Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 30 Die Anwendung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis setzt das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs voraus, dh es muss ein Tatbestand feststehen oder bewiesen werden, bei dem die Regeln des Lebens und die Erfahrung des Üblichen und Gewöhnlichen dem Richter die Überzeugung vermitteln, dass auch in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Ursachenverlauf so gegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Volles Obsiegen oder Unterliegen (§ 91 I).

Rn 7 Soweit die Hauptpartei in voller Höhe obsiegt und der Gegenpartei nach § 91 I die Kosten auferlegt werden, sind auch die Kosten des Nebenintervenienten der Gegenpartei aufzuerlegen. Soweit die unterstützte Hauptpartei in voller Höhe unterlegen ist und nach § 91 I die Kosten zu tragen hat, kommt ein Erstattungsanspruch des Nebenintervernieten gegen den Gegner nicht in Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorlagepflicht.

Rn 6 Abs 2 verpflichtet nur dann zur Vorlage, wenn die streitige Rechtsfrage entscheidungserheblich ist. Das ist der Fall, wenn sie sowohl für die frühere als auch die beabsichtigte Entscheidung erheblich ist; eine bloß abweichende Begründung bei identischem Ergebnis reicht nicht aus. Ist eine Entscheidung unter Verletzung der Vorlagepflicht getroffen worden und will ein and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtsmittelverfahren.

Rn 23 Eine beim falschen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, denn sie kann nicht in entsprechender Anwendung von § 281 an dieses Gericht verwiesen werden (BGH WuM 20, 815 [BGH 22.10.2020 - V ZB 45/20]). Nur bei zulässigem Rechtsmittel ist Verweisung an das zuständige Gericht auch in der Berufungsinstanz zulässig (KG 1.3.11 14 U 122/08 juris)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 9 Die Anerkennungsentscheidung ergeht nur auf Antrag (§ 23) im Verfahren entspr § 107 , vgl II 2, Prüfungsmaßstab ist § 109. Antragsberechtigt sind alle Beteiligten, die in ihrer Rechtsstellung durch die ausl Entscheidung betroffen sind u daher ein rechtliches Feststellungsinteresse haben (MüKoFamFG/Rauscher Rz 26). Die internationale Zuständigkeit für isolierte Anerkennun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fälligkeit.

Rn 19 Beantragt der Kl sofortige Leistung oder die Leistung zu einem bestimmten Termin, wird die Klage jedoch erst zu einem späteren Termin zugesprochen, so unterliegt er tw. Dieses Unterliegen wird idR allerdings geringfügig sein und keine gesonderten Kosten auslösen, so dass häufig von der Vorschrift des § 92 II Nr 1 Gebrauch gemacht werden kann. Ist allerdings nur die Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Kartellrecht.

Rn 14 Die früheren Einschränkungen der Schiedsgerichtsbarkeit im deutschen Kartellrecht sind entfallen (vgl § 91 GWB aF). Die im Bereich des europäischen Kartellrechts existierende Schiedsgerichtsbarkeit ist wohl kein echter Fall von Schiedsgerichtsbarkeit (Blechmann/Böckstiegel/Hermanns S. 33 ff). Zur aktuellen Situation Wagner ZVglRWiss 15, 494. Die Schiedsfähigkeit des Ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteianhörung.

Rn 16 Angaben der Parteien iRe Parteianhörung unterfallen nicht dem unmittelbaren Anwendungsbereich der Nr 4. Diese Angaben sind nicht zwingend zu protokollieren (BGH FamRZ 89, 157, 158). Hat das Gericht die Parteianhörung angeordnet, um einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts zu leisten (§ 141 I 1), sind diese Angaben als wesentlicher Vorgang der Verhandlung nach § 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bewertung und Ergebnis.

Rn 19 Auch wenn die Diskussion um den Begriff des Streitgegenstandes bis heute nicht abgeschlossen ist, so hat sich doch im deutschen Recht die Auffassung durchgesetzt, dass die verschiedenen materiell-rechtlichen Theorien die konkreten Probleme nicht befriedigend zu lösen vermögen. Innerhalb der unterschiedlichen prozessualen Begriffe hat sich gezeigt, dass die praktischen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Rn 4 Wegen § 2 ZPO berechnet sich auch bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert nach § 3 ZPO (str, aA zB St/J/Jacobs Rz 12), allerdings können bei der Ausübung des Ermessens nach § 3 ZPO die in § 48 II GKG genannten Gesichtspunkte Berücksichtigung finden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen.

Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Versteigerungsort geändert, auf den Ablauf der Frist des § 816 I verzichtet, der Bieterkreis auf bestimmte Personen oder Personengruppen beschränkt oder die Erlöszahlung abw von § 817 II gestundet werden. Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Struktur und Tätigkeit des Verbands.

Rn 2 Der einzutragende rechtsfähige Verband muss eine satzungsgemäße und tatsächliche Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Verbraucherinteresse entfalten (BGH NJW 86, 1613 [BGH 20.03.1986 - VII ZR 191/85]), die sich aber auf einzelne Branchen, Aspekte oder Regionen beschränken kann (BGH NJW-RR 88, 1443 [BGH 19.05.1988 - I ZR 170/86]). Aufklärung und Beratung sind nicht kum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 4 II eröffnet gg Entscheidungen im VKH-Verfahren die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff ZPO unter den in § 127 II, III ZPO genannten Einschränkungen (s § 127 ZPO Rn 13 ff). Auch in fG-Familiensachen ist somit gem § 127 II 2 ZPO das Rechtsmittel im VKH-Verfahren an die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren, für welches VKH begehrt wird, geknüpft, sowe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Organqualität.

Rn 5 Die Organqualität des Präsidiums ist umstr. Die Bezeichnung als Organ richterlicher Selbstverwaltung mit gesetzlich fixierter Zuständigkeit (Kissel/Mayer § 21a Rz 7; Schilken Rz 364) sagt nichts über seine Organqualität aus. Da der Begriff der Behörde gem § 1 IV VwVfG nicht strikt organisationsrechtlich gemeint ist und nur eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Massebezogene Passivprozesse.

Rn 4 Es werden alle Klagen gegen den Insolvenzverwalter erfasst, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (zur Insolvenzmasse s §§ 35 I, 36 InsO). Dazu gehören Klagen, mit denen Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden (vgl §§ 53 ff InsO), Aussonderungsklagen (vgl §§ 47 f InsO) und Absonderungsklagen (vgl §§ 49 ff, 165 ff InsO). Allgemein dürfte entsprechend dem Normzwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Säumnis bei Vorlagefristen (Abs 3).

Rn 5 In gleicher Weise wie die Säumnis einer Partei in der mündlichen Verhandlung bewertet es das Gesetz, wenn iRd Verfahrens vom Schiedsgericht eine Frist festgelegt wird, innerhalb derer ein bestimmtes Dokument zum Beweis dem Gericht vorzulegen ist. Auch die Versäumung dieser Frist führt nicht zu echten Sanktionsfolgen, sondern allein zur Befugnis des Gerichts, das Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 6 Gegen die Verweigerung der Entgegennahme der freiwilligen Zahlungen und Leistungen durch den GV oder ihrer Weiterleitung an den Gläubiger, sind Schuldner und Gläubiger erinnerungsbefugt nach § 766. Sieht der Gläubiger trotz der freiwilligen Leistung des Schuldners die titulierte Forderung für nicht erfüllt an und lehnt es der GV ab, die Vollstreckung einzuleiten, steht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Form.

Rn 4 Einfache Schriftform genügt. Es besteht kein Anwaltszwang. Eine Vertretung ist zulässig. Der Antrag kann auch zur Niederschrift des zuständigen Oberlandesgerichts oder der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts gestellt werden (§ 25 FamFG). Die Schriftform ist auch dann eingehalten, wenn ein unterzeichnetes Schriftstück eingescannt und auf elektronischem Weg dem Gericht übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung des Jugendamtes.

Rn 3 Auch ohne Antrag auf Beteiligung zum Verfahren hat das Gericht dem Jugendamt in Ehewohnungssachen die Möglichkeit der Anhörung zu geben. Damit sollen die Interessen der im Haushalt lebenden Kinder geschützt werden (Brandbg Beschl v 15.1.19 – 10 UF 14/18). Der Begriff der ›Ehewohnungssachen‹ ist an dieser Stelle im Gegensatz zu den Ausführungen zu § 200 eng auszulegen. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweismaßsteigerung.

Rn 27 Angesichts der vom Regelbeweismaß ohnehin geforderten sehr hohen Wahrscheinlichkeit eines Umstandes sind gesetzliche Beweismaßsteigerungen eher selten. Freilich kann die Verwendung des Wortes ›offenbar‹ in einigen Vorschriften des materiellen Rechts – etwa §§ 319 I, 562a S 2, 660 I 2, 2155 III, 2217 I 1 BGB – darauf hindeuten, dass der Gesetzgeber in diesen Fällen beso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Streitwert.

Rn 14 Anzusetzen ist der Streitwert der Hauptsache (BGH NJW 68, 796; Hamm NJW-RR 12, 1209 [BGH 14.06.2012 - IX ZR 150/11]; Beschl v 11.7.11 – 32 W 11/11 – Rz 24; Naumbg = SachsAnh Beschl v 18.7.12 – 10 W 40/12 – Rz 25 – juris; Köln MDR 10, 283 [OLG Köln 04.09.2009 - 20 W 46/09]; MüKoZPO/Stackmann § 46 Rz 12, s.a. § 3 Rn 31, sehr str). Soweit vertreten wird, der Streitwert se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der Begründetheitsprüfung (Abs 2).

Rn 6 Die Regelung des Abs 2 entspricht derjenigen des § 557 I, III für das Revisionsverfahren. Der Umfang der Begründetheitsprüfung wird durch die Rechtsbeschwerdeanträge und (ggf) die Anschlussanträge begrenzt (Abs 2 S 1). Es handelt sich um eine Ausprägung des Grundsatzes ›ne eat iudex ultra petita partium‹ (vgl § 308 I). Wird die Beschwerdeentscheidung nur tw zur Überprüf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die gesetzliche Formvorschrift des § 1031 dient wie alle Formerfordernisse insb der Rechtssicherheit. Im Einzelnen ist insb im Falle der Beteiligung eines Verbrauchers eine besonders deutliche Warnfunktion vorgesehen (Abs 5). Darüber hinaus bietet die gesamte Norm auch eine gewisse Beweisfunktion. Soweit iRv Abs 5 bei Verbraucherbeteiligung eine notarielle Beurkundung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anträge (Nr 2).

Rn 13 Der Wortlaut differenziert nicht danach, ob die Anträge sich auf die Sache selbst (sog Sachanträge, die Inhalt, Gegenstand oder Wirkung der erstrebten Entscheidung betreffen) oder nur auf das weitere Verfahren (sog Prozessanträge, insb Klageabweisungs-, Beweis-, Vertagungs- und Kostenantrag) beziehen. Es spricht daher viel dafür, dass auch Prozessanträge entgegen der h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berücksichtigung eines Unterbestandes

Rz. 17 [Autor/Stand] Die weitgehende Auslegung des Begriffes "normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln" könnte in der Praxis dazu führen, dass Weinbaubetriebe fehlende Weinbestände über einen Abschlag berücksichtigt wissen wollen. Diese Möglichkeit wird allerdings durch § 173 Abs. 2 BewG verbaut. Dort ist eindeutig festgelegt, dass nicht oder nicht im üblichen Rahmen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisnot.

Rn 7 Eine Beweisnot (dazu BGH VersR 92, 867; BGHZ 110, 363, 365 f) rechtfertigt es nicht von vornherein, an die Behauptung der beweisbelasteten Partei nur einen geminderten Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen (Zö/Greger Rz 4a). Dies gilt auch, wenn der Mangel an Beweismitteln unverschuldet ist. Wohl aber sind an die Gründe, mit denen die Wahrscheinlichkeit der Behauptung ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Veräußerung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Die Veräußerung des Streitgegenstandes hat gem §§ 265 II, 266 auf den Prozess keinen Einfluss. Erfolgt die Veräußerung nach Rechtshängigkeit, so kann nach § 265 II der Rechtsnachfolger nur mit Zustimmung des Prozessgegners in den Rechtsstreit eintreten. Erfolgt dies, so enden ab diesem Zeitpunkt die Wirkungen der PKH-Bewilligung. Ansonsten führt ohnehin der Rechtsvorgä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirksamer Schiedsspruch.

Rn 6 Nur ein wirksamer Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 für vollstreckbar erklärt werden. Erfüllt ein Schiedsspruch nicht die inhaltlichen Voraussetzungen, die an einen Schiedsspruch nach § 1054 zu stellen sind (s § 1054 Rn 3 f), so ist ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung unzulässig. Das ist zB der Fall, wenn das Schiedsgericht trotz wirksamer Schiedsvereinbarun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtskraft.

Rn 34 Der Bescheid über die Erinnerung ist der formellen und materiellen Rechtskraft fähig. Die materielle Rechtskraft tritt mit Wirkung für und gegen den Erinnerungsführer und den als Partei gehörten Gegner ein, desgleichen auch für einen Dritten, wenn dieser Partei des Erinnerungsverfahren ist und gehört wurde (St/J/Münzberg Rz 50 Fn 291). Einwendungen eines nicht gehörten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vereinbarungen über den VA (Abs 2).

Rn 2 Sofern die Ehegatten die Abänderung einer Vereinbarung zum VA (§§ 6–8 VersAusglG) nicht ausgeschlossen haben, ist sie (auf Antrag) nach den §§ 225, 226 abänderbar. Ob Abs 2 nur Vereinbarungen zum (öffentlich-rechtlichen) Wertausgleich bei der Scheidung erfasst und Vereinbarungen über (schuldrechtliche) Ausgleichsansprüche nach der Scheidung der Abänderung nach § 48 unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntmachung.

Rn 9 Die Bekanntmachung enthält ausschließlich die in Abs 2 genannten Angaben. Die Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts (Abs 2 Nr 6) ist notwendig, um die ›Gleichgerichtetheit‹ von Musterverfahrensanträgen gem § 4 I KapMuG und § 6 I KapMuG beurteilen zu können. Allerdings ist die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags gem § 3 IV KapMuG fakultativ, wenn ohnehi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Folgesachen nach Abs 3.

Rn 34 Kindschaftssachen werden nur dann zu Folgesachen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, was bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug geschehen kann. Eine Frist wie in den Fällen der Folgesachen nach Abs 2 besteht hier nicht; der Antrag ist auch dann zu berücksichtigen, wenn er erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung eingereicht wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das in erster Linie auf Sanktion ausgerichtete Säumnisverfahren im staatlichen Prozess (§§ 330–347) passt auf ein schiedsgerichtliches Verfahren nicht. Deshalb regelt die Norm abw von den §§ 330 ff alle Fälle einer möglichen Säumnis isoliert. Auch hierbei hat freilich eine Parteivereinbarung Vorrang (Abs 4 S 2). Insgesamt zeigt die Regelung, dass dem Schiedsgericht mögl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Originärer Einzelrichter.

Rn 2 Die Zuständigkeit des originären Einzelrichters stellt nach § 348 I S 1 den Regelfall dar. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in § 348 I S 2 für den Richter auf Probe im ersten Jahr seiner Tätigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Nr 1) und für enumerativ aufgelistete Spezialmaterien (Nr 2) normiert (s Rn 3–6). Die kammerinterne Zuständigkeit richtet sich ihrer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Buchhypothek.

Rn 6 Es ist zwischen der Überweisung zur Einziehung und an Zahlungs statt zu unterscheiden. Für die Überweisung einer gepfändeten Buchhypothekenforderung zur Einziehung genügt eine formlose Aushändigung an den Hypothekengläubiger, Abs 1 S 1. Auch in diesem Fall wird die Überweisung nicht ins Grundbuch eingetragen, denn der Vollstreckungsgläubiger wird nicht Inhaber der Hypot...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner als Erbe nach § 2338 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch die Einsetzung eines Nacherben beschränkt, so sind die Nutzungen der Erbschaft der Pfändung nicht unterworfen, soweit sie zur Erfüllung der dem Schuldner seinem Ehegatten, seinem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder seinen Verwandten gegenüber gesetzlich obl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verworfene/Unbegründete Ablehnung.

Rn 11 Der statthafte Rechtsbehelf ist die sofortige Beschwerde. Wird das Gesuch für unbegründet erklärt, folgt das aus Abs 2. Ist das Gesuch als unzulässig verworfen, folgt das Beschwerderecht nicht aus § 46 II unmittelbar, da der Wortlaut (›unbegründet‹) entgegensteht, sondern aus § 567 II Nr. 2 oder einer entspr Anwendung von § 46 II (Brandbg Beschl v 23.3.09 – 10 WF 25/09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Erklärung zu Protokoll.

Rn 8 Während eines laufenden Prozesses kann eine Klage durch Einreichung eines Schriftsatzes, der den Erfordernissen der Klageschrift genügen muss, oder zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung erhoben werden. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine Widerklage, Zwischenfeststellungsklage oder eine Klageänderung, insb in der Form der Klageerhöhung. Vor dem AmtsG kann die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Ausschlusstatbestände.

Rn 7 Nicht schiedsfähig sind Vereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, soweit nicht beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 37h WpHG; BGHZ 184, 365). Nicht schiedsfähig sind ferner ungenehmigte Schiedsvereinbarungen eines Vormunds (§ 1799 BGB), eines Betreuers oder eines Pflegers (§ 1915 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbeschwerde.

Rn 10 Gegen die Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist die Rechtsbeschwerde zum BGH statthaft, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist. Das Beschwerdegericht hat, lässt es die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, über die Zulassung in ordnungsgemäßer Besetzung des § 578 I 2 zu entscheiden. Lässt der Einzelrichter die Rechtsbeschwerde zu, ist die Zulassun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unmöglichkeit der Gegnerbezeichnung (Abs 1).

Rn 1 Gelegentlich müssen Beweise zu einem Zeitpunkt gesichert werden, zu dem die Bezeichnung des Ag nicht möglich ist. Bei Verkehrsunfällen kann dies gegeben sein, wenn der Gegner flüchtig ist; bei Baugeschehen kommt vor, dass der Besteller nach Liquidation des Unternehmers aus abgetretenem Recht gg den Subunternehmer vorgehen muss, der ihm rotz entsprechender Bemühungen nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Elektronische Formulare.

Rn 28 Nach § 4 dürfen die Länder Anpassungen von den in den Anlagen bestimmten Formularen zulassen, die es ermöglichen, ohne den Inhalt zu verändern oder deren Verständnis zu erschweren, die Formulare in elektronischer Form auszufüllen und dem Gericht als strukturierten Datensatz zu übermitteln. Für die elektronische Übermittlung sind die in den Formularen enthaltenen Angabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Klage ist prozessuale Gestaltungsklage (BGHZ 58, 207, 214; 164, 176, 178); sie entspricht dem Aussonderungsrecht des § 47 InsO in der Insolvenz. § 771 gibt dem materiell Berechtigten die Möglichkeit, sich gegen Eingriffe in seine Rechte zur Wehr zu setzen, die aufgrund formell zu Recht vorgenommener Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Die Vorschrift wird dem Umstand g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Einmalige Geldleistungen und Zahlungen bei Körper- und Gesundheitsschäden (Abs 2 Nr 2).

Rn 72 Das Guthaben des Schuldners ist außerdem in Höhe der einmaligen Geldleistungen nach § 54 II SGB I unpfändbar. Dies betrifft etwa das Sterbegeld nach § 64 SGB VII, Leistungen für Erstausstattung einer Wohnung (BGH ZInsO 17, 2647 Rz 17), bei Schwangerschaft oder Klassenfahrten etc, §§ 24 III, 28 II SGB II, 31 I SGB XII. Auch dafür gilt die beschränkte Möglichkeit eines Ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht ausreichendes Beweisergebnis, aber gewisse Wahrscheinlichkeit.

Rn 3 Die Würdigung des Verhandlungsergebnisses und einer etwaigen Beweisaufnahme darf noch keine Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der zu beweisenden Behauptung ergeben. Erforderlich ist aber, dass bereits eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung erbracht ist und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten in der Hauptsache.

Rn 2 Auch die PKH-Partei hat an den obsiegenden Gegner uneingeschränkt sämtliche Kosten zu erstatten, die gem §§ 91 ff erstattungsfähig sind. Das sind die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Auslagen der Partei. Teilweise wird vertreten, dass die Kostenerstattungspflicht rechtspolitisch fragwürdig sei. Dies zT aus der Erwägung heraus, dass die Partei, der PKH bewilligt worde...mehr