Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 ESEF als Aufstellungsformat

Rz. 37 Eine erhebliche Zäsur, verbunden mit absehbarem Klärungsbedarf zu den rechtlichen Implikationen, ergibt sich aus den Ausführungen des Gesetzgebers im RegE, wonach die Aufstellung von (Konzern-)Lageberichten für nach dem 31.12.2025 beginnende Geschäftsjähre im ESEF erfolgen muss (ESEF als Aufstellungsformat). Der Gesetzgeber folgt in seiner Wortwahl der CSRD, wonach de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3 Bilanzpolitik durch offene Wahlrechte im IFRS-Konzernabschluss

3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5 Bilanzpolitik durch verdeckte Wahlrechte im IFRS-Konzernabschluss

5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich seiner Bestimmung auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene seiner der Aufteilung bzw. Zurechnung innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurechnung auf die ZG...mehr

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Anhang nach HGB / 4.5 Mutterunternehmen der Gesellschaft

Rz. 233 Ist die berichtspflichtige Kapitalgesellschaft als Tochterunternehmen in einen Konzern eingebunden, so hat sie gemäß § 285 Nr. 14 und Nr. 14a HGB folgende Angaben vorzunehmen: Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo dieser Konzernabschluss erhältlich ist (§ 285 Nr. 14 HGB); Name u...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.1 Angaben zur Identifizierung der Kapitalgesellschaft

Rz. 38a Nach § 264 Abs. 1a HGB haben alle Kapitalgesellschaften (einschließlich Kapitalgesellschaften & Co.) folgende allgemeinen Informationen zur Identifizierung der den Jahresabschluss aufstellenden Kapitalgesellschaft (bzw. Kapitalgesellschaft & Co.) darzustellen: Firma, Sitz, Registergericht, Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, und Anga...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Anhang C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Anhang D 12 f. Unterschiedliche Umstell...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.2 Form und Gliederung

Rz. 25 Der Anhang muss als solcher gekennzeichnet sein, damit er vom Lagebericht oder einer eventuell anderen Berichterstattung im Rahmen eines Geschäftsberichts unterschieden werden kann.[1] Hierdurch wird erreicht, dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden. Rz. 26 Nach § 284 ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill

Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich seiner Bestimmung auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene seiner der Aufteilung bzw. Zurechnung innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurechnung auf die ZGE (II)). 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit Rz....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Anhang nach HGB / 1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1 Der Jahresabschluss aller Kaufleute besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich haben alle Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Eine Ausnahme besteht für Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellsch...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens

Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen die unter Rz. 39c dargestellten Wahlrechte gewährt, darf ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist,[2] im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere in C...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.8 Angaben aufgrund der Gesetze zur Mindestbesteuerung

Rz. 209 Das "Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG)"[1] setzt die zugrunde liegende RL (EU) 2022/2523 und damit die sog. Pillar-2-Besteuerung der OECD[2] in deutsches Recht um, wonach eine globale Mindestbesteuerung von 15 % auf alle erzielten Gewinne einzuhalten ist. Sofern diese Mindestbesteuerung ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung

Rz. 108 Grundsätzlich sind die Einzel-Jahresabschlüsse und ggf. Lageberichte von Kapitalgesellschaften und KapGes & Co. sowie der Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk, der Aufsichtsratsbericht und – bei börsennotierten Kapitalgesellschaften – die DCGK-Erklärung nach § 161 AktG gemeinsam spätestens binnen Jahresfrist nach dem Abschlussstichtag durch elektronische Einreichung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.5 Prüfung des Anhangs

Rz. 33 Die Jahresabschlussprüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB betrifft auch den Anhang. Bei der Prüfung dieser Gesellschaften geht es hier um folgende Fragen: Werden die Grundsätze für die Berichterstattung eingehalten (vgl. Rz. 24–29)? Werden die verschiedenen gesetzlichen Angabepflichten vollständig erfüllt (vgl. Rz. 17–23)? Wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen. Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Handelsgesetzbuch (HGB)

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konzernabschluss nach IFRS

Busch/Zwirner, Veröffentlichung von IFRS 19 – Neuer Standard mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten, IRZ 10/2024, S. 417; Schmidt, Wesentlichkeit von Tochterunternehmen in der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 40-41/2024, S. 2445; Weller, Rückwärtsänderung im IFRS-Konzernabschluss bei Nicht-Offenlegung, PiR 7/2024, S. 229; Berger/Hold, IFRS 19 "Sub...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Geuken, Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts bei erstmaliger Übernahme eines Konzerns durch ein neues Mutterunternehmen, StuB 22/2024, S. 877; Hanke, Praxisfälle – Die Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.67 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Braun/Walter, Geplante Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 36: Trippelschritte des IASB oder großer Wurf?, W...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Währungsumrechnung

Busch/Zwirner, ED/2024/4 – vorgeschlagene Neuregelungen zur Währungsumrechnung von Finanzinformationen in hochinflationäre Währungen, IRZ 11/2024, S. 470; Baumgartner/Schüler, Zur Äquivalenz von direkter und indirekter Methode zur Bewertung von Cashflows in Fremdwährung (Cross-border valuation), WPg 19/2024, S. 1006; Schunk/Schaden, Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.40 Geschäfts- oder Firmenwert

Rogler, Durchführung des Impairment-Tests beim Goodwill, KoR 11-12/2024, S. 436; Zwirner/Busch/Schöffel, Marktkapitalisierung versus Buchwert des Eigenkapitals – Anmerkungen zur Buchwert-Marktwert-Lücke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.66 Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung

Lüdenbach, Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern, StuB 13/2024, S. 521; Bohn/Soyka, Übertragungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften, WPg 7/2024, S. 402; Eggert, Buchungen bei einer Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften, BBK 9/2024, S. 431; Krüger, Buchwertübertragungen nunmehr auch zwischen Schwesterperso...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.28 Equity-Bewertung

Rundag, Wertminderungstest bei nach der Equity-Methode bilanzierten Anteilen, IRZ 1/2025, S. 17; Theile, Equity-Methode: Aufhebung der Zwischenergebniseliminierung und weitere Änderungen – Kritische Einordnung der vorgesehenen Neufassung des IAS 28 durch ED/2024/7, PiR 12/2024, S. 334; Deubert/Lewe, Erwerb eigener Anteile durch das assoziierte Unternehmen nach HGB – Gedanken...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschlussanalyse

Gawenko/Hinz/Klug/Obst/Tavakoli, ESG-Performance der Unternehmen des STOXX Europe 600 der Jahre 2020-2022, KoR 1/2025, S. 19; Gut/Streiff/Müller, Führen der restriktive IFRS-Ansatz und die Ermessensspie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.4 Anhang nach IFRS

Busch/Zwirner, ED/2024/5 – vorgeschlagene Ergänzungen des neuen Standards IFRS 19 mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten, IRZ 12/2024, S. 517; Zwirner/Schöffel, Kapitalisierungszinssätze in der Unternehmensbewertung: Eine empirische Untersuchung der IFRS-Impairment-Zinssätze im Zeitraum 2008 bis 2023, DB 47/2024, S. 2851; Berger, Mit Beispielen zu besserer Beric...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

Bramburger-Schwirkslies, Computer, Notebook, Tablet-PC – Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten, b+b 11/2024, S. 36; Cremer, Abschreibung nach der Übertragung aufgedeckter stiller Reserven, BBK 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.63 Kapitalgesellschaften

Keller/Schümmer, Unterjährige Ausschüttungen und Entnahmen bei Kapitalgesellschaften, DB 37/2024, S. 2277; Schiffer, Phasengleiche Gewinnvereinnahmung be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Fodor/Puschinski, Rechnungszins und Inflationsrate für betriebliche Versorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2 Konzernabschluss

3.2.1 Mutterunternehmen Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein können nur Kapitalgesellschaften oder Kapitalgesellschaften & Co.[1] Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, sind in den ersten 4 bzw. 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr ein Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.1 Mutterunternehmen

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein können nur Kapitalgesellschaften oder Kapitalgesellschaften & Co.[1] Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, sind in den ersten 4 bzw. 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr ein Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, wenn das Mutterunternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 1.1 Begriff des verbundenen Unternehmens lt. HGB

Die Verbundenheit mit anderen Unternehmen ist eine besondere Erscheinungsform der Beteiligung. Der Begriff der "verbundenen Unternehmen" ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB. Diese sog. Verbunddefinition ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.3 Aufstellungspflicht

Um zur Aufstellungspflicht nach § 290 HGB zu gelangen, muss dem betreffenden Konzern mindestens eine inländische Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft angehören. Alle anderen Konzerne können zwar Konzernabschlüsse aufstellen, sind aber nicht nach § 290 HGB dazu verpflichtet. Folglich gehören sie nicht zu den verbundenen Unternehmen.[1] Anteile daran unterliegen nicht de...mehr