Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 3 fordert: "Der Abschlußprüfer soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt." Da § 318 Abs. 1 Satz 3 eine Soll-Vorschrift ist, ist eine Wahl des AP auch nach Ablauf des GJ möglich (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 318, Rn. 17). Die Wahl des AP ist indes ungültig, sofe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkung

Rn. 3 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 1 legt als Grundsatz fest, dass die Gesellschafter des prüfungspflichtigen UN den AP wählen. Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber den Anteilseignern als den risikotragenden Eigentümern das größte Interesse an der Durchführung und dem Ergebnis der Pflichtprüfung zugebilligt (vgl. Kerth, StB 1987, S. 338 (342)). Durch die P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Wahlverfahren bei Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1

Rn. 19 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Auch für PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 gilt gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1, dass das Wahlrecht bei den Gesellschaftern liegt. Bei einer KG sind alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten wahlberechtigt, da die Wahl des AP ein Grundlagengeschäft ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1980, II ZR 88/79, BGHZ 76, S. 338; Bonner HGB-Komm. (2022), § 318...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 61 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Prüfungsvertrag kann und sollte die wichtigsten Voraussetzungen des Vertragsverhältnisses beschreiben. Dazu gehören u. a.:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Folgen bei Verletzung der Pflichten durch eine der beiden Vertragsparteien

Rn. 74 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei Verletzung der Pflichten durch eine der beiden Vertragsparteien muss die verursachende Partei grds. die Mehrkosten tragen. Ist z. B. die nicht rechtzeitige Beendigung der Prüfung bzw. Überschreitung auf mangelnde Prüfungsplanung des AP zurückzuführen, muss dieser die Prüfung zu seinen Lasten ausweiten. Rn. 75 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Schritte der Bestellung im Überblick

Rn. 2 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zur Bestellung des AP bedarf es neben der Wahl des AP durch die Gesellschafter zusätzlich des Abschlusses eines Prüfungsvertrags zwischen dem AP und den gesetzlichen Vertretern des prüfungspflichtigen UN. Der Terminus "Bestellung" umfasst also neben der Wahl des AP auch die Auftragserteilung durch Vertreter der Gesellschaft sowie die Auftragsa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 75a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die Prüfung von PIE wurden im Jahr 2014 mit der AP-VO spezifische Anforderungen verabschiedet, die gemäß § 316a vorrangig vor nationalem Recht anzuwenden sind (vgl. im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 1ff.). Die AP-VO ist ein zentraler Baustein der EU-Abschlussprüferreform. Konkret enthält die AP-VO mitunter Regelungen zur Auswahl des AP s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Wahlverfahren bei einer SE

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die europäische AG (SE) gelten die SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 (ABl. EG, L 294/1ff. vom 10.11.2001) sowie das von der BRD verabschiedete SE-Ausführungsgesetz (SEAG) vom 22.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3675ff.). Gemäß Art. 38 der SE-VO darf eine SE monistisch oder dualistisch strukturiert sein. Der Aufbau betreffender Gesellschaft ist in der Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitraum der Wahl bei einer GmbH sowie bei Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1

Rn. 44 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Geschäftsführer einer prüfungspflichtigen GmbH bzw. PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 müssen den JA ebenfalls spätestens drei Monate nach Ablauf des GJ aufstellen (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 3). Rn. 45 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer prüfungspflichtigen GmbH müssen die Gesellschafter gemäß § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG spätestens bis zum Ablauf von...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Annahme des Prüfungsauftrags

Rn. 55 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Prüfungsauftrag wird durch die Annahme des gewählten AP rechtswirksam (vgl. schon MünchKomm. AktG (1973), § 163 AktG, Rn. 18; Baumbach/Hopt (2024), § 318 HGB, Rn. 2). Die Annahme des Prüfungsauftrags durch den gewählten AP ist formlos möglich, sollte aber aus Nachweisgründen in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen (vgl. I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Honorarvereinbarungen

Rn. 62 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gesetzliche Vorgaben wie eine Gebührenordnung für die Höhe der Vergütung des AP existieren nicht. Als Auftraggeber hat das prüfungspflichtige UN eine nicht zu unterschätzende Marktmacht. Es kann vor dem und für den Wahlvorschlag des AR Prüfungsangebote mit Honorarangabe von mehreren Prüfern bzw. Prüfungsgesellschaften einholen und der AR/Verw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Pflichten des prüfungspflichtigen Unternehmens

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für den AP ist der Prüfungsvertrag ein wichtiges Mittel, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu sichern. Er kann z. B. darauf dringen, dass vertraglich festgelegt wird, welche Unterlagen und Nachweise das prüfungspflichtige UN zu welcher Zeit zu erbringen hat. Die Pflichten des prüfungspflichtigen UN sollten im Prüfungsvertrag ebenfalls...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auswahlverfahren (Art. 16 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75b Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Bestellung des AP von PIE ist in Art. 16 der AP-VO geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 316a, Rn. 31). Konkret enthält Art. 16 der AP-VO Vorgaben zum Wahlvorschlag sowie zum Ausschreibungsverfahren. Dabei soll mit den Regelungen die Bedeutung des Prüfungsausschusses für die Wahl des AP gestärkt werden. Indem der Prüfungsausschuss nach einem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wahlverfahren bei einer KGaA

Rn. 11 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP einer KGaA wird wie der Prüfer einer AG auf der HV im Regelfall auf Vorschlag des AR gewählt. Das Wahlverfahren und die Vergabe des Prüfungsauftrags richten sich nach den Vorschriften für eine AG. An die Stelle des Vorstands treten bei der KGaA die geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. zum Bestellungsvorgang die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 157 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Ballwieser (1987), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und neues Bilanzrecht, in: Albach/Forster (Hrsg.), Beiträge zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, Wiesbaden, S. 3–24. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseld...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitraum der Wahl bei einer AG, KGaA und SE

Rn. 40 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der dem Prüfer für die Prüfung des JA von AG, KGaA und SE zur Verfügung stehende Zeitraum ist unter Beachtung der im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Fristen für Aufstellung des JA durch den Vorstand (bzw. bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren), Vorlage des JA beim AP, Prüfung des JA durch den AP, Vorlage des gep...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Bilanzierungsverbot sämtlicher selbst geschaffener immaterieller VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sollte den Ansatz besonderer unsicherer Werte in der Bilanz verhindern. Da gewisse selbst erstellte immaterielle Anlagegegenstände sowohl in ihrer Existenz als auch der Höhe ihres Wertes nur schwierig zu objektivieren sind, nahm § 248 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zum Abschlussprüfer wählbarer Personenkreis

Rn. 47 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 JA und Lageberichte sowie KA und Konzernlageberichte prüfungspflichtiger Gesellschaften dürfen grds. nur von WP oder WPG geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1); eine Ausnahme gilt lediglich für mittelgroße GmbH sowie mittelgroße PersG i. S. d. § 264a Abs. 1, deren JA und Lageberichte auch von vBP bzw. BPG geprüft werden dürfen (vgl. § 319 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Erteilung des Prüfungsauftrags

Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Gesellschaft muss dem AP unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Zuständig für die Auftragserteilung sind grds. die gesetzlichen Vertreter, sofern nicht dem AR dieses Recht zugewiesen ist. Bei einer AG, KGaA und dualistisch strukturierten SE liegt die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Widerruf des Prüfungsauftrags

Rn. 59 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach Annahme des Prüfungsauftrags sind sowohl der AP als auch die zu prüfende Gesellschaft an den abgeschlossenen Prüfungsvertrag gebunden. § 318 Abs. 1 Satz 5 lässt einen Widerruf des Prüfungsauftrags nur unter der Voraussetzung zu, dass gemäß § 318 Abs. 3 Satz 1 ein neuer AP gerichtlich bestellt worden ist. Dies bedeutet, dass die Gesellsch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leistungspflichten des Abschlussprüfers

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP sollte im Prüfungsvertrag festlegen, welche Leistungen von ihm i. R.d. Pflichtprüfung erbracht werden sollen und welche nicht. Der Auftraggeber kann z. B. daran interessiert sein, dass bestimmte Prüfungsfelder intensiver geprüft werden sollen als bei der JA-Prüfung notwendig. Soweit Sonderwünsche des Auftraggebers das Ziel der Pflichtp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Laufzeit des Prüfungsauftrags sowie Rotation (Art. 17 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75i Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus der unmittelbaren Anwendung der AP-VO ergibt sich auch eine verpflichtende externe Rotation des AP nach zehn Jahren (vgl. Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 der AP-VO; im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 32), d. h., PIE dürfen nur noch max. zehn Jahre in Folge vom selben AP geprüft werden. Im Anschluss an diesen Zeitraum muss der AP gewechselt wer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wahlverfahren bei einer AG

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer AG ist der AP auf der HV zu wählen (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG). Diese Regelung entspricht dem Grundsatz, dass die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft auf der HV einer AG ausüben (vgl. § 118 Abs. 1 AktG). Die Wahl des AP wird regelmäßig in der ordentlichen HV, die über die Gewinnverwendung und Entlastung b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wahlverfahren bei einer GmbH

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei der GmbH wählt gemäß der gesetzlichen Grundregel des § 318 Abs. 1 Satz 1 die Gesellschafterversammlung den AP. Indes kann der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung vorsehen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 2). Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes regelt, ist für die Wahl des AP in der Gesellschafterversammlung eine einfache...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konzernabschluss nach IFRS

Weller, Rückwärtsänderung im IFRS-Konzernabschluss bei Nicht-Offenlegung, PiR 7/2024, S. 229; Berger/Hold, IFRS 19 "Subs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Dreßler/Nickel, Rückbeteiligung nach einem Unternehmensverkauf in wirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Betrachtung – Sinn, Möglichkeiten und Hürden, BB 29-30/2024, S. 1707; Gerhards, Impulse für eine Anpassung der Regelungen zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.67 Konsolidierung von Kapital und Schulden

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Währungsumrechnung

Schunk/Schaden, Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS 29 – Betroffenheitsanalyse am Beispiel von Unternehmen des DAX40 und Herausforderungen für die Praxis, PiR 12/2023, S. 398; Weller, Temporäre mangelnde Umt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.40 Geschäfts- oder Firmenwert

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.28 Equity-Bewertung

Deubert/Lewe, Erwerb eigener Anteile durch das assoziierte Unternehmen nach HGB – Gedanken zur Fortentwicklung des DRS 26 und Update zu BB 2020, 1512 ff., BB 21/2023, S. 1195; Seick, Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im IFRS-Konzernabschluss und handelsrechtlichen Jahresabschluss, PiR 5/2023, S. 188.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.66 Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung

Lüdenbach, Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern, StuB 13/2024, S. 521; Bohn/Soyka, Übertragungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften, WPg 7/2024, S. 402; Eggert, Buchungen bei einer Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften, BBK 9/2024, S. 431; Krüger, Buchwertübertragungen nunmehr auch zwischen Schwesterperso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.4 Anhang nach IFRS

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Henckel, Ausfinanzierung von Betriebsrenten mittels „irrevocable Trust“, StuB 15/2024, S. 597; Levedag, Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.63 Kapitalgesellschaften

Bauer, Wie profitieren Unternehmen von der aktuellen Anhebung der Schwellenwerte zu Größenklassen und Befreiun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschlussanalyse

Geuken/Nienaber/Wullenweber, Die Rolle von Umweltthemen im Rahmen von M&A Conference Calls in Deutschland, Österreich und der Schweiz, KoR 7-8/2024, S....mehr

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Latente Steuern bei Personengesellschaften im Einzelabschluss und im Konzernabschluss

Zusammenfassung Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzus...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.4 Outside Basis Differences

Bei Outside Basis Differences handelt es sich um Differenzen zwischen dem Nettovermögen laut Handelsbilanz, mit dem eine Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen wird, und dem Beteiligungsbuchwert laut Steuerbilanz des Mutterunternehmens, das der Gesellschaft übergeordnet ist. Von einer Abgrenzung latenter Steuern betreffend Outside Basis Differences wird bei Beteiligu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.5 Anpassung latente Steuern an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Ebenso wie im Einzelabschluss[1] führt die Anwendung des Mindeststeuergesetzes bzw. entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze zu keiner Berücksichtigung im Konzernabschluss, weder beim Ansatz noch bei der Bewertung von latenten Steuern .[2] Diese Ausnahmeregelung steht im Einklang mit den entsprechenden Änderungen in IAS 12 zu Ertragsteuern und kann u. U. bereits für ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.3 Ergänzungsbilanzen

Für gewerbesteuerliche Zwecke werden Ergänzungsbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft berücksichtigt. Bei der Abgrenzung latenter Steuern für körperschaftsteuerliche Zwecke werden hingegen nur die Ergänzungsbilanzen einbezogen, die voll- oder teilkonsolidierten Gesellschaftern als Anteilseignern (Kapitalgesellschaft) zuzurechnen sind....mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7.2 Anpassung an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Mit den Anpassungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestbesteuerung wurden auch neue Angabepflichten im Anhang geschaffen. Zur Sicherstellung von einem gewissen Maß an Transparenz und Information der Abschlussadressaten sind Angaben zu machen, inwieweit die Gesellschaft bzw. der Konzern von der Globalen Mindestbesteuerung betroffen ist.[1] Bei den Angaben ist zu untersche...mehr