Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterhalt.

aa) Grundlagen. Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fischereirecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zurückbehaltungsrecht.

Rn 281 Bleibt grds ohne Ansatz (s § 3 Rn 4 f). Es kann Bedeutung erlangen, wenn in einer Leistungsklage der Streit sich auf das Bestehen eines geringwertigen Zurückbehaltungsrechts beschränkt (§ 6 Rn 3). Der Wert der Beschwer erhöht sich für den Bekl durch ein neben anderen Einwendungen hilfsweise geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht grds nicht (BGH NJW-RR 96, 828; FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausländische Währung.

Rn 60 ist in Euro umzurechnen, maßgeblich ist Kurs bei Erhebung von Klage oder Rechtsmittel (Frankf NJW 91, 643 [OLG Frankfurt am Main 15.10.1990 - 1 U 284/88]; § 3 Rn 5); es gilt der Grundsatz der Wertkonstanz (§ 4 Rn 1); Kursschwankungen sind für ZuS und GeS, § 40 GKG (§ 34 FamGKG), ohne Einfluss (München FamRZ 97, 34; Oldbg NJW-RR 99, 942).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriterien zu bewerten, Unterhaltsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergabesachen.

Rn 232 Der Streitwert bestimmt sich nach § 50 II GKG aF wie nF. Hilfsweise kann auf die Auftragssumme (Naumbg JurBüro 04, 86; Brandbg JurBüro 05, 37; Rostock JurBüro 06, 369) oder auf eine vom Bieter erwartete Baukonzession (Brandbg JurBüro 08, 536) abgestellt werden. Auftragssummen, die infolge Option ausgelöst werden könnten, sind einzubeziehen (BayObLG NZBau 04, 623; KG J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beschwer des Klägers.

Rn 279 Ergeht bei uneingeschränktem Antrag ein Urt auf Leistung Zug um Zug, ist der Kl im Wert der Gegenleistung beschwert, begrenzt durch den Wert des Klageanspruchs (BGH NJW 99, 723 [BGH 16.12.1998 - XII ZB 105/97]: Finanzierungskosten bei Verurteilung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung; MDR 09, 759; NJW-RR 10, 492 [BGH 07.04.2009 - VIII ZB 94/08]); dabei kommt es allein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerspruch.

Rn 260 (Grundbuch) §§ 899, 927, 1140 BGB. Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse an der Erhaltung der Rechtsposition. Deren Wert ist die Basis von der ein Bruchteil bis zum vollen Betrag zu nehmen ist (Köln JurBüro 61, 458; LG Bayreuth KostRspr § 3 ZPO Nr 463: 1/10; Kobl JurBüro 06, 537: 25 % bei eV). Entspr gilt bei der Löschung. S.a. Einstweilige Verfügung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 15, 51 [BGH 28.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageart.

Rn 5 Auf die Klageart kommt es an sich nicht an, so dass nach hM auch die Feststellungsklage nach § 9 zu bewerten ist, die positive mit dem üblichen Abschlag von 20 % (BGH MDR 00, 975; mit guten Gründen gegen Abschlag MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 8), die negative voll (BGHZ 2, 277; KG MDR 10, 47; vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage; aA Frankf MDR 09, 353), in beiden Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 174 Die Klage auf Einzahlung unterliegt keinen Besonderheiten. Bei Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution sind die aufgelaufenen Zinsen wegen § 551 III 4 BGB Hauptforderung und daher auf den Streitwert zu addieren (LG Köln WuM 95, 719; § 4 Rn 20). Das Verlangen des Mieters nach einem Nachweis der Anlage ist mit einem Viertel der Kautionssumme zutr bemessen (Köln WuM 10, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse.

Rn 17 Ggü § 8 $2) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBüro 91, 582), Leasingvertrag (wenn es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.160 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]; wie h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 125 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Zustimmungserklärung des Gegners (Ddorf JurBüro 07, 256; Rn 124). Der GeS wie auch der ReS des unterlegenen Beklagten bestimmen sich von da an nach dem Wert der weiter str Hauptsache (Köln MDR 14, 562 mwN); die auf den übereinstimmend erledigten Teil entfallenden Prozesskosten bleiben als Nebenforderung nach § 4 I ZPO, § 43 I ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufhebung eines Vertrags.

Rn 53 Nach § 3 ist eine umfassende Würdigung des Klägerinteresses geboten (RGZ 52, 427; 66, 330; Hamm NJW-RR 99, 1403 [OLG Hamm 02.06.1999 - 20 U 233/98]), zB bei einer Feststellung der Nichtigkeit anhand des Wertes der Leistungspflicht, von der Kläger freigestellt werden will bzw nach Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Dienstbarkeit.

Rn 85 Zur Grunddienstbarkeit s § 7; für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit iSd § 1090 BGB gilt § 7 nicht (aA Dresd JurBüro 23, 541). Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse des Klägers (BayObLG JurBüro 95, 27). Bsp: Abbauberechtigung: wirtschaftlicher Wert dieser Berechtigung (BayObLG JurBüro 95, 28); Tankstellenvertrag: § 9 zu berücksichtigen (Nürnbg JurBüro 67, 829); W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Leistungsanspruch.

Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s.u. Rn 241. Klagt der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Registersachen.

Rn 156 Seit dem 1.12.04 galt § 41a KostO, an dessen Stelle mit dem 1.8.13 § 105 GNotKG getreten ist. Ältere Rspr ist zunächst hieran zu messen. Beim Geschäftsführerwechsel handelt es sich um mehrere Gegenstände iSd §§ 93 II, 94 II, 109, 110 GNotKG (§ 44 II KostO aF, BGH MDR 03, 355 [BGH 21.11.2002 - V ZB 29/02]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) KostO.

Rn 274 Für § 42 GNotKG (§ 21 II KostO aF) kommt es auf den Wert des Grundstücks mit dem fertiggestellten Gebäude an (BayObLG DNotZ 82, 765; 770; OLGR Zweibr 04, 138), nicht auf die Summe der Wohnungswerte (BayObLG RPfleger 92, 540). Lastet eine Globalgrundschuld noch auf einem einzigen Wohneigentum, ist dessen Wert im Fall des § 53 II GNotKG (§ 23 II KostO aF) die Grenze; nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnungseigentum.

Rn 269 Ein ZuS besteht nicht, § 43 WEG. Der GeS ist für Beschlussklagen ab 1.12.20 in § 49 GKG nF geregelt; nach Aufhebung von § 49 GKG muss für sonstige WEG-Verfahren gem § 48 GKG, §§ 1 ff ZPO auf die allg Bestimmungen zurückgegriffen werden. Der ReS ist unabhängig von den dort bestimmten Wertgrenzen nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bestimmen (BayObLG WuM 94, 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Besonderheiten beim Gebührenstreitwert.

Rn 206 Die Antragstellung kann nach § 47 I 1 GKG, § 40 FamGKG zur Ermäßigung des GeS führen (BGH MDR 13, 1376: auch mit Wirkung für die Anwaltsgebühren); Voraussetzung ist Antragstellung innerhalb der Begründungsfrist (Hambg MDR 12, 1379 [BGH 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12]). Die Ermäßigung tritt nicht ein, wenn die Antragstellung kein sachliches Ziel hat, sondern alleine der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufgebot.

Rn 51 §§ 433 ff FamFG. Das Interesse des Ast ist nach §§ 35 ff, 96 GNotKG zu schätzen, Gedanke des § 6 kann herangezogen werden, bei echten Wertpapieren (§ 6 Rn 4) zählt der Nenn- oder Kurswert (s.a. Wertpapiere), iÜ ist auf einen Bruchteil des Interesses am Erhalt abzustellen (Anders/Gehle/Kunze Wertpapiere Rz 9); bei bloßen Beweispositionen (zB Hypothekenbrief) sind idR 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abschluss eines Vertrags.

Rn 34 Interesse am Vertragsschluss (BGH NZM 21, 434), nicht an der zu erbringenden Leistung (Braunschw JurBüro 75, 1099: Lebensversicherung). Für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags ist im Grundsatz die in der Vertragszeit zu entrichtende Miete bzw Pacht maßgebend; nach der Wertung des § 9 allerdings begrenzt auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw -pacht (BGH NZM ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hoferklärung.

Rn 167 § 4 I HöfeVfo: Bei einem Streit um die Eintragung eines Hofvermerks (positive Hoferklärung) ist nach § 48 III Nr 1 GNotKG im Normalfall der doppelte Einheitswert anzusetzen, Köln FamRZ 16, 1699. Das Ersuchen um Löschung eines Hofvermerks (negative Hoferklärung) (§ 3 Abs 1 HöfeVfO) ist idR nach § 36 Abs 1 GNotKG mit dem einfachen Einheitswert zu bemessen (Oldbg JurBüro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Darlehen.

Rn 83 Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse. Anspruch auf Gewährung bemisst sich nach dem Darlehensbetrag ohne Zinsen und Kosten, § 4 ZPO, § 43 GKG (BGH NJW 59, 1493; OLGR Köln 99, 220; München BeckRS 16, 02908: Nettobetrag; Zweibr BKR 17, 297 [OLG Zweibrücken 13.02.2017 - 7 W 81/16]: Zins- und Tilgungsleistungen), beim Sachdarlehen nach dem Verkehrswert (§ 3 Rn 6), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH AGS 20, 284 [BGH 09.10.2019 - IV ZR 171/18]; MDR 12, 1436 [BGH 19.09.2012 - V ZB 56/12]); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Interesse.

Rn 272 Das Interesse ist nach allg Grundsätzen zu bestimmen; es gibt für § 49 GKG den Einsatzwert vor. Bei Zahlungs- und neg Feststellungsklagen ist der Nennwert anzusetzen (§ 3 Rn 6). Auf die ältere Rspr kann grds zurückgegriffen werden, soweit dort die Grundlagen für die Schätzung des Interesses erarbeitet worden sind. Wertabschläge und Quotenbildungen, die einer sachgerec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Willenserklärung.

Rn 267 Wenn Klageziel die Abgabe einer WE ist, wird nach § 3 bewertet (Kobl ZMR 02, 346); andere Normen wie § 6 sind nur einschlägig, wenn die WE unmittelbar eine dort geregelte Rechtsänderung zur Folge hat (BGH MDR 02, 295: § 3 bei Klage auf Zustimmung zur Auflassung; OLGR Jena 98, 350: § 6 bei Auflassung). Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl an der Abgabe (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Hauptsacheklage.

Rn 8 Auf Besitz oder Eigentum kommt es iSd Regelung nur an, wenn mit der Klage die endgültige Erlangung angestrebt wird (Hamm JurBüro 90, 649). Das ist der Fall bei der Klage auf Eigentumsumschreibung (KGR 97, 57), auf Duldung der Wegnahme (KG RPfleger 71, 227), auf endgültige Besitzeinweisung (LG Bayreuth AnwBl 66, 403) oder auf Durchsetzung eines Heimfallrechts (Frankf Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirtschaftliche Werthäufung.

Rn 25 Der GeS der Widerklage ist in § 45 I 1, 3 GKG (identisch mit § 39 I 1, 3 FamGKG) speziell geregelt; § 5 Hs 2 greift insoweit nicht ein. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 45 I 1, 3 GKG zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Zweck der Vorschrift ist es, den GeS niedrig zu halten, wenn die gemeinschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gegen RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 [BGH 26.09.1995 - XI ZR 36/95] ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruchteil hiervon a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Grenzklage.

Rn 161 s § 7 Rn 4. Grundbuchberichtigung s § 6 Rn 6. Grunddienstbarkeit s § 7. Grundpfandrecht s § 6 Rn 14. Grundstück Für den Herausgabeanspruch kommt es nach § 6 auf den Verkehrswert an (s § 6 Rn 4 ff). § 41 II GKG ist Spezialvorschrift (s § 8 Rn 17 ff). Grundurteil Der ReS für den Bekl hat den Umfang des Anspruchs selbst (BGH BeckRS 20, 36047), für den Kl bemisst sie sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 141; Ddorf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Urkunden.

Rn 230 s § 6 Rn 4; Antrag auf Vorlage nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 97, 648). Urkunden- und Wechselprozess Die Werte im Vor- und Nachverfahren sind grds identisch, wenn nicht im Vorverfahren zT anerkannt wird; Anerkenntnis im Nachverfahren mindert den Wert nicht (München MDR 87, 766). Urteilsberichtigung s Berichtigung. Urteilsergänzung s Ergänzung. Vaterschaft s Kindschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Unanwendbarkeit von S 2.

Rn 19 Ansprüche aus dem Vorbehaltseigentum sind demgegenüber nach § 6 S 1, 1. Alt mit dem Wert der Sache anzusetzen (Frankf NJW 70, 334; Rn 5). Beim Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung gilt § 3 (BGH FamRZ 91, 547). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung im Grundbuch, insb eines Grundpfandrechts, ist von § 6 nicht erfasst, weil es nicht um eine Forderung geht; hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auflösung.

Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des Anteils anges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesskostenhilfe.

Rn 199 § 23a RVG gibt den Hauptsachewert (fortgeltend VGH München JurBüro 06, 596: auch für Beschwerde) und für den Streit um Zahlungsmodalitäten das Kosteninteresse vor. Wertfestsetzung ist nur auf Antrag nach § 32 II RVG veranlasst; andere Wertgebühren erfallen nicht (s KV 1812 Anl 1 GKG). Zum Zeitpunkt des Antrags s § 4 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwartschaft.

Rn 44 Es ist eine zweistufige Prüfung angezeigt. Zunächst ist der Gegenstand des Anwartschaftsrechts nach den für diesen geltenden Regeln zu bewerten; alsdann ist zu prüfen, ob das bloße Bestehen einer Anwartschaft eine Reduzierung des Wertes fordert. Der Anspruch auf Herausgabe des Gegenstandes ist ohne Einschränkungen nach § 6 zu bewerten. Im Streit um das bedingte Recht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 228 Für ZuS, GeS und ReS des Kl ist nach § 3 dessen Interesse an der Beseitigung der Störung maßgeblich (Köln JurBüro 90, 246; Ddorf MDR 91, 353: Sondermüll; Kobl WuM 08, 37: Gasversorgung); ReS des Bekl wird durch Interesse an Beseitigung der Unterlassungsverpflicht bestimmt und kann vom Verurteilungsinteresse abweichen (BGH GRUR 23, 597 [BGH 24.11.2022 - I ZR 25/22]). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nießbrauch.

Rn 193 Im Streit um Einräumung, Erfüllung, Aufhebung oder Löschung ist nach § 3 zu schätzen, wobei der Nettoertrag (Jahresertrag abzgl Kosten) für die voraussichtliche Dauer den Ausschlag gibt (BGH NJW-RR 88, 395 [BGH 20.01.1988 - VIII ZR 225/86]; OLGR Celle 99, 330; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 32; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 101). Bei offener Dauer kann auf § 52 II GNotKG zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer des Beklagten.

Rn 280 Beim Bekl ist ohne Abzug auf das Abwehrinteresse bzgl der Leistung abzustellen; hierin besteht seine Beschwer (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 743; NJW-RR 96, 828); das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Zug-um-Zug-Leistung erhöht die Beschwer nicht (BGH JurBüro 86, 1357). Beschränkt sich das Rechtsmittel des Bekl auf das Gegenrecht, ist dessen Wert anzusetzen, begrenzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Annahmeverzug.

Rn 42 s § 5 Rn 5. Ein isolierter Feststellungsantrag ist gem § 3 nach der Kostenersparnis des Gl zu bewerten (OLGR Naumbg 00, 368), sofern eindeutig feststellbar, ansonsten mit einem geringen Bruchteil des Wertes der entgegenzunehmenden Leistung (Ddorf JurBüro 94, 496: 1 %) oder einem Erinnerungswert (BGH NJW-RR 89, 826: 300 DM; Frankf JurBüro 91, 410: 100 DM). Bei gleichzei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Unterhalt.

Rn 227 § 9 ZPO, 51 FamGKG, s Folgesachen c). Die vertraglich übernommene Unterhaltspflicht fällt grds nicht unter § 51 FamGKG, sondern unter § 48 I 1 GKG iVm § 9 ZPO (Karlsr JurBüro 06, 145 zu § 42 GKG aF), so auch der Altenteilsvertrag (s.a. § 9 Rn 3). Eine Ausnahme gilt, wenn die gesetzliche Unterhaltspflicht nur vertraglich ausgestaltet wird, jedenfalls soweit sie nicht ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Grundlagen.

Rn 15 Die rechtliche Grundlage der Sicherheit, sei es Vertrag (zB §§ 1204 ff, 1273 ff BGB), Gesetz (§§ 233, 562, 647 BGB, §§ 397, 441, 464, 475b HGB) oder Pfändung (Pfändungspfandrecht), ist für die Anwendung von § 6 S 1, 2. Alt ohne Bedeutung. Erfasst sind damit ua auch Vermieter- und Verpächter-, Pächter-, Werkunternehmer, Gastwirts-, Kommissionärs-, Spediteurs-, Lagerhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Wohnung und Hausrat (Ehewohnungs- und Haushaltssachen).

Rn 144 § 48 FamGKG bestimmt Festwerte, die nur durch Abs 3 relativiert werden. Alte Rspr (Dresd MDR 07, 305: einjähriger Mietwert; aA Karlsr FamRZ 03, 1767: halbjährige Miete), auch bei Getrenntleben (Hamm FamRZ 06, 141; aA AG Bremen FamRZ 03, 244: 6 Monate) und bei Verpflichtung zu einer Ausgleichsleistung im Vergleich (KG RPfleger 72, 464) ist seit Inkrafttreten der Neufas...mehr