Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1.3 Geheimhaltungswille

Rz. 18 Als weitere Voraussetzung des Geheimnisses muss die Geheimhaltung mit dem wirklichen oder vermutlichen Willen der KapG in Einklang stehen. Ein willkürlicher, durch keinerlei sachliche Gründe gebotener Geheimhaltungswille ist jedoch nicht strafrechtlich geschützt. Maßstab für die Anerkennung eines Geheimhaltungsinteresses ist insoweit die sachgemäße Unternehmensführung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ort der Aufbewahrung

Rz. 24 Handelsrechtlich ist kein Ort der Aufbewahrung vorgeschrieben (§ 238 Rz 60). Der Ort der Aufbewahrung lässt sich allenfalls aus §§ 238 Abs. 1 Satz 2, 239 Abs. 4 Satz 2, 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB ableiten, wonach die Unterlagen innerhalb angemessener Zeit verfügbar sein müssen. Demzufolge sind etwa inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unt handelsrechtlich n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Deliktsnatur

Rz. 4 Analog zu § 331 HGB handelt es sich bei § 332 HGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Ein konkreter Erfolg ist daher für die Vollendung des Delikts nicht erforderlich. Für die Strafbarkeit genügt das bloße Handeln des Täters.[1] Rz. 5 § 332 HGB ist in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt. Der Kreis der möglichen Täter wird durch das Gesetz selbst auf A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Recht zur Vernichtung nach Fristablauf

Rz. 35 Ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen, können die Unterlagen grds. vernichtet werden, ohne dass hieraus nachteilige Konsequenzen (weder handels- noch steuerrechtlich) resultieren. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf § 257 HGB bzw. § 147 AO. Sofern nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrung geboten ist oder die Fristen anders berechnet werden, verbleibt es hi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gehilfe eines Abschlussprüfers

Rz. 13 Unter den Begriff des Gehilfen des Abschlussprüfers i. S. d. § 332 HGB fallen grds. alle Personen, die den Abschlussprüfer in irgendeiner Weise als Angestellte oder freie Mitarbeiter bei seiner Prüfungstätigkeit unterstützen. Der Begriff ist identisch mit dem des § 323 HGB (§ 323 Rz 22). Rz. 14 Dieser weite Begriff ist dahin gehend einzuschränken, dass Täter nur sein k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.18 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Nr. 17)

Rz. 206 Der unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB auszuweisende Betrag ergibt sich durch die Zusammenrechnung des Ergebnisses nach Steuern, der sonstigen Steuern, der Aufwendungen aufgrund eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrages sowie der Erträge aus Verlustübernahme. Er entspricht dem Gewinn bzw. Verlust des Gj vor einstellungs- oder auflösungsbedingte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Zum Anwendungsbereich und Normenzusammenhang vgl. § 238 Rz 2 ff. § 241 HGB erlaubt die Anwendung von Inventurvereinfachungsverfahren. Dazu gehören: die Stichprobeninventur mithilfe von mathematisch-statistischen Verfahren gem. § 241 Abs. 1 HGB, die anderen Inventurverfahren gem. § 241 Abs. 2 HGB auf der Grundlage der geführten Handelsbücher und die vorverlegte und nachverl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Publizitätsverpflichtung des Insolvenzverwalters

Rz. 66 Die Verpflichtung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses trifft originär die gesetzlichen Vertreter der KapG, nicht den Insolvenzverwalter, der nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners ist.[1] Nach § 155 Abs. 1 und 2 Satz 2 InsO wird dem Insolvenzverwalter die Verpflichtung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse jedoch zugewiesen, sowei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 In § 264a Abs. 1 HGB wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen OHG und KG bzgl. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse und ggf. auch ihrer Konzernabschlüsse wie KapG behandelt werden. Soweit haftungsbeschränkte PersG die Voraussetzungen des § 264b Nrn. 1–3 HGB erfüllen, sind sie von den Pflichten, die aus Abs. 1 resultieren, befreit. In § 264a A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Abweichungen von der Kontoform (Abs. 4)

Rz. 56 § 328 Abs. 4 HGB ermächtigt den Verordnungsgeber des § 330 Abs. 1 HGB, das BMJ, im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMWK (§ 330 HGB spricht fälschlicherweise noch vom BMJV sowie vom BMWi) dazu, der das Unternehmensregister führenden Stelle (bzw. für vor dem 1.1.2022 beginnende Gj dem Betreiber des BAnz) Abweichungen von der Kontoform nach § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Hinzurechnung aufgrund von Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 60 Ausgehend von EU-Vorgaben hat der Gesetzgeber als weitere Notwendigkeit der Hinzurechnung von Rechten Vereinbarungen mit anderen Gesellschaftern des betreffenden Unt kodifiziert. Beispiele sind Rechte aus Stimmrechtsbindungsverträgen, Verwaltungsüberlassungsverträgen, Konsortialverträgen, Poolverträgen u. Ä. (DRS 19.65). Voraussetzung für die Hinzurechnung der Rechte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift ist von allen konzernrechnungslegungspflichtigen MU anzuwenden (§ 290 Rz 8 ff.). Dies bedeutet, dass zumindest noch ein in den KonsKreis einzubeziehendes TU neben dem GemeinschaftsUnt vorhanden sein muss. Ein GemeinschaftsUnt alleine löst keine Konzernrechnungslegungspflicht aus. Die Rechtsform und der Sitz des Unt sind für dessen Einstufung als Gemeinsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.1 Konzernabschluss nach § 290 HGB

Rz. 41 Nach dem Gesetzestext in § 271 Abs. 2 Halbsatz 1 HGB a. F. ist es erforderlich, dass das oberste MU verpflichtet ist, einen Konzernabschluss aufzustellen. Diese Pflicht zur Aufstellung basiert auf den §§ 290–315e HGB. Es ist wiederum nicht erforderlich, dass der Konzernabschluss auch tatsächlich aufgestellt wird. Somit sind von der Vorschrift bis 31.12.2023 keine Konz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Herstellung im engeren Sinn (Neuschaffung)

Rz. 87 Die Herstellung i. e. S. umfasst zunächst die Neuschaffung noch nicht existenter VG. Ferner sind unter der Herstellung von VG i. e. S. handelsrechtlich die Nutzbarmachung eines zerstörten oder verschlissenen VG sowie die Änderung der betrieblichen Funktion zu verstehen.[1] Die Überholung eines noch nutzbaren VG fällt dagegen nicht darunter. Hier sind die Aktivierungsv...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Ort und Name

Rz. 11 Eine gesetzliche Vorschrift zur Platzierung der Unterschrift liegt nicht vor. Sie ist so zu platzieren, dass sie den gesamten Jahresabschluss abdeckt,[1] damit die Übernahme der Verantwortung für alle Teile des Jahresabschlusses deutlich wird.[2] Grundsätzlich erfolgt die Unterschrift auf der letzten Seite des Jahresabschlusses, d. h. regelmäßig unter der Gewinn- und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Kapitalbeteiligungen mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Nr. 3)

Rz. 11 Übersteigen direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital einen Satz von mehr als 10 %, sind gesonderte Angaben erforderlich. Der Anteil ist kumulativ über alle gehaltenen Anteile zu ermitteln. Rz. 12 Diese Angabe soll die tatsächlichen Anteile an einem Unt offenlegen. Ziel ist es, einer Verschleierung der tatsächlichen Anteile durch Pyramidenstrukturen, wechselseiti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.6 Betrieb einer inländischen Zweigniederlassung eines Unternehmens aus einem Drittstaat

Rz. 217 Die Möglichkeit, über eine inländische Zweigniederlassung mit Hauptniederlassung in einem Drittstatt die inländische Offenlegung vollständig zu vermeiden, entfällt mit der Änderung des § 325a HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausweis

Rz. 65 Wenn auf die anderen nicht beherrschenden Gesellschafter verschiedener TU sowohl Gewinn- als auch Verlustanteile entfallen, ist ein Ausweis in einem Posten als "nicht beherrschende Anteile" in der Konzern-GuV ausreichend (DRS 23.158). Allerdings wird in diesem Zusammenhang in DRS 23.158 empfohlen, die Zusammensetzung des Postens "nicht beherrschende Anteile" im Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Die Verpflichtung zur einheitlichen Bewertung basiert auf dem Grundsatz der Einheitlichkeit. § 308 HGB dient dem Zweck der Generalnorm in § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. § 297 Abs. 3 HGB , die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss entsprechend der wirtschaftlichen Einheit Konzern fordert. Rz....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Gewährleistungen für eigene Leistungen

Rz. 25 Gewährleistungen für eigene Leistungen des Kfm. können unselbstständige Garantien sein, z. B. Zusicherungen bestimmter Eigenschaften des Gegenstands von Lieferungen oder Leistungen. Es handelt sich hierbei um unselbstständige Elemente eines Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrags, die aber nur vermerkpflichtig sind, wenn die gewährte Garantie über gewöhnliche Ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Selbst erstellte Software

Rz. 28 Hinsichtlich der Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen kann auf die bestehenden GoB zurückgegriffen werden.[1] Danach ist das entscheidende Abgrenzungskriterium das sog. Herstellungsrisiko. Hierunter wird das wirtschaftliche Risiko einer nicht erfolgreichen Projektrealisierung verstanden.[2] Praxis-Beispiel Ein Unt erwirbt Standardsoftware von einem So...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Materialaufwand (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 88 Unter dem Posten "Materialaufwand" (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sind sowohl die Aufwendungen für RHB und für bezogene Waren (Nr. 5a) als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Nr. 5b) gesondert auszuweisen. 3.5.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (Abs. 2 Nr. 5a) Rz. 89 Eine Definition für den Materialaufwand findet sich in den h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Leerposten (Abs. 8)

Rz. 29 In der Bilanz und GuV müssen Leerposten für das ablaufende Gj nur ausgewiesen werden, wenn "im vorhergehenden Gj unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde" (§ 265 Abs. 8 HGB). Ansonsten besteht ein Wahlrecht, den Leerposten weiterzuführen oder diesen entgegen dem Stetigkeitsgrundsatz im folgenden Jahr wegzulassen. Die Regelung ist auf Anhangangaben im Fall von ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Folgen bei Nichtbeachtung

Rz. 8 Die Nichtbeachtung des § 244 HGB stellt bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB dar und kann gem. § 334 Abs. 3 HGB mit einer Geldbuße belegt werden. Rz. 9 Sofern der Jahresabschluss der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer unterliegt, kann ein Verstoß gegen § 244 HGB ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Prüfung der fristgerechten Einreichung

Rz. 6 Die Prüfung der fristgerechten Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen erfolgt durch die das Unternehmensregister führende Stelle (bzw. für Gj, die vor dem 1.1.2022 begannen, durch den Betreiber des BAnz). Zur Durchführung der Berechtigungsprüfung kann die das Unternehmensregister führende Stelle (bzw. der Betreiber des BAnz) dazu gem. § 329 Abs. 2 Satz 1 HGB Angabe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.2 Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs

Rz. 140 Unter sozialen Einrichtungen des Betriebs sind allen voran Ausgaben für Betriebskantinen inkl. etwaiger Zuschüsse[1], Krankenstationen, Betriebsärzte sowie Sport- und Erholungseinrichtungen zu subsumieren.[2] Rz. 141 Der Ansatz ist an das Angemessenheitsgebot (Rz 110) gebunden und bedingt zudem, dass die Ausgaben auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (Rz 96 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.3 Nichtanwendung von Vorschriften

Rz. 146 Durch § 325 Abs. 2a Satz 5 HGB werden die übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs auf den Abschluss nach § 325 Abs. 2a HGB für nicht anwendbar erklärt. Hieraus folgt, dass die unter Rz 135 ff. genannte Aufzählung der neben den internationalen Rechnungslegungsstandar...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vertretungsberechtigter Gesellschafter

Rz. 29 Der Begriff des vertretungsberechtigten Gesellschafters in § 331 Nr. 4 HGB betrifft den Fall, dass es sich bei dem TU i. S. d. § 290 Abs. 1 und 2 HGB nicht um eine KapG handelt. In diesem Fall kann auch der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer PersG tauglicher Täter sein. Täter kann dagegen nicht der Gesellschafter einer GmbH im Falle der Vakanz der Geschäftsfü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Elektronische Aktenführung und Kommunikation (Abs. 2a)

Rz. 30 Für die elektronische Aktenführung und Kommunikation verweist § 335 Abs. 2a HGB auf die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Verweis umfasst die Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente (§ 110a Abs. 1 OWiG), die elektronische Aktenführung (§ 110b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2–4 OWiG), die Erstellung elektronischer Dokum...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Kosten des Verfahrens

Rz. 15 Hinsichtlich der Kosten kann das Landgericht nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse erstattet werden (Abs. 2 Satz 6). Dies wird insb. dann geboten sein, wenn eine behördliche Androhung erfolgte, ohne dass eine Verpflichtu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendbarkeit

Rz. 3 Anwendbar sind die gesamten Vorschriften nach Art. 5 Nr. 2 Abs. 13.1 KapCoRiLiG erstmals auf Jahresabschlüsse und Lageberichte bzw. Konzernabschlüsse und Konzernlagebericht von oHG oder KG i. S. d. § 264a HGB für das nach dem 31.12.1999 beginnende Gj. Rz. 4 Mit dem BilRUG wurde als Satz 4 ein Verweis auf § 335a HGB eingefügt, was lediglich der Klarstellung dient, dass a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Handelsgeschäft und Geschäftsvorfall

Rz. 35 Die Buchführungspflicht betrifft nur "seine" Handelsgeschäfte. Rz. 36 "Seine" Handelsgeschäfte sind die Geschäfte, die seinem kaufmännischen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Nicht von der Buchführungspflicht erfasst sind die Privatgeschäfte des Kfm. Rz. 37 Zum Begriff der Handelsgeschäfte vgl. Viertes Buch des HGB (§§ 343ff. HGB). Rz. 38 Die Buchführungspflicht erstreck...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Nach § 335 Abs. 1 Satz 2 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren auch gegen die KapG selbst durchgeführt werden, für die die gesetzlichen Vertreter die Offenlegungspflicht zu erfüllen haben. Dadurch wird es dem BfJ ermöglicht, Verfügungen im Ordnungsgeldverfahren stets an den Geschäftssitz der Ges. zuzustellen. Die Zustellung hat auch in diesem Fall an die gesetzlichen Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Besondere Bestimmungen für OHG und KG i. S. d. § 264a HGB (§ 264c HGB)

Rz. 76 Nach den Änderungen durch das BilRUG verweist § 298 Abs. 1 HGB nunmehr auf § 264c HGB, sodass die darin enthaltenen Regelungen auch in einem nach §§ 290ff. HGB aufgestellten Konzernabschluss einer haftungsbeschränkten PersG – also einer KapCoGes – entsprechend zu beachten sind. Hier treten in der Konzernbilanz die Kapitalanteile der Gesellschafter an die Stelle des Po...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer

Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises dar, da es sich bei diesen Unt bei der V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 33 Gem. Abs. 5 Satz 2 besteht ein Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen entweder offen von den Vorräten abzusetzen oder gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen. Die vielfach kritisch betrachtete offene Absetzung der erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten ist weiterhin erlaubt, da dieses Wahlrecht in Anhang III Passiva, Buchst. C. Nr. 3 der Bilanzri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 243 Abs. 1 HGB verpflichtet den Kaufmann, seinen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" ist von zentraler Bedeutung, da diese den übergeordneten Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen darstellen. Im Folgenden werden die handelsrechtlichen GoB kommen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Unterschiedsbetrag nach dem Publizitätsgesetz

Rz. 36 § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG wurde durch das BilMoG nicht geändert. Demnach sind die Vorschriften zum Konzernabschluss (§§ 294–314 HGB) weiterhin sinngemäß anzuwenden.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Strafantragsdelikt

Rz. 49 Nach § 333 Abs. 3 HGB wird die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag ist Strafverfolgungsvoraussetzung. Antragsberechtigt ist nur die KapG. Kein Antragsrecht haben TU, GemeinschaftsUnt und assoziierte Unt, auch wenn deren Geheimnisse verletzt wurden. Das Antragsrecht wird durch den gesetzlichen Vertreter der KapG ausgeübt. Rz. 5...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Erstkonsolidierung

Rz. 127 Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Erwerbsmethode ist mit § 301 Abs. 1 HGB einzig die Neubewertungsmethode anzuwenden. Gleichwohl kommt es ggf. im Konzernabschluss zur parallelen Anwendung der Buchwertmethode, wenn diese nach § 301 Abs. 1 HGB vor Anwendung des BilMoG für eine Erstkonsolidierung (ErstKons) zur Anwendung kam.[1] Beiden Methoden liegt die Fiktion ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Der Geltungsbereich des § 298 HGB erstreckt sich auf alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Sofern ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet ist, gilt § 298 HGB basierend auf § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für die Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 74 In handelsbilanzieller Hinsicht ist umstritten, ob die eigenen Anteile als Vermögengegenstände zu klassifizieren sind. Tw. wird dies mit dem Argument bejaht, dass der Erwerb eigener Anteile keine relevanten Unterschiede zu gewöhnlichen Erwerbsfällen erkennen lasse.[1] Eigene Anteile würden sich von anderen VG lediglich dadurch unterscheiden, dass ihr Wert nur im Wege ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1.1 Aufstellung und Erstellung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "bei der Aufstellung" bzw. "der Erstellung" tritt die Vollendung der Tathandlung ein, wenn die Ergebnisse der Buchführung in den Jahresabschluss, Lagebericht oder nichtfinanziellen Bericht übernommen werden. Vorausgehende Abschlussbuchungen i. R. d. Buchführung sind einer Sanktion als reine Vorbereitungshandlungen entzogen. Die Beendigun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Inhaltliche Anforderung an den befreienden Konzernabschluss (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht muss inhaltlich nach § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) HGB nach Maßgabe des Rechts eines EU-/EWR-Staates (Rz 9) aufgestellt werden, um befreiende Wirkung entfalten zu können. Die befreiende Wirkung wird gem. § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c) und d) HGB auch dann gewährt, wenn diese Unterlagen einem nach den Vorgab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Tatgegenstand

Rz. 17 Tauglicher Tatgegenstand ist nach § 332 Abs. 1 HGB der unrichtige oder unvollständige Bericht (§ 321 HGB) über die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht einer KapG sowie zusätzlich der Bericht über Abschlüsse und Zwischenabschlüsse von Kreditinstituten (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 i. V. m. 340k Abs. 2 HGB), unabhängig von d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 § 292 HGB ist ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, welche die §§ 290, 293 i. V. m. 296 HGB normieren. Dies gilt auch mit Blick auf die Anwendung des Ausnahmetatbestands nach § 296 Abs. 2 HGB (Entfall der Pflicht eines Konzernabschlusses für ein (untergeordnetes) inländisches MU, das nur TU von untergeordnet...mehr