Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Aktuelle Empfehlungen der Redaktion: HGB Bilanz Kommentar, Geschenke, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Jahresabschluss 2024, E-Rechnung

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals wurden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die Produktausges...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Grundsätze der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

3.1 Ableitung aus bestehenden Standards Rz. 8 Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachha...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 Rz. 15 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme v...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Ausblick zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 31 Die aus den gestiegenen Ansprüchen der Stakeholder resultierenden Gründe für einen Nachhaltigkeitsbericht bedingen eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik, auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung! Dies verlangt u. E. zunächst ein Bekenntnis zu einer integrierten Herangehensweise. D. h. zunächst ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.3 Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit anderen Teilen der Rechnungslegung

Rz. 13 ESRS 1 fordert die Unternehmen dazu auf, die Berichterstattungspraktiken möglichst eng an die allgemeinen Regelungen für Lagebericht und Jahresabschluss anzulehnen. Damit sollen Dubletten verhindert und der sinnvolle Einsatz von Querverweisen unter den verschiedenen Berichten ermöglicht werden. Dabei gilt, dass die Offenlegungspflicht nach ESRS durch Verweis auf einen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Verpflichtung zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

2.1 Direkt Rz. 6 Die CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt nach der CSRD eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ergibt sich durch die hochwah...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick

Zusammenfassung Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informat...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8 Weiterführende Literatur

AK Corporate Governance Reporting, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, Der Betrieb, 2024, S. 405 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)" des BVBC, Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, KoR, 2024, S. 321 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Umweltbezogene Offenlegungsanforderungen

4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1 Rz. 16 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Soziale Offenlegungsanfordungen

4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die R...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Ableitung aus bestehenden Standards

Rz. 8 Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgenommen....mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Rz. 19 Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 12 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.111 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Um die Nachhaltigkeitsangaben maschinenlesbar auszeichnen zu können, sind sog. Taxonomien notwendig, die alle...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Rz. 16 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen ve...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

Rz. 18 ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (P) Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Konzepte im Zusammenhan...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Rz. 20 Die OP des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-2: Maßnahm...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

Rz. 23 ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management vo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

Rz. 9 ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhalti...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)

Rz. 25 Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 neben Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und E...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informationen im Lagebe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

Rz. 17 Nach der Zielsetzung des ESRS E2 sollen Adressaten Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln sowohl im Positiven als auch Negativen verstehen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1)

Rz. 22 Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigene Belegsc...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinden (ESRS S3)

Rz. 24 Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinden nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzepte im...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Direkt

Rz. 6 Die CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt nach der CSRD eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ergibt sich durch die hochwahrscheinlic...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Rz. 15 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme vom Wesentlichkeitsansatz). Als Übergangserleichterun...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Indirekt

Rz. 7 An bislang noch nicht durch § 289b HGB oder die CSRD verpflichtete Unternehmen werden aktuell bereits von vielen Seiten Ansprüche an eine wie auch immer auszugestaltende Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt. Einige Ansprüche sind dabei sogar auf Basis regulatorischer Vorgaben, andere entspringen dem generellen Trend zu einem stärkeren Nachhaltigkeitsbewusstsein. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.4 Governance-Offenlegungsanforderungen

Rz. 26 vorläufig frei Rz. 27 Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere OP gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhalt...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Nachhaltigkeitsberichterstattung für Klein- und Mittelbetriebe

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2 Abgrenzung "nicht-finanzielle Berichterstattung" und "Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Im Gegensatz zu den allgemeinen Begriffsbestimmungen und Kategorien wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung durch 2 Nachfolge-Richtlinien verändert und erweitert: 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Antworten auf die 10 drängendsten Fragen auf Basis des Regierungsentwurfs zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Überblick Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] wird die größten Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften im HGB seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vor mehr als 15 Jahren auslösen und viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die Berichtspflichten der CSRD gelten für ca. 14.600 Unternehmen in Deutschla...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Infographic Infographic Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis: Bereits 2024 sollten die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen/Konzernen mit im Jahresdurchschnitt meh...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 1 Wer ist ab wann zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Infographic Die Regelung wird etwas unübersichtlich nur im Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) getroffen und verkompliziert sich noch einmal durch die wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig erfolgende Umsetzung im Kalenderjahr 2024. Ersteres führt dazu, dass sich die Änderungen, die nach dem Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/12787) vorgesehen sind, bereits so lesen, als wäre die le...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten in Zukunft auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnung...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 2 Rolle von HR und Betriebsrat bei der Berichterstattung

Die Neuerungen im Nachhaltigkeitsrecht betreffen auch immer mehr den Bereich HR. Nachhaltigkeit und HR ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen, wie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhält...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Probleme der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor immer neue Herausforderungen. Seit längerer Zeit werden nicht nur in der Wissenschaft die Herausforderungen und Chancen unter dem Stichwort der Nachhaltigkeit diskutiert.[3] Seit mehreren...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen der CSRD sehen eine zeitlich abgestufte Anwendungsregelung vor, die abhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße ist[1]: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Regelungen für große Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1.1.2024 beginnt.[2] Für sonstige große Unternehmen ist der Stichtag am 1.1.2...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gemäß § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist, dass ...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

Mit der Umsetzung der CSRD werden die Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen umfangreicher und detaillierter.[1] Wesentlicher Grund dafür ist die europarechtliche Vereinheitlichung der Berichtspflichten, die in Zukunft durch einheitliche europäische Regelwerke standardisiert werden.[2] In der Praxis bestand bis vor kurzem noch eine große Gestaltungsfreiheit bei der Er...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.2 Nachhaltigkeitsbericht

Am 14.12.2022 hat die EU die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen durch den sog. "Nachhaltigkeitsbericht" ersetzt und umgestaltet.[1] Inzwischen liegt sowohl ein Referenten- als auch ein Regierungsentwurf des BMJ vor, der die Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nahezu wörtlich in deutsches Recht überträgt.[2] Die Umgestaltung beschränkt sich nicht auf...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 9 Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäßer o...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 9 Gibt es Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Ja, mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäß...mehr