Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 85 FamFG – Kostenfestsetzung.

Gesetzestext Die §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung über die Festsetzung des zu erstattenden Betrags sind entsprechend anzuwenden. Rn 1 Während §§ 81, 83, 84 die Kostenverteilung u damit die Kostengrundentscheidung regeln, verweist § 85 bzgl der Durchsetzung der Kostenerstattungsansprüche auf §§ 103 ff ZPO. S die Kommentierung zu §§ 103–107 ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 175 GVG – [Versagung des Zutritts].

Gesetzestext (1) Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen. (2) 1Zu nicht öffentlichen Verhandlungen kann der Zutritt einzelnen Personen vom Gericht gestattet werden. 2In Strafsachen soll dem Verletzten der Zutritt gestattet werden. 3Einer Anhörun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 50 VDuG – Evaluierung.

Gesetzestext Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren. Rn 1 Auch Art 23 EU-RL 2020/1828 sieht für 2028 eine Evaluierung der RL-Umsetzung vor. Die hier etwa zeitgleich vorgesehene rein nationale Evaluierung sollte zweckmäßigerweise mit der unionsweiten Evaluierung koordiniert werden, zumal der Vergleich der Umsetzungserfahrungen in den Mitgliedstaaten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. IV UNÜ

Art. IV UNÜ(1) Zur Anerkennung und Vollstreckung, die im vorangehenden Artikel erwähnt wird, ist erforderlich, daß die Partei, welche die Anerkennung und Vollstreckung nachsucht, zugleich mit ihrem Antrag vorlegt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 29 EuMVVO – Angaben zu den zuständigen Gerichten, den Überprüfungsverfahren, den Kommunikationsmitteln und den Sprachen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 12. Juni 2008 Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 32 VSBG – Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz ist zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission (Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung). (2) Die zuständige Behörde teilt der Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 24 EuZVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 26 VSBG – Widerruf der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Erfüllt die Verbraucherschlichtungsstelle die für ihre Anerkennung notwendigen Voraussetzungen nicht mehr oder verstößt sie bei ihrer Tätigkeit systematisch gegen gesetzliche Vorschriften oder ihre eigene Verfahrensordnung, so hat die zuständige Behörde den Träger der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu treff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 13 AVAG – Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde.

Gesetzestext (1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist und ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Der Beschwerdegegner ist vor der Entscheidung zu hören. (2) Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist, können zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden. Wird die mündliche Verhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 68 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 68 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung tritt im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens von 1968, außer hinsichtlich der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, die in den territorialen Anwendungsbereich des genannten Übereinkommens fallen und aufgrund der Anwendung von Artikel 355 AEUV von dieser Verordnung ausgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 7 EuVTVO – Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren.

Gesetzestext Umfasst eine Entscheidung eine vollstreckbare Entscheidung über die Höhe der mit dem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten, einschließlich Zinsen, wird sie auch hinsichtlich dieser Kosten als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, es sei denn, der Schuldner hat im gerichtlichen Verfahren nach den Rechtsvorschriften des Ursprungsmitgliedstaats der Verp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 9 AVAG – Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext (1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: ›Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Gemäß dem Beschluss des … (Bezeichnung des Gerichts und des Beschlusses) ist die Zwangsvollstreckung aus … (Bezeichnung des Titels) zugun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 23 EGZPO – [Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten].

Gesetzestext (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO C

class action 328 ZPO 31 clausula rebus sic stantibus 323a ZPO 5 CLOUT 1061 ZPO 2 Computersoftware Zwangsvollstreckung 857 ZPO 62 Conciliation Einleitung ZPO 59 Cornelius 284 ZPO 31 Corona-Krise 245 ZPO 2; 247 ZPO 2 Corona-Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Corona-Virus 233 ZPO 19 Covid-19 Pandemie 176 GVG 7 cross examination 328 ZPO 30mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 127a ZPO – (aufgehoben)

Rn 1 Durch das FGG-Reformgesetz wurde die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Prozesskostenvorschussanspruchs aus dem Recht über die Prozesskostenhilfe herausgenommen und findet sich nun – systematisch sinnvoll – in § 246 FamFG. Auch diese Vorschrift regelt, wie zuvor § 127a, lediglich die verfahrensrechtlichen Fragen und begründet keinen Prozesskostenvorschussanspruch, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 107 GVG – [Entschädigung der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext (1) Die ehrenamtlichen Richter, die weder ihren Wohnsitz noch ihre gewerbliche Niederlassung am Sitz der Kammer für Handelssachen haben, erhalten Tage- und Übernachtungsgelder nach den für Richter am Landgericht geltenden Vorschriften. (2) Den ehrenamtlichen Richtern werden die Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des § 5 des Justizvergütungs- und -entschädig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 871 ZPO – Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen.

Gesetzestext Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft eigenen Nutzungsrechts ausübt, das Nutzungsrecht und gewisse dem Betriebe gewidmete Gegenstände in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören und die Zwangsvollstreckung abweich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 54 Brüssel IIb-VO – Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständigen Behörden oder die Gerichte des Vollstreckungsmitgliedstaats können die Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts regeln, wenn die notwendigen Vorkehrungen überhaupt nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Entscheidung der Gerichte des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen Mitgliedstaats getroffen wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 17 EuGFVO – Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob ihr Verfahrensrecht ein Rechtsmittel gegen ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil zulässt und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel einzulegen ist. Diese Mitteilung wird von der Kommission bekannt gemacht. (2) Die Artikel 15a und 16 gelten auch für das Rechtsmittelverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 289 ZPO – Zusätze beim Geständnis.

Gesetzestext (1) Die Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass ihm eine Behauptung hinzugefügt wird, die ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel enthält. (2) Inwiefern eine vor Gericht erfolgte einräumende Erklärung ungeachtet anderer zusätzlicher oder einschränkender Behauptungen als ein Geständnis anzusehen sei, bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 18 VSBG – Mediation.

Gesetzestext Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden. Rn 1 Die Norm macht deutlich, dass der Streitmittler neben einer Schlichtung und anderen Formen der gütlichen Streitbeilegung auch ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 88 Brüssel IIb-VO – Benachrichtigung der betroffenen Person.

Gesetzestext Besteht die Gefahr, dass die Benachrichtigung der betroffenen Person die wirksame Erledigung des Ersuchens oder Antrags nach dieser Verordnung, für das die Informationen übermittelt wurden, beeinträchtigen könnte, so kann die Erfüllung der Verpflichtung, die betroffene Person gemäß Artikel 14 Absätze 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterrichten, aufgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 15 EuBVO – Zwangsmaßnahmen.

Gesetzestext Soweit erforderlich, wendet das ersuchte Gericht bei der Erledigung des Ersuchens geeignete Zwangsmaßnahmen in den Fällen und in dem Umfang an, wie sie das Recht des Mitgliedstaats des ersuchten Gerichts für die Erledigung eines zum gleichen Zweck gestellten Ersuchens inländischer Behörden oder der beteiligten Partei vorsieht. Rn 1 Das ersuchte Gericht kann Zwan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 84 Brüssel IIb-VO – Zusammenkünfte der Zentralen Behörden.

Gesetzestext (1) Zur leichteren Anwendung dieser Verordnung werden regelmäßig Zusammenkünfte der Zentralen Behörden einberufen. (2) Die Einberufung der Zusammenkünfte der Zentralen Behörden erfolgt insbesondere durch die Kommission im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen im Einklang mit der Entscheidung 2001/470/EG. Rn 1 Von einer Kommentie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 11 EuBVO – Vervollständigung des Ersuchens.

Gesetzestext (1) Hat das ersuchte Gericht gemäß Artikel 9 Absatz 1 auf der Empfangsbestätigung vermerkt, dass das Ersuchen nicht die Bedingungen der Artikel 6 und 7 nicht erfüllt, oder hat es das ersuchende Gericht gemäß Artikel 10 davon unterrichtet, dass das Ersuchen nicht erledigt werden kann, weil es nicht alle erforderlichen Angaben nach Artikel 5 enthält, so beginnt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 959 ZPO – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen können die Aufgaben nach Artikel 10 Absatz 2, Artikel 23 Absatz 3, 5 und 6, Artikel 25 Absatz 3, Artikel 27 Absatz 2, Artikel 28 Absatz 3 sowie Artikel 36 Absatz 5 Unterabsatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte durch Rechtsverordnung zuweisen. (2) Die Landesregierungen können...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 173 GVG – [Öffentliche Urteilsverkündung].

Gesetzestext (1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich. (2) Durch einen besonderen Beschluss des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines Teiles davon die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Rn 1 Der Verkündung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 48 VDuG – Einsichtnahme und Auskunft.

Gesetzestext (1) Öffentliche Bekanntmachungen können von jedermann unentgeltlich im Verbandsklageregister eingesehen werden. (2) Das Bundesamt für Justiz hat dem Gericht sowie dem bestellten Sachwalter auf dessen Anforderung jeweils einen Auszug aller im Verbandsklageregister erfassten Angaben über die Verbraucher zu übersenden, die sich wirksam zu einer Verbandsklage zur Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. II UNÜ

Art. II UNÜ(1) Jeder Vertragsstaat erkennt eine schriftliche Vereinbarung an, durch die sich die Parteien verpflichten, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen aus einem bestimmten Rechtsverhältnis, sei es vertraglicher oder nichtvertraglicher Art, bereits entstanden sind oder etwa künftig entstehen, einem schiedsrichterlichen Verfahren zu unterwerfen, sofern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 31 EuMVVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 30 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 13. Januar 2016 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 30 kann vom Europäischen Parlament oder vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 25 Brüssel IIb-VO – Alternative Streitbeilegungsverfahren.

Gesetzestext Das Gericht fordert die Parteien zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in jeder Lage des Verfahrens entweder direkt oder gegebenenfalls mit Hilfe der Zentralen Behörden auf, zu prüfen, ob sie gewillt sind, eine Mediation oder andere alternative Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, es sei denn, dass dies dem Kindeswohl widerspricht, im Einzelfall nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 27 EuMVVO – Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 1348/2000.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten. Rn 1 Die genannte VO ist durch die VO 1393/2007 (EuZVO) ersetzt worden und wird zum 1.7.22 durch die Verordnung (EU) 2020/1784 abgelöst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 262 ZPO – Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit.

Gesetzestext 1Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. 2Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts an die Anstellung, Mitteilung oder gerichtliche Anmeldung der Klage, an die Ladung oder Einlassung des Beklagten geknüpft werden, treten unbeschadet der Vorschrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 28 VSBG – Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen.

Gesetzestext Für behördliche Verbraucherschlichtungsstellen gelten die §§ 4 bis 7 Absatz 1 und 3 bis 5, die §§ 8, 10 und 11 sowie 13 bis 22 sinngemäß. § 9 Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Verbraucherschlichtungsstelle bei einer Kammer eingerichtet ist. Anforderungen an behördliche Verbraucherschlichtungsstellen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 118 FamFG – Wiederaufnahme.

Gesetzestext Für die Wiederaufnahme des Verfahrens in Ehesachen und Familienstreitsachen gelten die §§ 578 bis 591 der Zivilprozessordnung entsprechend. Rn 1 Diese Vorschrift enthält eine überflüssige Verweisung. Da § 113 I 1 in Ehe- u Familienstreitsachen die Regelung des § 48 II ausschließt, folgt die Anwendung v §§ 578–591 ZPO bereits aus § 113 I 2. Die Wiederaufnahme der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 11 AVAG – Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist.

Gesetzestext (1) Die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird bei dem Beschwerdegericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht. Der Beschwerdeschrift soll die für ihre Zustellung erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4e UKlaG – Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d.

Gesetzestext (1) Für die Überprüfung, ob eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste nach § 4d eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4d Absatz 2 Satz 1 erfüllt, ist § 4a Absatz 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) Das Bundesamt für Justiz ist verpflichtet, die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4d auch dann zu überprüfen, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 5 EuVTVO – Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens.

Gesetzestext Eine Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann. Rn 1 Die Vorschrift beschreibt den mit der EuVTVO eingeleiteten Systemwechsel im europäis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 7 AVAG – Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen.

Gesetzestext (1) Hängt die Zwangsvollstreckung nach dem Inhalt des Titels von einer dem Berechtigten obliegenden Sicherheitsleistung, dem Ablauf einer Frist oder dem Eintritt einer anderen Tatsache ab oder wird die Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem Titel bezeichneten Berechtigten oder gegen einen anderen als den darin bezeichneten Verpflichteten be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 21 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Für eine vor dem 1. Januar 2002 ausgebrachte Pfändung sind hinsichtlich der nach diesem Zeitpunkt fälligen Leistungen die Vorschriften des § 850a Nr. 4, § 850b Abs. 1 Nr. 4, § 850c und § 850f Abs. 3 der Zivilprozessordnung in der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden. Auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners hat das Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 1 EuVTVO – Gegenstand.

Gesetzestext Mit dieser Verordnung wird ein Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen eingeführt, um durch die Festlegung von Mindestvorschriften den freien Verkehr von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ohne dass im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Zwischenverfahren vor der Anerke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 45 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1090 ZPO – Verfahren nach Einspruch.

Gesetzestext (1) 1Im Fall des Artikels 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 fordert das Gericht den Antragsteller mit der Mitteilung nach Artikel 17 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 auf, das Gericht zu bezeichnen, das für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständig ist. 2Das Gericht setzt dem Antragsteller hierfür eine nach den Umständen angemessene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 52 Brüssel IIb-VO – Für die Vollstreckung zuständige Behörden.

Gesetzestext Der Vollstreckungsantrag ist bei der Behörde zu stellen, die nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats für die Vollstreckung zuständig ist und von diesem Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wurde. Rn 1 Für die Zwangsvollstreckung eines Titels über die Herausgabe oder Rückgabe von Personen oder die Regelung des Umgangs ist das FamG am ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 15a EuGFVO – Gerichtsgebühren und Zahlungsmethoden.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen erhobenen Gerichtsgebühren dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein und die Gerichtsgebühren, die in dem betreffenden Mitgliedstaat für nationale vereinfachte Verfahren erhoben werden, nicht überschreiten. (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Parteien die Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 86 Brüssel IIb-VO – Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Gerichten.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung können die Gerichte direkt miteinander zusammenarbeiten und kommunizieren oder einander direkt um Informationen und Unterstützung ersuchen, vorausgesetzt, die Verfahrensrechte der Parteien sowie die Vertraulichkeit der Informationen werden dabei gewahrt. (2) Die Zusammenarbeit im Sinne des Absatzes 1 kann auf jedem von dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 550 ZPO – Zustellung der Revisionsschrift.

Gesetzestext (1) Mit der Revisionsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden, soweit dies nicht bereits nach § 544 Abs. 3 Satz 2 geschehen ist. (2) Die Revisionsschrift ist der Gegenpartei zuzustellen. Rn 1 Die Vorschrift entspricht den für das Berufungsverfahren geltenden Regelungen der §§ 519 III 3 und § 521 I. Auf §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 52 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 52 Brüssel Ia-VO0 Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung darf im ersuchten Mitgliedstaat keinesfalls in der Sache selbst nachgeprüft werden. Rn 1 Mit der Anordnung, dass die ausländische Entscheidung (Art 2 lit a) nicht in der Sache selbst nachgeprüft werden darf, wird die sog révision au fond ausgeschlossen. Jenseits der Versagungsgründe aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 799 ZPO – Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge.

Gesetzestext Hat sich der Eigentümer eines mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld belasteten Grundstücks in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und ist dem Rechtsnachfolger des Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, so ist die Zustellung der die Rechtsnachfolge nachweisenden ...mehr