Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.3 Organspender

Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt auch erhalten, wenn ein Spender von Organen oder Geweben von einem Leistungsträger (private Krankenversicherung, Beihilfeträger des Bundes u. a.) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften bezieht oder beanspruchen kann.[1] Für die Dauer des Leistungsbezugs besteht Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / Zusammenfassung

Begriff Zu Arbeitsunterbrechungen kommt es z. B. bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung. Grundsätzlich gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Wird die Beschäftigung durch Bezug einer Entgeltersatzleistung unterbrochen, gilt sie sozialversicherungsrechtlich nicht al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.2 Bezug von Kurzarbeitergeld

Die Mitgliedschaft bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bestehen.[1] In der Rentenversicherung besteht die Versicherungspflicht fort.[2] In der Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungspflichtverhältnis während eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeiterge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Das BMF-Schreiben vom 26.6.2019

Die Finanzverwaltung gewährt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch für beschränkt steuerpflichtige Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz den Sonderausgabenabzug, wenn sie in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schweizer Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder in einem EU-Staat oder in de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG)

Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen...mehr

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Gewerkschaften / 12 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft wird durch Beitritt erworben. Als Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmer gegenüber der Gewerkschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags, der einkommensabhängig ist. Weiterhin sind die organisierten Mitglieder verpflichtet, für die Gewerkschaftsziele sowie die Ausbreitung der Gewerkschaft zu sorgen. Sie haben das Recht, ...mehr

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Gewerkschaften / 10 Tarifbindung

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) gestaltet die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie aus. Es regelt unter anderem das Zustandekommen und die Wirkungen eines Tarifvertrages. Parteien eines Tarifvertrags sind nach § 2 Abs. 1 TVG Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) oder einzelne Arbeitgeber (Haustarifvertrag). Tarifverträge gelten gemäß § 4 Abs. 1 TVG u...mehr

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Gewerkschaften / 8 Überleitungsverträge

Im Falle von Betriebsübergängen bzw. der Ausgründung von Betrieben bzw. Betriebsteilen werden regelmäßig zwischen neuem und altem Arbeitgeber sowie dem Betriebs- bzw. Personalrat Überleitungsverträge (wenn eine Gewerkschaft die Vereinbarung mit unterschreibt sind es Überleitungstarifverträge) geschlossen, die oftmals die Verpflichtung des neuen Arbeitgebers enthalten, Mitgli...mehr

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Gewerkschaften / 9 Differenzierungsklauseln

Gewerkschaften begehren bei Tarifverhandlungen oftmals einen sog. Gewerkschaftsbonus für ihre Mitglieder, d. h. Mitglieder einer konkreten Gewerkschaft hätten dann – anders als Beschäftigte, die nicht Mitglied dieser Gewerkschaft sind – Anspruch auf zusätzliche tarifliche Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine solche Regelung wird als Differenzierungsklausel bezeichnet, ...mehr

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Gewerkschaften / 14.2 Fragerecht des Arbeitnehmers

Da der Arbeitgeber grundsätzlich nicht das Recht hat, sich nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu erkundigen, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ebenfalls aus Art. 9 Abs. 3 GG das Recht hat, auf die Frage des Arbeitnehmers nach einer Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband zu schweigen oder gar eine falsche Auskunft zu geben. In der Literatur w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 15 Richterliche Befangenheit

Die Mitgliedschaft eines Richters in einer Gewerkschaft, die in einem arbeitsrechtlichen Prozess beteiligt ist, kann für sich allein keine Befangenheit des Richters begründen. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt erst vor, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen erkennbar ist, dass der Richter vom Ausgang des Verfahrens konkret betroffen ist oder er einse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.6 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erwirbt der Arbeitnehmer Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Regelmäßig übernimmt die Gewerkschaft auch die Prozessvertretung des Arbeitnehmers vor den Arbeitsgerichten, sodass dem Arbeitnehmer keine außergerichtlichen Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dieser Vertretungsmöglichkeit Gebrauch zu mache...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 14.1 Fragerecht des Arbeitgebers

Nach herrschender Meinung hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den Arbeitnehmer bei der Einstellung nach einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen. Die Einschränkung des Fragerechts folgt im Wesentlichen aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gemäß Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus Art. 9 Abs. 3 GG. Der Arbeitgeber soll das Einstellungsgespräch nicht zum Anlass ne...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.2 Nicht-Natürliche Personen

Neben den natürlichen Personen gibt es weitere "Zurechnungsendpunkte", die das Gesetz auch als Personen anerkennt, also als Stellen, denen Rechte und Pflichten zugeordnet werden können und sind. Dies sind "grob" betrachtet die Personengesellschaften und die Körperschaften. Diese Gebilde sind jeweils Verbände. Auch sie sind teilweise Personen, haben aber andere Eigenschaften und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 2.3 Mitgliedschaft in der IHK

Gewerbetreibende sind grundsätzlich Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Parallel zur Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer (siehe nachfolgend) regelt § 3 Nr. 32 GewStG eine Steuerfreiheit für die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp.[1] Diese Ste...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 74 Das Krankengeld ist aufgrund § 47 Abs. 1 Satz 7 ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage eines Kalendermonats für 30 Tage zu zahlen, wenn für jeden Tag des Kalendermonats mindestens 0,01 EUR Krankengeld zu zahlen ist. Ruht der Anspruch auf Krankengeld für einen Teil des Monats im vollen Umfang (z. B. Entgeltfortzahlung, vollständiges Versagen des Krankengeldes, Einst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegevers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 2.1.2 Umweltinitiativen

SBTi-Mitgliedschaft Die Science Based Target Initiative (SBTi) ist eine Umweltinitiative und wurde 2015 mit dem Ziel gegründet, Unternehmen bei der Umsetzung der Pariser Klimaziele zu unterstützen. Dem Bündnis von CDP (Carbon Disclosure Project), dem WWF (World Wide Fund for Nature) dem WRI (World Resources Institute) sowie dem United Nations Global Compact sind bereits über ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.1 Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Soweit das Arbeitsentgelt von Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und daher der Beschäftigte krankenversicherungsfrei ist, tritt auch bei Verringerung des Arbeitsentgelts infolge Kurzarbeit unter die JAEG keine Krankenversicherungspflicht ein. Auswirkung des Transferkurzarbeitergeldes Abweichend von diesem Grundsatz gilt allerdings in den Fällen e...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.2 Kein Ausschluss von der Versicherung bei Transferkurzarbeitergeld für bislang Nichtversicherte

Der Ausschluss der Krankenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 3a SGB V gilt nicht für Personen, die vom 1.4.2007 an als bislang "Nichtversicherte" krankenversicherungspflichtig geworden sind[1], weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten und zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen sind bzw. bisher noch nie gesetzlich oder privat versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.13 Beginn der Mitgliedschaft der Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 11)

Rz. 58 Der mit Wirkung zum 1.4.2007 angefügte Abs. 11 nimmt die ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffang-Versicherungspflicht) in Bezug. Dieser Personenkreis der Unversicherten wird kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht einbezogen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfüllt sin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) ...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.6 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 5)

Rz. 33 Versicherungspflicht und Mitgliedschaft von Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation) nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 beginnen mit dem Beginn der Maßnahmen. Da die Zahlung von Übergangsgeld für die Versicherungspflicht nicht mehr erforderlich ist, ist sie auch für den Mitgliedschaftsbeginn ohne Bedeutung. Für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.5 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Abs. 4)

Rz. 32 Für Versicherungspflicht und Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5), ist der tatsächliche Maßnahmebeginn ausschlaggebend, nicht die Aufnahme in die Einrichtung. Anders als für die sonstigen Versicherungspflichtigen ist der Mitgliedschaftsbeginn für dieses beschäftigungsähnli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.7 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 6)

Rz. 36 Auch diese Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 7, 8) beginnt mit der tatsächlichen Tätigkeit. Da auch die Heimarbeit für eine der genannten Einrichtungen zur Versicherungspflicht führt, beginnt die Mitgliedschaft auch mit der erstmaligen Verrichtung von Heimarbeit. Anders als für die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten in Abs. 1 und Praktikanten in Abs. 8 ist der Mitgliedsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 27a Mit Art. 5 Nr. 8, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist zum 1.1.2005 für die Versicherungspflicht von Beziehern von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ein eigenständiger Beginn der Mitgliedschaft in den Abs. 2a eingefügt worden. Seit dem 1.1.2009 ist die Krankenversicherungspflicht bei Bezu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.9 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt (Abs. 8)

Rz. 41 Die Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen Praktikanten, die ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit. Auch hier ist, wie früher bei den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, der tatsächliche Beginn der berufspraktischen Tätigkeit erforderlich, damit die Mitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.1 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 21a Da die Versicherungspflicht vom Bezug der Leistung von Arbeitslosengeld abhängig ist, beginnt auch die auf dieser Versicherungspflicht beruhende Mitgliedschaft mit dem Beginn des Tages, für den erstmals diese Leistungen bezogen werden, was sich aus dem Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ergibt. Auf den Tag der tatsächlichen Auszahlung des ALG, dieses w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.4 Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG (Abs. 3)

Rz. 28 Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. dem KSVG versicherungspflichtigen Künstler (vgl. Komm. zu § 5) beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse (KSK) beginnt. Nach § 8 KSVG beginnt die Krankenversicherungspflicht mit dem Tage, an dem die Meldung nach § 11 KSVG bei der KSK eingeht. Fehlt eine s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.10 Rentner (Abs. 9)

Rz. 46 Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a, 12) beginnt, wie bereits nach dem Recht der RVO, mit dem Tag der Rentenantragstellung. Daher ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a oder die Wohnsitznahme nach Nr. 12 nach dem Datum des Rentenantrags zu bestimmen, auch wenn noch eine anderweitige Versicherungsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.12 Wechsel der Zuständigkeit (Abs. 10)

Rz. 52 Durch Art. 1 Nr. 118 GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Vorschrift im Zusammenhang mit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts (§§ 173 ff.) mit Wirkung zum 1.1.1996 der Abs. 10 angefügt worden. Diese Regelung enthält nicht, wie die Abs. 1 bis 9 eine zeitliche Konkretisierung der Versicherungspflichten und deren Tatbestand, sondern eine Regelung über den Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 186 fasst die früheren Regelungen der RVO (§§ 306, 443) über den Beginn der Mitgliedschaft zusammen und übernimmt diese inhaltlich. An Stelle des allgemeinen Grundsatzes des § 306 Abs. 1 RVO ist jedoch für jede Gruppe der Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2a und 4 bis 13 eine eigenständige Regelung über den Mitgliedschaftsbeginn ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3 Leistungsbezieher nach dem SGB III und SGB II (Abs. 2a)

Rz. 21 Der Beginn der Mitgliedschaft der Leistungsempfänger nach dem SGB III war mit Wirkung zum 1.1.1998 mit Abs. 2a in das SGB V übernommen worden und entsprach der früheren Regelung in § 155 Abs. 3 AFG a. F. Hiernach begann die Mitgliedschaft versicherter Leistungsbezieher (vgl. dazu § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Komm. dort) mit dem Tag, von dem an Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.2 Unständig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 Der Begriff der unständigen Beschäftigung wird in Abs. 2 immer noch durch den Verweis auf § 179 Abs. 2 definiert. Diese Vorschrift ist jedoch im Zusammenhang mit der Neufassung des 2. Abschnitts (§§ 173 bis 185) gestrichen worden, sodass die Verweisung ins Leere geht. Der Begriff der unständig Beschäftigten ist nunmehr in § 232 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.8 Studenten (Abs. 7)

Rz. 37 Die Versicherungspflicht von Studenten, soweit diese nicht wegen Überschreitens der Alters- oder Semestergrenzen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der KVdS ausgeschlossen sind, beginnt grundsätzlich mit Semesterbeginn, wobei dabei das Datum entscheidend ist, nicht jedoch der Beginn oder die Teilnahme am Studienbetrieb für dieses Semester. Da die Versicherungspflicht jedoch von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.2 (Klein-)Rentner

Rz. 44 Die Mindesteinnahmegrenze nach Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für eine bestimmte Gruppe von Rentnern, die freiwillig versichert sind. Hier sind Personen gemeint, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.4 Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen bis 31.12.2003 (Abs. 3a)

Rz. 40 Abs. 3a enthielt bis zum 31.12.2003 einen Verweis auf § 248 Abs. 2. Vor dem GSG von 1992 (BGBl I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 brauchten freiwillig versicherte Mitglieder, die zwar keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (sondern Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen) erhielten, aber mit ihrer langjährigen Mitgliedschaft die Vorversicherungszeit zur KVdR ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.2 Ausnahmen und anwendbare Vorschriften (Satz 3 bis 5)

Rz. 17 Von dem Gründungszuschuss nach § 59 SGB III ist der Betrag, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (300,00 EUR), nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge zu zählen (vgl. BT-Drs. 16/1696 S. 32). Als Mindestbeitrag wird bei diesen Personen nach Abs. 4 Satz 2 kalendertäglich der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung he...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung bei freiwilligen Mitgliedern (vgl. § 9 und auch § 188 Abs. 4) herangezogen werden. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist die Beitragsberechnung durch den Spitzenverband Bund zu regeln. Bis 31.12.2008 war die Beitragsbemessung kassenspezifisch durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse zu regeln. Bei der Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.2 Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen

Rz. 8 Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1996, 1...mehr