Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Lösungssumme.

Rn 2 Ist im Arrestbefehl versehentlich die Festsetzung der Lösungssumme unterblieben, so ist die Entscheidung gleichwohl wirksam (Hambg NJW 58, 1145 [OLG Hamburg 18.02.1958 - 2 U 233/57]). Die Entscheidung kann hinsichtlich der fehlenden Lösungssumme gem § 321 (BGH NJW-RR 96, 1238 [BGH 25.06.1996 - VI ZR 300/95]) oder auf Rechtsbehelf hin ergänzt werden. Die Höhe der Lösungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Vollstreckungsmöglichkeiten.

Rn 38 Die Frage, ob ein Schuldner Zahlungen leisten kann bzw die Vollstreckung gegen ihn erfolgreich sein wird, ist im Erkenntnisverfahren grds ohne Belang. Das mag es nicht ausschließen, in Einzelfällen fehlende Vollstreckungsmöglichkeiten zum Anlass zu nehmen, Mutwilligkeit zu bejahen, etwa bei Geltendmachung von Unterhaltsforderungen gegen einen Schuldner im Ausland (Kasa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist gegen jeden Musterentscheid statthaft, weil sie ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist (§ 574 I 1 Nr 1 ZPO iVm § 20 I 1 KapMuG) und das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 II Nr 1 ZPO) kraft gesetzlicher Anordnung (§ 20 I 2 KapMuG) erfüllt ist. Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde dient der umfassenden Richtigkeitskontrol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhängigkeit einer Ehesache.

Rn 7 Die Anhängigkeit einer Ehesache (§ 121) beginnt mit Einreichung der Antragsschrift, § 124 S 1 (die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von VKH reicht nicht [Musielak/Borth/Borth/Grandel § 232 Rz 4; Prütting/Helms/Bömelburg § 232 Rz 6]). Die Rechtshängigkeit der Ehesache ist nicht erforderlich. Die Anhängigkeit endet mit der Rechtskraft der Endentscheidung in der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stichtagsregelung.

Rn 2 Die Größe des Präsidiums ist retrospektiv bestimmt durch die Anzahl der Richterplanstellen, die am Ablauf des Tages dem Gericht zugelegt waren, der dem Tag des Beginns des Geschäftsjahres um sechs Monate vorhergeht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Diese Annahme ist bundesrechtlich nicht geregelt, lediglich in Einzelfällen durch AGGVG der Länder (Kissel/Mayer § 21d R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Nicht zu Erwerbszwecken gehalten (Buchst a).

Rn 22a Halter eines Tieres ist derjenige, der für die Versorgung, Pflege und Aufsicht einschließlich der hierfür anfallenden Kosten verantwortlich ist und über die Verwendung zu bestimmen hat (Zö/Seibel Rz 33). Eine räumliche Nähe des Tieres zum häuslichen Bereich ist für den Pfändungsschutz nicht erforderlich. Es kann auch dauerhaft bei einem Dritten untergebracht sein. Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 6 Eine Verpflichtung zur Eidesleistung besteht nicht; die vernommene Partei kann den Eid verweigern (§ 453 II). Darüber und über die Folgen der Verweigerung für die Beweiswürdigung sollte die Partei belehrt werden, auch wenn das Gesetz eine förmliche Belehrung nicht vorschreibt. Ebenso ist die Partei vor der Beeidigung darauf hinzuweisen, dass eine falsche uneidliche Auss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Die Vorschrift regelt die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und auf laufende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nr 2a S 1 und 2 entspricht weitgehend der Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen, weswegen zunächst auf die Ausführungen dazu zu verweisen ist (Rn 16 ff). Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden Sozialleistunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 begründet für die Schadensersatzklage des Gläubigers eine vom Streitwert unabhängige, ausschl (§ 802), örtliche, sachliche sowie internationale (BGH NJW 97, 2245 [BGH 17.02.1997 - II ZR 343/95]: insoweit keine ausschl) Zuständigkeit des Prozessgerichts des ersten Rechtszuges. So entscheidet etwa das FamG wegen des engen sachlichen Zusammenhangs nicht nur im Ausgan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. 2Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Unpfändbare Sachen.

Rn 24 Grds muss der Schuldner auch unpfändbare Gegenstände in seine Auskunft aufnehmen (BGH DGVZ 16, 155 f; DGVZ 09, 131). Nur im Falle der offensichtlichen Unpfändbarkeit nach § 811 I Nr 1a und Nr 2 (insbes Haushaltsgegenstände, Nahrung, Heizmittel) brauchen sie nicht angegeben zu werden, es sei denn eine Austauschpfändung kommt in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Protokoll (Abs 2).

Rn 7 Beim Vollstreckungstermin muss der GV die frei ersichtlichen beweglichen Sachen, die er vorfindet, § 885a II 1, im Protokoll (§ 762 iVm § 128 IX GVGA) dokumentieren. Hierzu kann er nach seinem pflichtgemäßen Ermessen sowohl analoge Bildaufzeichnungen als auch digitale Fotos erstellen, die Anl des Protokolls werden. Ziel ist, die Beweisführung über die vom Schuldner eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm bezweckt, dass Verfahren, die schwerste prozessuale Mängel aufweisen, trotz rechtskräftigem Abschluss neu verhandelt und entschieden werden können. Dadurch kann die bisher unterbliebene Prüfung eines solchen Verfahrensmangels nachgeholt werden (Leipold ZZP 81, 71). Die enumerativen Nichtigkeitsgründe des § 579 beziehen sich zum einen auf die Verletzung des Grun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Anspruch, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft, für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, die Sache unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse dem Gerichtsvollzieher herauszugeben, der nach dem ihm zue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Rn 15 Die Anfechtbarkeit der fehlerbehafteten Vollstreckungsmaßnahme ist die regelmäßige Folge einer rechtswidrigen Zwangsvollstreckung. Bis zu ihrer Aufhebung bleibt sie damit voll wirksam. Eine Aufhebung scheidet allerdings dann aus, wenn der Gläubiger aufgrund der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme bereits volle oder tw Befriedigung erlangt hat (stRspr seit BGHZ 30, 173 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermächtigt den Verordnungsgeber, also das BMJ, dazu, eine Verordnung über die Ausbildung und die Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu erlassen. Der Umfang und die Regelungsbereiche der Verordnung werden im Gesetz näher bestimmt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz auf § 5 I und die dort genannten Ausbildungsgrundlagen Bezug. Zu den weiteren Planungen des BM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksame Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 13 Der Beschl ist nur bei grundlegenden Mängeln (vor §§ 300 ff Rn 11) unwirksam. Die Berichtigung von Rechtsanwendungsfehlern durch einen auf § 319 gestützten Beschl begründet nicht ohne weiteres dessen Unwirksamkeit (BGHZ 127, 74, 76 = NJW 94, 2832); tw wird ein solcher Beschl aber als wirkungslose Entscheidung (vor §§ 300 ff Rn 12) eingestuft, wenn ein Anwendungsfehler ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Durch Anlegung von Siegeln oder sonst geeigneten Pfandzeichen.

Rn 23 Der GV soll idR jedes einzelne Pfandstück an einer in die Augen fallenden Stelle mit einer Siegelmarke oder einem sonst geeigneten Pfandzeichen versehen (§ 82 I 4 GVGA; vgl aber AG Göttingen DGVZ 72, 32, das die Anbringung des Pfandsiegels auf der der Wand zugekehrten Seite eines Schrankes für ausreichend erachtet); Rücksichtnahme auf das Interesse des Schuldners, dass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit der Berufung.

Rn 5 Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung in seinem Urt zugelassen hat (§ 511 II). Zum Vorliegen dieser Voraussetzungen kann hier auf die Erläuterungen in § 511 Rn 13–52 verwiesen werden. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist die Einlegung und Begründung der Berufung in der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Post, Sparkassen.

Rn 14 Eine Sonderstellung nehmen nach der Privatisierung der Deutschen Post die Lizenznehmer nach dem PostG ein. Lizenznehmer, die wie die Post AG Briefzustellungsdienstleistungen nach dem PostG übernehmen, sind gem § 33 I PostG verpflichtet, förmliche Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze über die Verwaltungszustellung vorzunehmen und im Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiserhebungen anderer Verfahren.

Rn 10 Da der Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit nicht materiell verstanden wird, können Beweisergebnisse aus anderen Verfahren regelmäßig über den Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt und verwertet werden (BGH NJW 97, 3096 [BGH 10.07.1997 - III ZR 69/96]). Immer aber hat das Gericht auf Antrag einer Partei den Zeugen oder SV selbst anzuhören. Wird ein Sachverständigengu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nr 3.

Rn 15 Schließlich muss der Drittschuldner erklären, ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist. Vorrangig Pfändungen, einschl etwaiger Vorpfändungen, sind deswegen nach Umfang der Titulierung, den erfolgten Leistungen sowie dem Pfändungsbeschluss (Gericht, Az und Datum) zu bezeichnen. Unzureichend ist die Erklärung, es könne nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschränkung des Auftrags (Abs 1).

Rn 3 Der Vollstreckungsauftrag kann also auf die Besitzverschaffung an unbeweglichen Sachen, Schiffen oder Schiffsbauwerken beschränkt werden (BTDrs 17/10485, 31). Hierfür ist ein entspr Antrag des Gläubigers erforderlich. Weil er nicht sein Vermieterpfandrecht gem. § 562 BGB an den in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen geltend machen muss (BTDrs 17/10485, 31), ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Materiell-rechtliche Vereinbarung.

Rn 13 Der Vergleich muss den Vorschriften des § 779 BGB entsprechen. Zwingende Voraussetzung für den Prozessvergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben. An das Nachgeben sind hohe Anforderungen nicht zu stellen; es genügt jedes auch nur geringfügige Zugeständnis der Parteien. Ein Nachgeben des Schuldners kann selbst bei unstreitiger Forderung vorliegen; ein solches kann darin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Lesbarkeit.

Rn 9 Die strenge Rspr des BGH wird noch dadurch gesteigert, dass eine eigenhändige Unterschrift zwar nicht lesbar sein muss (BGH MDR 21, 440; NJW-RR 15, 699; 97, 760 [BGH 08.01.1997 - XII ZB 199/96]; NJW 87, 1333, 1334). Sie muss jedoch individuelle Züge aufweisen und muss eine gewisse scheinbare Vollständigkeit und Unterscheidbarkeit gewährleisten (die Identität des Unterze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten: (2) 1Dem Schriftsatz, durch den eine R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zulassungsgrund der Divergenz.

Rn 16 Vgl § 543 Rn 14. Hier ist erforderlich, die Vorentscheidung, zu der die Divergenz behauptet wird, konkret zu benennen und zu zitieren, die (angeblich) divergierenden entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssätze aus dieser Vorentscheidung und aus der angefochtenen Entscheidung herauszustellen sowie vorzutragen, inwiefern diese nicht übereinstimmen (BGH 8.5.08 – IX ZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Eine Anordnung nach § 184 kann nur bei einer Zustellung nach § 183 innerhalb eines anhängigen Verfahrens getroffen werden. Im Rahmen einer Inlandszustellung, zB auf einem Messestand als Geschäftsraum iSd § 178 I Nr 2, kann keine Anordnung nach § 184 ergehen (BGH NJW-RR 08, 1082 [BGH 05.05.2008 - X ZB 36/07]). Ist ein ProzBev bestellt, ist § 172 vorrangig. Die Anordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterschriften.

Rn 10 Einer Berichtigung bedarf es grds nicht, wenn ein Richter das Urt nicht unterschrieben hat; eine Nachholung ist bis zum Ende der Sechs-Monats-Frist möglich (§ 315 Rn 10). Hatte ein Richter unterschrieben, der nicht Richter iSd § 309 war, so ist seine Unterschrift und die Angabe seiner Person im Urteilskopf durch Berichtigungsbeschluss zu streichen (Ddorf NJW-RR 95, 636...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen und der in § 72a genannten Kammern, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. 2Die Landgerichte sind ferner die Beschwerdegerichte in Freiheitsentziehungssachen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweisführung durch Urkunden.

Rn 8 Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde geführt. Besondere Bedeutung kommt dem Urkundenbeweis dadurch zu, dass er der einzig zugelassene Beweis im Urkundenprozess (§§ 592 ff) ist. Der Urkundenbeweis ist ein privilegiertes Beweismittel, weil der Urkunde im Vergleich zu anderen Beweismitteln wie dem Zeugen- oder Sachverständigenbeweis besondere Beweiskraft zukom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Regelung gilt in allen Kindschaftssachen iSv § 151; eine analoge Anwendung in anderen Verfahren, insb Gewaltschutz-, Unterhalts- oder Wohnungszuweisungsverfahren, kommt nicht in Betracht (MüKoFamFG/Schumann § 163a Fn 7; Prütting/Helms/Hammer § 163a Rz 3). In diesen Verfahren kommt allerdings das dem Kind im Verhältnis zu seinen Eltern gem § 383 I Nr 3 ZPO (iVm § 30 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 8 Gem § 248 II ist das Gericht sachlich und örtlich zuständig, bei dem das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft im ersten Rechtszug anhängig ist; während der Anhängigkeit des Verfahrens in der Beschwerdeinstanz ist das Beschwerdegericht zuständig. Wird gegen eine Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in der Vaterschaftsfeststellungssache Beschwerde eingelegt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schiedsverfahren (Abs 2).

Rn 3 Die Übergangsregelung in Abs 2 S 1 hat im Laufe der Zeit ihre praktische Bedeutung weitgehend verloren. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Verfahrensökonomie (BTDrs 13/5274, 71) sah der Gesetzgeber vor, dass für Schiedsverfahren, die vor dem 1.1.98 begonnen hatten und bis dahin noch nicht beendet waren, das alte Recht fortgelten sollte. Eine Ausnahme wurde nur i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Frist.

Rn 6 Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der angefochtenen Rügeentscheidung des Gerichts einzulegen; der Fristbeginn ist nach § 16 Abs 1 iVm § 41 Abs. 1 S 2 mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung zu bestimmen. Diese Notfrist kann weder verkürzt noch verlängert werden; einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Voraussetzungen.

Rn 3 Eine Stufenklage liegt nur dann vor, wenn in der Klageschrift zumindest zwei Anträge in dem Stufenverhältnis verbunden sind. Im Regelfall sind dies der Auskunfts- und der Leistungsantrag. Tenorierungsbeispiel: Der Bekl wird verurteilt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ladung und Anhörung (Abs 2).

Rn 3 Die Ladung ergeht an den Beteiligten persönlich, auch wenn er einen Verfahrensbevollmächtigten hat (§ 10), der dann von der Ladung formlos zu benachrichtigen ist. Bei nicht Verfahrensfähigen ergeht die Ladung an den gesetzlichen Vertreter (§ 9 II). In der Ladung ist auf die Folgen einer Nichtbeachtung des persönlichen Erscheinens hinzuweisen (Abs. 4). Rn 4 Der Beteiligte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Form.

Rn 6 Wegen ihrer zentralen Bedeutung für das Verfahren kommt der Form der bestimmenden Schriftsätze in der Praxis oftmals eine ausschlaggebende Bedeutung zu. So ergibt sich für die Klageschrift aus §§ 253, 130 eine genaue Regelung nicht nur des Inhalts, sondern auch der Form (§ 130 Nr 6). Im Wesentlichen sind es zwei Probleme, die der Praxis seit jeher Schwierigkeiten bereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 4 I Hs 2 gilt für den Zuständigkeits-, den Rechtsmittel- (BGHR ZPO § 4 Abs 1 Nebenforderung 1) und den Bagatellstreitwert. Die Verfahrenssicherheit (Rn 1) wird durch Hs 2 weiter erhöht, weil alleine aufgrund von laufenden Zinsen und Kosten die Sache nicht nach § 506 aus der Zuständigkeit des AG herauswachsen kann. Der GeS bestimmt sich inhaltsgleich nach § 43 I GKG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kausalität.

Rn 8 Unrichtige Angaben zum Streitverhältnis rechtfertigen die Aufhebung der PKH nur dann, wenn sie für die PKH-Bewilligung auch ursächlich waren. Eine rechtsmissbräuchliche Eheschließung rechtfertigt damit die Aufhebung der PKH nicht, wenn nicht zugleich die Stellung eines Scheidungsantrages ins Auge gefasst wurde (Ddorf OLGR 96, 258). Eine Aufhebung der Bewilligung findet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3.

Rn 10 Unter den Voraussetzungen der §§ 141, 279 II kann das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden (Abs 4 verweist auf § 141 II, III), um sowohl eine Aufklärung des zwischen den Parteien streitigen und unübersichtlichen Sachverhalts als auch eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu versuchen (Ddorf OLGR 94, 183). Bei unzureichender Terminwahrnehmung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die AGB-Verbandsklage verfolgt das Ziel, den Rechtsverkehr nach Möglichkeit von unwirksamen AGB freizuhalten; ihre Wirkung soll daher über das Verhältnis zwischen Verbandskläger und beklagtem Verwender hinausreichen. Die Vorschrift des § 11 verleiht dem Urt in einem AGB-Verbandsklageverfahren daher eine beschränkte Breitenwirkung in der Weise, dass betroffene Vertragspa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten.

Rn 64 Der Bekl kann den Rechtsstreit nicht einseitig für erledigt erklären, weil der Streitgegenstand durch den Kl bestimmt wird (BGH NJW 94, 2363 [BGH 26.05.1994 - I ZB 4/94]). Ein rechtliches Interesse des Beklagten an einer solchen einseitigen Erledigungserklärung besteht auch nicht, da er im Falle der tatsächlichen Erledigung mit seinem Abweisungsantrag die Abweisung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Weitere Verfahren und ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 3 Die KfH ist weiter zuständig für Berufungsverfahren (§ 100); hier gelten die eben beschriebenen Zuständigkeitsvoraussetzungen. In Beschwerdesachen gehört die Sache ausschließlich vor die KfH, ohne dass es auf einen Antrag der Parteien ankommt (vgl § 104). Eine ausschließliche Zuständigkeit der KfH kann außerdem in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestehe...mehr