News 09.05.2017 Mietrecht

Der Mietverwalter muss den Vermieter zügig darüber informieren, wenn ein Mieter mit der Mietzahlung in Rückstand ist, und das Mietverhältnis gegebenenfalls kündigen. Unterlässt er dies, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.mehr

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