Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Korrektur des Konzern-Eigenkapitals

aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des lauf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz

Schrifttum: Biener, Die Konzernrechnungslegung nach der Siebenten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Konzernabschluß, DB 1983 Beilage 19, 1; Harms/Küting, Der Konzernanhang nach künftigem Recht, BB 1984, 1977; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Selchert/Karsten, Inhalt und Gliederung des Konzernanhangs, BB 1986, 1258; Budde/Förschle, Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesetzestechnische Abgrenzung einer Mehrstufigkeit latenter Steuern im Konzern

Rz. 51 [Autor/Zitation] Die Vorschriften zur Steuerabgrenzung verfolgen einen dreistufigen Ansatz, bei dem zudem unterschiedliche Aktivierungsregeln gelten: nur für aktive Steuerabgrenzungen gem. § 306 besteht ein Aktivierungsgebot; die Abgrenzungen auf den davorliegenden Stufen kennen gem. § 274 iVm. § 298 Abs. 1 ein Aktivierungswahlrecht (vgl. Begr.RegE BilMoG zu Nr. 44 [§ ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275 Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Währungsumrechnung im Konzern

Rz. 37 [Autor/Zitation] Konzerne agieren regelmäßig im internationalen Kontext mit TU, die ihre Einzelabschlüsse in Fremdwährung aufstellen. Sofern die Konzernkapitalflussrechnung aus dem jeweiligen Konzernabschluss abgeleitet wird, enthält diese bereits Währungsumrechnungen aufgrund von §§ 256a und 308a. In diesem Fall sind die Effekte aus ebensolchen Veränderungen von Aktiv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Generalnorm des § 297 Abs. 2 bezieht sich auf den Konzern. Der Begriff des Konzerns ist im HGB nicht definiert. Der Gesetzgeber hat darauf bewusst verzichtet, weil eine solche Definition für Zwecke der Konzernrechnungslegung nicht erforderlich sei (Begr.RegE zu § 329 AktG-EK, BT-Drucks. 10/3440, 49). Abweichungen von der Definition des Konzernbegri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Im Wirtschaftsbericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns in einer Weise darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen, die zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes führt (§ 315 Abs. 1 Satz 1, DRS 20.53). Erläuterungsbedürftige Sachverhalte können sich bspw. au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen des Konzerns

Rz. 101 [Autor/Zitation] Grundlage der Beurteilung und Analyse des Geschäftsverlaufs sowie der Lage des Konzerns sind die Geschäftstätigkeit und deren Rahmenbedingungen (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 25). Gemäß DRS 20.36 ff. ist auf das Geschäftsmodell des Konzerns einzugehen. Dies umfasst die organisatorische Struktur des Konzerns, Segmente, Standorte, Produkte und Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Reichweite der Fiktion des Konzerns als Steuersubjekt

Rz. 21 [Autor/Zitation] Im deutschen Steuerrecht sind grds. die einzelnen rechtlich selbständigen Gesellschaften Steuersubjekt; mit Ausnahme der Organschaft ignoriert das deutsche Steuerrecht die wirtschaftliche Einheit des Konzerns. Latente Steuern im Konzernabschluss nach § 274 iVm. § 298 Abs. 1 und § 306 sind aus der Fiktion der steuerrechtlichen Einheit des Konzerns ablei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Wirtschaftliche Einheit des Konzerns als Grundlage der Konsolidierung (Abs. 3 Satz 1)

I. Inhalt und Bedeutung des Einheitsgrundsatzes Rz. 83 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitsgrundsatz, Abs. 3 Satz 1). Mit dieser Vorschrift wird das Einblickspostulat des Abs. 2 Satz 2 dahingehend konkretisiert, d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Lage des Konzerns – Generalnorm (Abs. 2 Satz 2 und Satz 3)

1. Allgemeines Rz. 57 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Verankerung eines true and fair view entstammt einem angelsächsischen Rechtsverständnis. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, mit dem Ziel einen Konzernabschluss aufzustellen, der der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dient. Er is...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Klarheit und Übersichtlichkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ebenso wie für den JA aller Kaufleute (vgl. § 243 Rz. 47 ff.) wird in Abs. 2 Satz 1 auch für den Konzernabschluss verlangt, dass er klar und übersichtlich aufzustellen ist. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit betrifft die äußere Form und die Art der Darstellung (vgl. Justenhoven/Usinger in Beck BilKomm.13, § 243 HGB Rz. 46) und zielt damit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Funktion und Zweck im Einzelnen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Konzernanhang verfolgt als integraler Bestandteil des Konzernabschlusses den Zweck, zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns beizutragen (§ 297 Abs. 2 Satz 2). Um diesem Zweck nachzukommen, enthält er folgende Gruppen vom Gesetz vorgeschriebener oder zugelassen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Beispiel 1 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung in das Anlagevermögen bei selbsterstelltem Vermögen): Lieferung einer selbsterstellten Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B. Dabei sei zunächst unterstellt, dass die Eigenleistung zu Vollkosten aktiviert werden soll.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Umrechnung der Kapitalflussrechnung

Rz. 152 [Autor/Zitation] Von der überwältigenden Mehrheit der MU wird die Konzern-Kapitalflussrechnung aus der zuvor erstellten Konzern-Bilanz und Konzern-GuV unter Verarbeitung von Zusatzinformationen abgeleitet (Top-Down-Methode). Dabei wird aus den Veränderungen der einzelnen Bilanzposten gegenüber dem Vorjahr eine Beständedifferenzenbilanz erstellt, bevor die einzelnen Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bezweckt die Aufstellung der Konzern-GuV aus der dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 Satz 1. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung zielt dabei nicht nur auf die Ermittlung des – aus Konzernsicht – zutreffenden Ergebnisses, sondern auch auf die zutreffende Darstellung der einz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entwicklung des Konzernabschlusses aus den Jahresabschlüssen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungsvorschriften des HGB sind grundsätzlich an dem Leitbild der Einheitstheorie ausgerichtet (Vor § 290 Rz. 28 f.). Danach ist der Konzernabschluss ein Abschluss der wirtschaftlichen Einheit "Konzern", zu der das MU mit seinen vollkonsolidierten TU und anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen zusammengefasst ist. Der K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275

Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3) gegliedert werden. Bei der Zusa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente

Rz. 221 [Autor/Zitation] Im Konzernlagebericht ist gem. § 315 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch den Konzern und nur, sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist, auf die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner Methoden zur Absicherung aller wichti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei abweichenden Abschlussstichtagen

Rz. 167 [Autor/Zitation] Bei der Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung können sich Schwierigkeiten ergeben, falls bei einbezogenen Unternehmen der Abschlussstichtag zulässigerweise nicht mit dem Konzernabschlussstichtag übereinstimmt und auch für die Zwecke des Konzernabschlusses von den einbezogenen Unternehmen kein gesonderter JA aufgestellt wird (vgl. § 299 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferungen und Leistungen in das Anlagevermögen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die grundsätzliche Systematik ist bei Lieferungen oder Leistungen von abnutzbaren Anlagegegenständen für die Zwischenergebniseliminierung anzuwenden. Die Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß Handelsbilanz II und fortgeführten Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten ist maßgeblich. Zusätzlich sind im F...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / Schrifttum:

Isay, Das Recht am Unternehmen, 1910; Hoffmann, Die Konzern-Bilanz, 1930; Friedländer, Der gegenwärtige Stand der Organtheorie, StuW 1931, 481; Bores, Geschichtliche Entwicklung der konsolidierten Bilanz, ZfhF 1934, 113 und 237; Bores, Konsolidierte Erfolgsbilanzen und andere Bilanzierungsmethoden für Konzerne und Kontrollgesellschaften, 1935; Dinkelbach, Das Wesen und der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernlageberichterstattung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Ausgehend vom Zweck der Konzernlageberichterstattung haben sich Grundsätze ordnungsmäßiger (Konzern-)Lageberichterstattung herausgebildet (s. ausführlich Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 75 ff.; s. grundlegend Baetge/Fischer/Paskert, Der Lagebericht, 1989, passim). Damit ein Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergeb...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzernanhang als Bestandteil des Konzernabschlusses

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Konzernanhang stellt den dritten integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar und bildet gemeinsam mit Konzernbilanz und -GuV nach § 297 Abs. 1 eine Einheit. Eine wesentliche Folge hiervon ist, dass der Konzernanhang grds. in jeder Hinsicht das Schicksal des Konzernabschlusses teilt; er unterliegt denselben Anforderungen im Hinblick auf die Pu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / I. Entwicklung bis zum BiRiLiG 1985

Rz. 1 [Autor/Zitation] In der Zeit bis zum Ersten Weltkrieg existierten in Deutschland nur wenige Wirtschaftseinheiten, die man als Konzern bezeichnen konnte. Darüber hinaus empfand man das Fehlen eines so "eingehenden Rechenwerks" wie einer konsolidierten Bilanz nicht als Mangel (Dinkelbach, ZfhF 1941, 55, 56). Das interne Rechnungswesen bediente sich nur zögernd des Konzern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umrechnung des Eigenkapitalspiegels

Rz. 165 [Autor/Zitation] Während die Konzern-Kapitalflussrechnung Top-Down oder Bottom-Up und der Konzern-Anlagenspiegel nur Bottom-Up erstellt werden kann, kommt für die Erstellung des gem. § 297 Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Konzern-Eigenkapitalspiegels nur die Top-Down-Methode in Betracht. Dieser wird deshalb aus der zuvor erstellten Konzernbilanz unter Berücksichtigung z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach §§ 311, 312 sind assoziierte Unternehmen zwingend im Wege der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (vgl. § 312 Rz. 1). Nach § 312 Abs. 1 ist dabei zwingend die Buchwertmethode anzuwenden. Bei der erstmaligen Anwendung der Buchwertmethode ist für das assoziierte Unternehmen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Ausweis (Satz 6)

Rz. 199 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern sind bei Aktivierung gem. § 266 Abs. 2 Buchst. D gesondert auszuweisen; für passive latente Steuern ergibt sich der Ausweis auf der Passivseite gem. § 266 Abs. 3 Buchst. D (vgl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 567). Wie aktive und passive latente Steuern für den Ausweis zusammengefasst werden können, ist jedoch keineswegs eindeutig, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausgleichszahlungen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags

Rz. 58 [Autor/Zitation] Besteht zwischen dem MU und dem TU, an dem andere Gesellschafter beteiligt sind, ein Gewinnabführungsvertrag, so ist nach § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG zugunsten der nicht beherrschenden Anteilseigner eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) zu vereinbaren. Die Ausgleichszahlungen können fix sein (§ 304 Abs. 2 Satz 1 AktG), dabei aber die e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beispiel 4 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst erstellter Erzeugnisse durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt. Die Herstellung und Lieferung vom Konzernunternehmen A erfolgen vollständig in der Perio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gegenseitige Beteiligungen mit anderen Gesellschaftern

Rz. 433 [Autor/Zitation] Sind an dem TU, das Anteile an einem anderen einbezogenen Unternehmen hält, auch andere Gesellschafter beteiligt, so stellen die Anteile an dem anderen TU zugleich indirekte Anteile anderer Gesellschafter ("indirekte Fremdanteile") dar. Dies gilt sowohl für unter- als auch für gleichgeordnete, gegenseitig beteiligte TU. Beispiel: Die Struktur laut Abb. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 [Autor/Zitation] Neben der Auswirkung von § 305 auf die Konzern-GuV bestehen Wechselwirkungen mit anderen Vorschriften, die daher auch im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu beachten sind. Zum einen ist die Steuerabgrenzung nach § 306 sowie der Ausweis der auf andere Gesellschafter entfallende Gewinn oder Verlust nach § 307 Abs. 2 zu beachten. Weiterhin b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prognosen

Rz. 181 [Autor/Zitation] Bei der nach § 315 Abs. 1 Satz 4 angeordneten Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sind gem. DRS 20.126 die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die auch zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden (s. dazu Rz. 123 f.), unter Zugrundelegung der Zusammensetzung des Konz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Mit den Regelungen des § 310 gewährt der Gesetzgeber durch das Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung eine Konsolidierungsmethode, die am ehesten geeignet ist, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln (§ 297 Abs. 2 Satz 2; Sigle in HdK2, § 310 HGB Rz. 2–4). Sie trägt mit der q...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Losgelöst von den genannten Anforderungen aus den Einzelvorschriften bestehen auch für den Konzernanhang allgemeine Grundsätze für die inhaltliche Gestaltung. Es gelten wie zum JA folgende Grundsätze (vgl. hierzu auch Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 15 f.; Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 313 Rz. 31 f.): Klarheit und Übersichtlichkeit (vgl. Rz. 9 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der untergeordneten Bedeutung

Rz. 143 [Autor/Zitation] Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung eines TU kommt es auf das Gesamtbild aller relevanten Umstände an. Dabei ist insbes. auf die Struktur des Abschlusses, des TU, seine Geschäftstätigkeit sowie seine (grds. konsolidierungspflichtigen) Beziehungen zu anderen Konzernunternehmen abzustellen. Ein TU ist nur dann von untergeordneter Bedeutung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 62 [Autor/Zitation] Beispiel 8 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung fremdbezogener Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausgaben aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der einbezogenen Unternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Entstehen dem empfangenden Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen Aufwendungen in Form von Ausgaben an Dritte, insbes. Transaktionskosten wie bspw. Beurkundungsgebühren, Grunderwerbsteuern, Kosten der Grundbuch- und Handelsregistereintragung, Zölle oder Rechts- und Beratungskos...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 58 [Autor/Zitation] Beispiel 6 (Bilanzierung in der Zugangsperiode beim Empfänger): Lieferung einer fremdbezogenen Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Werden Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, gehen die mit der (Kapital-)Beteiligungsquote des MU multiplizierten Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens in die Summen-GuV ein (zum Fall der von der Kapitalbeteiligungsquote abweichenden Quote vgl. im Einzelnen DRS 23.47). Rz. 137 [Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Rechtlich selbständige Unternehmen werden im Konzernabschluss als wirtschaftlich einheitliches Unternehmen dargestellt und Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den im Konzern einbezogenen Unternehmen konsolidiert. Demnach dürfen Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen im Konzernabschluss nur dann zu Ergebnisauswirkungen führen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Erstmalige Eliminierung von Zwischenergebnissen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Bei der erstmaligen Eliminierung von Zwischenergebnissen aufgrund der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses können Vorjahreseffekte vom laufenden Konzernergebnis separiert werden. Erstmalige Effekte aus der Zwischenergebniseliminierung aus Vorjahren sollen den Konzernjahresüberschuss nicht übermäßig verzerren und können aus dem laufenden Ko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kapitalherabsetzungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Kapitalherabsetzungen führen nur dann zu einer Änderung des anteiligen Nettovermögens bzw. Eigenkapitals, wenn sie zur Ausschüttung führen. Die Minderung des anteiligen Nettovermögens bzw. Eigenkapitals tritt erst mit der Ausschüttung ein, die frühestens sechs Monate nach Eintragung der Kapitalherabsetzung vorgenommen werden darf (§ 225 Abs. 2 AktG). ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einbeziehen finanzieller (Abs. 1 Satz 3) und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren (Abs. 3)

Rz. 121 [Autor/Zitation] In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten (hierin kommt der Grundsatz der Wesentlichkeit zum Ausdruck; vgl. Barth/Rahe/Rabenhorst, KoR 2014, 47, 53; Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 212) finanziellen (§ 315 Abs. 1 Satz 3, DRS 20.101) und – soweit für das Verständnis des Geschä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Konzernlagebericht erfüllt in erster Linie eine Informationsfunktion. Informationsasymmetrien zwischen Adressaten (bspw. Gesellschafter, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, allgemeine Öffentlichkeit) und der Geschäftsführung sollen reduziert werden (vgl. Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 4, 14). Die durch den Konzernlagebericht vermit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verträge mit Verpflichtung zur Ausgleichszahlung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Sind an dem TU neben dem MU andere Gesellschafter beteiligt, so muss ein Gewinnabführungsvertrag eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) vorsehen (§ 304 AktG), wobei die Zahlungsverpflichtung bei der Tochter- oder bei der Muttergesellschaft liegen kann (vgl. im Einzelnen § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 126 [Autor/Zitation] Hat sich das MU verpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verhältnis des Abs. 2 Satz 1 bis 3 zu Art. 24 Abs. 1 iVm. Art. 4 Abs. 2–4 Richtlinie 2013/34/EU

Rz. 60 [Autor/Zitation] Mit § 297 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 wurde Art. 24 Abs. 1 iVm. Art. 4 Abs. 2–4 RL 2013/34/EU (vormals Art. 16 Abs. 3–5 der 7. EG-Richtlinie) in deutsches Recht transformiert. Die Vorschrift der Richtlinie ist hinsichtlich des Informationsziels und dessen Bedeutung mit Art. 2 der 4. EG-Richtlinie identisch, so dass zur Bedeutung des § 297 Abs. 2 Satz 1 bi...mehr