Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 56 BGB – Mindestmitgliederzahl des Vereins.

Gesetzestext Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt. Rn 1 Diese Ordnungsvorschrift soll verhindern, dass unbedeutende Idealvereine Rechtspersönlichkeit erlangen. Das Registergericht prüft die Anzahl anhand der Unterzeichnung der Satzung (§ 59 III). § 56 gilt auch für Vereinsverbände, die also mindestens sieben Mitgliedsverein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG § 20a LPartG – Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Gesetzestext (1) 1Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. 2Für die Umwandlung gelten die Vorschriften über die Eheschließung und die Eheaufhebung entsprechend. 3Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2341 BGB – Anfechtungsberechtigte.

Gesetzestext Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur bei dem Wegfall eines anderen, zustatten kommt. Rn 1 Anders als bei § 2080 I genügt, dass der Näherrückende nur ein mittelbares Interesse am Wegfall eines Erben und der Verbesserung der Rangfolge hat (BGH NJW 89, 3214). Der erstrebte Vorteil muss sich auf die Erbenstellung bezieh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 190 BGB – Fristverlängerung.

Gesetzestext Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet. Rn 1 Als Auslegungsregel steht § 190 unter dem Vorbehalt, dass anderweitiger Wille der Beteiligten erkennbar ist, was im Bereich der Fristverlängerungen oft ist. Wird der Lauf einer Frist durch eine neue ersetzt, so ist nicht § 190, sondern § 187 anzuwenden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 607 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag.

Gesetzestext (1) 1Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. 2Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet. (2) Die Vorschriften dieses Titels finden keine Anwendung auf die Ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 40 WEG – Haftung des Entgelts.

Gesetzestext (1) 1Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten, die dem Dauerwohnrecht im Range vorgehen oder gleichstehen, sowie öffentliche Lasten, die in wiederkehrenden Leistungen bestehen, erstrecken sich auf den Anspruch auf das Entgelt für das Dauerwohnrecht in gleicher Weise wie auf eine Mietforderung, soweit nicht in Absatz 2 etwas Abweichendes bestimmt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 521 BGB – Haftung des Schenkers.

Gesetzestext Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rn 1 Die Uneigennützigkeit der Schenkung rechtfertigt ein Haftungsprivileg des Schuldners. Es kann eingeschränkt und in den Grenzen des § 276 III erweitert werden. Das Privileg erfasst auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen (§ 278). Rn 2 Die Beschränkung gilt für die Haftung bei Unmöglichkeit ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1500 BGB – Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge.

Gesetzestext (1) Die anteilsberechtigten Abkömmlinge müssen sich Verbindlichkeiten des verstorbenen Ehegatten, die diesem im Verhältnis der Ehegatten zueinander zur Last fielen, bei der Auseinandersetzung auf ihren Anteil insoweit anrechnen lassen, als der überlebende Ehegatte nicht von dem Erben des verstorbenen Ehegatten Deckung hat erlangen können. (2) In gleicher Weise h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1137 BGB – Einreden des Eigentümers.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer kann gegen die Hypothek die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen. 2Stirbt der persönliche Schuldner, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Schuld nur beschränkt haftet. (2) Ist der Eigentümer nicht der persönliche Schuldner, so ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1496 BGB – Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung.

Gesetzestext 1Die Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft tritt in den Fällen des § 1495 mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ein. 2Sie tritt für alle Abkömmlinge ein, auch wenn die richterliche Entscheidung auf die Klage eines der Abkömmlinge ergangen ist. Rn 1 Die Entscheidung des FamG betreffend die Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft hat rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2132 BGB – Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung.

Gesetzestext Veränderungen oder Verschlechterungen von Erbschaftssachen, die durch ordnungsmäßige Benutzung herbeigeführt werden, hat der Vorerbe nicht zu vertreten. Rn 1 Der Vorerbe haftet (auch angesichts des § 2130) nicht für die gew Abnutzung von Nachlassgegenständen. Wegen § 2131 ist eine Nutzung, die den sonstigen Gepflogenheiten des Vorerben entspricht, als gewöhnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1677 BGB – Beendigung der Sorge durch Todeserklärung.

Gesetzestext Die elterliche Sorge eines Elternteils endet, wenn er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt wird, mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt. Rn 1 Die elterliche Sorge endet mit der Wirksamkeit des gerichtlichen Beschlusses im Verschollenheitsverfahren gem §§ 29, 40 VerschG mit dem der Tod o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594a BGB – Kündigungsfristen.

Gesetzestext (1) 1Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. 3Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform. (2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1062 BGB – Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör.

Gesetzestext Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör. Rn 1 Der Nießbrauch am Zubehör, § 1031, kann beim Grundstücksnießbrauch dadurch enden, dass das Recht als solches aufgehoben wird. Die Aufhebung lässt dann, bei Fehlen gegenteiliger Vereinbarung, das Recht auch am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1879 BGB – Zahlung aus der Staatskasse.

Gesetzestext Gilt der Betreute als mittellos im Sinne von § 1880, so kann der Betreuer den Vorschuss, den Aufwendungsersatz nach § 1877 oder die Aufwandspauschale nach § 1878 aus der Staatskasse verlangen. Rn 1 Normzweck. § 1879 entspricht §§ 1835 IV, 1835a III aF. Der Anspruch auf Vorschuss, Aufwendungsersatz bzw die Aufwandspauschale ist in erster Linie gegen den Betreuten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1060 BGB – Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte.

Gesetzestext Trifft ein Nießbrauch mit einem anderen Nießbrauch oder mit einem sonstigen Nutzungsrecht an der Sache dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so findet die Vorschrift des § 1024 Anwendung. Rn 1 Der Regelungsgegenstand entspricht dem in § 1024, auf den wegen des N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1487 BGB – Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge.

Gesetzestext (1) Die Rechte und Verbindlichkeiten des überlebenden Ehegatten sowie der anteilsberechtigten Abkömmlinge in Ansehung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft bestimmen sich nach den für die eheliche Gütergemeinschaft geltenden Vorschriften der §§ 1419, 1422 bis 1428, 1434, des § 1435 Satz 1, 3 und der §§ 1436, 1445; der überlebende Ehegatte hat die r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1642 BGB – Anlegung von Geld.

Gesetzestext Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet die Eltern dazu das Bargeld des Kindes gewinnbringend anzulegen. Eine Beschränkung auf mündelsichere Anlagen (§§ 1806, 1807...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1434 BGB – Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts.

Gesetzestext Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut herauszugeben. Rn 1 Die Vorschrift erklärt sich dadurch, dass rechtsgeschäftlicher Erwerb im Falle der Gütergemeinschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Art 4 HTÜ

Zusammenfassung Art 4 HTÜ0 Dieses Übereinkommen ist auch auf die Form letztwilliger Verfügungen an zuwenden, die zwei oder mehrere Personen in derselben Urkunde errichtet haben. Rn 1 Das HTÜ gilt originär nur für letztwillige Verfügungen sowie gemeinschaftliche Testamente. Das HTÜ enthält keine Definition der letztwilligen Verfügung. Aus dem von Urkundeneinheit ausgehenden A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2199 BGB – Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen, einen oder mehrere Mitvollstrecker zu ernennen. (2) Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen, einen Nachfolger zu ernennen. (3) Die Ernennung erfolgt nach § 2198 Abs. 1 Satz 2. Rn 1 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker testamentarisch ermächtigen, seinerseits weitere Vollstrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2220 BGB – Zwingendes Recht.

Gesetzestext Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker nicht von den ihm nach den §§ 2215, 2216, 2218, 2219 obliegenden Verpflichtungen befreien. Rn 1 Zum Schutz des Erben ist der Erblasser nach der Vorschrift gehindert, den Testamentsvollstrecker zum Nachteil der Erben von den aufgeführten Pflichten freizustellen. Durch Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 3 ROM II – Universelle Anwendung.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. Rn 1 In Art 3 wird der allseitige Charakter der Kollisionsnormen der VO statuiert: Sie gelten im Verhältnis zu Mitgliedstaaten und Drittstaaten gleichermaßen, auch etwa im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit (s dazu auch R Wa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1519 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext 1Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl – Zugewinngemeinschaft. 2 § 1368 gilt entsprechend. 3 § 1412 ist nicht anzuwenden. Rn 1 Das BGB kennt die Wahlgüter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 21 KSÜ

Zusammenfassung Art 21 KSÜ(1) Der Begriff ›Recht‹ im Sinne dieses Kapitels bedeutet das in einem Staat geltende Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts. (2) Ist jedoch das nach Artikel 16 anzuwendende Recht das eines Nichtvertragsstaats und verweist das Kollisionsrecht dieses Staates auf das Recht eines anderen Nichtvertragsstaats, der sein eigenes Recht anwenden würde, so i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1627 BGB – Ausübung der elterlichen Sorge.

Gesetzestext 1Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. 2Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. Rn 1 1 will zweierlei deutlich machen: Jeder Elternteil trägt für sich allein die volle Verantwortung für das Wohl des Kindes; dass daneben auch der andere Elterntei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 10 HaagUntProt – Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen.

Gesetzestext Für das Recht einer öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung, die Erstattung einer der berechtigten Person anstelle von Unterhalt erbrachten Leistung zu verlangen, ist das Recht maßgebend, dem diese Einrichtung untersteht. Rn 1 Art 10 betrifft den Unterhaltsrückgriff durch öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen (s.a. Art 64 EuUntVO). Dies sind öff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1615a BGB – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Besteht für ein Kind keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1, § 1593 und haben die Eltern das Kind auch nicht während ihrer Ehe gezeugt oder nach seiner Geburt die Ehe miteinander geschlossen, gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit sich nichts anderes aus den folgenden Vorschriften ergibt. Rn 1 Anwendungsbereich. Die Vorschrift behandelt außereheliche und eheli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) 1Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 3a EGBGB (aufgehoben seit 29.1.19) – Sachnormverweisung; Einzelstatut.

Gesetzestext (1) Verweisungen auf Sachvorschriften beziehen sich auf die Rechtsnormen der maßgebenden Rechtsordnung unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts. (2) Soweit Verweisungen im Dritten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unterstellen, beziehen sie sich nicht auf Gegenstände, die sich nicht in diesem Staat befinden und nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1188 BGB – Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Gesetzestext (1) Zur Bestellung einer Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber genügt die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass er die Hypothek bestelle, und die Eintragung in das Grundbuch; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (2) 1Die Ausschließung des Gläubigers mit seinem Recht nach § 1170 ist nur zulässig, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1035 BGB – Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis.

Gesetzestext 1Bei dem Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen sind der Nießbraucher und der Eigentümer einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sachen mitzuwirken. 2Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von beiden Teilen zu unterzeichnen; jeder Teil kann verlangen, dass die Unterzeichnung öffentlich beglaubigt wird. 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 192 BGB – Anfang, Mitte, Ende des Monats.

Gesetzestext Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden. Rn 1 § 192 ist eine Auslegungsregel, wobei nur die Mitte des Monats regelungsbedürftig ist (dazu BVerfG NJW 19, 1060 [BVerfG 22.01.2019 - 2 BvR 93/19] Rz 6): Auch im Februar gilt im Zweifel als die Mitte des Monats der 15. und nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1095 BGB – Belastung eines Bruchteils.

Gesetzestext Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht. Rn 1 Ideelle Teile eines Grundstücks sind, wie gem den §§ 1106, 1113, nur belastbar, wenn sie Miteigentumsanteile nach §§ 741 ff, §§ 1008 ff sind. Rn 2 Nicht selbständig belastbar sind Gesamthandsanteile sowie Bruchteile eines Allein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1240 BGB – Gold- und Silbersachen.

Gesetzestext (1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem den Gold- oder Silberwert erreichenden Preis erfolgen. Rn 1 Gold- u Silbersachen sind nur solche, die nach der Verkehrsauff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1467 BGB – Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut.

Gesetzestext (1) Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. (2) Verwendet ein Ehegatte Vorbehaltsgut oder Sondergut in das Gesamtgut, so kann er Ersatz aus dem Gesamtgut verlangen. Rn 1 Die Vorschrift des § 1467 ist identisch mit § 1445, so dass auf die dortige Kommentierung verw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 977 BGB – Bereicherungsanspruch.

Gesetzestext 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Anspruch erlischt mit dem Abl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 519 BGB – Einrede des Notbedarfs.

Gesetzestext (1) Der Schenker ist berechtigt, die Erfüllung eines schenkweise erteilten Versprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außer Stande ist, das Versprechen zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird. (2) Treffen die Ansprü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 34 WEG – Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten.

Gesetzestext (1) Auf die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen sowie auf die Ansprüche der Dauerwohnberechtigten auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung sind die §§ 1049, 1057 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (2) Wird das Dauerwohnrecht beeinträchtigt, so sind auf die Ansprüche ...mehr

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AGS 08/2024, Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. 30. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 75,00 EUR Die 30. Neuauflage umfasst eine Reihe von Gesetzesänderungen. U.a. wurde das im Jahr 2019 bereits beschlossene, aber erst zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts eingearbeitet. Durch dieses sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1494 BGB – Tod des überlebenden Ehegatten.

Gesetzestext (1) Die fortgesetzte Gütergemeinschaft endet mit dem Tode des überlebenden Ehegatten. (2) Wird der überlebende Ehegatte für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endet die fortgesetzte Gütergemeinschaft mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt. Rn 1 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 34 BGB – Ausschluss vom Stimmrecht.

Gesetzestext Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft. Rn 1 Die zwingende (§ 40 1) Vorschrift gilt entspr für OHG, KG, GbR, VoRp, Erben- und Bruchteilsgemeinschaft sowie Körperschaften des Öffentlichen Rechts und ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 237 BGB – Bewegliche Sachen.

Gesetzestext 1Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei Dritteln des Schätzungswerts geleistet werden. 2Sachen, deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden. Rn 1 Bei Verpfändung beweglicher Sachen sieht das Gesetz im Vergleich zu Wertpapieren einen auf den Schätzwert (vgl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1675 BGB – Wirkung des Ruhens.

Gesetzestext Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben. Rn 1 Der Elternteil, dessen Sorge gem §§ 1673 I, II, 1674, 1751 I 1 ruht, kann sie rechtlich nicht ausüben; dies betrifft sowohl die elterlichen Rechte als auch die Pflichten. Durch das Ruhen endet die elterliche Sorge aber nicht, vielmehr ist lediglich ihre Ausübung gehemmt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 739 BGB – Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. (2) Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Absatz 1, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 646 BGB – Vollendung statt Abnahme.

Gesetzestext Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werks. Rn 1 § 646 ist im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung nur durch die Verweisung auf § 634a II (früher § 638 aF) redaktionell der neuen Gesetzeslage angepasst worden. Die Vorschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1432 BGB – Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung.

Gesetzestext (1) 1Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. 2Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 6 ROM III – Einigung und materielle Wirksamkeit.

Gesetzestext (1) Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung oder einer ihrer Bestimmungen bestimmen sich nach dem Recht, das nach dieser Verordnung anzuwenden wäre, wenn die Vereinbarung oder die Bestimmung wirksam wäre. (2) Ergibt sich jedoch aus den Umständen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Wirkung des Verhaltens eines Ehegatten nach dem in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1428 BGB – Verfügungen ohne Zustimmung.

Gesetzestext Verfügt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Recht, so kann dieser das Recht gegen Dritte gerichtlich geltend machen; der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, braucht hierzu nicht mitzuwirken. Rn 1 Die Vorschrift des § 1428 regelt vergleichbar § 1368 die Revokation....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1590 BGB – Schwägerschaft.

Gesetzestext (1) 1Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. 2Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft. (2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist. Rn 1 Verschwägert ist eine Person mit sämtlichen Verwandten...mehr