Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 § 264 ist entspr anwendbar in Verfahren über die Stundung, Verzinsung und Sicherung eines Abfindungsanspruchs nach § 12 Abs 5 HöfeO (Keidel/Giers [20. Aufl] § 264 Rz 1). Bei unstreitiger Zugewinnausgleichsforderung und isoliertem Stundungsantrag ist der Rechtspfleger für die Entscheidung über den Stundungsantrag zuständig (Grüneberg/Brudermüller § 1382 Rz 6). Im Falle d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Aufnahme bestimmter Vorgänge und Äußerungen (Abs 4).

Rn 23 Die Vorschrift hat mit Blick auf Abs 2, der die Protokollierung der wesentlichen Vorgänge anordnet, nur geringe praktische Bedeutung. Zu den Vorgängen und Erklärungen gehören insb Äußerungen, aber auch Gesten der Prozessparteien während der Verhandlung, die geeignet sind, gem § 286 in die Beweiswürdigung Eingang zu finden. Mitunter mag es Anlass geben, auch das Verhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchführung.

Rn 12 Der Dritte wird durch das Land, vertreten durch das Vollstreckungsgericht, mit der Verwertung betraut (BGHZ 170, 243, 247). Er wird nicht hoheitlich tätig; die Verwertung läuft in privatrechtlichen Formen ab (BGHZ 119, 75, 79 ff). Die Veräußerung erfolgt daher nach §§ 156, 433 ff, 929 ff BGB. Für den guten Glauben nach § 932 BGB reicht es nicht aus, dass der Erwerber a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelung bei beendeter Gütergemeinschaft (Abs 2).

Rn 3 Auch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft durch Tod, Vertrag, Aufhebungsurteil gem den §§ 1447 ff BGB oder Eheauflösung ist der Anteil weiterhin unveräußerlich. Allerdings können die Ehegatten, ihre Abkömmlinge oder Erben die Auseinandersetzung herbeiführen, §§ 1471 ff, 1494 BGB. Der Anteil am Gesamtgut ist deswegen nach Abs 2 pfändbar. Die Pfändung erfolgt nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schlichtung.

Rn 23 Bei den vielfältigen Formen von Schlichtungsverfahren versucht regelmäßig ein neutraler Dritter mit Autorität, den Streitparteien ein eigenes Schlichtungs- oder Vergleichsergebnis zur Annahme vorzulegen. Solche Schlichtungseinrichtungen gibt es im deutschen Recht in vielfältiger Weise (Gütestellen, Schiedsstellen, Schlichtungskommissionen, Gutachterstellen). Regelmäßig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwaltsbeiordnung.

Rn 20 § 121 ist anzuwenden (s seit 1.9.09 aber auch den – enger gefassten – § 78 II FamFG, dazu § 121 Rn 7 mwN). Dem gemeinnützigen Verein, dem im Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind übertragen worden ist, kann kein Anwalt beigeordnet werden (Ddorf FamRZ 95, 373). Ist ein Insolvenzverwalter Rechtsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichteinlassung.

Rn 10 Zustellungsmängel sind nur relevant, wenn der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (Rauscher/Leible Rz 52). Als Einlassung (vgl dazu auch Art 26, 28 I) ist jedes Verhandeln des Beklagten anzusehen, aus dem folgt, dass er Kenntnis von dem Verfahren erlangt und die Möglichkeit gehabt hat, sich zu verteidigen (MüKoZPO/Gottwald Art 34 Rz 40; Anders/Gehle/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag des Beklagten.

Rn 10 Ein Versäumnisurteil setzt den Prozessantrag der erschienenen Partei auf dessen Erlass voraus (HK-ZPO/Kießling, v § 330, Rz 8). Dieser Antrag ist von demjenigen auf Klageabweisung zu unterscheiden. Der Antrag zur Hauptsache kann aber dahin auszulegen sein, dass mit ihm zugleich die Entscheidung durch Versäumnisurteil beantragt wird (BGHZ 37, 79, 83; Kobl FamRZ 90, 894)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolgen.

Rn 6 Die Streitverkündung löst im Verhältnis zwischen Streitverkünder und Streitverkündetem die Interventionswirkung des § 68 aus. Danach kann der Dritte ggü der Hauptpartei in einem späteren Prozess keine Einwendungen erheben, die im Vorprozess geltend gemacht werden konnten (Brandbg NJW 21, 78 [BGH 22.07.2020 - XII ZB 228/20] Rz 21). Die Interventionswirkung, die nach Rück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohnsitz nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 52 [Autor/Stand] Von dem Begriff des Wohnsitzes i.S.v. § 8 AO ist der Wohnsitzbegriff nach den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu unterscheiden. Der Wohnsitzbegriff i.S.d. jeweiligen DBA ist jeweils im Abkommen geregelt; er kann mit der Regelung des § 8 AO übereinstimmen, aber auch hiervon abweichen. Da beide Wohnsitzbegriffe verschiedenen Zwecken dienen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Antragsgegner.

Rn 12 Grundsätzlich können nur rechtsfähige Rechtsträger am Verfahren beteiligt sein. Behörden die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sind nur dann parteifähig, wenn ihnen die Fähigkeit zugesprochen ist, sich an einem Verfahren zu beteiligen. Dies setzt eine entsprechende gesetzliche Regelung voraus, durch die die fehlende Parteifähigkeit ersetzt wird (BGH NJW-RR 08...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Besitzstörung.

Rn 26 durch Vermieter: anteilige Jahresmiete (Rostock JurBüro 06, 645); Besitzeinräumung: grds § 8, wenn keine hinreichende tatsächliche Bewertungsgrundlage: § 9 (KG NZM 06, 720). Nach Aussperrung des Partners einer ne Lebensgemeinschaft gilt § 48 I GKG iVm §§ 3, 6 ZPO, nicht § 41 II GKG (LG Köln MDR 16, 1294 [LG Köln 21.07.2016 - 39 T 21/16]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm betrifft echte Amtsverfahren, also insb die Kindschaftssachen gem §§ 1630 II, 1631b, 1640 III, 1666, 1666a, 1667, 1680 II, 1684 III, IV, 1685 II, 1687 II, 1696, 1774, 1804 BGB nF, die Betreuungssachen (§§ 1814, 1868 BGB nF), die Nachlasssachen (§§ 1960, 2361 BGB) sowie Verfahren auf Erteilung von Genehmigungen (§§ 1821, 1822, 1829–1833 BGB nF). Die Anregung nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermögen.

Rn 98 Vermögenswerte sind zu berücksichtigen, wenn sie einfache, durchschnittliche Gegebenheiten (Köln FamRZ 98, 310) und für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder die – angepassten – Freibeträge des § 6 VermStG aF (Nürnbg FamRZ 86, 194; Kobl FamRZ 03, 1681; Brandbg NJW-RR 15, 6; Hambg JurBüro 19, 260: 60.000 EUR pro Ehegatten; Schlesw SchlHA 19, 207: 30.000 EUR pro Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlageverfahren (Abs 3).

Rn 9 Die Vorlage setzt die Durchführung des in Abs 3 geregelten Anfrageverfahrens bei allen Senaten voraus, die eine divergierende Rechtsansicht in den tragenden Gründen einer Entscheidung geäußert haben (Zö/Lückemann Rz 5; MüKoZPO/Pabst Rz 13) oder – zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, über den Gesetzeswortlaut hinausgehend – die mit der Rechtsfrage befasst werden könnt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 833 reduziert die Bestimmtheitsanforderungen bei der Pfändung von künftigen Arbeitseinkommen in doppelter Hinsicht. Eine Lohn- oder Gehaltsforderung bleibt nach Abs 1 trotz einer veränderten dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beschlagnahmt, falls der Schuldner beim Drittschuldner versetzt oder befördert wird bzw eine Gehaltserhöhung erhält. Abs 2 er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mitwirkung an einem überlangen Verfahren, auf dessen Dauer ein Entschädigungsanspruch gestützt wird (Nr 7).

Rn 34 Diese Regelung ist durch Art 5 des G über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v 24.11.11 (BGBl I 2011, 2302, 2305) mit Wirkung vom 3.12.11 eingefügt worden. Durch dieses G werden Vorgaben des EGMR aus dessen Urt v 2.9.10 – 46344 – (NJW 10, 3355) und 9.6.06 – 75529/01 – (NJW 06, 2389) zu Rechtsbehelfen und Entschäd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahme.

Rn 28 VAw erfolgt die Verweisung bei der Unzuständigkeit des Rechtswegs (§ 17a II GVG), im Mahnverfahren (§§ 696 I, 700 III),in Familiensachen (§§ 3, 153, 202, 233, 263 FamFG) oder nach Sachgebietszuständigkeit gem § 119a an anderen Spruchkörper (BGH NJW 22, 2936 [BGH 26.07.2022 - X ARZ 3/22]). Deshalb kann in diesen Fällen die Klage nicht als unzulässig abgewiesen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausschluss neuen Parteivortrags.

Rn 2 Grundlage der revisionsrechtlichen Überprüfung ist – von Ausnahmen (vgl dazu Rn 6 ff) abgesehen – allein das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtliche Parteivorbringen. Neuer Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz ist grds ausgeschlossen und damit unbeachtlich, womit dem Charakter der Revisionsinstanz Rechnung getragen wird, die keine Tatsachen-,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Augenschein (Nr 5).

Rn 19 Die Protokollierung des Augenscheinsbeweises erfasst die Sinneswahrnehmungen des Richters, mitunter auch die Wiedergabe seines subjektiven Eindrucks, der den Richter bei der Betrachtung des Augenscheinsobjekts befällt. Die Protokollierungspflicht wird in § 161 relativiert. Mängel der Protokollierung können nicht nach § 295 geheilt werden. Ein Mangel des Protokolls kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die europäische Entwicklung.

Rn 22 In Abkehr von allen in den nationalen Rechten vertretenen Auffassungen hat der EuGH den Streitgegenstand deutlich umfassender (aber ebenfalls prozessual) bestimmt. Die Rspr des EuGH geht davon aus, dass auch mehrere verschiedene Anträge und mehrere Rechtsschutzformen einen einheitlichen Streitgegenstand bilden, wenn der ›Kernpunkt‹ zweier Verfahren der Gleiche ist (EuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reisestreitigkeiten (Nr 2b).

Rn 7 Diese Zuständigkeitsregelung ist in der vermuteten Eilbedürftigkeit wegen Weiterreise begründet und in Zeiten erhöhter Mobilität nicht mehr zeitgemäß. Die praktische Bedeutung ist gering; überwiegend betrifft sie Zechschulden und die Gastwirtshaftung nach §§ 701 ff BGB (Letzteres str, aA Kissel/Mayer Rz 30). Dass sie nur für die Dauer der Reise anwendbar sei (so Kissel/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erwerb durch bestimmte Person.

Rn 8 Die Pfandsache kann auch an eine bestimmte Person zu dem von dieser gebotenen Preis veräußert werden. Erwerber kann hierbei auch der Gläubiger oder der Schuldner sein (MüKoZPO/Gruber Rz 11). Der angebotene Preis muss höher sein als der durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu erwartende Erlös (LG Koblenz MDR 81, 236; LG Freiburg DGVZ 82, 186, 187). Bei Erwerb du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eintragung in die Liste.

Rn 6 Die Eintragung in die Liste findet nur auf Antrag statt. Die Eintragungsvoraussetzungen sind vom Bundesamt vAw zu überprüfen, denn es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren. Der Antragsteller kann bei Ablehnung des Antrags die Verpflichtungsklage gem § 42 I VwGO erheben. Rn 7 Das Gericht ist an die Eintragung gebunden. Jedoch kann der Rechtsstreit gem § 4a Abs 2 ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnung durch Beschluss.

Rn 17 Die Anordnung der Parteivernehmung ergeht durch (wegen § 355 II) unanfechtbaren Beweisbeschluss, § 450 I. Es muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage das Ermessen ausgeübt wurde. Wegen des Ausnahmecharakters der Parteivernehmung ist eine präzise Eingrenzung des Beweisthemas erforderlich. Im Urt ist darzulegen, aus welchen Umständen das Gericht die ›gewisse Wahrschein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Entscheidung, ob ohne mündliche Verhandlung über das Arrestgesuch zu befinden ist, hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die damit verbundene Einschränkung des rechtlichen Gehörs des Schuldners ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl BVerfGE 9, 89, 98 = NJW 59, 427 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55]). Das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Revision.

Rn 19 In der Revision ist auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf den isolierten Erfolg des Rechtsmittels abzustellen (BVerfG NJW 97, 2745). Wenn das angefochtene Urt wegen eines Verfahrensfehlers nicht bestehen bleibt, sich am materiellen Ergebnis voraussichtlich jedoch nichts ändern wird, ist PKH für den Revisionskläger zu versagen (BGH FamRZ 03,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Sicherheitsleistung nach § 1063 III.

Rn 13 Der Antragsteller sollte stets prüfen, ob er im Verfahren nach § 1060 bei Gericht zusätzlich eine Sicherheitsleistung des Gegners nach § 1063 III beantragt. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn abzusehen ist, dass sich das Verfahren hinzieht, etwa weil mit einer Rechtsbeschwerde durch den Gegner nach § 1065 zu rechnen ist. Wird der Beschluss über die Vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift definiert den gesetzlichen Begriff der Unterhaltssachen. Die in Abs 1 genannten ›klassischen‹ Unterhaltsverfahren (vgl Zö/Lorenz § 231 Rz 1) sind Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 1, die grds nach den Vorschriften der ZPO geführt werden. Bei den in Abs 2 genannten Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person nach § 3 II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesamtpräsidium.

Rn 8 Abs 2 Nr 5 regelt das Gesamtpräsidium oder Plenarpräsidium, das aus allen dem Gericht zugewiesenen und nach § 21b I wählbaren Richtern besteht, wenn dem Gericht weniger als 8 Richterplanstellen zugelegt sind. Sind alle 7 Planstellen besetzt und diese Richter wählbar, so besteht das Präsidium aus 7 Richtern einschließlich des Vorsitzenden, sodass es größer als das kleine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnzwecken dienende Einrichtungen (Nr 2).

Rn 16 Nr 2 nimmt Wohnzwecken dienende Einrichtungen, soweit sie der Mobiliarzwangsvollstreckung unterliegen, von der Pfändbarkeit aus. Darunter fallen Wohnlauben, Gartenhäuser, Wohnwagen, Wohnboote, Baracken uä. Größe, Ausstattung und Wert spielen keine Rolle (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 27; MüKoZPO/Gruber Rz 27; Zweibr Rpfleger 76, 328, 329; aA Hamm MDR 51, 738). Werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wechsel- und Scheckprozess.

Rn 7 Im Wechsel- und Scheckprozess ist analog § 596 auch der Übergang in den Urkundenprozess möglich (BGHZ 53, 11, 17; 82, 200, 207). Insoweit kommt es im Berufungsverfahren auch nach der Rspr auf die Voraussetzungen für eine Klageänderung nicht an (BGH NJW 93, 3135, 3136). Der Kl kann den Anspruch aber nicht primär im Wechselprozess und hilfsweise im gewöhnlichen Urkundenpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

Rn 8 Die Ermächtigung des GV richtet sich auf die Einleitung und Durchführung von recht- und zweckmäßigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner und dritte Personen. Ihnen ggü können Einwendungen gegen den Vollstreckungsauftrag nach § 755 S 2 nicht geltend gemacht werden, in Abweichung von § 169 BGB sogar dann nicht, wenn ihnen diese bekannt waren oder sie sie hätten ke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 Ein vollstreckungsgerichtlicher Verwertungsaufschub ohne Zustimmung des Gläubigers kann nur durch die §§ 765a, 766 erreicht werden, zumal § 813b weggefallen ist (kritisch Seip DGVZ 06, 1, 5). Neben den Zahlungsvereinbarungen im Sinne des § 802b sind auch materiell-rechtliche Vereinbarungen zwischen Schuldner und Gläubiger wie etwa Vergleich, Verzicht, nachträgliche Sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In der Kammer für Handelssachen, die mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, sog Handelsrichtern, besetzt ist (§ 105 I GVG), hat der Vorsitzende (als einziger mitwirkender Berufsrichter) naturgemäß eine besondere Stellung. Vorrangige Aufgabe der Handelsrichter ist es, ihre besondere Sachkunde für die Würdigung des Sachverha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Wegen des gesteigerten Haftungsrisikos darf der Schuldner die Herausgabe verweigern, bis der Gläubiger Sicherheit leistet. Dem Schuldner steht damit aufgrund einer materiell-rechtlichen Einrede ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Hat der Schuldner die Einrede erhoben, ist er bei einer Herausgabeklage zur Leistung Zug-um-Zug gegen Einräumung der Sicherheit zu verurteilen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewegliche Sachen.

Rn 7 Den Vollstreckungsgegenstand müssen individuell bestimmte (körperliche) Sachen (§ 90 BGB) bzw – ihnen gleichgestellte – Tiere (§ 90a BGB) bilden. Hierzu zählen Einzelsachen (bspw Sparbücher – AG Bernburg 5.1.21 – 2 M 484/20 = DGVZ 21, 202, Rz 7) und eine Menge von Einzelsachen ebenso wie Sachgesamtheiten (zB Bibliothek). Auch eine begrenzte Gattungsschuld, bei der die h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Der Begriff des Geschäftsverkehrs.

Rn 3 Die Abs 1–4 sind im Geschäftsverkehr anzuwenden. Ihr genauer Anwendungsbereich ist im Normtext nicht genannt. Er ergibt sich vielmehr nur aus einem Vergleich mit Abs 5. Dort sind Schiedsvereinbarungen betroffen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Daraus lässt sich im Rückschluss erkennen, dass sich die Schiedsvereinbarungen in Abs 1–4 auf alle Bereiche des geschäft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 5 Ein Verzicht auf § 794a ist nicht möglich (MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 1; aA St/J/Münzberg Rz 2). Bei der Entscheidung sind die Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen. Da der Schuldner sich selbst zur Räumung zu einem bestimmten Termin verpflichtet hat, soll eine Räumungsfrist nur gewährt werden, wenn nachträglich Umstände eintreten, die der Schuldner bei Abschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entstehung der Hypothek.

Rn 19 Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Damit ist die Maßnahme der Zwangsvollstreckung beendet (Stuttg JurBüro 20, 132). Die Zwangshypothek ist als Sicherungshypothek zu bezeichnen, sie ist immer Buchhypothek, Brieferteilung ist ausgeschlossen. Bei Aufteilung der Forderung auf mehrere Grundstücke entstehen jeweils Einzelhypotheken. Die Voreintragung einer Auflassungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 § 703 bildet eine Ausnahme von §§ 80 ff nur für das Mahnverfahren (§ 703 1). Es ist mit Eingang der Sache bei dem für das streitige Verfahren zuständigen Gericht beendet (§ 696 Rn 22, § 700 Rn 11). Ist erkennbar, dass eine Person im Verfahren auftritt, die eine Partei vertreten will, erlangt § 703 Bedeutung. Des Nachweises einer Vollmacht (§ 80 I) bedarf es nicht (§ 703 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vertragspflichten des Mediators.

Rn 3 Die in den Absätzen 2–6 im Einzelnen genannten Aufgaben des Mediators konkretisieren zugleich seine Vertragspflichten. Dabei setzt Abs 2 voraus, dass der Mediator die Grundsätze und die Abläufe eines Mediationsverfahrens kennt und reproduzieren kann. Er ist sodann verpflichtet, die Parteien über alle relevanten Gesichtspunkte aufzuklären. Neben der in Abs 3 S 1 genannte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ermessen.

Rn 13 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 99, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96]; NJW 13, 2601 [BGH 14.05.2013 - VI ZR 325/11]; gegen eine Einordnung als Ermessensvorschrift Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 19). Es muss vAw und in jeder Lage des Verfahrens prüfen, ob die Voraussetzungen einer Amtsvernehmung vorliegen, und zwar sowohl b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand.

Rn 27 Ist es nötig, im Ausland zuzustellen (§ 688 III), ist das ein Anwendungsfall des § 703d. Hat der Ag im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, zB aber einen besonderen Gerichtsstand (Erfüllungsort, Niederlassung usw), richtet sich die Zuständigkeit für diesen Ag nach § 703d II 1 und nicht nach § 689 II 1 (BGH NJW 95, 3317 [BGH 12.09.1995 - X ARZ 749/95]; Hamm 27.7.07 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Körperliche Sachen.

Rn 2 Körperliche Sachen sind bewegliche Sachen iSv §§ 90 ff BGB, also alle Sachen, die nicht Grundstücke, den Grundstücken gleichgestellt oder (echte) Grundstücksbestandteile sind (beachte aber § 865 für Gegenstände, auf die sich die Hypothek bzw Schiffshypothek erstreckt, s dort). Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können nach § 810 gepfändet werden (s dor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichgerichtete Musterverfahrensanträge.

Rn 2 In Abs 1 ist der für die Systematik des KapMuG wichtige Begriff der ›gleichgerichteten‹ Musterverfahrensanträge definiert. Mit diesem Begriff wird entschieden, ob Musterverfahrensanträge zu einem Musterverfahren zusammengefasst werden können und ob das Quorum des § 6 I 1 KapMuG erreicht wird. Gem § 4 I KapMuG sind für die Gleichgerichtetheit nicht die in den jeweiligen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Inhalt der Zahlungsvereinbarung und Tilgungsfrist.

Rn 4 Als möglichen Inhalt der Zahlungsvereinbarung sieht die Norm die Einräumung einer Zahlungsfrist oder die Ratenzahlung vor. Als Soll-Tilgungsfrist werden zwölf Monate festgesetzt. Der Gerichtsvollzieher kann aber nach pflichtgemäßem Ermessen in Ausnahmefällen auch eine längere Tilgungsfrist gewähren (BTDrs 16/10069, 25). Ebenso kann der Gläubiger schon im Voraus dem Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Höchstbetragshypothek (Abs 3).

Rn 9 Eine durch Höchstbetragshypothek gesicherte Forderung gem § 1190 BGB kann vom Gläubiger wie eine Buchhypothek gem §§ 830 I, 837 I gepfändet und überwiesen werden. Falls er gem Abs 3 die Überweisung der Forderung ohne die Hypothek an Zahlungs statt verlangt, wird die Forderung nach den allgemeinen Regeln des § 829 gepfändet (§ 830 Rn 4) und gem § 835 überwiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gericht.

Rn 21 In der Klageschrift ist das Gericht genau zu bezeichnen, bei dem die Klage erhoben werden soll. Anzugeben ist das Gericht als solches, weder der Spruchkörper noch die Spruchabteilung. Es genügt deshalb zB AG oder LG nebst Ortsangabe. Will der Kl vor der KfH verhandeln, ist diese in der Klageschrift anzugeben (§ 96 GVG). Es ist zu empfehlen in der Klageschrift anzugeben...mehr