Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Rückerstattung der Miete zuzüglich Zinsen.

Rn 6 Der Anspruch ist auf die Rückerstattung der im Voraus geleisteten Miete gerichtet; ob der Vermieter diese zwischenzeitlich verbraucht hat, ist hier im Gegensatz zu I 2 unerheblich. Die Höhe der ab Empfang der Vorauszahlungen zu leistenden Zinsen bemisst sich nach dem gesetzlichen Zinssatz aus § 246 (Erman/Jendrek § 547 Rz 4). Bei Veräußerung der Mietsache hat der Mieter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folge eines Verstoßes.

Rn 189 Ist die vereinbarte Miethöhe nichtig, besteht für einen Wohnraummietvertrag – bezogen auf die Mietvereinbarung – Teilnichtigkeit (BGH NZM 05, 944, 946); anstelle der vereinbarten gilt die höchstzulässige Miete (LG Berlin GE 96, 979; Döderlein ZMR 03, 808, 810). Nichtigkeit des gesamten Vertrags würde den beabsichtigten Mieterschutz in sein Gegenteil verkehren und dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Reduzierung Wasserverbrauch (§ 555b Nr 3).

Rn 14 Der Wasserverbrauch der Mietsache (§ 555a Rn 2) wird ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich vom Mieter rechtmäßig vorgenommener Verbesserungen (Rn 1) reduziert, wenn er durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) für denselben Vorgang zurückgeht. Eine bauliche Veränderung, die den Wasserverbrauch reduziert, dient in erster Linie einer ökologischen Zielse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 5 Die Vertragsparteien können die gegenwärtige Miete während der Laufzeit des Mietvertrags jederzeit frei vereinbaren und erhöhen oder ermäßigen. Vereinbarungen des noch nicht im Grundbuch eingetragenen bloßen Grundstückserwerbers binden den Mieter nicht (AG Köln WuM 07, 577), sofern sie nicht unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden (LG Duisburg WuM 04, 23...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Vereinbarungen gem § 566c sind Rechtsgeschäfte zwischen Vermieter und Mieter über die Mietforderung. Dazu gehören insb die Zahlung der Miete, die Stundung der Miete, Erlass der Miete und Aufrechnungsvertrag (LG Berlin GE 08, 1428). § 566c gilt nicht für Fälle der Vertragsänderung wie die dauerhafte Senkung der Miete (vgl BGH NZM 02, 291 noch zu § 574 aF). Zum Mieterdarl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Täter und Opfer sind an der Wohnung gemeinsam berechtigt.

Rn 16 Sind Täter und Opfer gemeinsam Eigentümer der Wohnung oder deren Mieter, ist die Wohnungsüberlassung nach II 1 zu befristen. Dabei wird keine Höchstdauer genannt. Im Einzelfall wird deshalb zu entscheiden sein, wie den Umständen des Einzelfalles, insb den Möglichkeiten der Auflösung zu Grunde liegender Rechtsverhältnisse (Kündigung des Mietvertrages, Teilungsversteiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen der Voraussetzungen.

Rn 16 Fehlen die Voraussetzungen, kann der Vermieter die fiktiv zu berechnenden bisherigen Betriebskosten gem §§ 7 II, 8 III HeizkostenV verlangen, nicht aber sonstige Kosten des Energielieferanten (Pfeifer MietRB 13, 94, 102; Horst MDR 13, 189, 193). Bezugspunkt der Berechnung ist nach dem Willen des Gesetzgebers die neue Heizungsanlage. Denn der Mieter kann nach § 5 WärmeL...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechte des Verpfänders.

Rn 1 Aus dem mit dem Pfandgläubiger bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 1215 Rn 1), aber auch aus dem schuldrechtlichen Sicherungsvertrag kann der Verpfänder mit Erlöschen des Pfandrechts nach §§ 158 II, 163, 418, 1250 II, 1252–1256 die Herausgabe der Pfandsache, insolvenzrechtlich ein Aussonderungsrecht (BGH WM 18, 657 Rz 19, 63), verlangen. Das gilt grds auch dann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Europarechtliche Vorgaben.

Rn 27 Die VRRL schreibt dem Gesetzgeber eine IV entsprechende Regelung nicht vor, schließlich nimmt sie in Art 3 III lit b VRRL Verträge über Wohnraummiete von ihrem Anwendungsbereich aus. Da die in §§ 312 ff enthaltenen Verbrauchervorschriften bereits bisher auf Wohnraummietverträge Anwendung fanden, dehnte der Gesetzgeber die Bestimmungen der VRRL teilweise auf Wohnraummie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Fahrzeugeinstellplatz/Garage/Keller.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz oder ein Keller (dazu BGH MDR 23, 1305 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 35) gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 3 Vormiete ist: die Miete (§ 535 Rn 176 ff), die der vorherige Mieter, für die identische (BGH WuM 23, 603 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 50 und Rz 51) Mietsache (§ 535 Rn 103 ff) wirksam (auch die Vor-Vormiete kann mithin Vormiete sein: s.a. BGH WuM 24, 144 Rz 20; ZMR 23, 964 Rz 20 ff) geschuldet – nicht gezahlt – hat (dabei sind ggf auch §§ 556d ff zu beachten). Fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausübung beim ersten Verkaufsfall nach Umwandlung.

Rn 11 Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung, für spätere Verkäufe greift es nicht ein (BGH ZMR 07, 770; ZMR 06, 511 im Anschluss an BGH ZMR 99, 607 = MDR 99, 986 = NJW 99, 2044 zu § 2b WoBindG; AG Frankfurt/M NJW 95, 1034 = ZMR 95, 317; vgl auch LG Oldenburg WuM 97, 436). Kein Vorkaufsfall aber dennoch ein erster Verkaufsfall (BGH ZMR 07,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterhöhung nach § 558 oder § 559.

Rn 2 Voraussetzung ist der Zugang einer Mieterhöhungserklärung gem § 558 I 1 (§ 558a Rn 2) oder § 559 (§ 559b Rn 2). Eine Erklärung nach § 557b III oder gem § 560 I 1, IV ist hingegen bedeutungslos. Das Kündigungsrecht besteht nach Sinn und Zweck nicht, wenn das Erhöhungsverlangen unwirksam ist (aA hM vgl LG Gießen WuM 00, 423 [LG Gießen 02.09.1998 - 1 S 529/97]; LG Berlin G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 545 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und entspricht im Wesentlichen § 568 aF. § 545 gilt für alle Mietverhältnisse und über § 581 II auch für Pachtverträge. Für Landpacht gilt als Sonderregelung § 594. Auf Leasingverträge ist § 545 entspr anwendbar (Köln MDR 93, 142 [OLG Köln 16.09.1992 - 19 W 33/92]; offengelassen in BGH NJW-RR 04, 558 [BGH 07...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 20 Der Vermieter kann eine Miete nicht bereits dann erhöhen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die Vertragsmiete. Die von ihm verlangte Miete darf auch nicht die von Verfassung wegen nicht zu beanstandende (BVerfG NJW 86, 1669; BGH ZMR 05, 184, 186) Kappungsgrenze überschreiten. Begriff und Höhe sind in § 558 III geregelt. Ihr Sinn besteht darin, zum Schu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu §§ 556d–556g (§ 557b IV).

Rn 10 § 557b IV, der auf Mietverträge anzuwenden ist, nachdem die Mietwohnung in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556d II fällt, stellt va klar, dass auch für die Indexmiete hinsichtlich der Ausgangsmiete die allgemeinen Regelungen über die zulässige Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach den §§ 556d–556g gelten. Anders als bei einer St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 3 § 573 gilt ausschl für die Vermieterkündigung von Haupt- und Untermietverhältnissen (LG Berlin GE 19, 1507) auf unbestimmte Zeit (§ 542) über Wohnraum (maßgeblich ist die Zweckbestimmung, Saarbrücken MDR 12, 1335; Celle ZMR 99, 469), der nicht unter § 549 II, III (zB Jugend-, Lehrlings- und Studentenwohnheime) fällt. Auch Dauernutzungsverträge von Genossenschaften falle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beheizung.

Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] Rz 13; NJW 14, 1951 [BGH 22.01.2014 - VIII ZR 391/12] Rz 13). Der Umfang richtet sich nach den Umständen. Außerhalb der Heizperiode (15.9.–15.5. str; aA 30.10.–1.4.) ist zu heizen, wenn die Außentemperatur an drei aufeinander folg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wichtiger Grund in der Person des Dritten.

Rn 9 Der Grund in der Person des Dritten muss so schwer wiegen, dass dem Vermieter eine Gebrauchsüberlassung an diesen nicht zugemutet werden kann (wie bei § 540 I 2). Bsp: berechtigte negative Prognose und konkreter Verdacht, dass Dritter die Mietsache beschädigen oder den Hausfrieden stören wird. Ungenügend sind persönliche Vorbehalte oder Antipathien des Vermieters gegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gegen denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Weichendes Recht.

Rn 3 § 555f Nr 1–3 sprechen für sich und zählen beispielhaft mögliche Inhalte einer Vereinbarung über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen auf. Den Mietvertragsparteien steht es frei, weitere Abreden zu treffen und den Mietvertrag beliebig anzupassen, soweit das Mietrecht abdingbar ist. Möglich ist zB die Erbringung einer Sonderkaution durch den Mieter (Hinz NZM 12, 777...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Jedermann kann einen Mietspiegel erstellen. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen nach § 555c IV 1 Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind von den nach Landesrecht zuständigen Behörden gem § 558c IV 2 Mietspiegel zu erstellen. Dies soll die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Form der Erhöhungserklärung.

Rn 9 Die Erhöhung ist ggü dem Mieter (§ 535 Rn 90) durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung geltend zu machen und bedarf der Textform (§ 126b). Fehlt es hieran, ist die Erklärung nach § 125 nichtig. Die Erklärung muss, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmietern bzw umgekehrt abgegeben werden (§ 535 Rn 79), wobei e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff.

Rn 2 Eine Mietdatenbank ist eine strukturiert aufgearbeitete, fortlaufend geführte und sich ständig ändernde Sammlung einzelner Mieten. Ihre Funktion besteht darin, Angaben zu Mietvereinbarungen und Mietänderungen bereitzustellen, aus denen für einzelne Wohnungen Erkenntnisse über ortsübliche Vergleichsmieten gewonnen werden können. Eine Mietdatenbank wird von einer Gemeinde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verstöße.

Rn 13 Verstößt der Vermieter gegen § 556d I, kann der Mieter die nach einer Rüge (§ 556g Rn 15) fälligen Mieten nach §§ 812 ff zurückverlangen (§ 556g Rn 3 ff). § 556d I soll außerdem ein Schutzgesetz iSv § 823 II sein (LG Berlin IMR 22, 133; WuM 18, 575, 576) und zB Anspruchsgrundlage für die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sein können (LG Berlin IMR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unzulässigkeit der Kündigung bei Vertrag für die Lebenszeit gem § 544 S 2.

Rn 4 Bei einem Vertrag für die Lebenszeit einer Vertragspartei ist gem 2 die Kündigung nach 1 unzulässig. Grund für diese Ausnahme ist, dass es sich hierbei der Sache nach ohnehin um einen befristeten Vertrag handelt und es nicht zu einer Erbmiete kommen kann (vgl MüKo/ Bieber § 544 Rz 1). Unter 2 fällt daher auch ein durch solche Umstände befristeter Vertrag, die nur zu Lebz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kaufähnliche Verträge und Umgehungsversuche.

Rn 16 Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

Rn 3 Es muss sich um eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen iSd § 555b Nr 1, 3, 4, 5 oder 6 handeln (BTDrs 19/4672, 32). Zwar ist § 555b Nr 2 nicht ausdr ausgeschlossen. Dies ergibt sich aber nach einer Auslegung. Was für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen gilt, bestimmen §§ 555b ff. Der Mieter kann sich zB auch auf eine Härte iSv § 555d II berufen (s.a. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Veränderung der Ausstattung.

Rn 125 Der Vermieter ist grds nicht berechtigt, einseitig eine ausdrücklich mit angemietete Ausstattung, zB einen (Breitband-)Kabelanschluss, zu entfernen oder ihn durch eine im Ergebnis gleichwertige Ausstattung zu ersetzen (LG Koblenz IMR 16, 362). Etwas anderes gilt, wenn die Ausstattung modernisiert und in diesem Zuge zulässigerweise ausgetauscht wird. Teil einer geschul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Führen eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts.

Rn 6 Voraussetzung der Überlassung der Wohnung ist, dass Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Der Begriff ist dem Mietrecht, dort § 563 II 3 BGB, entnommen. Hierunter fallen in erster Linie Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie nicht eingetragene Lebenspartner, doch soll nach den Intentionen des Gesetzgeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Durchführung.

Rn 28 Der Vermieter muss eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung in Textform (§ 126b) abgeben. Die Erklärung muss den Umfang der Vertragsänderung klar erkennen lassen. Insb muss der künftige Umlageschlüssel so eindeutig dargestellt werden, dass der Mieter die Abrechnung nachprüfen kann (LG Hamburg ZMR 98, 36). Eine Begründungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Die Erkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Alt- und Neubauten.

Rn 123 Die Ausstattung von Alt- und Neubauten muss nicht identisch sein (BGH ZMR 04, 807, 808; 92, 234, 237). Eine unrenovierte Wohnung in einem Altbau muss ein zeitgemäßes Wohnen ermöglichen und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlauben (BGH ZMR 19, 576 Rz 32; NJW-RR 10, 737). Hierzu gehört die Bereits...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Nach Abschluss des Mietvertrags entstanden.

Rn 5 Bereits bei Vertragsschluss gegebene/latente Interessen scheiden aus; sonst könnte Mieter vertraglich festgelegte Grenzen des Mietgebrauchs sprengen (BGH NJW 85, 130; LG Berlin ZK 67 ZMR 22, 725). So auch, wenn eine Wohnung von Anfang an nicht für die eigene Nutzung, sondern ausschl für die Nutzung durch den Bruder angemietet wird (LG Berlin ZK 65 DWW 22, 136). Zur Unte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verpflichteter.

Rn 124 Im Falle eines Vermieterwechsels ist der frühere Vermieter verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Wechsels der Abrechnungszeitraum (Rn 42) bereits abgelaufen ist (BGH NZM 07, 441 Rz 13). Dies soll auch für die im Zeitpunkt des Eigentümerwechsels laufende Abrechnungsperiode gelten, wenn der Mieter vor dem Eigentumsübergang ausgezogen ist (BGH NZM 07, 441 [BGH 04.04.2007 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mieterhöhung (§ 559b II 2).

Rn 3 Wird die Modernisierungsmaßnahme nicht oder nicht ausreichend gem. § 555c I und III angekündigt, duldet der Mieter aber, darf die Miete mit der Folge des § 559b II 2 erhöht werden (so bereits BGH NJW 07, 3565 [BGH 19.09.2007 - VIII ZR 6/07] Rz 15). Zweck der Duldungsverpflichtung ist nicht, § 559 I einzuschränken (BGH NJW 11, 1220 [BGH 02.03.2011 - VIII ZR 164/10] Rz 15).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Betriebskostenpauschale; Erhöhungsvereinbarung.

Rn 4 Die Betriebskostenpauschale kann nur erhöht werden, wenn eine Betriebskostenpauschale (§ 556 Rn 13 ff) vereinbart und ferner eine Erhöhungsvereinbarung getroffen wurde. ›Erhöhungsvereinbarung‹ idS ist die Vereinbarung, dass der Vermieter berechtigt ist, eine Erhöhung der Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen. Ist die Erhöhungsmöglichkeit nur für bestimmte Betriebskos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Textform.

Rn 12 Das Mieterhöhungsverlangen ist in Textform (§ 126b) zu erklären, § 558a I. Dies dient der Erleichterung des Rechtsverkehrs (BGH ZMR 19, 114 Rz 53) und soll – gemeinsam mit der Forderung, das Mieterhöhungsverlangen zu begründen (Rn 13) – gewährleisten, dass der Mieter über die anstehende Erhöhung unterrichtet wird und die dafür angeführten Erläuterungen und Berechnungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschluss nach § 20 I WEG (§ 559c IV Nr 2).

Rn 21 § 559c IV 1 ist nach § 559c IV 2 Nr 2, der auf Initiative des Rechtsausschusses (BTDrs 17/11894, 22) ins Gesetz eingefügt worden ist, ferner nicht anzuwenden, sofern eine Modernisierungsmaßnahme aufgrund eines Beschlusses nach § 20 I WEG durchgeführt wird (gemeint ist nicht ein etwaiger Grundlagenbeschluss; aA Hinz ZMR 19, 645, 648), der frühestens zwei Jahre nach Zuga...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit.

Rn 7 Ein Haftungsausschluss des Vermieters für den Fall der Veräußerung kann grds vereinbart werden, da § 566a keine Unabdingbarkeitsklausel enthält (aA Lammel § 566a Rz 4 für Wohnraum gestützt auf § 551 IV). Allerdings dürfte eine entspr Formularklausel im Wohnraummietvertrag gegen § 307 verstoßen. Interne Absprachen zwischen Erwerber und Veräußerer binden den Mieter aber i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenbeweis (Nr 5b).

Rn 30 Nr 5b erfordert einen ausdrücklichen, unzweideutigen, für den rechtsunkundigen Durchschnittskunden ohne weiteres verständlichen Hinweis darauf, dass ihm der Nachweis offensteht, es sei im konkreten Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden (bzw Wertminderung) entstanden (BGH NJW 10, 2122 [BGH 14.04.2010 - VIII ZR 123/09]; 06, 1056, 1059 [BGH 23.11.2005 - V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal und inhaltlich korrekte Abrechnung.

Rn 24 Nach hM muss stets eine Abrechnung vorliegen, die formal und inhaltlich korrekt ist (BGH NJW 13, 1595 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 184/12] Rz 8; NZM 12, 455 [BGH 15.05.2012 - VIII ZR 246/11] Rz 13). Begehrt der Mieter eine Anpassung, kann es nach Sinn und Zweck des § 560 IV (Rn 22) nicht auf die formale und materielle Richtigkeit der Abrechnung ankommen. Für sein Verlange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erläuterung der Kosten (Angabe der Modernisierungsmaßnahme).

Rn 12 Es ist nach § 559b I 2 anzugeben, welche Modernisierungsmaßnahme(n) im Einzelnen durchgeführt wurde(n). Dazu ist keine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erschöpfende Begründung zu bieten. Es ist ausreichend, die durchgeführte Maßnahme so zu beschreiben, dass der Mieter, wenn auch unter Umständen unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. (3) Mie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 16 Wie Rn 9; vgl auch Porer NZM 05, 489. Gemeinsame Haushaltsführung fordert über den gemeinsamen Aufenthalt in der Wohnung hinaus Mitwirkung, Mitentscheidung und Kostenbeteiligung (BGH ZMR 14, 286; AG Ddorf ZMR 14, 294; AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 18, 92). Der Mieter kann auch in mehreren Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt mit dem Eintrittsberechtigten geführt haben, et...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck.

Rn 2 § 553 enthält bei Wohnraummiete eine Ausnahme von § 540 I 1 (Unzulässigkeit einer Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte), um den Bestandsschutz dem Mieter zu erhalten, der die Wohnung teilweise (eine vollständige Überlassung ist unzulässig, AG/LG Hamburg ZMR 05, 297 sowie Streyl NZM 05, 364) einem anderen überlassen möchte, BGH NJW 85, 130, 131. Gem MietRRG soll ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gegen den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt werden kann. Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragseintritt (Abs 1).

Rn 4 Voraussetzungen für die entspr Anwendung der §§ 566 ff ist zunächst die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks oder Grundstücksteils, auch: Wohnungseigentumsberechtigung, durch den Nießbraucher. Bei Vermietung/Verpachtung durch den Eigentümer vor dem Nießbrauchsbeginn ist der Nießbraucher gem § 567b gebunden. Der Eigentümer ist es ohnehin. Rn 5 Die Vermietung/Verp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Form der Kündigung.

Rn 4 Die Kündigung kann formlos erfolgen. § 568 sieht nur für die Wohnraummiete Schriftform vor. Eine konkludente Kündigung wurde zB vom LG Hamburg (ZMR 04, 38) angenommen, wenn der Vermieter erst selbst unwirksam gekündigt hatte und der Mieter später die Rückgabe der Mietsache avisierte. Ist im Mietvertrag die Kündigung durch eingeschriebenen Brief vereinbart (vgl Staud/Emm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 743 regelt die Rechte der Teilhaber hinsichtlich der Nutzung des Gegenstandes und bildet das Gegenstück zu § 748, welcher die Lasten- und Kostentragung regelt. Grundgedanke ist die gleichmäßige Verteilung von Früchten und Nutzungen auf der einen sowie Lasten auf der anderen Seite. Dementspr korrespondiert der Anteil an den Früchten mit der Größe des Bruchteils. § 743 ...mehr