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Steuerliche Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen |
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[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass die degressive Abschreibung für ab 2011 und bis 2019 und im Jahr 2023, im 1. Quartal 2024 sowie – nach aktuellem Stand – auch ab 2025 erworbene Wirtschaftsgüter keine Anwendung mehr findet? Somit dürfen nur zwischen dem 1.1.2009 und 31.12.2010 sowie dem 1.1.2020 und 31.12.2022 erworbene oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben werden mit max. 25 % oder höchstens dem Zweieinhalbfachen der linearen AfA – für die letzten 3 Quartale 2024 dürfen maximal 20 % oder höchstens das Zweifache der linearen Afa angesetzt werden (§ 7 Abs. 2 EStG). (Achtung: Mit dem BilMoG reicht ein einfacher Verweis auf das Steuerrecht nicht für die Anwendung dieses Verfahrens auch im HGB-Abschluss! Nach IDW RH HFA 1.015, Tz. 9, muss das Übergangswahlrecht genutzt werden, um zuvor degressiv abgeschriebene Vermögenswerte handelsrechtlich auch weiterhin so abschreiben zu können.) |
Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 136 f. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurden die energiekrisenbedingten steuerlichen Hilfsmaßnahmen beachtet? |
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[ja] |
[n. a.] |
Wurden die Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter beachtet,
- entweder bis zur Höhe von 250 EUR (netto) als solche behandelt werden dürfen und für Wirtschaftsgüter im Wert über 250 bis 1.000 EUR ein Sammelposten zu bilden ist, der nur über 5 Jahre verteilt linear abgeschrieben werden muss
- oder bis zu einer Höhe von 800 EUR (netto) sofort abgeschrieben werden dürfen (Aufzeichnungspflicht jeweils für Wirtschaftsgüter über 250 EUR (netto))?
(Hinweis: Die mit dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes für 2024 zunächst angekündigten deutlich höheren Werte wurden letztlich nicht umgesetzt – mit der Wachstumsinitiative der Bundesregierung soll dies nun erneut in ein Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden.) |
Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Handels- und Steuerbilanz, Rz. 1 ff. |
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Nur in der Steuerbilanz dürfen noch steuerliche Sonderabschreibungen bzw. erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen werden. Wurden z. B.: |
Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 149 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG ("Mietwohnungsneubau"), § 7g EStG ("Mittelstandsabschreibung"), § 7h EStG ("Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen") und § 7i EStG ("Denkmalsabschreibung").
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[ja] |
[n. a.] |
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[ja] |
[n. a.] |
erhöhte Absetzungen für bestimmte Investitionen in begünstigte Gebäude beachtet? Im handelsrechtlichen Abschluss finden diese keine neue Berücksichtigung mehr, Altfälle durften jedoch beibehalten werden, was aber auch die alten Angabepflichten erfordert! |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 2 EStG die handelsrechtlichen Wahlrechte bei der Bestimmung der Herstellungskosten steuerrechtlich analog zu den handelsrechtlichen Regelungen gelten. |
Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG, Rz. 32 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Nur in der Steuerbilanz bestehen noch Möglichkeiten für die Bildung steuerfreier Rücklagen (Sonderposten mit Rücklageanteil). Handelsrechtlich durften Altfälle unter Beachtung der Altregelungen zu Ausweis und Erläuterung weitergeführt werden. |
Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 29 |
[ja] |
[n. a.] |
Sollen in der Steuerbilanz bestimmte größere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. § 6a Abs. 4 Sätze 3 und 4 EStG gleichmäßig auf 3 Jahre verteilt werden (anstelle einer sofortigen Zuführung in voller Höhe)? (Achtung: Die Pensionsrückstellungen sind nach HGB anders als im Steuerrecht zu bewerten.) |
Rückstellungen nach HGB und EStG/KStG, Rz. 36 |
[ja] |
[n. a.] |
Wurden die Regelungen der Reisekostenanerkennung beachtet? |
Reisekosten nach HGB und EStG, Rz. 1 ff. |
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Erstellung einer eigenständigen Steuerbilanz |
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[ja] |
[n. a.] |
Ist bedacht worden, dass in aller Regel eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen ist, da seit dem BilMoG eine Einheitsbilanz kaum noch realistisch zu erwarten ist? |
Steuerbilanz nach EStG, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Falls ja:
- Wird – im Fall der Kapitalgesellschaft – der Problemkreis "Latente Steuern" des § 274 HGB (mit Befreiung für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a HGB) bedacht bzw.
- im Fall von Personengesellschaften (und der kleinen Kapitalgesellschaften) zumindest der der passiven latenten Steuerrückstellungen?
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Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Sind bei der steuerlichen Bewertung von Aktiv- und Passivposten Wertansätze aus Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen? |
Ergänzungsbilanzen nach EStG, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Ist steuerliches Sonderbetriebsvermögen zu berücksichtigen (einschließlich der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge)? |
Betriebsvermögen/Privatvermögen, Rz. 1 ff. Sonderbetriebsvermögen und Sonderbilanzen nach EStG, Rz. 1 ff. |
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Überlegungen im Hinblick auf steuerliche Betriebsprüfungen |
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[ja] |
[n. a.] |
Ist beim Ansatz der Bilanzposten eventuellen s... |