Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Streitige Hilfsaufrechnung.

Rn 25 Verteidigt sich der Beklagte hilfsweise mit einer Aufrechnung und bestreitet der Kl die Aufrechnungsforderung, so wirkt die Aufrechnung streitwerterhöhend, soweit darüber eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 45 III GKG). Wird die Klage mangels Bestehens der Klageforderung abgewiesen, erhöht sich der Wert nicht; der Kl hat die Kosten des Verfahrens (Wert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt die vormals in § 1847 BGB aF enthaltene Regelung zum Umfang der Anhörungspflicht des Gerichts in wichtigen Angelegenheiten des Mündels, ersetzt aber die dort vorgesehene Anhörung von Verwandten und Verschwägerten durch ›nahestehende Familienangehörige‹ des Mündels. Hierdurch sollen dem Gericht umfassendere Informationen verschafft werden, umgeke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Auslagen.

Rn 13 Es ist streitig, ob die angeordnete Einziehungssperre auch bewirkt, dass der Rechtsanwalt entstehende Reisekosten, die er aus der Staatskasse nicht verlangen kann, weil er nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet wurde, auch von der Partei nicht verlangen darf. Überwiegend wird vertreten, dass der Anwalt die Reisekosten nicht verlangen kann, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 1383 BGB.

Rn 3 Das Familiengericht kann nach § 1383 BGB anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat. Es bedarf hierfür eines Antrags des Gläubigers, der den Gegenstand der Übertragung bezeichnet. Die Angabe des anzurechnenden Wertes ist nicht erforderlich (Grüneberg/Siede § 1383 BGB Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 11 Zuständig ist der Rechtspfleger, in dessen Bezirk die öffentliche Versteigerung stattfinden würde (§ 20 I Nr 17 RPflG, § 764 II). Dem Antragsgegner ist rechtliches Gehör zu gewähren. Der Rechtspfleger entscheidet nach fakultativer mündlicher Verhandlung durch Beschluss (§§ 764 III, 128 IV), der gem § 329 III zuzustellen ist. Er kann analog §§ 766 I, 732 II einstweilige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelung bei bestehender Gütergemeinschaft (Abs 1).

Rn 2 Ausgeschlossen ist die Pfändung des Anteils eines Ehegatten oder Lebenspartners am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen. Während der bestehenden Gütergemeinschaft oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist eine aufschiebend bedingte Pfändung des Anteils unzulässig (München NJW-RR 13, 527 [OLG München 03.01.2013 - 34 Wx 481/12]), wie aus der Formulierung von Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb)

Rn 20 Eine Erläuterung oder Ergänzung ist etwa dann zu veranlassen, wenn der SV von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (BGH NJW 81, 2009; NJW-RR 98, 1035 [BGH 11.02.1998 - IV ZR 37/97]) sowie im Falle unvollständiger (BGH NJW 97, 803) oder unklarer (BGH MDR 82, 212) Ausführungen des SV. Eine mündliche Erläuterung wird insb dann vorzugswürdig sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen von der Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks, Abs 2.

Rn 7 Abs 2 S 1 enthält eine abschließende Aufzählung (vgl BTDrs 19/23707, 57) der Tatbestände, die ein Absehen von der Kindesanhörung und der Verschaffung eines Eindrucks ermöglichen. Rn 8 Ob weiterhin von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn sicher feststeht, dass sie keinen Erkenntnisgewinn erbringen wird, ist fraglich. Die Pflicht zur Anhörung des Kindes bestand auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Dogmatische Einordnung und Begriff des Anspruchs.

Rn 2 Der Gesetzgeber verwendet hier den Begriff des ›Anspruchs‹, was die hM dazu bewegt, in der Verbandsklagebefugnis einen materiell-rechtlichen Anspruch iSv § 194 BGB zu sehen (Grüneberg/Grüneberg Rz 3 mwN; ebenso zum früheren Recht BGH NJW 95, 1488, 1489). Damit entleert die hM aber den Begriff des Anspruchs, der bisher als Zuweisung einer individuellen und privatautonom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibetrag.

Rn 21b Bemessungsgrundlage ist der tägliche Freibetrag des § 850c I Nr 3 (ab 1.7.23 64,54 EUR), der durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c IV 1 Nr 1 jährlich zum 1.7. angepasst wird. Findet der Gerichtsvollzieher iRd Pfändung bei dem Schuldner Bargeld vor, hat er den auf den Zeitraum vom Tag der Pfändung bis zum Monatsende entfallenden Betrag zu bestimmen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, die sich auf Restrukturierungssachen beziehen.

Rn 2 Unter die Streitigkeiten nach dem StaRUG fallen alle Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die aufgrund des StaRUG in einer Restrukturierungssache gegen den Schuldner, die Mitglieder der Geschäftsleitung des Schuldners, die Organe des Schuldners oder gegen den Restrukturierungsbeauftragten erhoben werden können (BRDrs 691/20, 220). Die Regelungen zur sachlichen und ört...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Interventionswirkung hängt davon ab, dass die Streitverkündung formgerecht erklärt wurde (§ 73), den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 72 entspricht, für den Streitverkündeten die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Prozess bestand (BGH NJW 82, 281 f [BGH 08.10.1981 - VII ZR 341/80]; BGH NJW 15, 559 Rz 13) und vor Abschluss des Folgeprozesses eine rechtskräftig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) in das Gesetz eingefügt worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Weitere Änderung hat sie durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übermittlungsprobleme.

Rn 10 Der Antragsteller darf damit rechnen, dass sein Antrag innerhalb der üblichen Postlaufzeiten beim Gericht eingeht. Verzögert sich die Beförderung, ist die Fristversäumung unverschuldet. Bei einer Übermittlung des Antrags per Telefax muss das Sendeprotokoll dahingehend überprüft werden, ob die Versendung erfolgreich war und an die richtige Empfängernummer erfolgt ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Revisibilität des Anscheinsbeweises.

Rn 32 Die tatsächlichen Feststellungen eines angefochtenen Urteils sind für das Revisionsgericht bindend, so dass die revisionsrechtliche Prüfung grds auf Grund des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts vorzunehmen ist. Im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises kann das Revisionsgericht aber überprüfen, ob ein bestehender Erfahrungssatz beachtet,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Teilweises Obsiegen und Unterliegen (§ 92).

Rn 9 War der Gegner der unterstützten Hauptpartei nur tw unterlegen, so dass eine Kostenquotierung nach § 92 I ergeht, dann sind die Kosten des Nebenintervenienten in Höhe der Erstattungsquote der Hauptpartei dem Gegner aufzuerlegen (Abs 1 Hs 1). Im Übrigen trägt der Nebenintervenient seine Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Er ist in Höhe des Unterliegens der Hauptpartei nicht dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessen.

Rn 2 Nach dem Wortlaut der Regelung kann das Familiengericht einem minderjährigen Beteiligten in Adoptionssachen einen Verfahrensbeistand bestellen, sofern dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Das Ermessen kann sich zu einer Verpflichtung verdichten. Insb ist die Bestellung eines Verfahrensbeistandes erforderlich, wenn das Interesse des minderjährigen Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterbliebene Vorlage.

Rn 8 Die Verletzung der Vorlagepflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Entscheidung, kann bei willkürlicher Verletzung der Vorlagepflicht aber einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 I S 2 GG) begründen (BVerfG NJW 14, 532, 535). Ein solcher Verstoß ist dann nicht anzunehmen, wenn die Abweichung von der Rspr eines anderen Senates im Vergleich z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzung.

Rn 24 Die Verweisung wg örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit setzt einen Antrag des Kl (Abs 1 S 1) voraus (außerhalb mündlicher Verhandlung kein Anwaltszwang, Abs 2 S 1). Rn 25 Der Antrag kann auch bei Säumnis des Bekl gestellt werden, sogar nach Erlass eines Teilanerkenntnisurteils (BGH NJW-RR 92, 1091), in der Rechtsmittelinstanz (BGHZ 16, 339), als Hilfsantrag (BGHZ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Politische Parteien.

Rn 16 Schiedsinstitutionen der politischen Parteien sind idR keine Schiedsgerichte iSd 10. Buchs der ZPO (Ddorf NJW-RR 03, 142; Köln NJW 92, 122; Frankf NJW 70, 2250 [OLG Frankfurt am Main 29.07.1970 - 18 W 32/70]; vgl BVerfG NJW 02, 2227 [BVerfG 28.03.2002 - 2 BvR 307/01]). Zwar können politische Parteien gemäß Art 21 GG, § 2 ParteiG Streitigkeiten einem echten Schiedsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ersetzung der Protokollierung durch Berichterstattervermerk.

Rn 18 Die Protokollierung von Zeugen- und Sachverständigenaussagen kann durch eine von der Beweiswürdigung getrennte Darstellung im Urt oder durch einen Vermerk des Berichterstatters über das Ergebnis der Beweisaufnahme ersetzt werden (BGH NJW 91, 1547, 1548 f [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]; MDR 11, 2013). Die Notwendigkeit eines solchen Berichterstattervermerks stellt sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Der Klagegrund.

Rn 21 Für die hM und insb die Rspr (BGH NJW 01, 157; NJW 99, 1407) ist der Klagegrund neben dem Klageantrag ein gleichwertiges zweites Element zur Bestimmung des Streitgegenstandes. Dies gilt insb im Falle einer Leistungsklage. Damit wird es zu einem zentralen Element, den Lebenssachverhalt zu bestimmen, wie ihn § 253 II Nr 2 beschreibt (›Grund des erhobenen Anspruchs‹). Heu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Veräußerung durch Internetauktion.

Rn 7 § 814 II Nr 1 sieht mittlerweile die öffentliche Versteigerung im Internet als Regel neben der Präsenzversteigerung vor. Der GV kann die Pfandsache aber auch nach § 825 I über eine gewerbliche Auktionsplattform im Internet veräußern. Dann liegt idR keine Versteigerung iSv § 156 BGB vor, da der Vertrag nicht durch Zuschlag des Auktionators zustande kommt (vgl BGHZ 149, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 18 Für Rechtsmittelverfahren ist jeweils gesondert PKH zu beantragen. Das PKH-Gesuch für die Berufung muss erkennen lassen, in welchen Punkten, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Partei Berufung einlegen will (Schlesw NJW-RR 99, 432). Das Berufungsgericht kann das Ergebnis der Beweisaufnahme der 1. Instanz bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Vollstreckbarerklärung für und gegen Rechtsnachfolger.

Rn 12 Im Verfahren nach § 1060 ist die Vollstreckbarerklärung unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger zulässig. Es gilt der Grundgedanke des § 727. Jedoch ist bei nicht offenkundiger Rechtsnachfolge der dort geforderte Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht notwendig (BGH NJW-RR 07, 1366 Rz 12). Denn es entscheidet ein OLG, § 1062 I 4, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Differenzierungskriterium.

Rn 7 Als Differenzierungskriterium für die Größe der 5 von Abs 2 vorgesehenen Arten von Präsidien dient die Anzahl der zugelegten Planstellen des gesamten Gerichts. Die Zulegung der Planstellen ist Aufgabe der Exekutive und kann von dieser nur nach Maßgabe der im Haushaltsgesetz für das Gericht ausgewiesenen Planstellen vollzogen werden. Entscheidend für die Größe des Präsid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kultusgegenstände (Buchst d).

Rn 15l Geschützt sind Gegenstände, die nicht nur abstrakt religiöser oder weltanschaulicher Natur iSv Art 4 GG sind, sondern tatsächlich als solche vom Schuldner und seiner Familie genutzt werden. Dekorative oder wissenschaftliche Zwecke sind nicht vom Schutzumfang erfasst. Der Wert ist vom GV zu schätzen. Ein weitergehender Schutz kann ggf über § 765a erreicht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verurteilung zur Bestellung einer Sicherheit (Abs 3).

Rn 36 Schließlich kann der Schuldner gem Abs 3 auf Antrag des Gläubigers vom Prozessgericht des ersten Rechtszuges zur Bestellung einer Sicherheit verurteilt werden, um diejenigen Schäden auszugleichen, die dem Gläubiger durch künftige Zuwiderhandlungen drohen, sofern der Schuldner der Unterlassungsverpflichtung nach wirksamer Androhung von Ordnungsmitteln mindestens einmal ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, dem anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegner auch gegen seinen Willen einen Anwalt beizuordnen, wenn dies zu seinem Schutz erforderlich ist. Die Beiordnung nach § 138 ist von der Beiordnung eines Notanwalts gem § 113 I 2 iVm § 78b ZPO an denjenigen, der keinen (Rechtsanwalt findet, und der Beiordnung eines Rechtsanwalts gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 28 Der Kfb ist – auch weil aus ihm die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann – mit einem vollständigen Rubrum zu versehen. Erforderlich ist auch die genaue Angabe des zugrunde liegenden Titels (Aktenzeichen, Datum, Art der Entscheidung, Erlassgericht). Der zu erstattende Betrag ist ziffernmäßig anzugeben. Werden geltend gemachte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckbare Ausfertigung im Besitz des GV.

Rn 7 Sowohl für den Vollstreckungszugriff als auch für die Vornahme von Handlungen nach Abs 1 benötigt der GV, um sich zu legitimieren, die vollstreckbare Ausfertigung (Hamm Rpfleger 89, 467). Der Dienstausweis des GV nach § 5 GVO bezeugt dagegen nur, dass er GV ist und in welchem Amtsbezirk er tätig ist (Schuschke/Walker/Walker § 754 Rz 17). Kann er die vollstreckbare Ausfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Für die gepfändete Forderung muss der Drittschuldner ein Faustpfandrecht an einer beweglichen Sache bestellt haben. Verlangt der Gläubiger aufgrund der Pfändung und Überweisung der Forderung die Sache vom Schuldner heraus, tritt er entspr § 1251 II 1 BGB in die Verpflichtungen als Faustpfandgläubiger ein. Den Gläubiger treffen deswegen die Pflichten aus den §§ 1214 f, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit der Anbringung des Gesuchs wird dem Richter das Vertrauen entzogen. Es steht aber noch nicht fest, ob dies gerechtfertigt ist. Für diese Zeit soll die Norm einen Interessenausgleich bieten, indem dem Richter einerseits eine Wartefrist auferlegt wird, er andererseits aber dringende Handlungen vornehmen kann. Eine Modifizierung ist für die mündliche Verhandlung vorges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645, Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 3, 4, 5).

Rn 8 Die Abs 3–5 betreffen die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über zulässige Rechtsbeschwerden. Eine zulässige, aber nicht begründete Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerdeentscheidung nur in der Begründung, nicht aber im Ergebnis Fehler aufweist (Abs 3, ebenso § 561 für das Revisionsverfahren). Der Rechtsbeschwerdeführer erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) u unterstellt diese anstelle der §§ 86–96a grds dem Vollstreckungsrecht der ZPO (s Rn 2 u § 113 Rn 3). Abweichend v § 704 ZPO findet die Vollstreckung aus Endentscheidungen dabei m ihrer Wirksamkeit statt, II 1. Diese bestimmt sich nach § 116 II, III 1 (s § 116 Rn 3 f) unter Beachtung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 794a gilt grds nur für die Räumung von Wohnraum. Bei einer Nutzung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zur Ausübung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit ist zu differenzieren: Lassen sich die zu Wohnzwecken genutzten Räume wirtschaftlich sinnvoll separieren, so gilt § 794a nur für diese Räume. Ist eine sinnvolle Trennung nicht möglich, werden alle Räume von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Prüfung.

Rn 11 Bei der sachlichen Prüfung des Berufungsurteils ist das Revisionsgericht demgegenüber an die geltend gemachten Revisionsgründe nicht gebunden (§ 557 III). Unter der Voraussetzung, dass der Revisionskläger eine ausreichende Revisionsbegründung zur Sache geliefert hat oder eine den Anspruch betreffende zulässige Verfahrensrüge erhoben hat, hat das Revisionsgericht das Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertabhängige Zuständigkeit, Nr 1.

Rn 2 Das Amtsgericht ist für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich 5.000 EUR zuständig, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Streitwert dem LG zugewiesen sind (s § 71 Rn 3 ff). Bis zu dieser Höhe gehören dazu neben den vermögensrechtlichen auch alle nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Der (Zuständigkeits-)Streitwert berechnet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift soll den Zeugen schützen vor Nachteilen, die ihm oder einem Angehörigen aus wahrheitsgemäßen Aussagen erwachsen könnten. § 384 löst diesen Konflikt dahingehend, dass der Zeuge zwar die Antwort auf einzelne Fragen, aber nicht die Aussage insgesamt verweigern darf. Daher darf auch nicht die Vernehmung insgesamt unterbleiben (BGH NJW 94, 197 f [BGH 18.10.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aktiv- und Passivlegitimation.

Rn 13 Aktivlegitimiert ist ein Dritter, der ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend macht. Ausnahmsweise kann auch der Vollstreckungsschuldner ebenso wie ein Dritter widerspruchsberechtigt sein, nämlich dann, wenn er nur mit einer bestimmten Vermögensmasse haftet und sich dem Zugriff auf die nicht haftende Vermögensmasse entgegenstellt (St/J/Münzberg Rz 45; Schuschke/Wa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allparteilichkeit (Abs 3).

Rn 2 Abs 3 macht den grundlegenden Gedanken der Allparteilichkeit des Mediators zum Gegenstand der Regelung. Die Bemühungen des Mediators um die Streitparteien und um den Gegenstand des Streits dürfen seinen parteiübergreifenden Standort nicht gefährden. In diesen Zusammenhang gehört auch das Gebot der gleichen und fairen Behandlung der Beteiligten. Verstößt der Mediator geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.

Rn 88 Für eine privilegierte Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung aus § 850f II ist das vereinfachte Zugriffsverfahren nicht gesetzlich vorgesehen. Spricht bereits der Kontopfändungsbeschluss das Vorrecht nach § 850f II aus und ist der unpfändbare Betrag bestimmt, besteht jedoch kein Anlass, eine neuerliche gerichtliche Entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. AVAG.

Rn 21 Verträge, Abkommen und Verordnungen sind in § 1 AVAG aufgezählt. Rn 22 § 32 I AVAG gilt für Ag, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU und weiteren Vertragsstaaten haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pole...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kappungsgrenze.

Rn 31 Hat das Vollstreckungsgericht den notwendigen Unterhalt des Schuldners bestimmt, muss es eine Vergleichsrechnung nach Abs 1 S 3 vornehmen. Der dem Schuldner verbleibende Teil des Einkommens darf danach nicht den Freibetrag aus § 850c ggü nicht privilegierten Gläubigern übersteigen, sonst ist der Pfändungsfreibetrag zugrunde zu legen (LG Hamburg NJW-RR 92, 264, 265 [LG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abgabe oder Verweisung an das Gericht der Ehesache (Abs 4).

Rn 37 Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Kindschaftssache iSv Abs 3, eine Ehewohnungszuweisungs- oder Haushaltssache iSv § Abs 2 S 1 Nr 3, eine Kindesunterhaltssache iSv Abs 2 S 1 Nr 2 oder eine Güterrechtssache Abs 3 S 1 Nr 4 bei einem anderen Gericht anhängig ist, sind diese Sachen vAw an das Gericht der Ehesache abzugeben (§§ 153, 202, 233, 263). Gem Abs 4 werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Säumnis des Beklagten (Abs 2).

Rn 3 Analog zur Säumnis in Abs 1 regelt Abs 2 den Fall, dass der Beklagte entgegen § 1046 I es versäumt, zur Klage Stellung zu nehmen. Auch hier knüpft die Säumnis also nicht an die Versäumnis eines Termins an, sondern an die Versäumung einer Mitwirkungspflicht und einer vom Schiedsgericht gesetzten Frist. In bewusster und erkennbarer Abweichung von § 331 betont hier Abs 2, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausnahmen des Abs 2.

Rn 8 § 837 II korrespondiert mit § 830 III. Rückstände auf Zinsen und andere Nebenleistungen sowie Ansprüche auf Kostenerstattung, für die das Grundstück nach § 1118 BGB haftet, werden gem § 1159 BGB nach den allgemeinen Vorschriften übertragen und deswegen nicht gem § 830, sondern aufgrund der allgemeinen Regeln gepfändet (§ 830 Rn 4). Dementsprechend werden sie nicht nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 § 883 schützt das Sachleistungsinteresse des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Norm regelt das Vollstreckungsverfahren für diejenigen Fälle, in denen ein Vollstreckungstitel den Schuldner zur Herausgabe einer unvertretbaren beweglichen Sache oder einer Menge derartiger Sachen aus seinem Gewahrsam verpflichtet. Bezieht sich die Herausgabe auf eine bestimmte...mehr