Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV. II. Anwalt. 1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiteru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Im Beschwerdeverfahren wie § 380 (s dort Rn 7).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten eines Anwalts.

1. Grundsatz. Rn 4 Abs 2 ordnet an, dass in allen Prozessen die Kosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten sind, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen, wie etwa im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 118 I 4, 127 IV). Erfasst werden damit alle Verfahren nach der ZPO, also nicht nur die Erkenntnisverfahren, sondern auch Beschlussverfahren, Mahnver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren wird nach Nr 1623 KV eine 0,5 Gebühr erhoben. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 29 Ablehnungsantrag: Das Verfahren gehört zur Instanz und ist daher gebührenfrei. Beschwerdeverfahren: KV-GKG 1812; Rechtsbeschwerde: KV-GKG 1826; Ermäßigung: KV-GKG 1827. Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach dem Streitwert der Hauptsache, s.a. § 3 II, so zum Richterablehnungsverfahren BGH NJW 68, 796. II. RA. Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Kosten. Rn 5 S § 69 Rn 6. II. Gebühren. Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

1. Zustandekommen und Wirkung. Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Frist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wie bei § 319 Rn 17. Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Streitwert/Kosten/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 48a In Verfahren nach § 1061 entspricht der Streitwert dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (BGH 29.3.18 – I ZB 12/17 juris, Rz 4). II. Gericht. Rn 49 GKV-KV 1620 iVm Vorbemerkung 1.5 III. Rechtsanwalt. Rn 50 VV 3100 ff. IV. Prozesskostensicherheit. Rn 51 Ob ein ausländischer Antragsteller im Verfahren nach § 1061 nach §§ 110 ff auf Antrag des Antragsgegner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 5 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel werden keine Gebühren erhoben. Im Falle einer Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gelten die Gebühren wie in einem erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 6 Die Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Im Verfahren auf Erteilung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 23 Die Bestellung und die Aufhebung der Bestellung des Verfahrensbeistands sind gebührenfrei, Nr 1310 Anl 1 KV FamGKG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 20 Das Verfahren ist gebührenfrei und wird durch die Gebühren im Hauptsacheverfahren mit abgegolten. II. Anwalt. Rn 21 Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung löst keine gesonderte Vergütung aus, sondern ist durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten (§ 19 I 2 Nr 11 RVG). Lediglich dann, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung stattfindet, liegt nach §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 39 Gerichtsgebühren werden in Höhe einer einmaligen Festgebühr von 22 EUR erhoben, Nr 2111 KV GKG, welche gem § 12 VI 1 GKG im Voraus zu entrichten ist (daher keine Streitwertfestsetzung vAw, Nürnbg NJW-RR 18, 1277). Der Streitwert des Verfahrens nach § 890 richtet sich nach dem Interesse, das der Unterlassungsgläubiger an der Einhaltung des ausgesproc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 99 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 66 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 66 EUR aus,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 5 Erhoben wird eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. Der Wert ist nach § 3 auf einen Teil der Hauptsache zu schätzen (München OLGR 07, 189 = SchiedsVZ 07, 280 [OLG München 10.01.2007 - 34 SchH 08/06] – hier 1/3). II. Anwalt. Rn 6 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kosten für Erhaltungsmaßnahmen (§ 559 II).

a) Erforderlich. Rn 11 Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a Rn 3) erforderlich gewesen sind oder wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 (s.a. BGH NJW-RR 23, 371 Rz 13; NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 18). Erforderlich idS sind zum einen die Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 I 2 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a). Bsp: Rep...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 36 Gericht: keine. RA: keine, die Tätigkeit nach Abs 3 ist über die Terminsgebühr, VV-RVG 3104, die nach Abs 4 über die Verfahrensgebühr abgegolten, VV-RVG 3100. Abs 2 wie § 409 Rn 9.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 5 ¼ der vollen Gebühr für die Eintragung und Löschung der Zwangshypothek (§§ 84 III, 62, 63 I KostO). II. RA. Rn 6 Der Antrag auf Eintragung der Schiffshypothek ist eine besondere Angelegenheit (§ 18 RVG, VV 3309 0,3 Gebühr).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 56 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser.

a) Überblick. Rn 32 Bei Abrechnung und Umlage der Kosten für Wärme und Warmwasser sind die Vorgaben der HeizkV zu beachten, ua § 6a III 1 HeizkV. Nur eine den Anforderungen der HeizkV genügende Abrechnung entspricht § 18 II (BGH ZMR 23, 61 Rz 6; ZMR 21, 136 Rz 16; NJW 18, 3717 Rz 15; NZM 17, 77 Rz 13). Jeder WEigtümer kann daher nach § 18 II ihre Anwendung verlangen (München ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 14 Für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und für das Erinnerungsverfahren nach Abs 2 iVm § 766 werden keine Gerichtsgebühren fällig. II. RA. Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten, Sicherheit (§§ 91–113).

Rn 14 Es gilt die spezielle Norm des § 1057. Im Übrigen sind Kostenfragen und eine Leistung von Sicherheit von den Parteivereinbarungen abhängig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rückna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Streitwert/Kosten/Gebühren/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8). II. Gericht. Rn 30 KV 1620. III. Rechtsanwalt. Rn 31 VV 3100 ff. IV. Prozesskostensicherheit. Rn 32 Stellt der ausländis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten bei Verweisung.

I. Grundsatz. Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgeho...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten der Beschwerde.

1. Entscheidung und Gebühr. Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 8 Für ein Verfahren nach Abs 2 wird eine 2,0-Gebühr nach Nr 1621 KV erhoben. Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. II. Anwalt. Rn 9 Mangels spezieller Regelungen – im Gegensatz zur BRAGO – gelten die Gebühren eines gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahrens – also die Gebühren nach Nr 3100 ff VV RVG (Vorbem 3.1 I VV RVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Zur Änderung des Streitwerts bei ›Aliud‹- und ›Mehr‹-Entscheidungen E. Schneider MDR 71, 437 mit differenzierter Lösung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnahmsweise vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2. II. RA. Rn 11 Keine Besonderheiten; wie § 313a Rn 12.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für die Bescheinigung nach Abs 1 fällt keine Gebühr an (zu den Gebühren für Beglaubigungen s ausf MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 13).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 22 EUR nach Nr 2113 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen, insb Kosten für den Verbraucher, I 2 und 3.

I. Allgemeines. Rn 6 Aus I 1 folgt ein Widerrufsdurchgriff. Ein Einwendungsdurchgriff (durch Verweis auf § 359) wurde hingegen bewusst nicht angeordnet, da von einer dahingehenden Verpflichtung aus der VerbrKrRL nicht ausgegangen wurde (BTDrs 17/12637, 68). Doch dürfte für den in II 2 genannten Fall der angegebenen Leistung ein Verstoß gegen Art 15 II VerbrKrRL vorliegen (Sta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander. (Celle MDR 15, 912 = AGS 15, 453; KG JurBüro 08, 148 = AGS 08, 188; aA Ddorf JurBüro 10, 648 = AGS 11, 86)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Durch Streithilfe verursachte Kosten (§ 44 IV).

I. Überblick. Rn 48 Wird eine Beschl-Klage abgewiesen, wären die notwendigen Kosten der Streithilfe auf Seiten der beklagten GdW von der Klägerseite zu erstatten. Daraus könnte sich ein erhebliches Kostenrisiko ergeben. Um diesem zu begegnen, beschränkt § 44 IV den Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers (s.a. BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20] Rz 6). § 44...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 16 Die Verfahrensgebühr ist ermäßigt (KV 1211, 1222, 1232), wenn das gesamte Verfahren durch das Anerkenntnisurteil beendet wird, also nicht bei Teilanerkenntnisurteil mit streitigem Schlussurteil, wohl aber nach zutr Ansicht bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast, da die Kostenentscheidung dann bloße Nebenentscheidung bleibt (Stuttg 3.2.09 – 8 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 13 Im gerichtlichen Verfahren wird eine 0,5 Gebühr nach Nr 1623 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 14 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Kostenentscheidung. Rn 6 Gerichtsbeschlüsse nach § 36 über die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfordern grds keine Kostengrundentscheidung (BayObLG NJW-RR 19, 957 Rz 2 ff). Soweit das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren eine besondere Angelegenheit darstellt, also bei Rücknahme oder Zurückweisung des Antrags, ohne dass die Hauptsache bereits anhängig ist (s § 36 Rn 20)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 8 Das Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Gericht der Hauptsache gelten als ein Rechtsstreit, so dass hier die Gebühren nur einmal entstehen (Vorbem 1.4.1 S 2 KV). II. Anwalt. Rn 9 Die Gebühren vor dem AG und dem Gericht der Hauptsache entstehen nur einmal (§§ 15 I, II, 20 S 1 RVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Keine zusätzlichen Verfahrens- oder Urteilsgebühren. II. RA. Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 10 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz der zur Herstellung erforderlichen Kosten.

1. Möglichkeit der Herstellung. Rn 22 Der Anspruch auf Ersatz der Herstellungskosten setzt unzweifelhaft voraus, dass die Herstellung überhaupt einmal möglich gewesen ist. Das folgt schon aus dem Gesetzeswortlaut ›statt der Herstellung‹; wenn diese nicht möglich war, ist sie auch nicht geschuldet worden, sondern von vornherein nur Geldersatz nach § 251 I. Zudem lassen sich fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 23 Für den RA ist das VKH-Überprüfungsverfahren keine neue Angelegenheit iSd § 15 RVG (Frankf Beschl v 11.10.16 – 2 WF 237/16).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnung der Kosten (§ 559b I 2).

a) Überblick. Rn 6 Der Vermieter muss – außer bei einer Pauschalpreisvereinbarung – die entstandenen Kosten berechnen. Berechnung meint Angabe und Addition/Subtraktion. Kostenabweichungen ggü der Modernisierungsankündigung, auch erhebliche, sind unerheblich und, wie § 559 II 2 Nr 2 zeigt, der die Abweichung ausreichend sanktioniert, nicht näher zu erläutern (aA LG Berlin GE 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Das Verfahren über eine Stufenklage ist auch gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit. Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Maßgebend ist nach § 44 GKG der höhere Wert, also idR der Wert des Leistungsantrags (stRspr, zuletzt Kobl NJW-RR 15, 832 [OLG Koblenz 02.04.2015 - 10 W 171/15] mwN). Dieser Wert ist auch dann maßgebend, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für den Rechtsstreit gelten die allgemeinen Kostenregeln der §§ 91 ff für einen erstinstanzlichen Rechtsstreit.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 18 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die V...mehr