Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Der Gläubiger kann mit der Erinnerung nach § 766 II geltend machen, dass einem Widerspruch des nicht schuldenden Ehegatten oder Lebenspartners nachgegeben wurde, obwohl dieser wegen § 739 unbeachtlich war (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 15). Dagegen kann der Gläubiger nicht mit der Erinnerung geltend machen, ein anderer Gläubiger habe zu Unrecht auf den Gegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mieterhöhung gem § 558 BGB.

Rn 10 Dem Vermieter steht nur ein Anspruch auf Zustimmung zu. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter auf Abgabe einer Willenserklärung klagen. Möglich ist ein Streit aber dann, wenn strittig ist, ob der Mieter vorprozessual einer Mieterhöhung zugestimmt hat. Dann ist dieser Teil der Forderung nicht sicherbar. Nach einer Verurteilung zur Zustimmung darf wegen des sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 4 Für die sachliche Zuständigkeit ist der Wert des Streitgegenstandes bei Einreichung (nicht: bei Zustellung) der Klageschrift oder des klageändernden Antrags (Rn 2) maßgeblich. Spätere Klarstellungen des Klageziels sowie ergänzende Wertangaben werden auf diesen Zeitpunkt zurückbezogen. Die Zulässigkeit der Klage ist ohne Belang (Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 4). Im Mahnv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisung vertretungsberechtigter Personen.

Rn 11 Sollten die in Abs 2 S 2 Nr 1 und 2 bezeichneten Personen nicht in der Lage sein, den Sach- und Streitstand ordnungsgemäß darzustellen, kann ihnen das Gericht nach Abs 3 S 2 die weitere Vertretung durch unanfechtbaren Beschluss untersagen, der allerdings die Wirksamkeit vorgenommener Prozesshandlungen nicht tangiert. Dies gilt nicht für Rechtsanwälte und Notare (Bumill...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Zustellung dient dem Nachweis, dass und wann das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger zugegangen ist. Sie soll dem Adressaten ggü gewährleisten, dass er Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann. Insoweit dient die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (BVerfG NStZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kollegialgericht.

Rn 2 Grds ist die Spruchgruppe bei Entscheidungen mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. In einem Vertretungsfall muss der Vorsitzende kein Vorsitzender Richter am LG sein (§ 21f), stets aber Richter auf Lebenszeit (§ 28 II 2 DRiG). Einer der Beisitzer kann Richter kraft Auftrags oder auf Probe sein (§ 29 DRiG; vgl § 70 Rn 3). Die Beisitzer können auch Vorsitzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten, Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 28 Für das gerichtliche Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310; dem Rechtsanwalt stehen Gebühren nach Teil 3 VV RVG zu. Der Verfahrenswert bemisst sich nach § 45 FamGKG und beträgt für die seit dem 1.1.21 anhängig gewordenen Verfahren (§ 63 I 1 FamGKG iVm Art 2 I Nr 4 KostRÄG) jeweils 4.000 EUR für das Umgangsverfahren (§ 45 I Nr 2 FamGKG) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedseinrede.

Rn 22 Haben die Parteien die zur Aufrechnung gestellte Forderung durch Schiedsvereinbarung den staatlichen Gerichten entzogen, so ist die Schiedsvereinbarung im Regelfall dahingehend auszulegen, dass die Parteien zugleich die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus diesem Rechtsverhältnis vor einem anderen Gericht als dem Schiedsgericht ausschließen wollten (BGHZ 60, 90; 38, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumnis (Abs 2).

Rn 9 Nach Fristablauf (eine Woche) werden nur die Kosten des Antragsstellers berücksichtigt und entsprechend der Quote festgesetzt. Ausgehend vom Wortlaut und der mit der Fristsetzung bezweckten Arbeitserleichterung für das Gericht muss der Rechtspfleger ein nach Fristablauf aber vor Hinausgabe des Kfb aus der Sphäre des Gerichts eingegangenen Antrag als verspätet nicht mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zweiseitige Abkommen.

Rn 25 Vorrang ggü einer Anknüpfung nach dem IPR genießen zwischenstaatliche Abkommen (vgl PWW/Brödermann/Wegen Rz 36 f vor Art 27 EGBGB; MüKoBGB/Kindler IntGesR Rz 308). Im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ist eine dort wirksam gegründete und noch bestehende Kapitalgesellschaft im Inland gleichgültig, wo sich ihr tatsächlicher Verwaltungssitz befindet, rechtsfähig. Dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung.

Rn 12 Der Schiedsrichtervertrag endet mit der Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 1056 III). Wegen § 613 BGB endet der Schiedsrichtervertrag auch mit dem Tod des Schiedsrichters oder dem Wegfall seiner Geschäftsfähigkeit. Dagegen löst der Tod einer Partei den Schiedsrichtervertrag nicht auf. Ebenso wenig endet der Schiedsrichtervertrag durch die Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 1362 BGB gilt § 739 grds ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten oder Lebenspartner, auch bei Gütertrennung nach § 1414 BGB (Ddorf DGVZ 81, 11; Bambg DGVZ 78, 9), jedoch nicht für das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1415, 1416 BGB, §§ 740–745). Die Vermutung entfaltet Wirkung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen nach §§ 808 ff (einschließlich G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verbindungsverbot des § 179 II.

Rn 1 Vorbehaltlich der in Abs 1 abschließend genannten Ausnahmen ist die Verbindung von Abstammungsverfahren miteinander oder mit anderen Verfahren abweichend von § 20 unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Verfahren im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag eingeleitet worden sind (BGH NJW 07, 909 [BGH 15.11.2006 - XII ZR 97/04]). Anfechtungsanträge desselben rechtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Annahmeverzug.

Rn 42 s § 5 Rn 5. Ein isolierter Feststellungsantrag ist gem § 3 nach der Kostenersparnis des Gl zu bewerten (OLGR Naumbg 00, 368), sofern eindeutig feststellbar, ansonsten mit einem geringen Bruchteil des Wertes der entgegenzunehmenden Leistung (Ddorf JurBüro 94, 496: 1 %) oder einem Erinnerungswert (BGH NJW-RR 89, 826: 300 DM; Frankf JurBüro 91, 410: 100 DM). Bei gleichzei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Mehrfache Pfändungen.

Rn 97 Auch die bereits gepfändete Forderung des Schuldners kann von einem anderen Gläubiger nochmals gepfändet werden. Die nochmalige Pfändung ist ausgeschlossen, wenn die Forderung nicht mehr zum Vermögen des Schuldners gehört, weil sie vom vorpfändenden Gläubiger bereits eingezogen oder diesem an Zahlungs statt überwiesen ist (Zö/Herget § 829 Rz 21). Die Pfändung unterlieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendbarkeit des Buchs 1.

Rn 8 Die Anwendbarkeit des Buchs 1 auf die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Familiensachen ist problematisch. Nicht nur bei Letzteren (Groß, AnwBl. 09, 567), sondern auch bei den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit müssen alle Vorschriften von Buch 1 in jedem Einzelfall auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Als struktureller Mangel erwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach dem Entstehen der Streitigkeit.

Rn 16 Bei Beteiligung mindestens einer nicht prorogationsbefugten Partei am Rechtsverhältnis besteht im reinen ›Inlandsfall‹ die Möglichkeit zur Prorogation erst, wenn bereits eine Streitigkeit eingetreten ist. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein geringeres Schutzbedürfnis für Verbraucher erkannt und diesbzgl mehr Freiraum für Prorogationsvereinbarungen geschaffen. Dabei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 12 § 775 Nr 4 setzt voraus, dass eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privatkurkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urt befriedigt worden ist oder Stundung bewilligt hat. Es handelt sich hier um eine Ausn von dem Grundsatz, dass Vollstreckungsorgane materiell-rechtliche Einwände gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 29 II gilt für Erfüllungsortvereinbarungen und beschränkt deren Wirksamkeit auf den genannten Personenkreis, also Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zum Normzweck s Rn 2; vgl auch § 38). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an (Musielak/Voit/Heinrich Rz 39; MüKoZPO/Patzina Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. (2) 1Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn minde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Jährlichkeit.

Rn 35 Der Grundsatz der Vorherigkeit ergibt sich aus Abs 1 S 2, der das Präsidium verpflichtet, die Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres zu treffen. Beim Wechsel der Präsidiumsmitglieder nach § 21b IV 2 entscheidet also für das Folgejahr noch das Präsidium mit den Ausscheidenden, nicht mit den designierten neuen Mitgliedern, die aber nach Abs 2 Gelegenheit zur Äuße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung der Anmeldung.

Rn 6 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Der Anmelder wird nicht Beteiligter des Musterverfahrens; er wird nur über einen ggf ergehenden Musterentscheid informiert (§ 16 I 3 KapMuG), weil mit dem rechtskräftigen Musterentscheid die Dreimonatsfrist des § 204 I Nr 6a BGB in Gang gesetzt wird. Allerdings kann die Zustellung durch öffentliche Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag auf Anordnung nach § 142.

Rn 2 § 430 bezieht sich auf beide nach § 428 möglichen Anträge (zur Alternativität der Anträge s § 428 Rn 2). Der Wortlaut der Vorschrift wurde jedoch durch das ZPO-RG nicht angepasst und ist nach wie vor auf den Antrag auf Fristsetzung zugeschnitten. Der Verweis auf § 424 Nr 5 passt in diesem Fall nicht, da es auf einen Vorlegungsanspruch des Beweisführers gegen den Dritten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rügelose Einlassung.

Rn 3 Zuständigkeitsbegründend nach der Vorschrift wirkt nur die Einlassung zur Hauptsache ohne Rüge der Zuständigkeit (EuGH Slg 81, 1671; Slg 81, 2431; Slg 82, 1189). Bloße Säumnis genügt nicht (EuGH C464/18). Soweit die Gerichtsstände der VO auch die örtliche Zuständigkeit regeln, ist eine isolierte Rüge der internationalen Zuständigkeit ohne Rüge der örtlichen nicht möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 8 Der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut setzt zunächst einen Antrag der Parteien voraus. Der Antrag ist formlos möglich und kann von jeder Partei einzeln gestellt werden. Der Antrag richtet sich ausschließlich an das Schiedsgericht. Er ist (wie der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut selbst) Prozesshandlung. Dem Antrag muss ein Vergleichsschluss der Parteien zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgesonderte Verhandlung (Abs 2).

Rn 5 Es steht im Ermessen des Gerichts, gesondert über die Zulässigkeit und Begründetheit der Wiederaufnahmeklage zu verhandeln, wobei die Verhandlung über die Hauptsache dann als Fortsetzung anzusehen ist. Auch die Zusammenfassung in einem einheitlichen Verfahren ist aber möglich und sogar die Regel. Die notwendig einzuhaltende Prüfungsreihenfolge (Rn 1) erfordert also kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wesen und Rechtsnatur.

Rn 8 Von der Schiedsvereinbarung (= Schiedsvertrag) als Vertrag zwischen den Streitparteien gem § 1029 abzutrennen ist der Schiedsrichtervertrag. Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter geschlossen. Es handelt sich um einen auf der Basis des Privatrechts geschlossenen materiell-rechtlichen Vertrag sui generis mit Geschäftsbesorgungselementen (Thenne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zurückverweisung.

Rn 11 Ist die Sache nicht entscheidungsreif, kann sie, wie sich aus Abs 3 ergibt, an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden. Eine § 538 entsprechende Bestimmung, welche das Beschwerdegericht verpflichtet, die notwendigen Beweise selbst zu erheben und in der Sache zu entscheiden, und welche die Zurückverweisung an bestimmte Tatbestände sowie den Antrag einer der Parteien ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbindung auf eigenen Antrag.

Rn 3 Abs 4 gibt dem Handelsrichter die Möglichkeit, seine Entbindung vom Amt auch vor Ablauf der Zeit selbst zu beantragen. Die Übernahme des Amtes ist freiwillig, doch ist mit der Übernahme zugleich die Pflicht begründet, das Amt nicht grundlos aufzugeben (BeckOKGVG/Pernice Rz 16; aA MüKoZPO/Pabst Rz 13). Über den Antrag entscheidet die ernennende Behörde nach pflichtgemäße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 4 Am Verfahren zu beteiligen sind alle Gläubiger, für die eine Pfändung stattgefunden hat. Hierzu zählt auch der Arrestgläubiger sowie derjenigen, der lediglich eine Vorpfändung ausgebracht hat. Liegen die Voraussetzungen zu einer Auszahlung für einzelne Gläubiger noch nicht vor, wie bei einer Sicherungsvollstreckung oder bei der Vorpfändung, dann wird der entsprechende G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfügungsanspruch.

Rn 3 Verfügungsanspruch ist jener Anspruch, den der Verfügungsgläubiger im Hauptsacheverfahren geltend machen will und der im Verfügungsverfahren gesichert werden soll (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5). Es muss sich mithin um einen Individualanspruch handeln, dessen Durchsetzung in einem Hauptsacheprozess möglich ist. Hierunter fallen alle Ansprüche auf Handlungen, Duldungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine isolierte Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung.

Rn 19 Die Rechtsbeschwerde nach § 1065 ist revisionsähnlich ausgestaltet. Es gilt § 99 I. Danach kann die Kostenentscheidung des OLG nicht isoliert angegriffen werden (s § 99 Rn 2). Das gilt auch, wenn der Antragsgegner einen Antrag nach §§ 1059–1061 sofort unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt hat und das OLG daher dem Antragsteller die Prozesskosten nach § 93 auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Enthält eine Entscheidung des Familiengerichts eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt, soll in der Endentscheidung nicht nur die sofortige Wirksamkeit nach § 116 III 3 angeordnet werden, sondern es kann zugleich auf Antrag des Verpflichteten die Zwangsvollstreckung gem § 120 II 2 eingestellt oder beschränkt werden. In der Beschwerdeinstanz kann nach § 120 II 3 iV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Folgen.

Rn 17 Die Rücktrittsfiktion hat lediglich materiell-rechtliche Folgen und begründet kein vAw zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis für die Verwertung. Sie kann daher nicht mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (MüKoZPO/Gruber Rz 24; St/J/Würdinger § 814 Rz 12). Der Schuldner kann jedoch mit der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 die Einrede nach §§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellung (Abs 2).

Rn 20 Ausnahmsweise kann kein Drittschuldner festzustellen sein, so etwa bei Patent-, Marken- und Urheberrechten (St/J/Würdinger § 857 Rz 99). In diesem Fall lässt Abs 2 für eine wirksame Pfändung, abw von § 829 II, eine Zustellung an den Schuldner genügen. Die Zustellung kann aber nicht nach § 829 II 3 durch Aufgabe zur Post erfolgen (MüKoZPO/Smid § 857 Rz 6). Zudem ist dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Revisibilität im einstweiligen Rechtsschutz.

Rn 5 §§ 542 II 1, 574 I 2 schließen den Rechtszug im einstweiligen Rechtschutzverfahren zum BGH aus (BGHZ 154, 102, 103 = NJW 03, 1531; BGH Beschl v 25.1.07 – IX ZB 204/06 Rz 2; v 1.10.13 – IX ZA 23/13 Rz 2; v 26.8.2014 – III ZB 40/41 Rz 2; MDR 14, 1354 [BGH 17.09.2014 - IX ZB 26/14] Rz 14). Daher wird das Recht des einstweiligen Rechtsschutzes durch die (tw stark divergiere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Schutzvorschrift für die säumige Partei.

Rn 42 § 1059 II 1b ist keine Schutzvorschrift für die säumige Partei. Die Partei, die ordnungsgemäß über die Ingangsetzung des Schiedsverfahrens und die Bildung des Schiedsgerichts unterrichtet worden ist, sich jedoch weder an der Bestellung des Schiedsgerichts noch am Schiedsverfahren beteiligt, weil sie die Schiedsvereinbarung für unwirksam hält, handelt auf eigenes Risiko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 6 Ein Beschl, durch den das Prozessgericht eine Entscheidung anstelle des eigentlich zuständigen Vollstreckungsgerichts getroffen hat, entfaltet keine innerprozessuale Bindungswirkung nach § 281 II 2 (BayObLG Rpfleger 89, 80). Gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts, dh die Ausübung staatlichen Zwangs innerhalb des Vollstreckungsverfahrens ohne Anhörung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Der Schuldner kann gegen einen Verstoß Erinnerung (§ 766) einlegen. Da er allerdings erst nach Übermittlung der Auskünfte informiert wird (Rn 16), dürfte es für eine Verhinderung der Auskunftseinholung in der Regel zu spät sein. Bei begründeter Erinnerung ist die Einholung der Fremdauskünfte für unzulässig zu erklären. Die Maßnahme ist dann aufzuheben, so dass die Ausk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet. (2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 entsprechender Schriftsatz zugestellt wird. (3) Die Rechtshängigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag.

Rn 29 Da Arbeitsleistungen regelmäßig vertretbar sind (s die Einzelfallliste zur Vertretbarkeit in der Kommentierung des § 887) und Abs 3 sich nur auf unvertretbare Dienste bezieht, ist das Verbot von geringer Bedeutung. Die Vollstreckbarkeit einer eV zur Sicherung des Dienstleistungsanspruchs nach dieser Regel scheidet aus, nicht jedoch diejenige zur Sicherung des Beschäfti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer kann sich in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde in Ansehung einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. 2Die Unterwerfung bedarf in diesem Fall der Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über den Schutzantrag.

Rn 5 Eine stattgebende Entscheidung kann nur zusammen mit demjenigen Rechtsmittel angefochten werden, das in der Hauptsache statthaft ist und ist im Tenor des Urteils auszusprechen. Im Fall des § 709 gestattet das Gericht dem Schuldner, entweder die Vollstreckung durch Sicherheit, Teilsicherheit entsprechend § 709 S 2 oder Hinterlegung trotz Sicherheitsleistung des Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Statuten.

Rn 4 Statuten sind autonome Satzungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (einschränkend St/J/Thole Rz 26, der den Begriff heute für gegenstandslos hält; aA auch Feurer ZZP 123, 427, 431 ff: diese Rechtssätze seien unschwer aus Amtsblättern feststellbar). Dazu gehören ua Ortsatzungen über Kehr- und Streupflichten, Bebauungspläne (BGH NJW-RR 95...mehr