Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Ein förmlicher Aufruf ist – wenngleich wünschenswert – nicht in jedem Fall geboten. Es ist ausreichend, wenn nach den gesamten Umständen erkennbar von einem Beginn des Termins auszugehen ist (BGH MDR 11, 74 [BGH 12.10.2010 - VIII ZB 16/10]). Dies ist etwa der Fall, wenn alle Beteiligten anwesend sind und das Gericht in die Sach- und Rechtslage einführt. Ein Aushang, won...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formular.

Rn 3 Für den Antrag auf VB bei maschinell bearbeitenden Gerichten ist gem § 703c I 1 und § 1 Nr 4 MaschMahnVordrV ein Vordruck eingeführt. Alle Amtsgerichte, die Mahnverfahren betreiben, sind automatisiert. Somit müssen die Parteien das Formular für den Antrag auf VB verwenden (Formularzwang, § 703c II). Zur Antragstellung durch RA und Inkassodienstleister s § 702 II 2. Der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Bedeutung.

Rn 1 Die Pflicht zur Urkundenvorlage im Prozess ist neben der Verfügungsgewalt des Beweisgegners über die Urkunde (s § 421 Rn 4) Voraussetzung für den Erlass der Vorlageanordnung durch das Gericht (MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 1). Gemeint ist die Vorlegungsanordnung nach Antrag des Beweisführers gem § 425, nicht die Vorlegungsanordnung vAw gem § 142 (s § 420 Rn 2). Eine prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergütung des beigeordneten Anwalts.

Rn 39 Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den §§ 44–59 RVG. Zwar hat der Anwalt aus dem bestehenden Dienstvertrag einen Vergütungsanspruch gegen die Partei. Dieser darf jedoch wegen § 122 I Nr 3 nicht geltend gemacht werden. Der Anwalt darf auch dann keine Vergütung fordern, wenn er die Partei nicht mehr für bedürftig hält (EGH München JurBüro 87, 1417). Wird der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachzusammenhang.

Rn 22 Über die in § 527 II, III geregelten Fälle hinaus kann eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters kraft Sachzusammenhangs bestehen (Schneider MDR 03, 375 [OLG Köln 12.09.2002 - 14 WF 171/02]). Umstritten ist, auf welche konkreten Einzelentscheidungen sich diese Befugnis erstreckt. Keine Bedenken bestehen gegen Entscheidungen iRd vorbereitend durchgeführten Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 6 Maßgeblich für den Charakter des Rechtsverhältnisses ist grds auch nicht das Ziel, wenngleich dieses ein wichtiges Indiz darstellt, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger; ist diese privatrechtlich, so ist es auch die betr Streitigkeit (vgl KG Berlin Urt v 6.10.14 – 2 W 4/14 Kart – juris zu unternehmerischer Tätigkeit des Staates). Des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beauftragter oder ersuchter Richter.

Rn 3 Dem verordneten Richter werden eigene Befugnisse für die Verfügungen bei Nichterscheinen eines Zeugen oder SV eingeräumt, §§ 400, 402. Er kann auch vorläufig über die Zulässigkeit einer Frage entscheiden oder die nochmalige Vernehmung eines Zeugen durchführen, § 400. Wurde er zur Benennung des SV ermächtigt (§ 405), ist er auch für die Entscheidung über dessen Ablehnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 3.

Rn 3 Eine mündliche Erläuterung des Gutachtens kann angeordnet werden (S 1), diese kann gerade bei schwierigen und komplexen Fragestellungen geboten sein und neben eine schriftliche Ergänzung (dazu nunmehr klarstellend S 2) oder an deren Stelle treten (BGH NJW-RR 11, 475, 476 f [BGH 18.01.2011 - X ZR 165/07]: keine Pflicht ohne Aufklärungsbedarf). Die Vorschrift gibt dem Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Trennung von der Obhutsperson (Abs 3 Nr 2).

Rn 22 Ein Verfahrensbeistand ist auch dann zu bestellen, wenn eine Trennung des Kindes von einer Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet, ohne dass es sich um eine Maßnahme nach §§ 1666, 1666a BGB handeln muss (BTDrs 16/6308, 238; MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 10; Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 38). Der Begriff der Trennung ist so zu verstehen wie in § 1666a I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 172 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, bestimmt einen abweichenden Bewertungsstichtag für die forstwirtschaftliche Nutzung in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der Regelungsinhalt bezieht sich allerdings nur auf Umfang und Zustand des Bestandes an noch nicht eingeschla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Soweit sich keine der Parteien auf die offenkundige Tatsache berufen hat, muss das Gericht sie zur Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung machen (BVerfGE 10, 177, 183 [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59]; MDR 20, 1524 [BVerfG 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16] Rz 15; BGH NJW-RR 93, 1122, 1123). Eine Ausnahme ist in engen Grenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablauf des Aussetzungsverfahrens.

Rn 8 Die Aussetzung des Verfahrens ist vAw zu prüfen (§ 26); dabei ist nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Gründe für eine Aussetzung (oben Rn 4 f) vorliegen (Begr zu § 21 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Das Gericht ist an die Zustimmung des ASt nicht gebunden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 21 Rz 1) und soll die Eigenart des jeweiligen Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Auch das Berufungsurteil hat grds den aus §§ 313, 313a ersichtlichen Inhalt. Damit nicht alle Berufungsurteile einen ausführlichen Tatbestand und umfassende Entscheidungsgründe enthalten müssen, erlaubt § 540 Erleichterungen für die Abfassung dieser beiden Abschnitte. Rechtlicher und tatsächlicher Begründung bedürfen nur noch diejenigen Punkte, die das Berufungsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahme Lokaltermin.

Rn 2 Termine, die nicht an der Gerichtstelle abgehalten werden, sind so genannte Ortstermine, die nur unter den in Abs 1 genannten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Hauptfall ist die Einnahme des Augenscheins (zB einer Unfallstelle, eines Baumangels). Die Verhandlung mit einer am Erscheinen verhinderten Person wird zudem va bei länger dauernder Bettlägerigkeit oder Krankenha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostenverteilung, wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt. Die Kosten sind dann grds zu teilen (§ 92 I). Der Umfang des Unterliegens und Obsiegens ist dabei unerheblich. Solange nicht eine Partei vollständig obsiegt, führt jedes auch noch so geringfügige Unterliegen, sei es auch nur in einem Nebenpunkt, zur Anwendung des § 92 und schli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Editionspflicht.

Rn 5 Neben der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Gegners wird für den Beweisantritt nach § 421 vorausgesetzt, dass der Gegner nach bürgerlichem Recht (§ 422) oder weil er sich selbst auf die Urkunde bezogen hat (§ 423) zur Vorlegung der Urkunde im Prozess verpflichtet ist. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem beweisbelasteten Gegner das fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Entscheidung, Bekanntmachung und Wirksamkeit, §§ 323, 324 f.

Rn 23 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss, § 38, der eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss (§ 39). Dieser lehnt entweder die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen ab oder spricht die Genehmigung aus; im letzteren Fall sind die Vorgaben des § 323 für den Inhalt der Beschlussformel zu beachten. Insb ist nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält zusammen mit den §§ 258–260 verfahrenserleichternde Vorschriften, die die Voraussetzungen für einen schnellen Ablauf des vereinfachten Verfahrens schaffen sollen (MüKoFamFG/Macco § 257). Sie gilt auch im Beschwerdeverfahren; § 257 S 1 geht § 64 II 2 als lex specialis vor (Prütting/Helms/Bömelburg § 257 Rz 3; Sternal/Giers § 257 Rz 1; Dutta/Jacoby/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 11 Zur Vermeidung einer Abweisung der Klage als unbegründet muss der Kläger seinen Antrag auf Leistung an den neuen Forderungsinhaber umstellen (BGH NJW 12, 3642 [BGH 29.08.2012 - XII ZR 154/09]). Ob Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG zur Erledigung des Rechtsstreits führt ist umstr (so Frankf 28.10.14 22 U 150/13 juris mwN; aM Jena r+s 18, 109), Wird der Klage stattgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung und Verwirkung.

Rn 18 Wie bei § 1 (s § 1 Rn 23) ist eine Verwirkung der Klagebefugnis des § 2 nicht möglich. Für die Verjährung gelten §§ 195 ff BGB; es kommt eine Hemmung durch Anrufung der Einigungsstelle (§ 12) in Betracht. Soweit man bei UWG-Verstößen gleichzeitig auch die Anwendbarkeit von § 2 UKlaG bejahen möchte, soll die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG nicht der Verjährung nach § 11 UWG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsbeschwerde, Ausnahme, Ausschluss.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) eröffnen I, II auf Zulassung durch das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde gg Beschwerdeendentscheidungen (BGH FamRZ 12, 619). Eine Ausn gilt nach § 117 I 4 iVm § 522 I 4 ZPO bei der Verwerfung der Beschwerde in Ehe- u Familienstreitsachen als unzulässig. Komplett ausgeschlossen ist die Rechtsbeschwerde im EA- u Arrestverfahren, IV iVm §§ 49...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Umgang mit anderen Bezugspersonen, §§ 1685, 1686a BGB.

Rn 15e Nicht von Abs 2 Nr 2 erfasst sind (schon nach dem nunmehr ausdrücklichen Wortlaut) Verfahren, die die erstmalige Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen gem § 1685 BGB oder auch § 1686a BGB wegen fehlender Kindeswohldienlichkeit ablehnen; die hier ausnw zulässige Zurückweisung des Antrags (BGH FuR 17, 606) ist nicht mit einer Beschränkung oder einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bedürftigkeit.

Rn 58 Der Berechtigte muss außerstande sein, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits zu tragen. Maßstab sind nicht die Grenzen der Prozesskostenhilfe, sondern die Billigkeit (PWW/Kleffmann § 1360a Rz 19). Hätte die Partei nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bereits Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dann liegt auch für den Anspruch auf Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 318 (Bindung des Gerichts).

Rn 16 Die Regelung greift für Beschlüsse lediglich in bestimmten Fällen, dh das Gericht darf, was sich aus § 572 I 1 ergibt, grds seine Beschlüsse abändern und aufheben (ThoPu/Reichold, § 329 Rz 12). Beschlüsse, die der formellen Rechtskraft fähig sind, sind dagegen grds für das erlassende Gericht bindend und damit unabänderbar (BAG MDR 84, 83). Weiterhin ist ein Beschl nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhängigkeit der Hauptsache, Verfahrensgegenstand.

Rn 3 Die Hauptsache wird anhängig m Antragseingang bzw m der verfahrenseinleitenden Handlung des FamG in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2). Auf die Zustellung kommt es nicht an. Die Anhängigkeit eines VKH-Antrags genügt (Sternal/Giers Rz 4; aA BeckOKFamFG/Schlünder Rz 13). Voraussetzung der Zuständigkeitskonzentration ist ein identischer Verfahrensgegenstand der bereits anhängigen H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachprüfung im Instanzenzug.

Rn 15 Es handelt sich überwiegend um Fragen der Beweiswürdigung, so dass die Überprüfung in der Berufung (näher Seibel BauR 09, 574), va aber in der Revision nur eingeschränkt möglich ist, s §§ 511 ff, 529 ff, 542 ff, 559 II, 546; s.a. § 411 Rn 33–35, § 412 Rn 6; zu Zweifeln gem § 529 I Nr 1 (Unvollständigkeit des Gutachtens) nach Berücksichtigung neuen Vorbringens gem § 531...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenberechnung.

Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigefügte Unterlagen genü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Antragsbefugnis und Vertretung bei der Antragstellung.

Rn 6 Den Vollstreckungsantrag stellen kann die Person, die in Titel oder Klausel mit Namen als Gläubiger benannt ist, und zwar auch dann, wenn dort die Leistung an einen Dritten ausgesprochen ist. Der Gläubiger kann einem Vertreter Vollmacht erteilen. Der Prozessbevollmächtigte des Gläubigers ist bereits aufgrund seiner Prozessvollmacht nach § 81 zur Antragstellung befugt (M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu entscheiden, zu welchem Anteil die Parteien die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens einschließlich der den Parteien erwachsenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen haben. 2Hierbei entscheidet das Schiedsgericht nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 Die Abgabe an das Gericht der Ehesache muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt vAw. Die Entscheidung ist für die Beteiligten nicht anfechtbar (Sternal/Giers § 202 Rz 3). Eine irrtümliche Abgabe aber bindet das angerufene Gericht nicht (ThoPu/Hüßtege, § 202 FamFG Rz 4). Es bleibt die Möglichkeit des Familienrichters, an dessen Familiengericht verwiesen worden ist, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 7 gilt unmittelbar für Grunddienstbarkeiten iSd §§ 1018 ff BGB. Darüber hinaus erfasst die Norm auch sonstige Rechte, die eine Wertverschiebung von einem Grundstück zum anderen mit sich bringen (St/J/Roth § 7 Rz 3). Das sind namentlich: Fischereirechte (KG OLGZ 75, 138); Licht- und Fensterrechte (BGH RPfleger 59, 112); Notwegrecht iSd § 917 BGB (BGH NJW-RR 17, 209; MD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wichtiger Grund.

Rn 4 Die Aussetzung setzt einen ›wichtigen Grund‹ voraus. Als Regelbeispiel nennt das Gesetz die ›Vorgreiflichkeit‹ eines anderen Verfahrens, die dann gegeben ist, wenn die in dem Verfahren zu treffende Entscheidung ganz oder zT von dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses in einem anderen anhängigen Verfahren abhängig ist (BGH Rpfleger 90, 464, 465 [BGH 02.07.1990 - II ZB 1/9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 24 Das Verfahren über eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ist stets eine eigene selbstständige Angelegenheit (§§ 18 I Nr 3, 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr 3502 VV RVG iHv 1,0. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags ermäßigt sich die Gebühr der Nr 3502 VV RVG auf eine 0,5-Gebühr (Nr 3503 VV RVG). Die Anm zu Nr 3201 VV RVG gilt entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsfrage.

Rn 2 Alle Fragen der Zulässigkeit wie allg und bes Prozessvoraussetzungen (vAw) sowie Prozesshindernisse (Einrede), auch gerichtsinterne Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Karlsr NJW-RR 13, 437). Nicht: Zwischenstreit über prozessuale Fragen (§ 303) oder Anspruchsgrund (§ 304); wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtstreits (BGH NJW 96, 3345); Beendigung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 221 Bei Abweisung der gesamten Stufenklage richtet sich der ReS nach dem höchsten Einzelwert, idR dem des Leistungsanspruchs (BGH BeckRS 22, 13183; MDR 02, 107; Schlesw MDR 14, 494); für dessen Bewertung kommt es auf die realistischen Erwartungen des Kl an (BGH NJW 97, 1016, s.o. Rn 218, die niedriger sein können als in der Vorinstanz und daher neu zu schätzen sind; all d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die einstweilige Anordnung tritt, sofern nicht das Gericht einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat, bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Ist dies eine Endentscheidung in einer Familienstreitsache, ist deren Rechtskraft maßgebend, soweit nicht die Wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. (2) Die einstweilige Anordnung tritt in Verfahren, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Proske. Mit Hilfe des durch § 319 ermöglichten Berichtigungsbeschlusses soll es ermöglicht werden, eine Verfälschung des Richterspruchs, dh des vom Gericht in Wahrheit gewollten Entscheidung, durch ›technische Fehlleistungen‹ und ›banale Irrtümer‹ zu verhindern (BVerfG NJW 92, 1496; BGHZ 127, 74, 79 = NJW 94, 2832; BGH FamRZ 03, 1270). Das Berichtigungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Ursprüngliche Zuständigkeit des AG.

Rn 30 Ist das AG für den Klageanspruch und das LG für den Anspruch aus der Widerklage sachlich zuständig, so hat das AG zunächst auf seine (tw) sachliche Unzuständigkeit nach § 504 hinzuweisen (Zö/Herget § 506 Rz 3). Auf entsprechenden Antrag (beachte insoweit auch § 96 II GVG) kann der Rechtsstreit dann nach § 506 I insgesamt an das LG verwiesen werden (zum Inhalt und der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 3).

Rn 7 Ist für die Vollstreckung einer Entscheidung der Gerichtsvollzieher funktional zuständig, werden seine Befugnisse im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Abs 3 genauer bestimmt. Der neue § 757a ZPO, der in Abs 3 S 1 in Bezug genommen wird, erweitert die Möglichkeiten von Gerichtsvollziehern, bereits im Vorfeld ihrer Tätigkeit polizeiliche Hilfe und Auskünfte zu erlangen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbrauchbare Aufzeichnungen.

Rn 5 Können die vorläufigen Aufzeichnungen – etwa wegen eines technischen Fehlers – nachträglich nicht mehr übertragen werden, so ist die Verhandlung nicht zwingend zu wiederholen. Es begegnet im Grundsatz keinen Bedenken, die nach § 160 zu protokollierenden Vorgänge aus dem Gedächtnis niederzuschreiben (aA Zö/Schultzky Rz 6, BAG NZA 22, 724 [BAG 08.03.2022 - 3 AZR 361/21])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zur Zuständigkeit nach § 266 II FamFG.

Rn 26 Gemäß § 266 II FamFG sind auch Anträge nach § 1357 II 1 BGB (Antrag auf Aufhebung der Beschränkung, mit Wirkung für den anderen Ehegatten Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie zu besorgen) Familiensachen. Eine Einordnung dieser Verfahrensarten zu den Güterrechtssachen scheidet aus, weil § 1357 BGB eine allgemeine Ehewirkung regelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Im Interesse des Verbraucherschutzes.

Rn 14 Die Verbandsklage ist nur zulässig (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 8: Frage der Begründetheit), wenn sie gem Abs 1 im Interesse des Verbraucherschutzes erhoben wird. Damit ist gemeint, dass wegen der Bedeutung oder der Häufigkeit der Zuwiderhandlung gegen Verbraucherschutzgesetze eine generelle Klärung sinnvoll erscheint (BTDrs 14/2658, 53). Dies ist bei Verstößen durch unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Kontrolldichte bei vom Schiedsgericht anzuwendenden op-Recht.

Rn 80 Das Gericht hat vAw zu prüfen, ob das Schiedsgericht anzuwendendes Recht, das zum formellen und/oder materiellen ordre public gehört, auch tatsächlich angewendet hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob der Schiedsspruch selbst mit dem op vereinbar ist, nur dann ist er anzuerkennen. Ist das nicht der Fall, ist er aufzuheben (stRspr seit BGH NJW 69, 978 [BGH 27.02.1969 - KZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 2).

Rn 28 Sie sind in Abs 2 definiert. Die jeweiligen Verfahrensgegenstände werden für Nr 1 bis 7 im FamFG beschrieben: Nr 1: Betreuungssachen, § 271 FamFG, Unterbringungssachen, § 312 FamFG (vgl AG Oldenburg/Holstein FamRZ 15, 2071), sowie betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen, § 340 FamFG; Nr 2: Nachlass- und Teilungssachen, § 342 FamFG; Nr 3: Registersachen (Handels-, Genos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Form und Inhalt des Antrags.

Rn 2 Der Antrag kann grds schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden (§ 25 I). Soll der Anspruch auf Wertausgleich nach der Scheidung im Scheidungsverbund als Folgesache neben dem Wertausgleich bei der Scheidung geltend gemacht werden, ist neben der zeitlichen Begrenzung des § 137 II 1 Nr 1 auch der Anwaltszwang nach § 114 I zu beachten. Die erstm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Gegen die Entscheidung des Gerichts kommt eine Beschwerde nicht in Betracht (BGHZ 109, 41, 43). Möglich ist jedoch eine Anfechtung der Entscheidung zusammen mit dem Endurteil (§§ 512, 557 II). Ist ein fehlerhaftes Verhalten des Gerichts durch die beteiligten Personen unbeanstandet geblieben, oder ist jedenfalls ein Beschl nach § 140 nicht herbeigeführt worden, so ist zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Terminsbestimmung.

Rn 5 Wenn der Schuldner die Offenbarungsversicherung nicht freiwillig abgibt, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Termin zu ihrer Abgabe beantragen (wegen § 78 III ohne Anwaltszwang). Dann wird der Schuldner ordnungsgemäß vom Rechtspfleger gem §§ 214 ff vAw geladen (§ 329 II 2; Anwalt und Gläubiger sind zu benachrichtigen). Die Terminsbestimmung selbst stellt...mehr