Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Aktuelle Empfehlungen der Redaktion: Relevante Steuerthemen, Jahresabschluss 2024, Künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, E-Rechnung

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Ausblick zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 31 Die aus den gestiegenen Ansprüchen der Stakeholder resultierenden Gründe für einen Nachhaltigkeitsbericht bedingen eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik, auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Regeln! Dies verlangt u. E. ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Rz. 30 Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen, welchen Umfang die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Willen der EU haben soll. Auch wenn es unglücklich ist, dass die überzeugende Idee der Integrierten Berichterstattung nur teilweise umgesetzt wurde, da der Nachhaltigkeitsbericht nicht komplett in die gesamte Finanzberichterstattung zu integrieren ist, sondern als g...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Verpflichtung zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

2.1 Direkt Rz. 6 Die CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt nach der CSRD eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ergibt sich durch die hochwah...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 Rz. 15 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme v...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Rz. 69 Infographic Infographic Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis (was aber nach den Vorschlägen der EU-Kommission wohl nach anzupassen ist (Rz. 6)): Bereits 2024 sollten die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflic...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 9 Weiterführende Literatur

AK Corporate Governance Reporting, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, Der Betrieb, 2024, S. 405 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)" des BVBC, Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, KoR, 2024, S. 321 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick

Zusammenfassung Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informat...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Ableitung aus bestehenden Standards

Rz. 8 Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgenommen....mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Rz. 32 Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von U...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Umweltbezogene Offenlegungsanforderungen

4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1 Rz. 16 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Soziale Offenlegungsanfordungen

4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die R...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19 f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzus...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informationen im Lagebe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Rz. 19 Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.11 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 78 Im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheinen, wie auch die Sachverständigenbefragungen grundsätzlich ergeben haben, nunmehr kaum noch inhaltliche Änderungen zu erwarten zu sein, auch nicht bezüglich der zur Prüfung zugelassenen Personen, auch wenn dies ein relevantes und noch strittiges Mitgliedstaatenwahlrecht ist. Ansonsten hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der C...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Rz. 16 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen ve...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Rz. 47 Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Direkt

Rz. 6 Die CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt nach der CSRD eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ergibt sich durch die hochwahrscheinlic...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 12 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.111 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Um die Nachhaltigkeitsangaben maschinenlesbar auszeichnen zu können, sind sog. Taxonomien notwendig, die alle...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Rz. 20 Die OP des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-2: Maßnahm...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

Rz. 23 ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management vo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

Rz. 9 ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhalti...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)

Rz. 25 Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 neben Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und E...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

Rz. 17 Nach der Zielsetzung des ESRS E2 sollen Adressaten Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln sowohl im Positiven als auch Negativen verstehen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1)

Rz. 22 Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigene Belegsc...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinden (ESRS S3)

Rz. 24 Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinden nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzepte im...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

Rz. 18 ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (P) Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Konzepte im Zusammenhan...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 55 Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfu...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Indirekt

Rz. 7 An bislang noch nicht durch § 289b HGB oder die CSRD verpflichtete Unternehmen werden aktuell bereits von vielen Seiten Ansprüche an eine wie auch immer auszugestaltende Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt. Einige Ansprüche sind dabei sogar auf Basis regulatorischer Vorgaben, andere entspringen dem generellen Trend zu einem stärkeren Nachhaltigkeitsbewusstsein. D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 74 Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gem. § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist,...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.9 Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Rz. 70 Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtge...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Rz. 15 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme vom Wesentlichkeitsansatz). Als Übergangserleichterun...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz

8.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung Rz. 32 Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.4 Governance-Offenlegungsanforderungen

Rz. 26 vorläufig frei Rz. 27 Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere OP gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhalt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.3 Format des Lageberichts

Rz. 54 Nach der CSRD muss eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gemäß § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, den Lagebericht künftig (vorgesehen ist ab dem Geschäftsjahr 2026, was nach dem Vorschlag der EU-Kommission aber auch auf 2027 verschoben werden soll) im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und den Nachhaltig...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Rz. 64 Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenleg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8.7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Konzernnachhaltigkeitsbericht

Rz. 68 Der Gesetzgeber überträgt gem. Vorgabe der CSRD die gesamten Vorgaben auch auf den Konzernlagebericht.[1] Da dies bis auf die sprachlichen Anpassungen inhaltlich identisch zu den Regelungen auf Einzelunternehmensebene erfolgt, soll darauf hier nicht weiter eingegangen werden.mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 7 Ergänzung des Jahresabschlusses durch den Lagebericht

Rz. 91 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und entsprechende haftungsbegrenzte Personengesellschaften sowie sehr große unter das PublG fallende Personenunternehmen müssen einen Lagebericht aufstellen,[1] der begrifflich nicht zum Jahresabschluss gehört. Rz. 92 Inhaltlich ergänzt der Lagebericht den Jahresabschluss insbesondere um qualitative, nicht leicht quantifizier...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.81 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.54 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Berichterstattung und Inter... / 1 Einführung und Herausforderungen

Eine neue Ära und der Regulierungs-Dschungel Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt aktuell einem starken Wandel – in Europa und auch global: Von variablen, freiwilligen Standards hin zu einer verpflichtenden und standardisierten Offenlegung. Das International Sustainability Standards Board (ISSB) arbeitet aktuell an globalen Nachhaltigkeitsstandards (IFRS SDS). In E...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.16 Bilanzanalyse

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Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Geuken, Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts bei erstmaliger Übernahme eines Konzerns durch ein neues Mutterunternehmen, StuB 22/2024, S. 877; Hanke, Praxisfälle – Die Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.113 Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: länderbezogene Berichterstattung

Kowallik, Entwurf eines BZSt-Hinweises zu PersGes. im länderbezogenen Bericht zur Vorbereitung auf den CbCR-Safe-Harbour zum 31.12.2024, DB 47/2024, S. 2861; Bestelmeyer/Linnemann, Anforderungen an die Datenqualität bei Inanspruchnahme des CbCR-Safe-Harbour, BB 43/2024, S. 2455; Benzinger/von Ritter/Hachmeister, Die bilanzielle Abbildung von Steuerverpflichtungen unter Pilla...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.82 Nichtfinanzielle Erklärung

Baumüller/Neumann, Warten auf das CSRD-Umsetzungsgesetz – Was sind die Folgen einer (möglicherweise) verspäteten Umsetzung der CSRD in Deutschland?, NaRP 12/2024,...mehr