Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Abschließende Regelungen

Rz. 914 Auswahlrichtlinien zu Kündigungen dürfen seit der Einführung des § 1 Abs. 4 KSchG so detailliert sein, dass sie zu einem eindeutigen Ergebnis führen, ohne Raum für abschließende Einzelfallentscheidungen zu lassen.[2316]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Transfermaßnahmen

Rz. 1034 Zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung haben die Betriebspartner die Transferagentur (…) mit der Durchführung von Transfermaßnahmen i.S.v. § 110 SBG III beauftragt, an deren Finanzierung sich die Gesellschaft beteiligt. Zur Teilnahme an den Transfermaßnahmen sind alle Arbeitnehmer berechtigt, die infolge der Betriebsänder...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Verhältnis zu sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats

Rz. 986 Die besonderen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG lassen die sonstigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grds. unberührt. Ist eine Betriebsänderung z.B. mit Kündigungen von Arbeitnehmern verbunden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zusätzlich zu den einzelnen Kündigungen anhören (§ 102 BetrVG) und ggf. seine Beteiligungsrechte bei Masse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nichtäußerung

Rz. 781 Gibt der BR binnen der Wochenfrist keine Stellungnahme ab, greift bei der ordentlichen Kündigung die Zustimmungsfiktion des § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Erklärt der BR indes innerhalb der Wochenfrist, er sehe von einer Stellungnahme ab, würde die Fiktionswirkung der Wochenfrist zwar erst mit deren Ablauf eintreten, allerdings liegt in dieser Äußerung bereits die abschli...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Kollektivrechtliche Ebene

Rz. 1627 Auch auf kollektivrechtlicher Ebene hat die Vertrauensarbeitszeit nennenswerte Auswirkungen. Einerseits löst die Einführung von Vertrauensarbeitszeit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG aus[3824] und andererseits hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Auskunftsrecht über Beginn und Ende der täglichen sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Umschulung/Weiterbildung

Rz. 1036 Besteht nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei der Gesellschaft, trägt die Gesellschaft die Kosten dieser Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen. Zumutbar ist eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme, wenn die Kosten einschließlich Gehaltszahlungen für den Arbeitnehmer im Einzelfall (…) EUR brutto nicht ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / q) Vorzeitige einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1040 Wird das Arbeitsverhältnis nach Abschluss dieses Sozialplans und vor Ablauf der jeweils gültigen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet, erhöht sich die gem. § (…) zu zahlende Abfindung um (…) % des durch die Gesellschaft zwischen dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung und dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der regulären maßgeblichen Kündi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 381 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1142] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitgeb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vereinbarungsparteien

Rz. 311 Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 Abs. 1 BetrVG. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.[955] Erforderlich ist eine zwingende sachliche Notwendigkeit.[9...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Abrechnung und Fälligkeit der Provision, Rückzahlung, § 4

Rz. 315 Zum Nachteil des provisionsberechtigten Mitarbeiters darf von den gesetzlichen Fälligkeitsregelungen des § 87a HGB nicht abgewichen werden, § 87a Abs. 5 HGB. Der Gesetzgeber geht von einer monatlichen Abrechnung aus, allerdings ist rechtlich zulässig, den Abrechnungszeitraum auf bis zu maximal drei Monate auszuweiten, § 87c Abs. 1 HGB. Anhand der Abrechnung muss der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Meinungsverschiedenheiten, § 11

Rz. 265 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten werden zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer (klassisch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %. Nachdem der Arbeitgeber ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 925 Für die gerichtliche Überprüfung von Einigungsstellensprüchen im Beschlussverfahren kommt es darauf an, ob die Einigungsstelle eine Regelungsentscheidung (mit Ermessensausübung) oder eine Rechtsentscheidung getroffen hat. Verweigert der BR seine Zustimmung, weil der Inhalt der Auswahlrichtlinie unzulässig sei, und teilt die Einigungsstelle diese Ansicht, handelt es s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Typischer Sachverhalt

Rz. 929 Die A-GmbH unterhält Betriebe in Göttingen, Hannover und Darmstadt, in denen jeweils ein Betriebsrat gewählt wurde. Ein Gesamtbetriebsrat ist ebenfalls gebildet. Die Geschäftsleitung beschließt, aufgrund marktbedingter Umsatzrückgänge und Preisverfall bei ihren Produkten einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Sie will sich auf ihre Kernkompetenz kon...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Provisionsanspruch bei Ausscheiden, § 6

Rz. 317 Abs. 1 regelt die Auszahlung sog. Überhangprovisionen. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist nicht maßgeblich, ob die dafür notwendige aufschiebende Bedingung vor oder erst nach der Beendigung des Arbeitsvertrags eintritt. Entscheidend ist vielmehr allein, dass noch vor der Vertragsbeendigung ein provisionspflichtiger Geschäftsabschluss erfolgt ist.[973] Jed...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Abweichungen von Dienstplänen/Tausch von Schichten, § 9

Rz. 263 Für den krankheitsbedingten oder sonstigen Ausfall einzelner Mitarbeiter ist hier eine konkrete Ersetzungsregelung vorgesehen, die dem Arbeitgeber ein schnelles Handeln ohne erneute Durchführung der Beteiligung des Betriebsrats ermöglicht. Die Regelungen sind zulässig, da die konkret als Ersatz vorgesehenen Mitarbeiter dem Betriebsrat bereits mit der Dienstplanvorlag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beendigung durch Befristung/Bedingungseintritt/Zweckerreichung

Rz. 124 Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum abschließen. Die Beendigung der Betriebsvereinbarung tritt bei solchen befristeten Betriebsvereinbarungen mit Ablauf der Zeit ein, für die sie abgeschlossen wurden. Es bedarf keines sachlichen Grundes für die Befristung.[381] Ebenso ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 506 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1218] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1219]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Erzwingbarkeit des Sozialplans

Rz. 999 Die Aufstellung eines Sozialplans ist erzwingbar, soweit nicht die Ausnahmetatbestände des § 112a BetrVG greifen. Einschränkungen hinsichtlich der Erzwingbarkeit bestehen gem. § 112a BetrVG, wenn eine geplante Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau besteht, sowie im Falle von Neugründungen von Unternehmen. Beim bloßen Personalabbau ist der Sozialplan nur erzw...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mehrarbeit/Überstunden, § 4

Rz. 226 Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, enthält dieser regelmäßig die Definition der Überstunden. Das Muster sieht – für den Fall, dass keine tarifliche Bestimmung Anwendung findet – eine entsprechende Definition vor. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung der Überstunden dem Zustimmungserfordernis des Betriebsrats (soweit – was regelmäßig der Fall ist – ein kollekt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 505 § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt voraus, dass das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer durch Regelungen des Arbeitgebers betroffen ist. Mit der Einführung eines BEM wird den Arbeitnehmern aber weder ein bestimmtes Verhalten abverlangt, noch besteht ein Bezug zur betrieblichen Ordnung. Es geht um die Leistungsfähigkeit einzelner Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Gestuftes Frageverfahren

Rz. 60 Der Arbeitgeber sollte zwischen denjenigen Angaben unterscheiden, die er im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benötigt und weiteren Angaben, die ggf. später für ein laufendes Arbeitsverhältnis nötig werden. Denn gerade Daten, die für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Bedeutung sind, oder für eine eventuelle spätere Sozialauswahl, können im eig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 224 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Leitende Angestellte

Rz. 1003 Ein Sozialplan gilt nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG. Diese haben auch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keinen Anspruch auf Sozialplanleistungen.[2480] Freilich können Arbeitgeber und Betriebsrat leitende Angestellte aber durch Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) in die Leistungen des Sozialp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung, Ausgleichszeitraum, § 6

Rz. 228 Eine Begrenzung der Zeitschuld und der Zeitguthaben ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber – insbesondere, wenn es nicht um eine Gestaltung mit Langzeitkonto geht – die Handhabung in der Praxis. Auch hierzu enthalten die tariflichen Regelungen häufig Vorgaben. Die Möglichkeit, Minusstunden aufzubauen, setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine verstetigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebseinschränkung durch reinen Personalabbau

Rz. 935 Allein die Entlassung von Arbeitnehmern ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel kann eine Einschränkung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen darstellen. Erforderlich ist hierfür, dass eine größere Anzahl von Arbeitnehmern betroffen ist, deren Arbeitsplätze wegfallen sollen. Maßgeblich sind die Zahlen und Prozentangaben, die auch für die Anzeigepf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Prüfungsumfang

Rz. 759 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der BR-Anhörung nicht verpflichtet, die Richtigkeit dokumentierter Daten zu überprüfen, denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Unterrichtung des Arbeitgeber über Veränderungen seiner Personalien verantwortlich.[1987] Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über eine Änderung seiner persönlichen Daten informiert, darf sich die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 403 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemein verbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1176] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Unzumutbare wirtschaftliche Belastung (Nr. 2)

Rz. 827 Würde der Arbeitgeber durch die Weiterbeschäftigung unzumutbar wirtschaftlich belastet, kann dies auch Grund für seine Entbindung sein. Dabei ist hinsichtlich der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb abzustellen. Die Anforderungen an den Grad der Belastung sind hoch: Der bloße Umstand, dass die Weiterbeschäftigung des ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ww) Vorschriften über die Beteiligung des BR nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 102 Abs. 7 BetrVG)

Rz. 832 Gemeint sind die Beteiligungsrechte des BR nach § 3 KSchG, also das Recht des Arbeitnehmers zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine seiner Meinung sozial ungerechtfertigte Kündigung und das daran geknüpfte Recht des BR, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber zu suchen sowie die besonderen Mitwirkungsrechte des BR bei Massenentlassungen gemäß §§ 17 ff. KSchG.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Abwesenheitszeiten, § 8

Rz. 230 Für die Erfassung von Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheit sind die Vorgaben des EntgeltfortzahlungsG zu beachten. Entsprechend ist die Arbeitszeit nach dem Lohnausfallprinzip einzustellen. Für die Erfassung der Urlaubstage kann die Sollarbeitszeit eingestellt werden – wobei für die Bemessung des Urlaubsentgelts der Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen maßgebl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 397 Häufig ist dem Arbeitgeber nicht klar, dass er, wenn der Betriebsrat einer Einstellung nicht zustimmt, selbst aktiv werden und ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einleiten muss. Daher liegt dem nachstehenden Muster ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar angehört, nach dessen Zustimmungsverweigerung jedoch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Rz. 511 Da das Gesetz selbst keine materiellen Vorgaben für die Ausgestaltung eines BEM gibt, wurden hierzu von verschiedenen Institutionen Vorschläge unterbreitet. Zunächst ist hier auf die Vorschläge des BIH)[1471] näher einzugehen. Da bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen muss, besteht das Risi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben

Rz. 939 Der Zusammenschluss eines Betriebs mit einem anderen kann dadurch erfolgen, dass aus den bisherigen Betrieben ein neuer Betrieb mit neuer Identität gebildet wird. Es kann aber auch sein, dass ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität einen anderen Betrieb aufnimmt, der seine Identität verliert. In diesen Fällen stellt sich stets die Frage, was mit dem gewählten Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Unternehmensgröße

Rz. 943 Maßgeblich für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ist also zunächst die Unternehmensgröße. Es kommt darauf an, dass im Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung dieses Schwellenwertes zu berücksichtigen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, da sie dann...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Form der Mitteilung

Rz. 761 Für die Unterrichtung besteht kein Formzwang. Die Anhörung des BR bedarf selbst dann nicht der Schriftform bzw. der Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen, wenn der Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist.[1990] Allerdings empfiehlt sich – nicht nur bei letzteren – die Textform aus Gründen der späteren Beweisführung, da der Arbeitgeber im Kündigungsschu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 280 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[869] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Verhältnis zwischen Kurzarbeit und betriebsbedingter Kündigung

Rz. 286 Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einem Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Kurzarbeit und dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen aus.[884] Die Einführung von Kurzarbeit setzt nämlich voraus, dass der Arbeitgeber lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert hingegen einen dauerhaften Wegfall der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Gesetzliche oder tarifliche Regelungen

Rz. 672 Das Mitbestimmungsrecht entfällt, soweit mitbestimmungspflichtige Fragen bereits in einem Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, wenn eine Tarifregelung nicht besteht und auch nicht üblich ist oder der Tarifvertrag auf diesem Gebiet eine Öffnungsklausel vorsieht.[1745]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Beendigung der Weiterbeschäftigung aus sonstigen Gründen

Rz. 830 Unabhängig von einer Entbindung des Arbeitgebers endet dessen Weiterbeschäftigungspflicht nach § 102 Abs. 5 BetrVG mit der rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzprozesses. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder unterliegt er rechtskräftig, endet zugleich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Kontrollmöglichkeiten

Rz. 420 Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die private Internet- und E-Mail-Nutzung, wird er nach vorzugswürdiger Auffassung nicht zum Telekommunikationsdienstanbieter (§ 3 Abs. 2 TDDDG und § 3 Nr. 61 TKG, dazu näher Rdn 369 f.).[1211] Geht man davon aus, dass die Gestattung der Privatnutzung zur Anwendung des TDDDG führt,[1212] unterliegt der Arbeitgeber dem Fer...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (12) Langzeitkonto, § 10

Rz. 232 Mit Blick auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die (schrittweise) Anhebung des Renteneintrittsalters steigt das Bedürfnis, anderweitige Möglichkeiten eines vorzeitigen Austritts aus dem Arbeitsleben bei finanzieller Absicherung für den Mitarbeiter zu suchen. Diesem Bedürfnis tragen die Regelungen zum Langzeitkonto Rechnung. Der Mitarbeiter erhält die Gele...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Exkurs: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 519 Gemäß § 74 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und § 44 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) ist bei arbeitsunfähigen Versicherten, die nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können, eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich, wenn dadurch eine bessere Eingliederung in das Erwerbsleben ermöglicht werden kann. Das Wie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Änderungen auf Unternehmensebene

Rz. 941 Änderungen auf der Unternehmensebene – z.B. Umwandlungen nach dem UmwG – lösen keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG aus, solange sie nicht mit Änderungen der betrieblichen Organisation verbunden sind. Ist aber z.B. eine Unternehmensspaltung mit einer Spaltung des Betriebs verbunden, ist der Betriebsrat an dieser Spaltung nach § 111 BetrVG zu be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Einstweilige Verfügung

Rz. 406 In krassen Fällen eines gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kommt auch im Rahmen des § 101 BetrVG eine einstweilige Verfügung auf Aufhebung einer personellen Maßnahme in Betracht, wenn das reguläre Beschlussverfahren z.B. wegen der kurzen Befristung der vorgesehenen personellen Maßnahme nicht vor dessen Beendigung abgeschlossen sein kann und die einstweilige V...mehr