Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.3 Konsolidierungsmethoden

16.3.1 Grundsätzliche Angaben Rz. 73 16.3.2 Vollkonsolidierung Rz. 74mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5 Abschlussbestandteile

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.2 Fristen der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.7 Konzerneigene Anteile

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.2 Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtergebnisrechnung)

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.6 Anhang

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.2 Angaben über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.8 Deutscher Corporate Governance Kodex

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.1 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.3 Eigenkapitalspiegel

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.5 Segmentberichterstattung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.3.4 Equity-Bewertung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.7 Konzernlagebericht

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.3 Fristen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 14 Verpflichtung zur Konzernabschlusserstellung nach § 290 HGB und § 11 PublG

Rz. 69 Die monetären Größenkriterien in § 293 HGB wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften auf Basis der Vorgaben der EU mit Wirkung bereits rückwirkend zum Geschäftsjahr 2023 erhöht, um die Inflationseffekte der letzten 10 Jahre auszugleichen. Die Werte im PublG gelten dagegen unverändert . Für die größen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.2 Prüfungspflicht

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.2 Festlegung der bilanzpolitischen Strategie

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.1 Grundlagen der Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 10 Nach § 5 EStG sind bei der Gewinnermittlung nach dieser Vorschrift die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (und Bilanzierung) zu beachten. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften sind in den §§ 238ff. HGB enthalten. Dabei gelten die §§ 238–263 HGB für alle Kaufleute. Daneben enthalten die §§ 264–277 HGB Sondervorschr...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 71 Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland muss gem. § 290 Abs. 1 und 2 HGB einen Konzernabschluss aufstellen, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann.[1] In diesen Konzernabschluss sind gem. § 294 Abs. 1 HGB neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich alle Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB einzubeziehen, sofern eine Einbezie...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 5 Weiterführende Literatur

Küting/Weber, Der Konzernabschluss, 14. Aufl. 2018; Kußmaul/Ollinger/Müller, StB 2016, S. 49 ff.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / Zusammenfassung

Überblick Nach einer Einordnung erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit der Behandlung der Wertaufholung in Handelsbilanz und Steuerbilanz. Auf Besonderheiten im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Wertaufholungsrücklage, Behandlung in der GuV, Angabepflichten) sowie im Konzernabschluss wird in der Folge eingegangen.mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Der Einsatz von EDV-Anlagen (sog. Hardware), die Nutzung von EDV-Programmen (sog. Software) und die Präsenz im Netz (auch Web oder WWW für "World Wide Web" als Teilbereich des sog. Internet) gehören heute zum normalen Standard eines Unternehmens. Moderne Lösungen wie "Software as a Service" (SaaS) oder das sog. Cloud-Computing[1] befinden sich auf dem Vormarsch. Ob und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss (Abs. 1)

I. Schritte der Bestellung im Überblick Rn. 2 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zur Bestellung des AP bedarf es neben der Wahl des AP durch die Gesellschafter zusätzlich des Abschlusses eines Prüfungsvertrags zwischen dem AP und den gesetzlichen Vertretern des prüfungspflichtigen UN. Der Terminus "Bestellung" umfasst also neben der Wahl des AP auch die Auftragserteilung durch Vertret...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargelegten Möglichkeiten, die Wahl des AP bei einer GmbH sowie PersG i. S. d. § 264a gesellschaftsvertraglich zu regeln, gelten grds. auch für die Wahl des KA-Prüfers. Dies bedeutet auch, dass im Gesellschaftsvertrag unterschiedliche Wahlverfahren bezüglich der Wahl von JA- und KA-Prüfer vereinbart werden können. So kann die Wahlkompeten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz))

Rn. 24 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) von den Gesellschaftern des MU gewählt. Das Wahlverfahren entspricht demjenigen für den Prüfer des JA (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 94). Ist das MU eines Konzerns eine AG, KGaA oder SE, wählt deren HV den KA-Prüfer. Bei einer GmbH als MU wählen deren Gesellschafter den KA-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVIII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Obligatorische Aufstellung des KA nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind (vgl. § 315e Abs. 1f.); Verkürzung der Aufstellungsfrist auf vier Monate, es sei denn, das MU hat ausschließlich Schuldtitel mit großer Stückelung zum Handel an einem organisierten Markt ausgegeben (vgl. § 327a); keine Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVI. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 549 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den kleinsten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14a)

Rn. 553 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14a sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (§ 319b Abs. 2)

Rn. 32 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber legt die entsprechende Anwendung von § 319b Abs. 1 auf den AP des KA in § 319b Abs. 2 fest. Dies bedeutet, dass auch der AP eines KA von der KA-Prüfung ausgeschlossen ist, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der in § 319b Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllt. Auch hier gilt die Differenzierung danach, ob widerlegbar ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016a), Finanzierung, 3. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016b), Investition, 3. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Baranowski (1978), Besteuerung von Auslandsbeziehungen, Herne/Berlin. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main. Buch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Erteilung, Annahme und Widerruf des Prüfungsauftrags (Abs. 1 Satz 4f.)

1. Erteilung des Prüfungsauftrags Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Gesellschaft muss dem AP unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Zuständig für die Auftragserteilung sind grds. die gesetzlichen Vertreter, sofern nicht dem AR dieses Recht zugewiesen ist. Bei einer AG, KGaA und dualist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Rechte und Pflichten aus dem Prüfungsvertrag

1. Überblick Rn. 61 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Prüfungsvertrag kann und sollte die wichtigsten Voraussetzungen des Vertragsverhältnisses beschreiben. Dazu gehören u. a.:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Besonderheiten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE)

1. Allgemeines Rn. 75a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die Prüfung von PIE wurden im Jahr 2014 mit der AP-VO spezifische Anforderungen verabschiedet, die gemäß § 316a vorrangig vor nationalem Recht anzuwenden sind (vgl. im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 1ff.). Die AP-VO ist ein zentraler Baustein der EU-Abschlussprüferreform. Konkret enthält die AP-VO mitunter Regelungen zur Au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzliche Regelung der Zuständigkeit zur Wahl des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 1)

1. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss (Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz)) a) Vorbemerkung Rn. 3 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 1 legt als Grundsatz fest, dass die Gesellschafter des prüfungspflichtigen UN den AP wählen. Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber den Anteilseignern als den risikotragenden Eigentümern das größte Interesse an der Durchführung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Zeitpunkt der Wahl des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 3)

1. Vorbemerkung Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 3 fordert: "Der Abschlußprüfer soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt." Da § 318 Abs. 1 Satz 3 eine Soll-Vorschrift ist, ist eine Wahl des AP auch nach Ablauf des GJ möglich (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 318, Rn. 17). Die Wahl des AP ist indes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss (Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz))

a) Vorbemerkung Rn. 3 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 1 legt als Grundsatz fest, dass die Gesellschafter des prüfungspflichtigen UN den AP wählen. Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber den Anteilseignern als den risikotragenden Eigentümern das größte Interesse an der Durchführung und dem Ergebnis der Pflichtprüfung zugebilligt (vgl. Kerth, StB 1987, S. 338 (342...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 777 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Braun (2015), Latente Steuern in Gruppenbesteuerungssystemen, Berlin. Dinkelbach (2019), Ertragsteuern, 8. Aufl., Wiesbaden. Deutscher BT (2008), Sachverständigenanhörung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Protokoll der 122. Sitzung des Rechtsausschusses vom 17.12.2008, URL: https://tinyurl.com/2cbjccc5 (Stand: 29.08.2024). DRSC (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichende gesellschaftsvertragliche Regelungen der Zuständigkeit zur Wahl des Abschlussprüfers bei GmbH und Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1 (Abs. 1 Satz 2)

1. Jahresabschluss Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie...mehr