Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Alleinige Personensorge.

Rn 10 Steht nur einem Elternteil die alleinige Personensorge zu, so teilt das Kind dessen Allein- oder Doppelwohnsitz (vgl § 11 S 1 HS 2 BGB). Vorrangig ist auch hier ein gewillkürter Wohnsitz des Kindes – auch Doppelwohnsitz (Brandbg FamRZ 09, 798). Steht einem Vormund oder einem Pfleger die Personensorge zu, so teilt das Kind den Wohnsitz des Vormunds oder Pflegers (§ 11 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ehewohnungssachen.

Rn 2 Das Familiengericht darf Anordnungen treffen, die dem Schutz des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten dienen. Es kommt insb die Verpflichtung zur Räumung oder die Fristsetzung zur Räumung in Betracht (Frankf Beschl v 18.5.22 – 6 UF 42/22). Rechtsgrundlage hierfür kann die in § 1361 Abs 3 BGB kodifizierte Wohlverhaltenspflicht der Ehegatten sein. Wird unterstellt, dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tatsachenbehauptungen (Nr 3).

Rn 6 Das Gesetz verlangt Angaben zur Begründung der Anträge in tatsächlicher Hinsicht. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Behauptungs- und Beweislast sowie der Wahrheitspflicht des § 138 kann jede Partei die Angabe von Tatsachenbehauptungen aber begrenzen. Im Hinblick auf die Prozessförderungspflicht des § 282 ist von Anfang an ein tatsächliches Vorbringen zu verlange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 5 Die Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist unbeschränkt nachprüfbar, soweit Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Formularverträgen oder vorformulierten Bedingungen zum Abschluss von Gesellschaftsverträgen im Geschäftsverkehr üblich sind (zum Wegfall der Beschränkung durch das Erfordernis ›über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus‹ vgl § 545 Rn 4, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 45 Brüssel Ia-VO(1) Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nur teilweise Bewilligung.

Rn 10a Ist PKH nur für einen Teil der Ansprüche, die die Partei mit ihrem Rechtsmittel weiterverfolgen will, bewilligt worden, verlängert sich die Zweiwochenfrist des § 234 I – anders als bei einer vollständigen Versagung – grds nicht um eine Überlegungsfrist. Die Partei kann, wenn ihr ein RA beigeordnet worden ist, das Rechtsmittel unbeschränkt einlegen und den Umfang zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff und Funktion des Beweises.

Rn 2 Das Gericht darf eine schlüssige, aber streitige Behauptung nur dann seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugt ist. Die Wahrheitsfindung geschieht durch Beweisführung der Parteien und Beweiserhebung durch das Gericht. Es handelt sich um einen Vorgang, der dem Richter die Überzeugung von der Wahrheit (oder Unwahrheit) einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 13 Scheitert eine Primäraufrechnung, fehlt es an einer eigenständigen Beschwer, weil der Streit der Parteien trotz der Anknüpfung an zwei verschiedene Forderungen wirtschaftlich nur über einen Betrag geht, der die Klageforderung nicht übersteigt (BGH NJW-RR 95, 508 [BGH 01.02.1995 - XII ZR 218/94]; 99, 1736); Gleiches gilt, wenn der Kl sich gegen eine Klageabweisung wende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert. Rn 2 Die elektronische Aktenführung soll die Papierakte ersetzen. Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstellung des Beistands.

Rn 5 Mit seiner Hinzuziehung wird der Verfahrensbeistand unmittelbar zum Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten und Pflichten, §§ 174 S 2, 158b III. Die Wahrnehmung dieser Rechte erfolgt weisungsunabhängig und im Interesse des Minderjährigen, ohne dass es dabei – im Unterschied zur Beistandschaft des Jugendamts nach §§ 1712–1717 BGB – zu einer Vertretung kommt. Der Beista...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerruf.

Rn 8 Der Widerruf eines erstinstanzlichen Geständnisses ist (soweit die Parteien nicht hierauf verzichtet haben, Zö/Gummer/Heßler Rz 2) nur unter den Voraussetzungen des § 290 möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Widerruf bereits in 1. Instanz erklärt war oder erst in 2. Instanz erklärt wird. Einem Widerruf in 2. Instanz steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlegende Voraussetzungen.

Rn 13 Die Frage, ob eine Wertfestsetzung erfolgen soll, prüft das Gericht nach freiem Ermessen (Rn 1). An Anträge der Parteien ist es nicht gebunden (Anders/Gehle/Gehle ZPO § 3 Rz 4). Voraussetzung ist ein bestimmter, das Verfahren fördernder Anlass. Das rechtl Interesse fehlt, wenn keine Gebühren ausgelöst werden (BGH NJW-RR 17, 640 [BGH 08.03.2017 - X ZB 11/16]). Den Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Parteizustellung kommt insb in Betracht bei Willenserklärungen (§ 132 BGB), für Titel gem §§ 750, 756, 795, insb den Vollstreckungsbescheid gem § 699 IV 2, für Arrest und eV (§ 922 II, § 936) und im Bereich der Pfändung für die Vorpfändung (§ 845), Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (§ 829 II, § 835 III, §§ 846, 857 I, § 858 III) und den Verzicht des Pfandgläubi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sonstige Verbandsklagen.

Rn 3 Das deutsche Recht kennt eine Reihe weiterer Verbandsklagebefugnisse, insb in §§ 1 ff UKlaG, §§ 8 und 10 UWG, § 33 und 34a GWB. Diese Befugnisse können – auch von demselben Verband – anstelle oder zusätzlich zu Verfahren nach dem VDuG wahrgenommen werden, da das VDuG sie weder ausschließt noch begrenzt. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die Befugnisse zB aus §§ 1 ff UKl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einvernehmensanwalt.

Rn 23 Beauftragt eine ausländische, im EU-Gebiet ansässige Partei neben dem ausländischen Prozessbevollmächtigten einen deutschen Einvernehmensanwalt (§ 28 EurRAG), so sind dessen Kosten neben den Kosten des ausländischen Anwalts erstattungsfähig (BGH AGS 05, 268 = AnwBl 05, 431 = JurBüro 05, 427 = GuT 05, 125; München [unter Aufgabe seiner vorherigen gegenteiligen Rspr.] Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 5 Das Vermittlungsverfahren ist ein selbstständiges Verfahren (anders als die Mediation, die nach § 36a innerhalb eines laufenden gerichtlichen Verfahrens vorgeschlagen werden kann); daraus folgt, dass die örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem § 152 neu zu bestimmen ist und nicht notwendigerweise mit der örtlichen Zuständigkeit im vorausgegangenen Umgangsverfahren übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtskraft.

Rn 44 Mit dem der Klage stattgebenden Urt wird die Zwangsvollstreckung in die streitgegenständliche Sache oder das streitgegenständliche Recht für unzulässig erklärt. Die materielle Rechtskraft des Urt besteht darin, dass der Anspruch auf Abwehr der Zwangsvollstreckung in den Vollstreckungsgegenstand bejaht oder verneint wird; nicht rechtskräftig festgestellt ist das Bestehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntgabe.

Rn 3 Verkaufswert und Mindestgebot sollen beim Ausbieten bekannt gegeben werden (Abs 1 S 2). Geschieht dies nicht, ist die Versteigerung dennoch wirksam; es können jedoch Amtshaftungsansprüche entstehen (MüKoZPO/Gruber Rz 4). Soll das Mindestgebot im Versteigerungstermin verringert werden, etwa weil sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, ist den Beteiligten idR rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 29c erweitert für das Prozessrecht den durch § 312b BGB (§ 312 BGB aF) bezweckten Schutz von Verbrauchern (§ 13 BGB) bei Haustürgeschäften, die in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und in Erweiterung des bisherigen Begriffs mit Wirkung vom 13.6.14 (BGBl I, 3642) als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bezeichnet werden (vgl Grüneberg/Grüneberg § 312...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 854 normiert, wie bei der mehrfachen Pfändung von Ansprüchen auf Herausgabe oder Leistung einer beweglichen körperlichen Sache zu verfahren ist und knüpft damit zunächst an § 847 an. Im Unterschied zur Pfändung beweglicher Sachen ist eine Anschlusspfändung ausgeschlossen. Für jeden Gläubiger wird durch einen nach den allgemeinen Regeln ergehenden Pfändungs- und Überwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendiger Inhalt.

Rn 7 Die Erklärung muss erkennen lassen, wer wen zu was bevollmächtigt hat, aus ihr muss sich also die Person des Vollmachtgebers, die Person des Bevollmächtigten, der Gegenstand der Vollmacht und der Wille zur Vollmachtserteilung ergeben. Der Gegenstand kann durch die Angabe des Rechtsstreits oder insb wenn ein solcher noch nicht anhängig ist durch die Benennung der Streitp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abwendungssicherheit.

Rn 8 Hierunter fallen etwa §§ 711 S 1, 712, 720a III, 923. Sie bezweckt den Gläubigerschutz vor Schäden infolge einer verzögerten Vollstreckung und mittelbar den Schuldnerschutz vor einer Vollstreckung ohne Gläubigersicherheit (Musielak/Voit/Foerste § 109 Rz 5). Hat der Schuldner Abwendungssicherheit nach § 711 geleistet und macht der Gläubiger diese durch Gegensicherheitsle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 3 Akten, in die nach § 760 die Einsicht zu gewähren ist, sind neben den Kostenbelegen für mehrere zusammen durchgeführte Vollstreckungssachen, gemeinsame Belegblätter bei Sammelakten sowie die Register nach § 47 GVO (Schuschke/Walker/Walker § 760 Rz 4 mwN; aA Zö/Seibel § 760 Rz 1: keine Einsichtnahme, da nur rein innerdienstliche Funktion), ebenso das Pfändungsprotokoll n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung des Musterverfahrensantrags (Abs 5).

Rn 10 Wird das Quorum des Abs 1 nicht innerhalb des Zeitrahmens von sechs Monaten erreicht, so weist das Prozessgericht den betreffenden Musterverfahrensantrag durch Beschl zurück (Abs 5). Nicht zurückgewiesen werden jedoch jüngere Anträge, für welche diese Frist noch nicht abgelaufen ist. Der Beschluss über die Zurückweisung ist unanfechtbar (Abs 5 S 2) und kann auch in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitteilungen an andere Stellen.

Rn 3 Die Mitteilungspflicht besteht auch ggü anderen öffentlichen Stellen, die von der Durchführung der Anordnung betroffen sind. Dazu gehören insb Schulen, Kindergärten u Jugendhilfeeinrichtungen, die von einem öffentlich-rechtlichen Träger betrieben werden (BTDrs 16/9733, 296). Mitteilungen an entsprechende Einrichtungen mit privaten Trägern erfolgen nicht. Das Jugendamt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nationale Rechtsbehelfe im Ausland.

Rn 12 Entspr Sperrwirkungen ergeben sich auch für Auslandsklagen aus Art. 27 Brüssel Ia-VO, der ebenfalls auf die Vermeidung von Doppelprozessen zielt. Werden wegen desselben Anspruchs bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen zwischen denselben Parteien anhängig gemacht, so sieht Art 27 I EuGVO zunächst eine Aussetzung des späteren Verfahrens bis zur Klärung der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 7 Die Darlegungs- und Beweislast folgt den allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 10). Bei Heranziehung dieser Grundsätze löst sich auch die vermeintliche Streitfrage auf, von wem die Aufhebung des Wohnsitzes bewiesen werden muss (vgl dazu St/J/Roth Rz 7). In die Darlegungs- und Beweislast des Klägers fallen alle Tatsachen, welche die Begründung und das Behalten eines Wohnsitzes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Präjudizialität (Vorgreiflichkeit).

Rn 9 Damit sind Konstellationen gemeint, in denen zwar keine Rechtskrafterstreckung stattfindet, faktisch aber eine Vorentscheidung für einen Anspruch oder eine Verpflichtung des Dritten stattfindet und dieser Umstand ein rechtliches Interesse des Dritten begründet. In diese Fallgruppe gehören einmal Verpflichtungen aus akzessorischer Schuld und Haftung, in denen der nachran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für Urteile nach § 704, sondern über § 795, 794 I auch für alle anderen Titel der ZPO. Sie kommt in allen Vollstreckungsarten zur Anwendung, ist aber nicht anwendbar, soweit es um Ansprüche geht, die den Testamentsvollstrecker persönlich betreffen, zB der Schadensersatzanspruch aus § 2219 BGB. § 748 gilt ab dem Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verspätet eingereichte Erklärungen (S 2 Hs 2).

Rn 13 Diese kann das Gericht berücksichtigen (BGH NJW 04, 3102 [BGH 11.03.2004 - I ZR 304/01]). Hat das Gericht zum Zeitpunkt des Eingangs des verspäteten Schriftsatzes seine Entscheidung noch nicht beraten und abgefasst, ist es regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn es das verspätete Vorbringen bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (Brandbg ZOV 09, 131 mwN). Rn 14 Das V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Beschwerdegericht hat in der Sache selbst zu entscheiden. Es darf die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens nur dann an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat. Das Gleiche gilt, soweit das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet und zur Entscheidung eine umfangreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geltung des § 48 II GKG für alle Streitwertarten.

Rn 10 Auch in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der ZuS nach § 3 frei zu schätzen. Der ReS bestimmt sich entsprechend. Für den GeS gelten § 48 II–IV GKG (vgl auch § 5 Rn 5 aE). Zur Vermeidung unnötiger Differenzierungen sind die dort vorgegebenen Bewertungskriterien – dem Gebot praktischer Konkordanz folgend – auf die Anwendung des § 3 grds zu übertragen (hM, vgl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendung des § 99 in zweiter Instanz.

Rn 3 Hier sind vielfältige Variationen denkbar. Bei Erweiterungen in zweiter Instanz hat die jeweilige Gegenseite die Möglichkeit, für den Fall, dass die Weiterung keine Handelssache betrifft, die Verweisung einer Sache von der angerufenen KfH an die Zivilkammer zu erreichen. Das gilt auch für den Fall, dass Handelssache und Nicht-Handelssache in verschiedene Rechtsmittel au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnungsdurchsuchung.

Rn 3 Verweigert der Schuldner dem Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung den Zutritt, so darf eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung wegen Art 13 II GG, § 758a I 2 nur bei Gefahr in Verzuge erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die Verzögerung, die mit der vorherigen Einholung der richterlichen Erlaubnis verbunden ist, den Erfolg der Durchsuchung gefährden würd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 2 Die Vorschrift regelt die Verfahrensgrundsätze, die für die Gerichte gelten, soweit sie in Schiedsgerichtssachen tätig werden. Das sind im Wesentlichen die OLG (§ 1062 I–III) und die Amtsgerichte (§ 1062 IV). Soweit § 1063 keine Sonderregelung für das vom Gericht einzuhaltende Verfahren enthält, gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gerichtsverfahren (BGH NJW 01, 3787...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Supranationale Verfahren.

Rn 19 Die Verhandlung eines nationalen Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen Art 108 III AEUV gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf im Grundsatz nicht bis zum Abschluss der vor dem EuGH geführten Nichtigkeitsklage gegen den Kommissionsbeschluss ausgesetzt werden (BGH MDR 12, 1306; EuGH WM 12, 926). Demgegenüber kommt wegen der Bindungswirkung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Änderungen.

Rn 25 Änderungen der spruchkörperinternen Geschäftsverteilung sind nach Abs 2 Hs 2 nur unter den gleichlautenden Voraussetzungen des § 21e III 1 zulässig (vgl § 21e Rn 36 ff) und zu dokumentieren (vgl § 21e Rn 41). Ergänzend bestimmt Abs 3 für Abs 2 Hs 2, dass auch die Änderungen der Bestimmung der Übertragung von Einzelrichtersachen nur unter diesen engen Bedingungen erfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinterlegung.

Rn 8 Die pfändbaren Forderungen kann, Alt 1, bzw muss, Alt 2, der Drittschuldner hinterlegen. Die örtliche Zuständigkeit der Hinterlegungsstelle, § 1 HintO, ist nicht geregelt, doch sollte nach § 374 I BGB beim Amtsgericht des Leistungsorts hinterlegt werden (Zö/Herget § 853 Rz 4). Die Hinterlegung nach § 853 befreit den Drittschuldner von seinen Pflichten ggü dem Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haftentlassung auf Antrag des Gläubigers (Abs 2).

Rn 3 Die Norm beschränkt die Möglichkeit der Hafterneuerung. Sie entspricht § 911 aF. Es geht nur um Fälle, in denen der Gläubiger die Haftentlassung beantragt hat, ohne dass der Schuldner dies veranlasste. Die Norm gilt nicht bei der Haftentlassung vAw und bei derjenigen mit Zutun des Schuldners. Unter ›Zutun‹ des Schuldners ist etwa ein Ratenzahlungsangebot oder auch nur e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich vorgehend die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Urkundsbeweis.

Rn 27 Während die Aufforderung an die Parteien, Urkunden beizubringen, unabhängig von deren Aufenthaltsort oder Sitz ohne Souveränitätsverletzung zulässig und nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften zu behandeln ist (s.o. Rn 20), gelten für die Vorlageanordnungen ggü Dritten die Beschränkungen für Zeugen entsprechend. Auch insoweit darf das Prozessgericht daher nur übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sicherungshypothek.

Rn 11 Wird der Schuldner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes nach Abs 2 S 2 eine Sicherungshypothek, § 1184 BGB, am Grundstück. Deswegen besitzt die Eintragung keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung sollte dennoch erfolgen, um einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb Dritter zu verhindern. Der Sequester hat im Wege der Grundbuchbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Die Zuerkennung der Parteifähigkeit bedeutet, dass ein Rechtssubjekt im eigenen Namen als Kl oder Bekl an einem Rechtsstreit teilnehmen kann. Eine von der Parteifähigkeit zu trennende Frage ist es, ob die Partei den Rechtsstreit auch selbst führen und vor Gericht auftreten darf oder hierfür einen gesetzlichen Vertreter benötigt. Sie wird durch § 52 beantwortet, der für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermächtigung zur Ersatzvornahme und Duldungspflicht.

Rn 44 Das Gericht weist den Vollstreckungsantrag entweder zurück oder es ermächtigt den Gläubiger in Abs 1, die Handlung nach Wahl vornehmen zu lassen oder (analog Abs 1) selbst vorzunehmen. Dafür muss der Schuldner darlegen, dass er dazu in der Lage ist (Hamm NJW 59, 891). Der Beschl nach § 329 begründet seine Duldungspflicht, die der Gläubiger notfalls durch Hinzuziehung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltung von allgemeinen Vorschriften zum Klageverfahren.

Rn 5 Für das Wiederaufnahmeverfahren gelten grds die Regeln zur Zulässigkeit einer Klage nach der ZPO, dh insb zur Klageerhebung (§ 253), Partei- und Prozessfähigkeit (§§ 50 ff), Vertretung (s zur Prozessvollmacht auch § 578 Rn 10) sowie diejenigen zum Ablauf des Verfahrens, etwa im Beweisverfahren, bei Prozesstrennung und Verbindung (s aber § 578 II). Auch die Prozessmaxime...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag eines Dritten in Bigamiefällen (Abs 1).

Rn 7 Nach § 1316 I Nr 1 BGB ist im Fall einer bigamisch geschlossenen Ehe neben den Ehegatten und der Verwaltungsbehörde auch die dritte Person, also der Erstehegatte, antragsberechtigt. Dieser muss grds nicht ein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen (BGH FamRZ 02, 604; MüKoFamFG/Lugani § 129 Rz 4; Sternal/Weber § 129 Rz 7). Etwas anderes gilt dann, wenn die Erstehe ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Zu Beginn der Zwangsvollstreckung (s vor §§ 704 ff Rn 12) müssen Leistungstitel gegen alle Miterben erwirkt worden sein. Duldungstitel genügen nicht (Garlichs JurBüro 98, 243; Zö/Seibel § 747 Rz 5). Ein einheitlicher Titel ist hingegen nicht erforderlich. Vielmehr können diese in getrennten Verfahren erwirkt worden und sogar von verschiedener Art sein (BGHZ 53, 110, 113...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für die Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung gelten die §§ 1072 und 1073. 2Soweit die ...mehr