Träger der Verbraucherschlichtungsstellemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 112 GVG – [Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter haben während der Dauer ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten eines Richters. Rn 1 Die Handelsrichter sind sachlich und persönlich unabhängig (§ 45 I 1 DRiG). Sie werden auf Zeit ernannt und können ihr Amt vor Ablauf der Zeit nur in Ausnahmefällen (vgl § 108 Rn 1, § 113) und durch gerichtlichen Beschluss oder a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 44 EGZPO – [Vorrang- und Beschleunigungsgebot].

Gesetzestext (1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln. (2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden. Rn 1 Die Regelun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 200 GVG – [Haftende Körperschaft].

Gesetzestext 1Für Nachteile, die auf Grund von Verzögerungen bei Gerichten eines Landes eingetreten sind, haftet das Land. 2Für Nachteile, die auf Grund von Verzögerungen bei Gerichten des Bundes eingetreten sind, haftet der Bund. 3Für Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden in Fällen des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. Rn 1 Kommentie...mehr