Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässige Berufung.

Rn 2 Die Regelung bezieht sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeitsentscheidung eines erstinstanzlichen Urteils, gegen das zulässigerweise Berufung eingelegt worden ist. In der Revisionsinstanz gibt es keine vergleichbare Möglichkeit, über die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils vorab zu befinden; ein Antrag nach § 718 I ist hier nicht statthaft (BGH NJW-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Rechtspflegers.

Rn 4 Trifft der Rechtspfleger eine Entscheidung, findet § 793 über § 11 I RPflG Anwendung; dies ist bspw beim Erlass eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses der Fall. Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtspfleger Entscheidungen trifft, die, hätte der Richter sie erlassen, unanfechtbar wären; es gilt dann § 11 II RPflG; gegen eine derartige Entscheidung kann Erinnerung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Antrag wegen Unterhaltsforderungen.

Rn 12 Bei der privilegierten Zwangsvollstreckung gem § 850d wegen Unterhaltsforderungen trägt § 2 S 1 Nr 1 ZVFV mit dem Formular nach Anlage 3 den besonderen Anforderungen Rechnung. Dies gilt insb hinsichtlich der Bestimmung des Vorrechtsbereichs, in den der Gläubiger vorrangig vollstrecken darf. Erforderlich bleibt ein Antrag auf privilegierte Pfändung, den das Formular sel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht ordnungsgemäße Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts.

Rn 2 Grds hat der verordnete Richter nur diejenigen Verfahrensschritte durchzuführen, die erforderlich sind, um dem hierfür primär zuständigen Prozessgericht das Zwischenverfahren gem § 387 zu ermöglichen (Zö/Greger § 389 Rz 1). Hat aber der Zeuge schon das Verfahren des § 386 nicht eingehalten, also den Weigerungsgrund schon formell nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Korrektur im Interesse der Allgemeinheit.

Rn 16 Im maßgeblichen Interesse der Allgemeinheit liegt die Korrektur eines fehlerhaften Berufungsurteils, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rspr entstehen oder fortbestehen. Konkrete Anhaltspunkte können eine ständige Fehlerpraxis sein, die eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Gericht besorgen lässt oder die die ernsthafte Gefa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff, Wirkung.

Rn 2 Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung wird rückwirkend der Zustand hergestellt (fingiert), als sei die fristgebundene Handlung rechtzeitig vorgenommen worden. Es handelt sich damit um eine Durchbrechung der zunächst eingetretenen Rechtskraft. Dies wird besonders deutlich, wenn im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel bereits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 21 Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung löst keine gesonderte Vergütung aus, sondern ist durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten (§ 19 I 2 Nr 11 RVG). Lediglich dann, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung stattfindet, liegt nach § 19 I 2 Nr 11 RVG eine gesonderte Angelegenheit vor, in der der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3328 VV RVG und eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung.

Rn 1 Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist in Art 1 als zentraler Teil des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I S 1577) enthalten. Es setzt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.08 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl L 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 6 Die Austauschpfändung setzt einen Antrag des Gläubigers voraus. Dieser kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle ohne Anwaltszwang (§ 78 V) gestellt werden. Der Antrag muss die Art der Ersatzleistung angeben; wenn ein Ersatzstück gestellt werden soll, muss dieses identifizierbar bezeichnet werden (Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 5). Der Gläubiger hat außerdem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Entscheidung des Gerichts beantragt werden (Erinnerung). 2Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. 3 § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und die §§ 570 und 572 gelten entspreche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verweisung.

Rn 3 Über das LPartG erfolgt idR eine Verweisung auf die Normen des Eherechts. Anders ist dies in Fällen der Adoption. Die ist für Lebenspartnerschaften im LPartG gesondert geregelt. § 9 Abs 6 LPartG regelt die Annahme eines Kindes durch einen der Lebenspartner, § 9 Abs 7 LPartG die Annahme eines Kindes des anderen Lebenspartners durch den Lebenspartner, also die sogenannte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung.

Rn 4 Die Zustellung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gem Rn 2 mit der Abgabe der ordnungsgemäßen Mitteilung wirksam (Abs 1 S 4). Ist die Mitteilung dem Betroffenen nicht in der erforderlichen Form zugegangen, so ist die Zustellung unwirksam (BGH NJW 13, 3310 [BGH 10.07.2013 - XII ZB 411/12] Rz 15). Unerheblich ist hingegen, ob der Zustellungsadressat das Schriftstück t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikationen des Verbots, Abs 2.

Rn 8 § 901 Abs 2 trifft besondere Regelungen für das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot für ein gepfändetes Zahlungskonto. S 1 verlagert den Zeitpunkt vor, ab dem das Verbot besteht. S 2 lässt das Verbot entfallen, wenn der Schuldner kein Umwandlungsverlangen stellt. Rn 9 Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung aus § 901 I besteht für ein Zahlungskonto, auf das sich eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkündung ohne schriftliche Abfassung der Urteilsformel (Abs 2 S 3).

Rn 5 Die Verkündung kann ohne vorherige schriftliche Fixierung der Urteilsformel und dessen Vorlesen durch schlichtes Aussprechen der Urteilsformel erfolgen bei Anerkenntnisurteilen iSd § 307, beim Verzichtsurteil iSd § 306 und bei Urteilen, welche die Folge der Zurücknahme der Klage aussprechen. Der letztgenannte Fall geht idR ins Leere, da nach vollständiger Klagerücknahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Allgemeine Bestimmungen (Abs 4).

Rn 30 Auf die Berufungsschrift sind auch die allgemeinen Bestimmungen über die vorbereitenden Schriftsätze anzuwenden, also die Regelungen in §§ 129 ff. Dieser Hinweis hat so gut wie keine praktische Bedeutung. Denn die Berufungsanträge und die Berufungsbegründung (vgl § 130 Nr 2–5) müssen nicht in der Berufungsschrift, sondern können in einem besonderen Schriftsatz (§ 520) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Regelungsbedürfnis.

Rn 6 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen setzt – abweichend von § 49 – kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraus (BTDrs 16/6308, 259); erforderlich ist aber gleichwohl ein Regelungsbedürfnis. Hieran fehlt es zB, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht im Vorfeld zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert worden ist; gleiches gilt, we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Bei Eingang der Anspruchsbegründung ist wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren. 2Soweit der Antrag in der Ans...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Soweit Restitutionsgründe bei entsprechender Sorgfalt schon im anhängigen Verfahren geltend gemacht werden können, obliegt es der jeweiligen Partei, sie dort auch geltend zu machen. Auch wenn § 582 nur für die Restitutionsklage gilt, teilt sie diesen Grundsatz mit der Nichtigkeitsklage, wo § 579 II eine entsprechende Hilfsnatur zumindest für diejenigen Nichtigkeitsgründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I.

Rn 8 Das Versäumnisurteil darf nicht ergehen, wenn die in § 335 I Nr. 1 bis 3, 5 genannten Gründe für die Zurückweisung des Prozessantrags vorliegen. Dessen Erlass hat zu unterbleiben, wenn vAw zu beachtende, noch ausräumbare Verfahrensmängel vorliegen (s § 335 Rn 4) oder der Beklagte nicht ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden war (s § 335 Rn 5). Für ein Versäumnisurte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 10 Abs 2 (eingefügt durch G zur Änderung des Sachverständigenrechts v 11.10.16, BGBl I, 2222; dazu Lüblinghoff NJW 16, 3329 f) sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass die Parteien vor der Ernennung des SV zu dessen Person gehört werden können (Ermessen). Schon bislang wurde (vor dem Hintergrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Art 103 I GG; s.a. RegE BTDrs 18/6985, 13; d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 7 Die Folge eines unterbliebenen Hinweises gem § 504 ist, dass die Wirkung des § 39 S 1 wegen der Regelung in § 39 S 2 nicht eintritt und die Zuständigkeit des angerufenen AG nicht begründet wird. Dies kann erst geschehen, wenn der versäumte Hinweis im Laufe des Verfahrens nachgeholt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt sind dann die Vorschriften über die rügelose Einlassung ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Diese Bestimmung ist zum 1.1.16 in Kraft getreten. Sie soll die Rechtsstellung des Schuldners im Fliegenden Gerichtstand verbessern (Hambg GRUR-RR 16, 431). Sie enthält in Abs 1 die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen Schutzschriftenregisters, das von der Landesjustizverwaltung Hessen für alle Länder geführt wird. Abs 2 erläutert den Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mitwirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Pflicht zur Mitwirkung ergänzt den Grundsatz der Amtsermittlung (§ 26). Der Umfang der Mitwirkungspflicht der Beteiligten richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und erhöht sich dort, wo das Gericht auf eine solche Mitwirkung angewiesen ist. Die Mitwirkungspflicht geht nicht über den Bereich der Amtsermittlung (§ 26) hinaus und endet jedenfalls, wenn ein Eing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung statuiert den Grundsatz der prozessualen Selbstständigkeit der einzelnen Streitgenossen. Darum ist jeder Streitgenosse so zu behandeln, als ob er nur allein mit dem Gegner prozessieren würde (BGH NJW-RR 89, 1099 [BGH 17.03.1989 - V ZR 233/87]). Die Vorschrift wird durch die Regelung des § 63 über den Prozessbetrieb und die Terminsladungen ergänzt. Der Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterlassenes Zwischenurteil.

Rn 17 Wenn entgegen § 387 I über das Zeugnisverweigerungsrecht nicht in einem Zwischenurteil, sondern zu Unrecht erst im Endurteil entschieden wurde, so bleibt die sofortige Beschwerde statthaft (RGZ 106, 57 f). Unterlässt das Gericht zu Unrecht die Entscheidung gem § 387, so kann aber nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (Musielak/Voit/Ball vor § 511 Rz 31) nicht nur mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bestandteile der Eidesleistung.

Rn 1 Die Vorschrift benennt zunächst drei Bestandteile der Eidesleistung, nämlich (1) Eingangsformel, (2) Eidesnorm und (3) Eidesformel. Zu Beginn wird die (1) Eingangsformel (§ 481 I, II) dem Schwurpflichtigen vom Richter vorgesprochen, wobei der Richter unmittelbar die (2) Eidesnorm anschließt. Diese Eidesnorm findet sich nicht in § 481, sondern für Zeugen in § 392 S 3, fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nützlinge

Rz. 55 [Autor/Stand] Unter der Bezeichnung "Nützlinge" versteht man Tiere, die den Menschen insofern nützen, weil sie Schädlinge fressen oder durch Parasitierung vernichten ohne den Kulturpflanzen zu schaden. Zur Produktion von Nützlingen gehören nach R B 160.15 ErbStR 2019 alle Wirtschaftsgüter, die ihr zu dienen bestimmt sind. Unter die Produktion von Nützlingen fallen ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig für die Entscheidung über den Aufhebungsantrag ist das Gericht, das die Arrestanordnung erlassen hat und wenn die Hauptsache bereits anhängig ist, das Gericht der Hauptsache. Wird die einstweilige Rechtsschutzanordnung erst durch das Berufungsgericht erlassen, so hat das Berufungsgericht über den Aufhebungsantrag zu entscheiden, solange das Hauptsacheverfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ersatzstück.

Rn 3 Das Ersatzstück muss den durch das Pfändungsverbot geschützten Verwendungszweck erfüllen, also im Fall von § 811 Nr 1 Buchst a eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (s § 811 Rn 15–15c) und im Fall von § 811 Nr 1 Buchst b die Fortführung der Erwerbstätigkeit gewährleisten (s § 811 Rn 15d–15j). Dazu muss es nicht von gleicher Art und Güte sein (BGH NJW-RR 11, 1366...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geschäftsfähige (Nr 1).

Rn 3 Nach Abs 1 Nr 1 sind die nach Bürgerlichem Recht voll (§§ 2, 104 ff BGB) geschäftsfähigen Personen auch verfahrensfähig. Ihrer Verfahrensfähigkeit steht bspw die Anordnung einer Pflegschaft (§§ 1911, 1913 BGB aF bzw §§ 1820, 1884 BGB nF) oder einer Prozesspflegschaft (§ 57 ZPO) entgegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reihenfolge im Verhinderungsfall.

Rn 3 Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden unterschreibt für ihn der dienstälteste beisitzende Richter. Ist auch der dienstälteste Beisitzer verhindert (dieser Fall ist nicht geregelt), so leistet der verbleibende Beisitzer die Unterschrift (St/J/Roth Rz 8; Musielak/Voit/Stadler Rz 4). Erst wenn die gesamte Richterbank verhindert ist, genügt die Unterschrift des Urkunds...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). Für Registersachen kann durch Gesetz Abweichendes bestimmt werden. (2) Der Beschluss enthältmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung.

Rn 3 Nach der Abtrennung ist ein neues, selbstständiges Verfahren entstanden. Allerdings bleiben die bereits früher begründete Rechtshängigkeit und die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für beide nunmehr gesondert zu entscheidenden Prozesse erhalten. Nur im Fall einer unzulässigen Klagehäufung sind die Zuständigkeitsstreitwerte nach der Trennung mit der Option einer Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Streitwert.

Rn 34 Der Wert der positiven Feststellungsklage beläuft sich regelmäßig auf 80 % des Wertes einer entspr Leistungsklage (BGH NJW-RR 01, 316). Bei positiver Erbenfeststellung bemisst sich der Wert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Kl mit der Quote seiner Erbenstellung am Wert des Nachlasses abzgl eines Abschlags von 20 % (BGH FamRZ 23, 791). Bei der negativen Feststellu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich der Norm.

Rn 2 Die Vorschriften über das Versäumnisverfahren müssen allgemein anwendbar sein (s § 330 Rn 3 ff). In Ehesachen (§§ 121 ff FamFG) sind Versäumnisentscheidungen gegen den Antragsgegner nach § 130 II FamFG unzulässig. In den Verbundsachen (§§ 137 ff FamFG) ist nunmehr stets einheitlich durch Beschl zu entscheiden, auch soweit eine Versäumnisentscheidung zu treffen ist (§ 14...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist einschlägig bei allen Titeln, die einer vollstreckbaren Ausfertigung bedürfen und deren Erteilung sich an Voraussetzungen knüpft, die über die sog einfachen Klauseln nach § 724 hinausgehen. Das sind nicht nur Urteile nach § 704 I, sondern aufgrund § 795 auch alle anderen Titel, die die ZPO kennt, insb die nach § 794. § 795b enthält für Prozessvergleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bestreiten des Besitzes.

Rn 5 Sofern der Benannte den mittelbaren Besitz bestreitet oder sich nicht erklärt, liegt es im Ermessen des Bekl, ob er den Prozess fortsetzt oder den Klageantrag – mit der Folge seiner Erledigung – erfüllt. Im Falle der Fortsetzung entfaltet das zwischen Kl und Bekl ergangene rechtskräftige Urt ggü dem Benannten keine Rechtskraft, aber Interventionswirkung (§§ 68, 74). Bef...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Pflicht zum Erlass eines Endurteils besteht auch im Kleinverfahren nach § 495a. Im einstweiligen Rechtsschutz gilt § 300, soweit durch Urt zu entscheiden ist (§§ 922 I 1, 936, 937 II), iÜ nur, soweit auf den jeweils erforderlichen Beschl die Regeln über Urteile anwendbar sind (s Erl jeweils dort). § 300 gilt im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (§ 46 II ArbGG) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerdesumme.

Rn 52 Gemäß § 567 II muss diese über 200 EUR liegen. Maßgebend ist daher, in welchem Umfang die Entscheidung angegriffen wird. Dabei ist auch die Umsatzsteuer bei der Berechnung zu berücksichtigen (Kobl MDR 92, 196; Zö/Herget § 104 Rz 21.24). Maßgebend ist der Beschwerdewert bei Einlegung. Eine nachträgliche Absenkung macht die zulässig erhobene Beschwerde nicht unzulässig (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschränkung auf einen Auszug (Abs 2).

Rn 3 Um übermäßige Schreib- oder Kopierkosten zu vermeiden, reicht nach Abs 2 auch ein Auszug der wesentlichen Stellen der Urkunde, wenn nur dieser Teil für den Rechtsstreit erheblich ist. Dies birgt natürlich die Gefahr, dass andere Teile, die für die Auslegung des Urkundeninhaltes maßgeblich sein können, unberücksichtigt bleiben. Hat das Gericht dahingehende Zweifel, dass ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Irrtümliche Inanspruchnahme des falschen Beklagten.

Rn 6 Für die Parteistellung ist allein ausschlaggebend, welche Person von dem Kl in der Klageschrift als Bekl benannt wird. Wegen des formellen Parteibegriffs ist es ohne Bedeutung, ob es sich bei dem Bekl tatsächlich um den materiell Verpflichteten handelt. Die von dem Kl – gleich ob infolge eines Versehens oder einer Unsicherheit über die Person des Schuldners – individual...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Sachverhaltsaufklärung, der effizienten Verfahrensgestaltung und der Gewährung rechtlichen Gehörs iR eines Erörterungstermins. Durch die Regelung als Soll-Vorschrift wird das iÜ im FamFG schwach ausgeprägte Mündlichkeitsprinzip (§§ 32, 33 ›kann‹) in Abstammungssachen gestärkt. Abs 1 regelt nur die Verfahren nach § 169 Nr 1, 4. Im Verfahren nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung von Vermögenswerten

Rz. 133 [Autor/Stand] Vermögen oder Vermögensteile, deren Erträge dem Steuerpflichtigen nach § 5 AStG zuzurechnen sind, unterliegen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das so zugerechnete Vermögen ist entsprechend der Regelung des § 97 BewG als Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 134 [Autor/Stand] Liegt sowohl unter § 121 BewG fallendes Vermögen als auch erweitertes Inla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 2 Grundsätzlich ist es im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren geboten, dem bzw den Antragsgegner(n) vor der Entscheidung zu dem Gesuch rechtliches Gehör (Cuypers MDR 09, 657, 659; BayObLG MDR 75, 407, 408) zu gewähren. Das Absehen hiervon ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Zuständigkeitsbestimmung in einem eilbedürftigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolgt o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 166 ist die verfahrensrechtliche Ergänzung der Vorschrift des § 1696 BGB, die die materiell-rechtliche Eingriffsbefugnis zur Änderung von sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen des Familiengerichts sowie zur Änderung gerichtlich gebilligter Vergleiche (§ 156 II) enthält. Die Regelung ist eine Spezialvorschrift zu § 48 I für den Bereich der Kindschaftssachen (BTD...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entsprechend der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes (BGH II ZR 119/20). Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive und dadurch willkürliche Fest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinweise an den Antragsgegner (Abs 1 S 2).

Rn 6 Die nach Abs 1 S 2 zu erteilenden Hinweise unterrichten den Antragsgegner über Inhalt und Wirkungen des Festsetzungsbeschlusses; zugleich, welche Einwendungen er in welcher Form erheben kann (ThoPu/Hüßtege § 251 Rz 3). Wird dem Antragsgegner im vereinfachten Verfahren die Antragsschrift und Belehrung nach § 251 I S 2 FamFG nicht zugestellt, gilt im Beschwerdeverfahren d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur und anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Die Versteigerung folgt nicht den privatrechtlichen Regeln über den Pfandverkauf nach §§ 1235 ff BGB, sondern stellt einen staatlichen Hoheitsakt dar (RGZ 156, 395, 398; BGHZ 55, 20, 25; vgl BFHE 146, 484, 488). Zu Voraussetzungen und anwendbaren Vorschriften s § 814 Rn 2–7. Durch den Zuschlag kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Staat und dem Meistbiet...mehr