Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / C. Versicherte Unternehmen

Rz. 73 In den Versicherungsschutz aus der VSV ist neben dem VN auch ein mitversichertes Unternehmen nach Maßgabe der Anknüpfungstatbestände des § 33 AVB-VSV einbezogen. Durch die Mitversicherung von Unternehmen, auf die der V beherrschenden Einfluss ausüben kann, stellt sich die VSV als kombinierte Eigen- und Fremdversicherung dar. Auf die Fremdversicherung finden die Regelu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.2 Übersicht über den Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 231 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b a. F. EStG.[1] Diese Einschränkung ist selbstverständlich, da nur dann die Ermittlung einer durchsch...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.4 Bewertung im Konzernabschluss

Rz. 28 Einen Sonderfall stellt die Bewertung von "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" im Konzernabschluss dar. Aus § 311 HGB ergibt sich, dass als "assoziiertes Unternehmen" dasjenige Unternehmen bezeichnet wird, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung hält und das bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzpolitik dem maßgeblichen Einf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.3 Bewertung

Rz. 39 Die Bewertung ist abhängig von der Tatsache, ob ein Einzel- oder ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren: zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 (das ist ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.1 Regelungsbereich und Begriff

Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik. Zu ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehmen, die im Verhä...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 165 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben. Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Unternehm...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"

Rz. 8 § 271 Abs. 2 HGB enthält die Definition der verbundenen Unternehmen, § 266 HGB fordert, dass letztere getrennt von den Beteiligungen auszuweisen sind.[1] Beteiligungen sind Anteilsrechte, die eine lockere Verbindung zu einem anderen Unternehmen aufweisen, während "Anteile an verbundenen Unternehmen" auf eine enge Verbindung zum anderen Unternehmen hinweisen. Anteile an...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

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Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.3 Abgrenzung zu den Rechnungsabgrenzungsposten und Bilanzierungshilfen

Rz. 28 Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung kommt es "nicht darauf an, dass ein (aktivierungsfähiger) Vermögensgegenstand oder eine (passivierungsfähige) Verbindlichkeit vorhanden ist".[1] Während die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten seit dem Aktiengesetz 1965 als (sonstige) Forderungen (bzw. Verbindlichkeiten) auszuweisen sind,[2] sind die transitorischen Posten w...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.1 Planmäßige Abschreibungen und AfA

Rz. 59 Die Höhe der planmäßigen Abschreibungen wird bestimmt durch das Abschreibungsvolumen, die Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer, die Abschreibungsmethode und den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt.[1] Da bei immateriellen Anlagewerten ein voraussichtlich erzielbarer Veräußerungspreis (Schrottwert) nicht anzunehmen – und selbst dann nicht zu quantifizieren – ist...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Konzernabschluss (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 Der Konzernabschluss wird im Gegensatz zum Jahresabschluss nicht festgestellt, sondern gebilligt (§ 171 Abs. 2 Sätze 4 und 5 AktG, § 42a Abs. 4 GmbHG). Sofern der Konzernabschluss nicht von einem Abschlussprüfer geprüft worden ist, kann der Konzernabschluss nicht gebilligt werden (§ 316 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die fehlende Billigung des Konzernabschlusses hat aber keine u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Einbezug als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens

Rz. 105 Die Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB erfordert die kumulative Erfüllung aller im Gesetzestext genannten Voraussetzungen. Grundvoraussetzung für die Befreiung ist zunächst, dass ein TU in den Konzernabschluss eines MU mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR einbezogen ist. Dabei liegt ein TU vor, wenn die Vorau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Anforderungen an den befreienden Konzernabschluss

Rz. 11 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, sofern dies dem Recht des übergeordneten MU entspricht, sind nach dem für dieses Unt maßgeblichen Recht aufzustellen und von einem Abschlussprüfer zu prüfen (Rz 17–Rz 20) und in deutscher Sprache offenzulegen (Rz 13). Eine befreiende Wirkung des Konzernabschlusses ist jedoch nicht davon abhängig, ob eine gesetzliche Verp...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Befreiender Konzernabschluss nach §§ 291f. HGB

Rz. 42 Bei bestimmten Konstellationen kommen die Existenz und Begriffsverwendung des "verbundenen Unt" auch dann in Betracht, wenn keine Einbeziehungspflicht in einen gemeinsamen Konzernabschluss besteht. Auf diesen Fall stellt § 271 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB a. F. ab. Hierbei handelt es sich um eine größenunabhängige Freistellung von der Konzernrechnungslegungspflicht. Ein auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anzuwendende Vorschriften für den Konzernabschluss (Abs. 1)

Rz. 8 Nach § 298 Abs. 1 HGB sind grds. die folgenden für den Jahresabschluss und damit den Einzelabschluss geltenden Vorschriften im Konzernabschluss entsprechend anzuwenden: Allgemeine Vorschriften § 244 HGB Sprache. Währungseinheit § 245 HGB Unterzeichnung Ansatzvorschriften § 246 HGB Vollständigkeit. Verrechnungsverbot § 247 HGB Inhalt der Bilanz § 248 HGB Bilanzierungsverbote u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 In den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen

Rz. 6 § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB enthält eine Legaldefinition des Begriffs assoziiertes Unt. Ein assoziiertes Unt ist ein nicht in den Konzernabschluss einbezogenes Unt, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unt nach § 271 Abs. 1 HGB beteiligt ist und einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik ausübt.[1] In den Konzernabschluss einbezogene Unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Anwendung im Konzernabschluss

Rz. 19 Die Regelungen des § 245 HGB sind gem. § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB auf den Konzernabschluss bzw. gem. § 315e Abs. 1 HGB auf den IFRS-Konzernabschluss anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht bezieht sich in diesem Fall auf die gesetzlichen Vertreter des MU. Bei Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses des MU gem. § 298 Abs. 3 HGB ist es ausreichend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Zusammenfassung der Anhänge für den Einzelabschluss und Konzernabschluss (Abs. 2)

Rz. 88 Der Konzernanhang darf mit dem Anhang des MU gem. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB zusammengefasst werden. In diesem Fall sind der Konzernabschluss und der Jahresabschluss des MU gemeinsam offenzulegen (§ 298 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Zusammenfassung ist gestattet, um Wiederholungen zu vermeiden und die Übersichtlichkeit der Angaben zu erhöhen.[1] Werden Anhang des MU und Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Einbeziehung in einen Konzernabschluss eines Mutterunternehmens (Nr. 1b)

Rz. 15 Die Bestimmung des § 264b Nr. 1b HGB sieht vor, dass die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft zu einer Befreiung von §§ 264ff. HGB führt. Dies setzt voraus, dass zwischen beiden Ges. die Voraussetzungen für ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB erfüllt sind. Im Übrigen können sich Mutter-Tochter-Verhältnisse auch aus einer Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Inhaltliche Anforderung an den befreienden Konzernabschluss (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht muss inhaltlich nach § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) HGB nach Maßgabe des Rechts eines EU-/EWR-Staates (Rz 9) aufgestellt werden, um befreiende Wirkung entfalten zu können. Die befreiende Wirkung wird gem. § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c) und d) HGB auch dann gewährt, wenn diese Unterlagen einem nach den Vorgab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1 Unrichtiger Konzernabschluss

Rz. 56 Die Tathandlung des § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB setzt einen unrichtigen Konzernabschluss oder -lagebericht voraus. Ein solcher liegt vor, wenn die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB erfüllt sind (Rz 51 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Anwendung im Konzernabschluss

Rz. 11 Die Regelungen des § 244 HGB sind gem. § 298 Abs. 1 HGB auf den Konzernabschluss bzw. gem. § 315e Abs. 1 HGB auf den IFRS-Konzernabschluss anzuwenden. Die Umrechnung und Darstellung in Euro ist hier von besonderer praktischer Relevanz, da gem. § 294 Abs. 1 HGB auch ausländische TU eines inländischen MU in den Konzernabschluss einzubeziehen sind.[1] Die gesetzlichen Re...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zugrunde zu legender Konzernabschluss des assoziierten Unternehmens (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 104 Stellt das assoziierte Unt – gleichgültig ob freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung – einen Konzernabschluss auf, so ist dieser nach § 312 Abs. 6 Satz 2 HGB anstelle des Jahresabschlusses für die Anwendung der Equity-Methode zwingend zugrunde zu legen (so auch DRS 26.23). Diese Vorschrift führt dazu, dass der Anwendungsbereich der Equity-Methode de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.1 Konzernabschluss nach § 290 HGB

Rz. 41 Nach dem Gesetzestext in § 271 Abs. 2 Halbsatz 1 HGB a. F. ist es erforderlich, dass das oberste MU verpflichtet ist, einen Konzernabschluss aufzustellen. Diese Pflicht zur Aufstellung basiert auf den §§ 290–315e HGB. Es ist wiederum nicht erforderlich, dass der Konzernabschluss auch tatsächlich aufgestellt wird. Somit sind von der Vorschrift bis 31.12.2023 keine Konz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.4 Anforderungen an den Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 115 Der für die befreiende Wirkung notwendige Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen jeweils nach dem für das MU geltenden und in Übereinstimmung mit der RL 2013/34/EU stehenden Recht aufgestellt worden sein. Dies wird mit dem erfolgten Zusatz "die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1 geändert worden ist", der sich auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Wahlverfahren für den Konzernabschluss

Rz. 15 Das Wahlverfahren ist identisch mit der Wahl des AP für den Jahresabschluss des MU. Erfolgt keine gesonderte Wahl des Konzernabschlussprüfers, gilt der Prüfer des Jahresabschlusses des MU als bestellter Konzernabschlussprüfer (§ 318 Abs. 2 Satz 1 HGB).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen

Rz. 29 In den Konzernabschluss einbezogene Unt sind nur das MU oder die TU. Halten assoziierte Unt oder GemeinschaftsUnt eine Beteiligung, die ansonsten die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt, ist die Anwendung der §§ 311, 312 HGB gleichwohl ausgeschlossen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 9 Für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gilt eine verkürzte Aufstellungsfrist von vier Monaten (§ 290 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses durch ein übergeordnetes MU darf von kapitalmarktorientierten KapG nicht in Anspruch genommen werden. Diese Beschränkung gilt noch nicht, wenn lediglich der Antrag auf Zulassung g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzernabschluss (Abs. 3)

3.1 Vorlagepflicht (Abs. 3 Satz 1) Rz. 37 Die gesetzlichen Vertreter des MU haben dem Konzernabschlussprüfer folgende Unterlagen vorzulegen: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Jahresabschlüsse der TU, Lageberichte der TU, Prüfungsberichte der Abschlussprüfer von prüfungspflichtigen oder freiwillig geprüften Jahresabschlüssen oder Handelsbilanz II der TU. Rz. 38 Die Vorlagepflich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konzernabschluss eines persönlich haftenden Gesellschafters (Nr. 1a)

2.1.1 Auslegung Rz. 3 Eine Befreiungswirkung tritt ein, wenn der Konzernabschluss vom persönlich haftenden Gesellschafter (phG) aufgestellt wird.[1] Durch die Einfügung dieser Alternative wird verdeutlicht, dass der Gesetzgeber nicht automatisch ein Mutter-Tochter-Verhältnis zwischen dem phG und der PersG annimmt. Dies würde, der Organisation einer KapCoGes entsprechend, dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss (Abs. 1)

2.1 Überblick Rz. 8 Zur Bestellung des Abschlussprüfers (AP) bedarf es neben der Wahl des AP durch die Gesellschafter zusätzlich des Abschlusses eines Prüfungsvertrags zwischen dem AP und den gesetzlichen Vertretern des prüfungspflichtigen Unt. Der Begriff "Bestellung" umfasst also neben der Wahl des AP auch die Auftragserteilung durch die Vertreter der Ges. sowie die Auftrag...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Erstanwendung von latenten Steuern im Konzernabschluss nach § 306 HGB

Rz. 145 Der Übergang auf die Neuregelungen des BilMoG führt nicht nur auf der Ebene des Jahresabschlusses sondern auch auf der des Konzernabschlusses zum Ansatz von bewertungsunterschiedsbedingten Steuerlatenzen. Auch auf Konzernebene sind nach dem HGB i. d. F. vor BilMoG angesetzte aktive oder passive latente Steuern nach Maßgabe des § 306 HGB zu behandeln. Beibehaltungs- o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Neuausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 27 Bewertungswahlrechte, die nach dem Recht des MU zulässig sind, können gem. § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB im Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unt neu ausgeübt werden. Unter das Neuausübungsrecht fallen auch jene Wahlrechte, die bereits im Einzelabschluss des MU wahrgenommen wurden. Rz. 28 Denkbar ist z. B., dass im Ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315e Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards

1 Überblick 1.1 Inhalt, Bedeutung und Verfassungsmäßigkeit Rz. 1 § 315e HGB regelt, nach welchen (nationalen oder internationalen) Rechnungslegungsvorschriften der Konzernabschluss eines MU aufzustellen ist. Dies setzt daher zunächst eine Pflicht zur Konzernrechnungslegung voraus (Rz 6). Rz. 2 Der Inhalt der Vorschrift umfasst nicht die Frage, ob ein Konzernabschluss aufzustell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Aufstellung und Prüfung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Der befreiende Konzernabschluss muss nach § 291 Abs. 2 Nr. 2 HGB dem Recht entsprechen, das für den Konzernabschluss des übergeordneten MU gilt, und mit den Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie, vorher 7. EG-RL) übereinstimmen (Alternative 1) oder in Einklang mit den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss (Abs. 1)

2.1 Grundsatz der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse (Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 1. Halbsatz) Rz. 13 Der Grundsatz der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse (§ 300 Abs. 1 Satz 1 HGB) verlangt, dass der Einzelabschluss des MU und die Einzelabschlüsse der TU im Konzernabschluss zusammenzufassen sind, soweit die TU in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. § 300 Abs. 1 Satz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Prüfungspflicht für den Konzernabschluss (Abs. 2)

2.2.1 Mutterunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft Rz. 10 Die bei kleinen KapG vorgesehene Trennung zwischen der Verpflichtung zur Aufstellung des Abschlusses und dessen Prüfungspflicht ist der Konzernrechnungslegung fremd. Daher kann bei der Abgrenzung der prüfungspflichtigen Konzerne auf die §§ 290–293 HGB verwiesen werden. Ist ein MU zur Aufstellung eines Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

3.1 Gesetzliche Sollvorschrift (Abs. 2 Satz 1) Rz. 11 Der Gesetzgeber gibt mit der Sollvorschrift, dass die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden sollen, in § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB seine Idealvorstellung an. Ein Abweichen von dieser Sollvorschrift ist an keine einschränkenden Voraussetzungen ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss

2.1 Allgemeine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 1) 2.1.1 Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach HGB/PublG Rz. 9 Eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS setzt eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung des MU voraus (Rz 1, Rz 6). Diese ergibt sich aus §§ 290–293 HGB bzw. § 11ff. PublG.[1] Mit dem BilMoG wurde d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Offenlegung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Abs. 3 und 3a)

6.1 Offenlegungspflicht Rz. 154 Die Regelungen zur Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle in elektronischer Form (§ 325 Abs. 1 bis 1b HGB) und die Verkürzung der Offenlegungspflicht von max. zwölf auf vier Monate für kapitalmarktorientierte Unt (Abs. 4) gelten auch für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Rz. 155 Diese Verpflichtung besteht fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bilanzierungswahlrechte im Konzernabschluss (Abs. 2)

3.1 Grundsatz der Vollständigkeit und Unabhängigkeit (Abs. 2 Satz 1) Rz. 27 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des MU. Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die VG, Schulden, RAP und Sonderposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unt unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Einze...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahres-, Einzel- und Konzernabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht und Erklärungen – Pflichtpublizität (Abs. 1 und 1a)

3.1 Form und Inhalt – Vollständigkeit/Richtigkeit (Abs. 1 Satz 1–3) Rz. 22 Die Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der Erklärungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4 oder § 315 Abs. 1 Satz 5 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiender Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittstaat

2.1 Überblick über die Voraussetzungen von befreienden Drittstaaten-Konzernabschlüssen Rz. 6 Die in § 292 HGB enthaltenen Voraussetzungen sind denen des § 291 HGB nachgebildet und entsprechen diesen in den Eingangsvoraussetzungen weitgehend. Besonderheiten der Rechnungslegung durch übergeordnete MU in Drittstaaten wurden in der Vorschrift ergänzend berücksichtigt (Rz 2).[1] Fo...mehr