Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkassenwechsel

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3.1 Keine Zuständigkeit der Krankenkasse

Kann die Krankenkasse nach Prüfung der eingegangenen Arbeitgeberanfrage keine Zuständigkeit feststellen, übermittelt die Krankenkasse eine Rückmeldung mit dem Rückmeldegrund "1 = unzuständige Krankenkasse/ unbekannte Person" an den Arbeitgeber. Diese Rückmeldung erfolgt durch die Krankenkasse aber nur, wenn die angefragte Person nicht bekannt ist, für den angefragten Zeitpunkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 9.2 Bindungsfrist für Wahltarif außerhalb der allgemeinen Bindungsfrist

Die Mitgliedschaft im Kündigungsverfahren kann bei einer Krankenkasse frühestens nach Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Das ist bei Wahltarifen mit 3-jähriger Bindungsfrist generell zu beachten. Hier kann die Bindungsfrist für einen Krankenkassenwechsel (12 Monate) schon abgelaufen sein, während die Mindestbindungsfrist für den Wahltarif noch läuft. Auch bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1] Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 5 Elektronische Mitgliedsbescheinigung

Das Wahlrecht wird nur noch gegenüber der zukünftigen Krankenkasse ausgeübt. Der Arbeitnehmer informiert unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht, den Arbeitgeber formlos über die von ihm gewählte Krankenkasse. Nachdem die Anmeldung des Arbeitgebers bei der gewählten Krankenkasse eingegangen ist, veranlasst diese eine elektr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anmeldung / 1.4 Abgabegründe der Anmeldungen

Für die Abgabe der Anmeldung sind folgende Abgabegründe zu verwenden: Beginn der Beschäftigung: Abgabegrund "10" Krankenkassenwechsel: Abgabegrund "11" Beitragsgruppenwechsel: Abgabegrund "12" Sonstige Gründe: Abgabegrund "13" Beginn der Elternzeit: Abgabegrund "17" Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung: Abgabegrund "40" Bei den Abgabegründen 10, 11, 12 (nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / 3 Zuständige Krankenkasse

Bezieher von Aufstiegs-BAföG können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Erfüllungswirkung

Rz. 866 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen einen Abfindungsvergleich geschlossen, so hat er seinerseits einen ihm nachfolgenden Leistungsträger nicht am erzielten Abfindungsbetrag zu beteiligen (Beispiel: Krankenkassenwechsel).[882] Der Anspruch ist auch mit Wirkung gegen Rechtsnachfolger endgültig erledigt. Rz. 867 Die Abfindung des Drittleistungsträgers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und gab den Spitzenverbänden ursprünglich bis zum 1.1.1992 Zeit, die Krankenversichertenkarte bundesweit einheitlich einzuführen und zu gestalten. Nachdem dieses Ziel nicht erreicht worden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 3 Krankenkassenwechsel

Im Zusammenhang mit der Ausübung des Krankenkassenwahlrechts beginnt die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse mit dem Tag nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.[1] Ist eine neu errichtete Krankenkasse für den Versicherten zuständig, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag, an dem die Errichtung der Krankenkasse wirksam wird.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.1 Voraussetzung: Versicherungsverhältnis

Rz. 7 Wie bei allen Leistungen der Krankenversicherung muss die werdende bzw. junge Mutter zur Beanspruchung der Leistung "Haushaltshilfe" bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 21 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 143 ff. SGB V) krankenversichert sein – und zwar selbst als Mitglied oder als Familienversicherte. Ein nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 oder 3 reicht allerdi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.3 DEÜV-Meldungen bei Elternzeit

Arbeitgeber haben vom 01.01.2024 an im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens den Beginn und das Ende der Elternzeit von krankenversicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern der zuständigen Krankenkasse zu melden, damit diese das betreffende Versicherungsverhältnis prüfen und feststellen kann.[1] Eine Meldepflicht besteht nur für gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 6.3 Krankenkassenwechsel/Ausscheiden eines einzelnen Arbeitnehmers

In Fällen, in denen das endgültige Beitragssoll nicht abgerechnet werden konnte, ist für den Monat nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung ein Beitragsnachweis mit der Restschuld/Guthaben abzugeben (sog. "nachgehender Beitragsnachweis"), wenn an eine Einzugsstelle nur die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer gezahlt werden und dieser Arbeitnehmer aus der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 8 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Heilmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Erbringung des Heilmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Dies gilt auch bei Serienbehandlungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 6 Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel

6.1 Krankenkassenwechsel Wechselt ein Versicherter während der stationären Krankenhausbehandlung die Krankenkasse, rechnet das Krankenhaus bei Fallpauschalen mit dem Kostenträger ab, bei dem der Patient am Aufnahmetag versichert war.[1] Die Krankenkassen untereinander haben bei dem Kostenträgerwechsel während eines stationären Krankenhausaufenthalts jedoch einen Erstattungsans...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 6.1 Krankenkassenwechsel

Wechselt ein Versicherter während der stationären Krankenhausbehandlung die Krankenkasse, rechnet das Krankenhaus bei Fallpauschalen mit dem Kostenträger ab, bei dem der Patient am Aufnahmetag versichert war.[1] Die Krankenkassen untereinander haben bei dem Kostenträgerwechsel während eines stationären Krankenhausaufenthalts jedoch einen Erstattungsanspruch gegenüber der neue...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 10 Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel

Für Zahnersatzleistungen inklusive Erweiterungen oder Reparaturen an prothetischen Versorgungen kommt die Krankenkasse auf, bei der der Versicherte am Tag der Eingliederung versichert ist. Detaillierte Hinweise zur Abrechnung entsprechender Kosten enthält eine Gemeinsame Verlautbarung der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Verzicht auf die Einhaltung der Bindungswirkung bei Krankenkassenwechsel innerhalb der gleichen Kassenart

Eine weitere Sonderregelung lässt das Gesetz für den Fall zu, dass ein freiwilliges Mitglied zu einer anderen Krankenkasse innerhalb der gleichen Kassenart wechseln möchte (z. B. von BKK X zu BKK Y). Für diesen Fall können die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen, dass die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten nicht angewendet werden soll.[1] Ob die einzelne Krankenkasse e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 1 Bindungswirkung

Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Zeitmonate...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 6.2 Unfallversicherung

Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankenhausbehandlung zulasten der Krankenversicherung, wenn die Erkrankung auf einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht. Sie erhalten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 4 Meldepflichten der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Versorgungsempfängers treffen ebenfalls weitreichende Meldepflichten. Sobald sie von der Zahlstelle des Versorgungsempfängers eine Meldung über den Beginn und die Höhe der Versorgungsbezüge des bei ihr versicherten Versorgungsempfängers erhält, muss sie dieser eine Rückmeldung geben, ob und ab wann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 1.1 Kündigungsfrist

Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist[1] erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will. Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die freiwillige Mitgli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.1 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Die Pflegekasse, bei der am Tag der Abgabe des Hilfsmittels an den Pflegebedürftigen (Tag der Leistungserbringung) – ggf. nach erfolgter Anpassung – ein Versicherungsverhältnis besteht, ist leistungspflichtig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 12 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Hilfsmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Hilfsmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Es kommt nicht darauf an, wann die ärztliche Verordnung erfolgte.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.3 DEÜV-Meldungen bei Elternzeit

Arbeitgeber haben vom 1.1.2024 an im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens den Beginn und das Ende der Elternzeit von krankenversicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern der zuständigen Krankenkasse zu melden, damit diese das betreffende Versicherungsverhältnis prüfen und feststellen kann.[1] Eine Meldepflicht besteht nur für gesetzlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.2 Entstehen des Anspruchs

Zu einer unzuständigen Leistungserbringung kann es aus 2 unterschiedlichen Gründen kommen: Unkenntnis der Unzuständigkeit Ein Sozialleistungsträger kann irrtümlich Leistungen erbringen. Hierzu kann es beispielsweise aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Leistungsberechtigten oder aufgrund anderer Fehler bei der Leistungsgewährung kommen. Leistung bei unklarer Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291c Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 1 Nr. 24 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 vollkommen neu gefasst worden. Sie regelt nunmehr die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Ihr Regelungsgehalt entspricht im Wesen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang

Rz. 6 Alle werdenden bzw. jungen Mütter, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. § 24d S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsfachschüler / 4 Zuständige Krankenkasse

Fach- und Berufsfachschüler können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.3 Krankenkassenwechsel

Bei einem Wechsel der Krankenkasse besteht für den Versicherten zunächst ein voller Anspruch auf Leistungen gegenüber der aufnehmenden Krankenkasse. Sofern die abgebende Krankenkasse die aufnehmende Krankenkasse darüber informiert, dass Beitragsrückstände bestehen, hat die aufnehmende Krankenkasse festzustellen, dass der Anspruch auf Leistungen ruht. Sie muss hierüber einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.2 Wirksamwerden der Kündigung bei Krankenkassenwechsel

Rz. 30 Die Voraussetzungen und das Verfahren der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft zum Zwecke des Krankenkassenwechsels richtet sich auch bei Versicherungsberechtigten (freiwillig versicherten Mitgliedern) nach den gleichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, wie dies für pflichtversicherte Mitglieder vorgeschrieben und in § 175 Abs. 4 geregelt ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch wirksame Kündigung (Nr. 3)

Rz. 22 Ursprünglich enthielt die Regelung (als Nr. 4) die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft durch eine Austrittserklärung. Da zugleich auch eine Austrittsfrist mit Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, geregelt war, war die Austrittserklärung das Gegenstück zur Beitrittserklärung und hatte die Bedeutung, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.2 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 12 Die Regelung über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet nicht das Ende der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse an sich, sondern ist eine Regelung über das Rangverhältnis von freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft (BT-Drs. 11/2237 S. 217). Die nach dem Recht der RVO vorhanden gewesene Möglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.1 Notwendigkeit einer Kündigung

Rz. 27 Ungeachtet der Zwecksetzung der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft folgt aus dem pauschalen Verweis auf § 175 Abs. 4, dass nach dessen Satz 2 eine freiwillige Mitgliedschaft überhaupt nur durch eine einseitige Kündigungserklärung des freiwilligen Mitgliedes beendet werden kann und beendet werden muss. Während jedoch die Beitrittserklärung der Schriftform bedarf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.2 Ausnahme vom Zahlstellenverfahren

Rz. 15 Das Zahlstellenverfahren findet für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen nicht in allen Fällen der Zahlung von Versorgungsbezügen Anwendung. Dies wird in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich als Vorbehalt oder Ausnahme zum Ausdruck gebracht. Bis 30.6.2019 ergab sich dies daraus, dass das Zahlstellenverfahren nur auf Krankenversicherungspflichtige mit Rentenb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend das Ende der Mitgliedschaft für freiwillig Versicherte und ist insoweit als Gegenstück zu § 188 über die Begründung und den Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft zu verstehen; auch gegenüber der obligatorischen Weiterversicherung nach § 188 Abs. 4. Die Regelung grundsätzlich krankenkassenübergreifend. Die Vorschrift gilt kraft Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1 Freiwillige Mitgliedschaft aufgrund Beitrittserklärung

Rz. 5 Die aufgrund von Beitrittsrechten (vgl. Komm. zu § 9) begründbare freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von einer schriftlichen Beitrittserklärung abhängig. Die Beitrittserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Beitrittsberechtigten, die mit dem Zugang wirksam wird (§ 130 BGB). Für die Beurteilung der Wirksa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.7 Krankenkassen-Zuständigkeit

Rz. 22 Für die Ermittlung der Belastungsgrenze bzw. die Erstattung der über die Belastungsgrenze hinausgehenden Zuzahlungen sind die Krankenkassen zuständig, bei der die Versicherten des Familienverbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuerst angegangenen Krankenkasse jeweils versichert sind. Dies gilt sowohl für den Fall eines Krankenkassenwechsels im laufenden Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.4 Krankenkassenwechsel (Abs. 4)

Rz. 8 Bei einem Krankenkassenwechsel meldet die gewählte Krankenkasse der Hochschule unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) den Beginn der Versicherung bei der gewählten Krankenkasse (Satz 1). Die Meldepflicht ist unabhängig vom Versicherungsstatus und betrifft pflichtversicherte, freiwillig versicherte oder familienversicherte Studenten. Die Hochschule meldet der gewählten...mehr