Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unselbständige Nebenrechte.

Rn 16 Sie können nicht selbständig gepfändet werden, doch ist dies regelmäßig auch nicht erforderlich. Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich aber auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (BGH NJW 85, 2640, 2641 f [BGH 21.06.1985 - V ZR 134/84]). Einer gesonderten Neben- oder Hil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift kommt nur zum Tragen, wenn das Rechtsmittelgericht oder aber der BGH zu dem Ergebnis kommt, dass die angefochtene Entscheidung, mit der der Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, keinen Bestand haben kann und aufzuheben ist. Typischer Fall ist, dass die Scheidungsvoraussetzungen zwischenzeitlich vorliegen, weil von einem Scheitern der Ehe iSv § 1565 I BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widersprüchlichkeit zu überprüfen u bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten RA muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Beweisverfahrens da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung bezieht sich sowohl auf die Sicherungs- (§ 935), die Regelungs- (§ 940) als auch auf die von der Rspr entwickelte Leistungsverfügung (Musielak/Voit/Huber Rz 2 § 940). Die Leistungsverfügung wird mitunter auch als Befriedigungsverfügung bezeichnet. Der Differenzierung in die genannten Unterarten der einstweiligen Verfügung kommt aber in der Praxis keine ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. 2Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind. 3Die Entscheidung ist, sofern d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 67 Die Sonderregelung des § 322 II bezieht sich nur auf die Aufrechnung nach §§ 387 ff BGB, nicht aber auf sonstige Abrechnungsverhältnisse. Bei einer Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten (BGH NJW 92, 317, 318; NJW 02, 900), einer Saldierung (BGH NJW-RR 04, 1715, 1716 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 69/02]) oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristende (Abs 2).

Rn 4 Das Fristende bestimmt sich nach Abs 2 iVm § 222 Abs 1 ZPO, § 188 Abs 1 BGB. Dabei werden Stundenfristen nach vollen Stunden berechnet; bei Tagesfristen ist der Ablauf des letzten Tags (24 Uhr) maßgebend; der Tag des Fristbeginns wird nicht mitgerechnet. Wochenfristen enden mit Ablauf des Tags, der dem Tag der vorangegangenen Woche entspricht, in den das Ereignis gefall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sühneversuch (Abs 1).

Rn 2 In jeder Lage des Verfahrens, aber nicht vorgeschrieben in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 525 S 2, 555 I 2). Das Gericht kann, ohne sich dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, sogar in Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung mit den Parteien telefonisch in Verbindung setzen und Hinweise erteilen in dem Bestreben, eine gütliche Einigung herbeizuführen (Bremen NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Drittfinanzierung (Abs 2).

Rn 2 Aus Abs 2 lässt sich zunächst entnehmen, dass eine Drittfinanzierung von Verbandsklagen im Grundsatz zulässig ist. Ob es passende Finanzierungsmodelle gibt, bleibt abzuwarten. Da der Verband aus der Verbandsklage nichts erhält, kann er dem Finanzierer auch nichts versprechen. Denkbar wäre eine Beschränkung der Klage auf solche Verbraucher, die selbst einen Vertrag mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweismittel ›wirkende öffentliche Urkunde‹.

Rn 1 § 417 regelt die formelle Beweiskraft der sog (be)wirkenden öffentlichen Urkunden. Hiervon zu unterscheiden sind die öffentlichen Urkunden über Erklärungen (§ 415) und die öffentlichen Zeugnisurkunden (§ 418). Die Beweiskraft der Urkunde über die amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung ergibt sich daraus, dass ›die Urkunde selbst in authentischer Form die amtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 4 Rechtsschutzbedürfnis besteht ab der Pfändung (der Rechtsschein einer wirksamen Pfändung genügt) bis zur Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger. Ist der Erlös ausgezahlt, kann der Inhaber des Vorzugsrechts nur noch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder, wenn der Pfändungsgläubiger das Vorzugsrecht schuldhaft verletzt hat, aus unerlaubter Handlung geltend m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einkommen.

Rn 9 Gemäß Abs 1 S 2 setzt das Gericht bereits im ersten Beschl eine Änderung der Ratenhöhe fest, die sich ergibt, wenn berücksichtigte Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder tw entfallen. Die Möglichkeit besteht, wenn bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung die auf Tatsachen begründete Erwartung besteht, dass sich die finanziellen Verhältnisse der Partei bis zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung des Gerichts.

Rn 11 Der Rechtspfleger hat nur zu prüfen, ob die Einwendungen in zulässiger Form erhoben worden sind; über die Begründetheit der unter Abs 2 fallenden Einwendungen ist im Festsetzungsverfahren nicht zu entscheiden. Sind die Einwendungen unzulässig, kann die antragsgemäße Festsetzung erfolgen, § 253 I 1; in dem Beschluss werden die Einwendungen zurückgewiesen. Im Fall der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen und Verfahren.

Rn 2 Für eine Aussetzung nach § 152 muss das Eheaufhebungsverfahren anhängig sein. Hierbei hängt die Vorgreiflichkeit der Entscheidung nicht davon ab, ob die Ehe, deren Aufhebung betrieben wird, zwischen den Parteien des Rechtsstreits eingegangen wurde (Zö/Greger Rz 2). Die Entscheidung kann nach § 128 IV – nach Gewährung rechtlichen Gehörs – ohne mündliche Verhandlung durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einwilligung.

Rn 18 Einer Zustimmung des Bekl bedarf es nicht, solange er noch nicht zur Hauptsache verhandelt hat (Hamm VersR 92, 736). Die Einwilligung des Bekl ist als Prozesshandlung ausdrücklich in mündlicher Verhandlung oder schriftlich zu erklären (BGH NJW 92, 2235 [BGH 27.02.1992 - I ZR 35/90]), auch konkludent oder durch rügelose Einlassung (§ 267). Rn 19 Die verweigerte Zustimmun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die GbR ist keine Gesamthand.

Rn 6 Der Gesetzgeber hatte die GbR im Jahre 1900 als Gesamthand ohne Rechtsfähigkeit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Rechtsträger war also nicht die Gesellschaft, sondern es waren die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die gesamthänderische Bindung zeigte sich in der gemeinsamen Geschäftsführung, der gemeinsamen Vertretung sowie der Zuordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bedeutung einer behördlichen Genehmigung.

Rn 12 Auch soweit die Verwendung von AGB eine behördliche Genehmigung voraussetzt oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Aufsicht unterliegt, ist eine Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff BGB trotzdem möglich und notwendig (BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03] mwN). Ggf ist aber die Aufsichtsbehörde gem § 8 II anzuhören.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anpassung und Abänderung eines VA.

Rn 9 Auch Verfahren, durch die ein bereits durchgeführter VA angepasst oder abgeändert werden soll, können dem Anwendungsbereich des § 217 unterfallen. Dies gilt namentlich für eine Anpassung wegen Unterhalts nach den §§ 33–34 VersAusglG (vgl BGH Beschl v 26.2.20 – XII ZB 531/19 – NJW-RR 20, 644, 647 Rz 37). Dagegen erfolgt eine Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materielle Verfahrensleitung und Dispositionsmaxime.

Rn 2 Im Ausgangspunkt obliegt es aufgrund der Dispositionsmaxime und des Beibringungsgrundsatzes den Parteien, den Prozess zu führen (grundlegend Tolani, Parteiherrschaft und Richtermacht 19). Sie müssen die Anträge formulieren, die relevanten Tatsachen vortragen, einschlägige Beweismittel benennen und ggf Einreden erheben. Das Gericht soll durch die materielle Prozessleitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Immunität.

Rn 9 Entfällt das Verfahrenshindernis der Immunität durch Verlust des Status, so wird etwa die Strafverfolgung zulässig sofern nicht – speziell für Handlungen in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Art 39 II 2 WÜD) – die Fortdauer ausdrücklich bestimmt ist. Art 43 nennt typische Fälle der Beendigung des Status durch deren Notifizierung des Entsendestaats (Art 43 lit a WÜD) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozesshandlungen der Parteien.

Rn 7 Werden Prozesshandlungen gegenüber einer Partei in Ansehung der Hauptsache während der Unterbrechung oder Aussetzung vorgenommen, sind diese ggü dem Gegner nach Abs 2 unwirksam, und zwar unabhängig von der Parteirolle (BGH WM 17, 2363; BAG NZA 15, 1333). Das gilt auch für Klageänderungen, wobei nach einer Meinung die Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerklage.

Rn 15 Die internationale Zuständigkeit kann sich grds auch aus § 33 ergeben (BGHZ 52, 30, 33 = MDR 69, 571), nicht aber im Verhältnis zu einer Partei, die bislang nicht am Verfahren beteiligt war (BGH NJW 81, 2642, 2648 [BGH 20.05.1981 - VIII ZR 270/80]). In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ist das Erstgericht aus deutscher Sicht auch international zuständig für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod nach Rechtskraft der Scheidung.

Rn 14 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Ehesache, ist § 131 nicht anwendbar; das gilt auch dann, wenn die Ehesache vor der Entscheidung über eine abgetrennte Folgesache rechtskräftig geworden ist (BGH FamRZ 11, 31; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 11; MüKoFamFG/Lugani § 131 Rz 17; Sternal/Weber § 131 Rz 7). Die Fortsetzung einer Folgesache kommt dann in Betracht, wenn du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Wechsel der Unterstützung.

Rn 21 Wechselt der Nebenintervenient die Hauptpartei, die er unterstützt, nimmt er also den Beitritt ggü der einen Partei zurück und tritt er nunmehr der anderen Partei bei, sollen die Kosten des Nebenintervenienten gequotelt werden (München MDR 89, 72 = Rpfleger 89, 127; Dresd OLGR 08, 589 = JurBüro 08, 379) oder es sollen der Gegenpartei nur die Kosten des weiteren Beitrit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Klagen ist ausschließlich zuständig: das Gericht, das im ersten Rechtszug erkannt hat; wenn das angefochtene Urteil oder auch nur eines von mehreren angefochtenen Urteilen von dem Berufungsgericht erlassen wurde oder wenn ein in der Revisionsinstanz erlassenes Urteil auf Grund des § 580 Nr. 1 bis 3, 6, 7 angefochten wird, das Berufungsgericht; wenn ein in der Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verschiedene Gegenstände.

Rn 27 Die Zusammenrechnung findet zB statt bei Klage und Widerklage auf entgegengesetzte Abänderungen des Unterhaltstitels (Naumbg JurBüro 04, 379; München FamRZ 07, 750), Rückzahlung einer Anzahlung und Forderung des Restwerklohns (Bambg JurBüro 85, 1212), Herausgabe und Werklohn für Leistungen an der Sache (Hamm RPfleger 90, 40), Anzahlung und Restforderung (Bambg JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ergehen ohne mündliche Verhandlung. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges; ist das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig, so ist das Gericht dieses Rechtszuges zuständig. Soweit die Gründe der Entscheidung Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthalten, dürfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Rn 28 Entsprechend den Regelungen des § 1025 werden Schiedsverfahren und ebenso Schiedssprüche danach eingeteilt, ob es sich um inländische oder ausländische Schiedsverfahren und Schiedssprüche handelt. Dabei zeigt die Norm, dass rein örtlich nach dem jeweiligen Ort des Schiedsverfahrens abzugrenzen ist. Jeder Schiedsspruch, der an einem Ort außerhalb Deutschlands ergeht (se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist an die Stelle des § 168 getreten und verweist für die Zahlungen an den Vormund auf § 292 I und III-VI. Damit wird für die Regelung der Zahlungsansprüche des Vormunds die materiell-rechtliche Verweisung des Vormundschaftsrechts auf die Vorschriften des Betreuungsrechts in Bezug auf das Verfahrensrecht umgesetzt (BTDrs 19/24445, 328). Rn 2 Nicht entsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren (Abs 2).

Rn 5 1. Die Parteien müssen (anders als beim Güterichter nach § 278 Abs 2 S 2) dem Vorschlag ausdrücklich zustimmen. Die Mitteilung der Entscheidung an das Gericht ist als Prozesshandlung bedingungsfeindlich und kann nicht widerrufen werden. Rn 6 2. Besteht Einvernehmen, ordnet das Gericht für die Dauer des Schlichtungsverfahrens das Ruhen des Verfahrens an. Bei Scheitern der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 266 Abs 1 Nr 2 FamFG.

Rn 2 Tatbestandsvoraussetzung des § 266 Abs 1 Nr 2 ist, dass die geltend zu machenden Ansprüche aus der Ehe herrühren. Das ist der Fall, wenn Anspruchsgrundlage die Ehe selbst ist (BGH Beschl v. 19.2.14 – XII ZB 45/13, openJur 14, 7258 = FamRZ 14, 746). Hierzu zählen aus § 1353 BGB hergeleitete Ansprüche, wie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bei Störung des räumlich-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Amtsbetrieb.

Rn 30 Mit dem Begriff des Amtsbetriebs (Gegensatz: Parteibetrieb; zusammenfassend wird auch von Prozessbetrieb gesprochen) wird das formale in Gang setzen und in Gang halten des Verfahrens bezeichnet. Es geht also darum, wer für Terminsanberaumung, Ladungen und Zustellungen zuständig ist. Im Zivilprozess gilt heute ausschl der Amtsbetrieb. Seine wichtigsten Ausprägungen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mahnverfahren.

Rn 183 Der Anspruch ist nach § 6 zu bewerten. Für das Streitverfahren ist nach Anm zu Ziff 1210 KV Anl 1 GKG der Wert bei Eingang der Akten am Streitgericht maßgeblich; ältere Rspr ist überholt. Ermäßigung oder Erledigung vor Akteneingang führt zur Herabsetzung des Wertes. Maßgeblich ist nicht das erledigende Ereignis, sondern die prozessuale Erklärung (BayObLG BeckRS 21, 29...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die einstweilige Anordnung wird nur auf Antrag erlassen, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antragsteller hat den Antrag zu begründen und die Voraussetzungen für die Anordnung glaubhaft zu machen. (2) Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften, die für eine entsprechende Hauptsache gelten, soweit sich nicht aus d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristsetzung.

Rn 5 Wegen Abs 1 S 2 ist eine Fristsetzung zur Beibringung der Vollmacht oder der Genehmigung notwendig (BAG VersR 08, 559 [BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06]; KG KGR 02, 226, 227), die nach Zeitabschnitten zu bemessen ist (OVG Kobl NJW 93, 2547: nicht ausreichend ›umgehend‹). Die Frist muss ausreichend lang sein, eine zu kurze Frist kann Art 103 I GG verletzen. Die Fristsetzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatsächliche Feststellungen zu Abs 1 lit e (Abs 2).

Rn 18 Die Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des Ursprungsgerichts beschränkt sich auf die erforderlichen Tatsachen zur Beurteilung der in Abs 1 lit e angesprochenen Zuständigkeiten. Dadurch soll einer Verzögerung durch den Schuldner entgegengewirkt werden. Dabei ist umstr, ob der Schuldner auch mit neuem Tatsachenvortrag nicht mehr zu hören ist, wenn dieser schon i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vermögensrechtliche Ansprüche.

Rn 5 Ein vermögensrechtlicher Anspruch iSd ZPO ist ein Anspruch, der unmittelbar auf eine vermögenswerte Leistung gerichtet ist, aus vermögensrechtlichen Verhältnissen entspringt oder dessen Geltendmachung in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (BGH NJW 74, 1470 [BGH 30.05.1974 - VI ZR 199/72]). Ist ein Anspruch als vermögensrechtlich zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Nach der Legaldefinition sind VA-Sachen Verfahren, die den in § 1587 BGB vorgesehenen Ausgleich der Versorgungsanrechte der geschiedenen Ehegatten betreffen. Sie stellen Familiensachen (§ 111 Nr 7), aber keine Ehe- (§ 121) oder Familienstreitsachen (§ 112) dar, sodass sie als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausschließlich den Regelungen des FamFG und nicht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zivil- und Verwaltungsprozess.

Rn 6 Hinsichtlich der Immunität der Diplomaten von der Zivilgerichtsbarkeit (§§ 173 VwGO, 18 GVG) sieht Art 31 I 2 WÜD drei Ausn vor. Das Nichtbestehen der deutschen Gerichtsbarkeit – auch in Ansehung von Vollstreckungsmaßnahmen (Art 31 III WÜD) – umfasst danach in gegenständlicher Hinsicht ausnahmsweise erstens nicht dingliche Klagen, die sich auf privates unbewegliches Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Abgabe.

Rn 2 Die Abgabe einer Kindschaftssache setzt die Rechtshängigkeit einer Ehesache voraus, die mit Erhebung des Antrags auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe oder Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe begründet wird, § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO. Erforderlich ist gem § 113 I 2 iVm § 253 ZPO die Zustellung des Antrags (Hamm FamRZ 11, 58). Das Vorliegen eines An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Frist.

Rn 6 Der Antrag ist grds erst zulässig, wenn seit Eingang des Antrags bzw der Beschwerde bei der zuständigen Justizverwaltung 3 Monate verstrichen sind (Abs 1 S 1). Wird aus diesem Grund der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig verworfen, kann er nach Ablauf der 3-Monats-Frist erneut gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, das Verfahren bei einem zu früh ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflicht zur Weiterleitung (Abs 3).

Rn 4 Die Geschäftsstelle des AG, bei dem eine Erklärung gem Abs 2 in zulässiger Weise eingegangen ist, muss diese unverzüglich (§ 121 I BGB, also ohne schuldhaftes Zögern, somit im normalen Geschäftsgang) an das AG weiterleiten, an das der Antrag oder die Erklärung gerichtet ist. Die unverzügliche Weiterleitung ist bedeutsam, weil die Wirkung der vorgenommenen Verfahrenshand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mitteilung der Entscheidung.

Rn 2 Wurde das Jugendamt angehört, ist ihm die darauf ergangene Entscheidung zu übermitteln (Abs 2 S 1). Dieser Verpflichtung, welche die Information der Fachbehörde bezweckt, ist unabhängig davon zu genügen, ob die Anhörung auf § 34, § 189 oder § 194 Abs 1 beruht. Durch die Mitteilung wird gegenüber dem Jugendamt die Beschwerdefrist des § 63 Abs 3 in Lauf gesetzt. Das Jugen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so haften die üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen.

Rn 106 § 41 FamGKG. Die Regelung erfasst jede vom FamFG erfasst einstweilige Anordnung. Ausgangswert ist der Wert der entspr Hauptsache; dessen Hälfte wird idR nicht unterschritten. Im Einzelfall kann ein höherer oder geringerer Wert angenommen werden (Brandbg JurBüro 10, 368). Entbehrlichkeit eines Hauptsacheverfahrens führt nicht zur Werterhöhung (Brandbg FuR 16, 57). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Das Gericht entscheidet über die Anhörung naher Familienangehöriger im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26) nach billigem Ermessen. Es kann von der Anhörung insb dann absehen, wenn diese zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen würde (BTDrs 19/24445, 328). Nicht mehr übernommen wurde die in § 1847 BGB aF enthaltene Regelung, wonach auch unverhältnismäßig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift entlastet die Kanzleiarbeit und stellt es in das Ermessen des Vorsitzenden, von den Protokollanforderungen des § 160 III Nr 4 und 5 abzuweichen: Die Protokollierung darf sich – freilich neben den Angaben nach § 160 I Nr 4 – auf den Vermerk beschränken, dass eine Vernehmung oder der Augenschein durchgeführt worden ist (Abs 2 S 1). Die Praxis sollte von den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 27 Bei der Sammlung des Prozessstoffes einschl der Beweisführung ist danach zu trennen, ob es Aufgabe der Parteien ist, den Tatsachenstoff in den Prozess einzuführen, die Beweisbedürftigkeit von Behauptungen herbeizuführen und die Beweise beizubringen. Dies ist Gegenstand des Beibringungsgrundsatzes (früher regelmäßig auch Verhandlungsmaxime genannt). Den Gegensatz bildet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. 3 § 156 des Bürger...mehr