Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entscheidet das Prozessgericht. 2Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. (2) 1Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Veröffentlichung der Benachrichtigung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, das im Gericht öffent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Eine Zuweisung an den Einzelrichter ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich, wenn eine Übertragung nach § 526 nicht beabsichtigt ist, unabhängig davon, ob bereits vor dem Kollegium oder dem Einzelrichter verhandelt wurde oder nicht. Verhindert werden soll, dass der Rechtsstreit dem Einzelrichter zunächst nur nach § 527 und später zusätzlich nach § 526 übertragen wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gegen den Festsetzungsbeschluss gem § 253 steht beiden Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu; das gilt auch dann, wenn ein Teilfestsetzungsbeschluss gem § 253 I 2 erlassen wurde. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde ergeben sich aus §§ 58 ff. Die Vorschrift des § 256 enthält spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahme (Abs 3).

Rn 5 Abs 3 untersagt zwingend das Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen, wenn die Geltendmachung des Urteils im Ausland zu erwarten ist. Das entspricht § 313a IV und bemisst sich nach den gleichen Grundsätzen (§ 313a Rn 7). Ggf hat das Gericht von seinem Fragerecht Gebrauch zu machen, um einen Auslandsbezug zu ermitteln (§ 139). Ist das Urt zunächst abgekürzt ergan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Leitung einer mündlichen Verhandlung.

Rn 3 Die Leitung einer mündlichen Verhandlung durch den Referendar muss ebenso wie die Aufsichtsführung im Protokoll zum Ausdruck kommen. Die Befugnis zur Verhandlungsleitung gilt wegen § 28 II 2 DRiG nicht für Sitzungen von Kollegialgerichten (str aA Musielak/Voit/Wittschier GVG § 10 Rz 10 und MüKoZPO/Zimmermann § 10 GVG Rz 10), umfasst keine Entscheidungen über einen Aussc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veränderungen ohne Beweiskraftverlust.

Rn 4 Eine Privaturkunde ist dann nicht mangelhaft, wenn der Aussteller die Veränderung genehmigt und sich diese Genehmigung aus der Urkunde selbst ergibt. Da Privaturkunden mit der Beweiskraft des § 416 ausgestellt werden können, muss der Aussteller die Urkunde folgerichtig auch ändern können, ohne dass damit ihre Beweiskraft betroffen würde (BGH NJW 74, 1083, 1084; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Amtsgerichte sind ferner zuständig für 2Die Zuständigkeit nach Satz 1 Nummer 1 ist eine ausschließliche. (2) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kenntnis.

Rn 7 Der Partei ist auch die Kenntnis ihres Bevollmächtigten zuzurechnen, § 166 BGB gilt sinngemäß (BGH NJW 69, 925 [BGH 24.10.1968 - II ZR 214/66]; WM 93, 972, 973 [BGH 30.03.1993 - X ZR 51/92]). Die Grundsätze über die Zurechnung des Verhaltens des Wissensvertreters treffen auf den Prozessbevollmächtigten uneingeschränkt zu, weshalb der Partei auch bei der Wahrung materiel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung, Normzweck und Gesetzessystematik.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das 1. JuMoG eingefügt und durch das 2. JuMoG auf Gutachten aus staatsanwaltlichen Verfahren erweitert. Zuvor war die Verwertung von Gutachten aus anderen Verfahren nur im Wege des Urkundenbeweises möglich, nicht aber mit dem Beweiswert eines Sachverständigenbeweises (s vor §§ 402 ff Rn 6–13). Über § 411a ist es nun möglich, die schriftliche B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenfestsetzung, Abs 3 S 1 u 2.

Rn 20 Nach Abs 3 S 1 sind Aufwendungsersatz und Vergütung unmittelbar aus der Staatskasse zu zahlen. Diese Auslagen sind als Teil der Gerichtskosten gem § 1 S 1, 21 ff FamGKG iVm Nr 2013 KV FamGKG von dem nach den Kostenvorschriften des FamFG (§§ 81 ff) festzustellenden Kostenschuldner wieder einzuziehen. Das sind regelmäßig die Eltern, denen die (Gerichts-)Kosten gem § 81 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Adressat.

Rn 9 Der einseitige Verzicht kann ggü dem erstinstanzlichen Gericht erklärt werden, freilich erst nach der Anhängigkeit des Rechtsstreits. Die Erklärung ist Prozesshandlung (Rn 5); ihre Abgabe unterliegt deshalb dem Anwaltszwang nach § 78. Die von der Partei erteilte Prozessvollmacht umfasst die Befugnis des Rechtsanwalts zur Erklärung des Verzichts; ein Ausschluss dieser Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 In der Entscheidungsform des Beschl ergehen bedeutendere prozessleitende Anordnungen. In einigen Fällen können aber auch verfahrensbeendende Entscheidungen durch Beschl getroffen werden (Zö/Feskorn § 329 Rz 2). Dieser erledigt jedoch nicht den Prozessstoff in der Hauptsache. Beispielhaft sind hier neben der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (§ 119) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Genehmigungsentscheidungen (Abs 3).

Rn 5 Abs 3 betrifft privatrechtliche Rechtsgeschäfte, die nur mit Genehmigung des Gerichts wirksam sind. Die Genehmigung des Gerichts ist also materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Solche Beschlüsse des Gerichts werden gem § 40 II erst mit Eintritt der formellen Rechtskraft wirksam, können also im Rechtsmittelverfahren noch überprüft werden. Mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im Parteiprozess kann die Erklärung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Im Anwaltsprozess und im Rechtsmittelverfahren ist der Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen; dies gilt nicht in einem bei dem Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besondere Sachkunde.

Rn 5 Die besondere Sachkunde des SV kann in der Beherrschung bestimmter, allg anerkannter Wissenschaften sowie in Erfahrungen und Kenntnissen auf bestimmten Gebieten des Erwerbslebens bestehen (St/J/Berger vor § 402 Rz 8). Dazu gehört auch die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde, da dies nicht Aufgabe eines Dolmetschers ist (§§ 185 ff GVG). Auch demoskopische Gutachten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eintritt der Rechtskraft in zweiter Instanz.

Rn 4 Wird die Scheidung der Ehe ausnahmsweise im Beschwerdeverfahren ausgesprochen, tritt die Rechtskraft, unabhängig davon, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat oder nicht, frühestens mit Ablauf der Rechtsmittelfristen des § 71 ein (BGH FamRZ 08, 2019; Prütting/Helms/Helms § 148 Rz 5; Sternal/Weber § 148 Rz 3). Wird von einem Beteiligten in einer Fol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Gefahr für Leib und Leben.

Rn 4 Dieser (alternative) Verfügungsgrund dient dem Schutz der Person vor körperlicher Gewalt (Art 2 II GG) und kodifiziert die bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze (LG Bochum NJW-RR 90, 896 [LG Bochum 09.03.1990 - 5 S 22/90]; LG Braunschweig NJW-RR 91, 832 [LG Braunschweig 21.11.1990 - 3 T 44/90]). Die Gefahr darf nicht ganz unerheblich sein, Lebensgefahr ist aber nicht Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Anwaltsbeiordnung.

Rn 24 Die Partei hat ein Beschwerderecht, wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Anwalts abgelehnt wird, auch wenn die Hauptsachentscheidung nicht anfechtbar ist (BGH FamRZ 11, 1138). Sie ist auch beschwerdebefugt, wenn ihr ein nicht beauftragter Rechtsanwalt beigeordnet wird (Celle NdsRpfl 95, 46). Bei Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ist stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 5 Im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung findet zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung anstelle der vollen Beweisführung nur ein abgekürztes Verfahren der Glaubhaftmachung statt. Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bindung.

Rn 4 Die Bindung äußert sich in einem Aufhebungs- bzw Änderungs- und einem Abweichungsverbot. Die Bindung betrifft nicht das Urt insgesamt einschließlich von tatsächlichen Feststellungen und rechtlicher Würdigung, sondern nur den eigentlichen Ausspruch selbst (BGH BeckRS 19, 25005 Rz 8), wobei die Entscheidungsgründe aber den Umfang der Bindung konkretisieren können (insb be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Zeugnisurkunden.

Rn 13 Weitere Beispiele für öffentliche Zeugnisurkunden iSv § 418 sind: Beglaubigungsvermerke (s Rn 6), Rechtskraftzeugnisse (Hamm FamRZ 82, 508, 509), nach § 273 II Nr 2 eingeholte amtliche Auskünfte (Hamm FamRZ 81, 915, 916), gerichtliches Verhandlungsprotokoll (vgl Rn 6; zur Beweiskraft s § 165), Protokoll des Gerichtsvollziehers (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; Köln NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Für die Vorlage des Insolvenzplans ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Natur geboten. Die Beiordnung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat. Für die Erhebung des Widerspruchs ist ein Rechtsanwalt nur b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einheitliche Unterhaltsfestsetzung, Kosten (Abs 4, 5).

Rn 7 Das Gericht entscheidet über den Antrag im streitigen Verfahren durch Beschluss gem § 38. War zuvor bereits ein Teilfestsetzungsbeschluss gem § 253 I 2 erlassen worden, soll gem IV für zukünftige wiederlehrende Leistungen der Unterhalt in einem Gesamtbetrag bestimmt und der Teilfestsetzungsbeschluss insoweit aufgehoben werden. Durch Schaffung eines einheitlichen Unterha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterung.

Rn 4 Ist die quantitative als auch qualitative Erhöhung des Klageantrags wie die Erhöhung der Teilklage auf das Ganze, Erhöhung von Nebenforderungen, Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage bei unverändertem Sachverhalt (BGH NJW-RR 02, 283 [BGH 16.05.2001 - XII ZR 199/98]) und umgekehrt (BGH NJW 85, 1784), sogar noch in der 2. Instanz (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesicherter Anspruch (Nr 3).

Rn 16 Der Kl muss Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundvermögens oder Inhaber einer im Inland dinglich gesicherten Forderung sein. Zu den Grundstücken zählen auch die diesem gleichstehenden Rechte, etwa das Erbbaurecht, Wohnungs- und Teileigentum und ihre wesentlichen Bestandteile iSv §§ 93, 94 BGB. Ausreichend ist, wenn der Kl ein dingliches Anwartschaftsrecht (§§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsweise Durchsetzung (Abs 5).

Rn 7 Kommt eine Person oder Stelle einer konkreten gerichtlichen Auskunftsanordnung – trotz Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gem § 35 II – nicht (hinreichend) nach, kann das Gericht zur Durchsetzung der Auskunftspflicht Zwangsmittel (Zwangsgeld und/oder Zwangshaft) nach § 35 I anordnen (vgl BGH Beschl v 30.9.20 – XII ZB 438/18 – FamRZ 21, 100, 101 Rz 10). Sobal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Regelungen.

Rn 9 Beginn und Verlust der konsularischen Privilegien sind in Art 25–27, 53 WÜK in Anlehnung an die für Diplomaten geltenden Grundsätze geregelt (§ 18 Rn 8, 9). Auf die Immunität kann – wie bei den Diplomaten – auch verzichtet werden (Art 45 WÜK). Auch hier ist hinsichtlich Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren ein gesonderter Verzicht erforderlich (Art 45 IV WÜK). Bei ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befugnisse eines Streithelfers.

Rn 8 Da auch der streitgenössische Nebenintervenient an einem fremden Rechtsstreit mitwirkt, muss er den Prozess in der Lage zum Zeitpunkt seines Beitritts annehmen. Er ist nicht befugt, für sich selbst Anträge zu stellen und etwa eine Widerklage zu erheben. Dem streitgenössischen Nebenintervenienten kann mangels Parteistellung nichts zu- oder aberkannt werden. Ferner darf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags, Abs 1 Alt 2.

Rn 4 Gem § 134 I Alt 2 kann auch die Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung erklärt werden; einer anwaltlichen Vertretung bedarf es auch insoweit nicht. Es gelten die dargestellten Grundsätze. Die Rücknahme des Scheidungsantrags bedarf allerdings gem § 113 I 2 iVm § 269 I ZPO nur dann der Zustimmung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 137 II 1 kann Folgesache nur ein Verfahren sein, in dem eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist; die in Folgesachen ergehenden Entscheidungen werden nicht vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruches wirksam. Die Vorschrift des § 148 ergänzt die in den §§ 40, 116 III 1 enthaltenen allgemeinen Vorschriften über den Eintritt der Wirksam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mangelnde Bestimmtheit des Beweisantrages.

Rn 46 Der Beweisantrag muss das Beweisthema und das Beweismittel genau bezeichnen. Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist deshalb die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen. Daran fehlt es ins beim Beweisermittlungsantrag (Rn 24), der darauf gerichtet ist, durch die Beweisaufnahme entscheidungserhebliche Tatsachen erst in Erfahrung zu bringen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gegenrechte, Gegenleistung.

Rn 11 Für den ZuS bleiben Gegenrechte des Beklagten sowie dessen Gegenleistung außer Ansatz (BGHR ZPO § 3 Teilungsverfahren 1; NJW-RR 01, 518; Nürnbg MDR 95, 966; KG MDR 01, 56 [KG Berlin 11.09.2000 - 3 W 3881/00]). Das gilt grds auch für den GeS, wenn nicht ausnahmsweise verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine Berücksichtigung fordern (Rn 3). Der ReS kann sich aus dem Geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung des Antrags.

Rn 5 Nach Abs 3 S 1 sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags glaubhaft zu machen. Nach § 31 Abs 1 kann dies durch alle hierfür geeigneten Mittel, insb aber durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Eine Glaubhaftmachung der Antragsgründe ist damit noch im Verfahren über die Wiedereinsetzung statthaft (Begr zu § 18 RegE in BTDrs 16/6308, S 183). Gem Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm hat eine Doppelfunktion. Sie stellt zum einen im Gegenschluss klar, dass anders als die Ablehnung ein Ausschluss nach § 41 für die Parteien unverzichtbar ist. Zum anderen setzt sie der Dispositionsbefugnis des Ablehnenden im Interesse der Prozessförderung eine zeitliche Schranke (zu Ausnahmen: BSG Beschl v 13.7.22 – B 7 AS 21/22 B, juris). Der Ablehnende soll n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Weitgehende Anwendung der ZPO.

Rn 2 I 1 schließt in Ehe- u Familienstreitsachen das 1. Buch des FamFG (AT) m Ausn der Vorschriften über die EA (Abschn 4) u des Rechtsmittelverfahrens (Abschn 5) sowie des Abschn 9 weitgehend aus. Stattdessen gelten gem I 2 überwiegend die Allg Vorschriften der ZPO sowie der Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten. Obgleich die FamG Abteilungen der Amt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahrensschutz durch materielle Grundrechte.

Rn 48 Das BVerfG hat aus materiellen Grundrechten immer wieder konkrete Folgerungen für verfahrensrechtliche Garantien gezogen. So wurden aus der Eigentumsgarantie des Art 14 GG konkrete Folgerungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (BVerfGE 35, 348) und für die Ausgestaltung der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 325; 49, 220; 49, 256; BVerfG NJW 09, 1259; 12, 2500) ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Normen.

Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den Wert des Zubeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten bei Antragsrücknahme.

Rn 3 II umfasst nur die Antragsrücknahme gem § 22 I in reinen Antragsverfahren, also nicht in solchen, die auch vAw eingeleitet werden können (zur Differenzierung s § 51 Rn 2; s.a. Frankf FamRZ 22, 798: keine Antragsrücknahme in Umgangsverfahren). Die Kostenverteilung erfolgt gem § 81 nach billigem Ermessen. Die Antragsrücknahme allein rechtfertigt nicht, dem ASt die gesamte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stationsreferendare.

Rn 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers können nur Stationsreferendare, nicht Referendare, die außerhalb ihrer Stage einer Nebenbeschäftigung bei einem Rechtsanwalt nachgehen (nach dem Wortlaut des Gesetzes mithin nicht ›im‹, sondern ›während‹ des Vorbereitungsdienstes beschäftigt werden), mit der Vertretung bevollmächtigt werden (BTDrs 16/3655, 91). Diese Differenzierung ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Neuerung durch das FGG-RG.

Rn 1 § 23a ist mit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.09 neu gefasst worden. In Abs 1 wird neben der bisherigen Zuständigkeit für Familiensachen iSd § 111 FamFG eine weitere Zuständigkeit für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit begründet. Damit wird die freiwillige Gerichtsbarkeit neben der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit als selbständiger Bestandteil der orden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verstoß gegen die Anhörungspflicht.

Rn 24 Unterbleibt eine nach § 160 vorgeschriebene Anhörung oder wird das Ergebnis nicht dokumentiert, stellt dies einen schweren Verfahrensverstoß dar. Unter den Voraussetzungen des § 69 I 2, 3 darf das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an die erste Instanz zurückverweisen (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 23; Heilmann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kontrollierbare Vorschriften.

Rn 2 Gegenstand der Kontrolle sind die im Anh zu Art 3 Nr 1 EU-VO 2017/2394 enumerativ aufgeführten Rechtsnormen zum Schutz der Verbraucherinteressen, dh die dort genannten europarechtlichen Normen und ggf ihre mitgliedstaatlichen Umsetzungsvorschriften. Die EU-DSGVO 2016/679 wird in diesem Anh nicht aufgeführt, soll jedoch nach dem etwas kryptischen Hinweis in Erw 47 der EU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffene Gegenstände.

Rn 53d Die Vorschrift betrifft Gegenstände der Lebens- und Haushaltsführung, die nicht nach § 811 Abs 1 Nr 1 Buchst a unpfändbar sind (s Rn 14 ff), weil sie über eine bescheidene Lebensführung hinausgehen. Sie sollen dem Schuldner nicht entzogen werden, wenn ersichtlich nur ein geringer Erlös zu erzielen wäre. Nicht geschützt werden Sachen, die gewerblich genutzt werden (Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rechtskräftiges Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung der PKH zu Unr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auskunftspflicht (Abs 1).

Rn 2 Zur Auskunft verpflichtet sind neben zu beteiligenden Personen und Versorgungsträgern (s § 219 Rn 2–5) auch sonstige Stellen, wie zB frühere Arbeitgeber oder die Arbeitsverwaltung, wenn es um die Klärung von Rentenanwartschaften geht, oder die Verbindungsstellen der GRV, wenn ausländische Anrechte aufzuklären sind (BTDrs 16/10144, 93). Hierdurch erlangen sie aber nicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ort der Geschäftsleitung

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung der Geschäftsleitung ergibt sich aus § 10 AO. Diese Vorschrift lautet: "Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung." Wo sich der "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung" befindet, ist Tatfrage und muss nach den Verhältnissen beurteilt werden, wie sie im Einzelfall gegeben sind. Es kommt darauf an, wo un...mehr