News 06.07.2015 Differenzbesteuerung

Differenzbesteuerung, das bedeutet, dass bei bestimmten Verkäufen nicht der volle Umsatz umsatzsteuerpflichtig wird, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufpreis und Verkaufspreis. Aktuell gibt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen Hinweise zu den Aufzeichnungspflichten bei der Differenzbesteuerung und den Folgen, wenn diese nicht beachtet werden.

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