Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.2 Beginn der Mitgliedschaft bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln und von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld erhalten, liegt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses auch ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis vor, tritt Versicherungspflicht ein. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.1 Ende der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse

Die Mitgliedschaft endet bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, nur dann zum Ablauf des Kalenderjahres, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Beste...mehr

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Elternzeit / 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft

Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und dem vollende...mehr

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Elternzeit / 1.2.1 Freiwillige Mitgliedschaft

Bestand vor der Elternzeit eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.mehr

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Krankengeld / 2 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

2.1 Versicherungspflichtige Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht.[1] Das gilt auch bei einer Fortsetzungserkrankung, wenn die ärztliche Feststellung darüber spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende des vorhergehenden Bewilligungsabschnitts erfolgt.[2] Dazu ist es erforde...mehr

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Tauschring / 3.1 Mitgliedschaft

Obwohl Tauschpartner nicht generell als Gewerbetreibende anzusehen sind, können sich Betriebe (auch als juristische Personen) an einem Tauschring beteiligen. Dies gilt auch, wenn das Gewerbe schon vor Eintritt in den Tauschring betrieben wurde. In jedem Fall besteht für Gewerbetreibende dabei die Gewerbesteuerpflicht. Achtung Unternehmen sind auch in einem Tauschring gewerbli...mehr

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Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 1 Bindungswirkung

Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Zeitmonate...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 2.1 Versicherungspflichtige

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht.[1] Das gilt auch bei einer Fortsetzungserkrankung, wenn die ärztliche Feststellung darüber spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende des vorhergehenden Bewilligungsabschnitts erfolgt.[2] Dazu ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfä...mehr

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Anmeldung / 1.6 Abruf der Krankenkasse in Ausnahmefällen

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist die Anmeldung an die Krankenkasse zu erstatten, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Seit 1.1.2024 können Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse durch elektronischen Abruf beim GKV-Spitzenverband ermitteln und durch Verarbeitung der zurückgemeldeten Betriebsnummer der Krankenkasse eine korrekte und fristgerechte Anmeld...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 4.2 Versicherungsrechtliche Gründe

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts kann aus folgenden Gründen zweckmäßig sein: Besteht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreiheit und wird die Mitgliedschaft wegen einer Auslandsbeschäftigung zugunsten einer vom Arbeitgeber veranlassten privaten Gruppenversicherung gekündigt, beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 9.2 Bindungsfrist für Wahltarif außerhalb der allgemeinen Bindungsfrist

Die Mitgliedschaft im Kündigungsverfahren kann bei einer Krankenkasse frühestens nach Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Das ist bei Wahltarifen mit 3-jähriger Bindungsfrist generell zu beachten. Hier kann die Bindungsfrist für einen Krankenkassenwechsel (12 Monate) schon abgelaufen sein, während die Mindestbindungsfrist für den Wahltarif noch läuft. Auch bei ...mehr

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Krankengeld (Anspruch) / 1.6 Nachgehender Leistungsanspruch

Im Ausnahmefall kann Krankengeld nach beendeter Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen für längstens 1 Monat beansprucht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit danach entsteht.[1] Eine Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Der nachgehende Leistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn sich an die vorhergehende Mitgliedschaft eine Familienversicherung[2] oder eine obli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 4 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Der Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Für die Dauer der weiteren Arbeitsunfähigkeit bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten. Dazu ist die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit jeweils fristgerecht ärztlich festzustellen[1] und der Krankenkasse zu melden.[2] Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt durch d...mehr

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Krankenkassenwahl / 9.1 Bindungsfrist für Wahltarif innerhalb der allgemeinen Bindungsfrist

Nehmen Mitglieder an einem Wahltarif ihrer Krankenkasse teil, gelten zusätzliche Bindungsfristen. Die Mindestbindungsfrist beträgt ein Jahr bei Wahltarifen zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen[1], Kostenerstattung und Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. Bei den Selbstbehalt- und Krankengeldtarifen gilt eine 3-jährige Bindungsfrist. Die besondere Bindungsfrist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / 4.1 Beginn

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, für den erstmals das Vorruhestandsgeld beansprucht werden kann. Hinweis Krankenkassenwahlrecht des Vorruhestandsgeldbeziehers Zuständig ist regelmäßig die Krankenkasse, bei der sie vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs versichert waren. Sie können aber auch – sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden – die Mitgliedscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 8.1 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht seit dem 1.1.2021 ein sofortiges Kassenwahlrecht ohne Rücksicht auf die Bindungsfrist und ohne Kündigungsfrist.[1] Auch eine besondere Bindungsfrist bei der Inanspruchnahme von Wahltarifen, ist bei einem Arbeitgeberwechsel nicht zu beachten. Praxis-Beispiel Sofortiger Krankenkassenwechsel ohne Kündigung Beginn der Mitgliedschaft bei der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegeleistungen bei Auslan... / 4.2 Auslandsaufenthalt außerhalb der EWR-Staaten/Schweiz (Abkommens-/Nichtvertragsstaaten)

Pflegebedürftige, deren Wohnort bzw. gewöhnlicher Aufenthalt sich in einem Abkommens-[1] bzw. Nichtvertragsstaat befindet, haben bei einem dauernden Aufenthalt keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Wichtig Ende der Mitgliedschaft zur sozialen Pflegeversicherung Die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung ist bei Verlegung des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / 4.2 Ende

Die Versicherungspflicht und daraus folgend die Mitgliedschaft endet mit dem Ende des Bezugs von Vorruhestandsgeld. Wird im unmittelbaren Anschluss keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wird der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich durch eine freiwillige Versicherung[1] aufrechterhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Zu den gesetzlichen Wehrdienstarten gehören auch Wehrübungen.[1] Wird ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu einer Wehrübung einberufen, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.[2] Das Beschäftigungsverhältnis gilt als durch die Wehrübung nicht unterbrochen. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht in diesen Fällen weiter.[3] Das gilt auch fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 3 Wählbare Krankenkassen

Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder können wählen: Die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, eine Ersatzkasse, wenn sie sich nach ihrer Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt, die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse besteht, eine Betriebs- oder Innungskrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haftentlassener / 2.2 Krankenkassenzuständigkeit/-wahl

Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesen Fällen jeweils die Krankenkasse, bei der zuletzt vor Hafteintritt die Mitgliedschaft bestanden hat. Bestand vorher keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann sich der Haftentlassene eine der für seinen Wohnort wählbaren Krankenkassen aussuchen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen

Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt, für den keine Versicherung im Inland bestanden hat) gefordert. Bei allen anderen Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 2.1.4 Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Für die Dauer der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung sind die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit nicht mehr gegeben. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Diese Regelung entspricht der für die Arbeitsunterbrechung wege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV

Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der GKV am 1.4.2007. Feststellung der Versicherun...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 3 Kündigungsfrist

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Die Frist wird ausgehend von dem Monat berechnet, in dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse eingegangen ist. Wählt ein Mitglied zu früh eine neue Krankenkasse, weil z. B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Wechseldatum von der Krankenkasse auf den näc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 2 Zeitpunkt/Kündigungsfrist

Arbeitnehmer können die Kasse grundsätzlich zu jeder Zeit wählen. Auch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ist ein Kassenwechsel möglich. In jedem Fall darf aber keine Bindungsfrist mehr an eine vorherige Krankenkasse laufen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder in der Regel 12 Monate gebunden. Praxis-Beispiel Verlauf der Bindungsfrist Ein Arbeitnehmer i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 1.3 Ende der Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers

Wird die Beschäftigung eines wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmers ohne Entgeltzahlung unterbrochen, gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ebenfalls als fortbestehend, längstens jedoch für einen Monat. Dies führt dazu, dass die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis mit unterbrochener Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgungskrankengeld (bis... / 6.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Wird Versorgungskrankengeld während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gewährt, bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung erhalten.[1] Die Beiträge werden dabei vom zuständigen Rehabilitationsträger allein getragen.[2] Im Übrigen bleibt die Mitgliedschaft wegen des grundsätzlich bestehenden Krankengeldanspruchs erhalten, der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsberechnung / Zusammenfassung

Begriff Als Grundsatz für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung gilt, dass für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen sind. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung besteht eine solche Berechnungsvorschrift nicht. Beiträge sind nicht zu zahlen, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 8 12-monatige Bindungswirkung

Die 12-monatige Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten. Nur ein tatsächlicher Wechsel der zuständigen Krankenkasse durch eine gegenüber der gewählten Krankenkasse kommunizierten Wahlentscheidung des Arbeitnehmers löst eine neue 12-monatige Bindungsfrist aus. Sie beginnt in diesen Fällen mit dem Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2026: 603 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ebenfalls...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 3 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Saisonarbeitnehmer kommt abweichend von der üblichen Regelung die obligatorische Anschlussversicherung nur nach einer ausdrücklichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Beschäftigung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

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Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.3 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an eine beitragsfreie Zeit

Die Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen bleibt für einen Monat aufgrund des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsentgelt auch im Anschluss an beitragsfreie Zeiten (z. B. Elternzeit, Elterngeld, Krankengeld) erhalten.[1] Eine Zusammenrechnung der Zeiten des Bezugs einer Geldleistung von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger und einer unbezahlten ...mehr

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Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

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Krankenkassenwahl / 10 Sonderkündigungsrecht

Den Mitgliedern einer Krankenkasse steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt[1] oder diesen erhöht. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auf das Sonderkündigungsrecht hat die Krankenkasse ihre Mitglieder in ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.3 Antragsfrist

Wenn sich nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft – obligatorisch – fortsetzt, ist keine Antragsfrist vorgesehen. Lediglich für Personen, in denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind, ist eine Antragsfrist zu beachten. Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung ...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.3 Krankenkassenmitgliedschaft bei Freistellung von der Arbeit

Ein Beschäftigungsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 1a SGB IV von der Arbeitsleistung freigestellt ist und daher die Arbeit erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmt. Die Sozialversicherungspflicht beginnt in diesem Fall mit dem Tag, an dem das entgeltli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.1 Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld

Anspruch auf Krankengeld haben nur Versicherte einer Krankenkasse. Der Anspruch ist unabhängig von der Art des Versicherungsverhältnisses (Mitgliedschaft aufgrund von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung). Familienversicherte[1] sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Arbeitsunfähigkeit während des Versicherungsverhältnisses Ein Arbeitn...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungstage / 2 Unentschuldigtes Fehlen/unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf

Sozialversicherungstage sind auch Zeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt, in denen die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht beitragsfrei weiter besteht, z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung.[1] Kalendertage, an denen ein solcher Tatbestand vorliegt, sind bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage mitzuzählen. Praxis-Beispiel Bewert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 100 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 101 Der Vorteilsausgleich lässt sich jedoch n...mehr